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6. Sonstige Änderungen des Stellenplanes

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Academic year: 2022

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Niederschrift

Kreistag vom 13.12.2010

Sitzungsort: Kreishaus in Steinfurt - Großer Sitzungssaal - Raum 177

7. Sitzung in der XV. Wahlperiode

Anwesende Kreistagsmitglieder:

Herr Clemens Beckwermert CDU

Herr Hermann Berentelg CDU

Herr Christoph Borgert CDU

Herr Reinhard Brüning CDU

Herr Ludger Büchter CDU

Frau Heike Cizelsky CDU

Herr Jürgen Coße SPD

Frau Anke Dahms FDP (bis 21:40 Uhr)

Herr Frank Denzol FDP

Herr Wilhelm Dierksen SPD

Herr Helmut Fehr GRÜNE

Frau Annette Floyd-Wenke LINKE

Frau Silke Friedrich GRÜNE

Herr Markus Gerweler SPD

Frau Doris Gremplinski CDU

Herr Wilfried Grunendahl CDU

Frau Anneli Hegerfeld-Reckert SPD

Herr Bernhard Hembrock CDU

Herr Heinrich Herwing CDU (bis 21:45 Uhr)

Herr Norbert Kahle CDU

Frau Martina Kamphues SPD

Herr Manfred Kleimeyer CDU

Herr Lukas Kockmann GRÜNE

Herr Christian Kohlmann SPD

Frau Gisela Köster CDU

Herr Karl Kösters CDU

Herr Rainer Lagemann GRÜNE

Herr Rudolf Lammert CDU

Frau Gisela Lang SPD

Herr Jost Laumann CDU

Frau Renate Lemm SPD

Herr Kurt Linz SPD

Frau Aleida Maffert SPD

Frau Gitta Martin SPD

Frau Brigitte Meibeck GRÜNE

Frau Anneliese Meyer zu Altenschildesche CDU

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2

Herr Peter Middendorf SPD

Herr Jürgen Mußmann FDP (bis 19:10 Uhr)

Herr Andreas Neumann LINKE

Herr Ansgar Nospickel CDU

Herr Friedrich Paulsen SPD

Herr Rainer Polkehn SPD

Herr Wilhelm Rahmeier CDU

Frau Renate Rassek GRÜNE

Frau Ursula Ronczkowski CDU

Frau Anne Rottmann SPD

Frau Franziska Ruwe CDU

Herr Dr. Jürgen Schmitter SPD

Frau Elisabeth Schrameyer SPD

Frau Elke Schuchtmann-Fehmer GRÜNE

Herr Swen Schütz CDU

Herr Dieter Simon CDU

Herr Hans-Jürgen Streich FDP

Herr Sven Strumann FDP

Frau Elisabeth Veldhues SPD

Herr Detlev Viefhues CDU

Herr Nico von Royen CDU

Frau Ilona Weigel CDU

Verwaltungsmitglieder

Herr Dr. Wolfgang Ballke Kreisdirektor, Dezernent II Frau Ulrike Doering Geschäftsstelle KA/KT Herr Dieter Gänsler Kreisoberamtsrat,

Geschäftsstelle KA/KT

Frau Claudia Klemann Kreisoberamtsrätin, Kämmerei Herr Thomas Kubendorff Landrat, Vorsitzender

Herr Franz Niederau Ltd. Kreisbaudirektor, Dezernent III Herr Ulrich Oletti Ltd. Kreisverwaltungsdirektor,

Leiter Haupt- und Personalamt Herr Dr. Martin Sommer Ltd. Kreisrechtsdirektor, Dezernent I Frau Birgit Stening Kreisamtsrätin, Schriftführerin

Frau Irmgard Taape Kreisoberverwaltungsrätin, Leiterin Kämmerei

Frau Kirsten Weßling Leiterin der Stabsstelle Landrat

Abwesende Mitglieder:

Herr Günter Josef Badersbach CDU

Herr Benno Hörst CDU

Herr Reinhard Lah FDP

Frau Heike Weiß CDU

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3

Tagesordnung:

1. Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der KT-Sitzung vom 25.10.2010

2. Einwohnerfragestunde (§ 14 der Geschäftsordnung für den Kreistag) 3. Anregungen gem. § 21 KrO des Herrn Frank Hemelt, Rheine

Vorlage: B 159/2010 4. Informationen

5. Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Entlastung des Landrats Vorlage: B 161/2010

6. Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen Vorlage: B 131/2010

7. Neukonzeption der heilpädagogischen Frühförderung Vorlage: B 80/2010

8. Kündigung des Vertrages zur Sucht- u. Drogenberatung Vorlage: B 150/2010

9. Aufhebung der Projektbeschlüsse für Straßenbaumaßnahmen Vorlage: B 170/2010/1

10. Stellenplan des Kreises Steinfurt für das Haushaltsjahr 2011 Vorlage: B 130/2010/1

11. Haushaltssatzung des Kreises Steinfurt für das Haushaltsjahr 2011 Vorlage: B 158/2010

12. Änderung der Schulnamen von Berufskollegs Vorlage: B 145/2010

13. Änderung der Delegationssatzung SGB XII, Prüfung und Geltendmachung von Unterhalt

Vorlage: B 82/2010

14. Änderung der Satzung über die Durchführung der Grundsicherung für Ar- beitsuchende nach dem SGB II

Vorlage: B 127/2010

15. Neubesetzung des Arbeitsmarktpolitischen Beirates Vorlage: B 128/2010

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4 16. Neuordnung der Verwaltungsstandorte

Vorlage: B 156/2010/1

17. Integriertes Klimaschutzkonzept für den Kreis Steinfurt Vorlage: B 118/2010/1

18. Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Steinfurt (Ab- fallentsorgungssatzung)

Vorlage: B 146/2010

19. Abfallgebühren für den Kreis Steinfurt ab dem 01.01.2011 a) Gebührenbe- darfsberechnung b) Abfallgebührensatzung

Vorlage: B 134/2010/1

20. Situation Emsdetten Antrag der SPD-KT-Fraktion vom 25.11.2010 Vorlage: B 166/2010/1

21. Sicherheitsvorkehrungen in Ibbenbüren-Laggenbeck Antrag der SPD-KT- Fraktion vom 25.11.2010

Vorlage: B 167/2010

22. Lotte Halen K 23 Antrag der SPD-KT-Fraktion vom 25.11.2010 Vorlage: B 168/2010

23. Resolution zu den Aktivitäten des Konzerns Exxon Mobil im Kreis Steinfurt Antrag der KT-Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2010 Vorlage: B 169/2010

24. Anfragen

24.1. KT Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.11.2010: Kos- ten für die Startbahnerneuerung am FMO

Vorlage: A 13/2010

24.2. DirektBus D 50 - Münster-FMO Vorlage: A 18/2010/1

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Um 17:00 Uhr eröffnet LR Kubendorff die Sitzung des Kreistages, zu der mit Schrei- ben vom 03.12.2010 eingeladen worden ist. Zeit und Ort der Sitzung sind unter Be- kanntgabe der Tagesordnung im Amtsblatt des Kreises Steinfurt Nr. 41/2010 vom 07.12.2010 öffentlich bekannt gemacht worden.

Der LR begrüßt die Damen und Herren Abgeordneten des Kreistages, die Vertrete- rinnen und Vertreter der Presse, sowie die zur heutigen Sitzung zahlreich erschiene- nen Zuhörer und Zuhörerinnen, hier insbesondere die Mitglieder der Bürgerinitiative für den Bau der Westumgehung in Emsdetten.

Der Landrat gratuliert Frau ilona Weigel zur Vollendung des 55. Lebensjahres am 01.12.2010.

Der Landrat stellt fest, dass zur heutigen Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass der Kreistag beschlussfähig ist.

Der regionale Fernsehsender WMTV hatte gebeten, während der Sitzung des Kreis- tages Film- und Tonaufnahmen zu machen. Gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Kreistag dürfen Film-, Video- und Tonaufnahmen nur nach vorheriger Genehmi- gung des Kreistages gemacht werden. Das Gremium erhebt keine Bedenken gegen die Aufnahmen.

Zur Tagesordnung schlägt der Landrat Kubendorff folgendes vor:

 den vorgesehenen TOP 8 „Kündigung des Vertrages zur Sucht- und Drogen- beratung“ (SD B 150/2010) von der Tagesordnung abzusetzen. Die Beratung dieses Themas liege in der Zuständigkeit des KA, der der Vorlage am 08.12.2010 bei einer Stimmenthaltung einstimmig zugestimmt habe.

 für den nichtöffentlichen Teil zwei neue TOPs aufzunehmen: TOP 27 „Um- strukturierung der WVG-Gruppe“ und TOP 28 „Umstrukturierung der Westfäli- schen Verkehrsgesellschaft mbH WVG“. Die Sitzungsdrucksachen B 172/2010 und B 173/2010 liegen den Abgeordneten vor. Die ursprünglich vorgesehenen TOPs verschieben sich entsprechend.

 zum TOP 24 „Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung“ die Anfrage der KT- Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.12.2010 zum „Direktbus D50-Münster-FMO“ zu behandeln. Hierzu liege die Tischvorlage A 18/2010 aus.

 zu TOP 11 „Haushaltssatzung des Kreises Steinfurt für das Haushaltsjahr 2011“ und die Ziffer 14 der Änderungsliste (Antrag der KT-Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Streichen des Zuschuss an den Münsterland e. V.) wegen nichtöffentlicher Erklärungen und Erläuterungen in den nichtöf- fentlichen Teil der Sitzung zu verlagern; zur Beschlussfassung werde dann die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

Die Mitglieder des Kreistages erklären sich mit den Vorschlägen einverstanden. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN behält sich eine juristische Prüfung im Hin-

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blick auf die Verlegung der Beratung ihres Antrages zur Streichung des Zuschusses an der Münsterland e. V. in den nichtöffentlichen Teil vor.

Die Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung wird sodann wie folgt abgewi- ckelt:

1. Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der KT- Sitzung vom 25.10.2010

Gegen Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreistages vom 25.10.2010 werden keine Einwendungen erhoben.

2. Einwohnerfragestunde (§ 14 der Geschäftsordnung für den Kreistag)

Anfragen von Einwohnern oder Einwohnerinnen liegen nicht vor.

3. Anregungen gem. § 21 KrO des Herrn Frank Hemelt, Rheine Vorlage: B 159/2010

Beschluss:

Der Kreistag nimmt die Anregung nach § 21 Kreisordnung zur Kenntnis. Das Schrei- ben von Herrn Frank Hemelt, Rheine vom 28.10.2010 wird im Sinne der unter II. in der SD B 159/2010 dargestellten Stellungnahme der Verwaltung beantwortet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

4. Informationen

Informationen für den öffentlichen Teil der Sitzung liegen nicht vor.

5. Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Entlastung des Land- rats

Vorlage: B 161/2010

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, den der Rechnungsprüfungs- ausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2010 beraten hat, wird durch die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Gitta Martin (SPD), erläutert. Ihre Aus- führungen sind der Niederschrift als Anlage 1 nachgeheftet.

(7)

7 Beschluss:

Der Kreistag nimmt Kenntnis von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsaus- schusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 des Kreises Steinfurt und fasst folgenden Beschluss:

„Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2009 wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 548.173.786,87

€ festgestellt sowie der Lagebericht einschließlich des Anhanges beschlossen.

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.319.540,80 € wird aus der Aus- gleichsrücklage entnommen. Die Ausgleichsrücklage weist damit zum 31.12.2009 noch einen Bestand in Höhe von 15.159.343,85 € aus.

Aufgrund des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009 wird dem Landrat gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung erteilt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

LR Kubendorff nimmt an der Abstimmung nicht teil.

6. Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen Vorlage: B 131/2010

Beschluss:

Gem. § 53 KrO NRW i.V.m. § 83 GO NRW werden folgende überplanmäßige Auf- wendungen genehmigt:

a) Schülerbeförderungskosten für die Berufskollegs 180.500,00 € b) Nettoaufwand für Sozialhilfe nach dem SGB XII bzw.

dem Landespflegegesetz (ohne Personalaufwand) 1.902.000,00 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

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7. Neukonzeption der heilpädagogischen Frühförderung Vorlage: B 80/2010

Beschluss:

Der Vorlage wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt,

1. z

ur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen auf Leistungen der Heilpäda- gogischen Frühförderung des Kreises Steinfurt zum 01.01.2011 eine Anlauf- und Diagnostikstelle für Eltern behinderter und entwicklungsverzögerter Kin- der zu schaffen und zu diesem Zweck 2,7 Stellen einzurichten, die durch Dip- lom-Heilpädagogen/-innen oder Staatlich anerkannte Heilpädagogen/-innen bzw. Bachelor/Master in Heilpädagogik zu besetzen sind,

2. m

it dem Caritasverband Rheine e. V., dem Deutschen Roten Kreuz Kreisver- band Tecklenburger Land e. V. und der Tectum Caritas gGmbH für das De- kanat Steinfurt Verträge über die Durchführung von heilpädagogischen Leis- tungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der als Anla- ge 1 der SD B 80/2010 beigefügten Form zu schließen und

3. m

it anderen bzw. weiteren Anbietern von Leistungen der Heilpädagogischen Frühförderung entsprechende Verträge zu schließen, soweit diese Leistun- gen der Heilpädagogischen Frühförderung erbringen und die qualitativen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Sitzungsdrucksache B 80/2010 wird der Urschrift des Protokolls als Anlage 2 nachgeheftet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

LR Kubendorff begrüßt ausdrücklich die einstimmige Haltung des Kreistages zu der seiner Überzeugung nach wichtigsten Entscheidung im Rahmen des Sparpaketes.

Dieser Beschluss sei eine gute Grundlage für die Gespräche des LKT NRW mit den Landschaftsverbänden. Allein in diesem Jahr habe der LWL im Kreis Steinfurt Auf- wendungen in Höhe von 70 Mio. € für Eingliederungshilfen gehabt.

8. Kündigung des Vertrages zur Sucht- u. Drogenberatung Vorlage: B 150/2010

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

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9. Aufhebung der Projektbeschlüsse für Straßenbaumaßnahmen Vorlage: B 170/2010/1

LR Kubendorff erläutert, dass Projektbeschlüsse, die man zu Straßenbaumaßnah- men fasse, formal aufzuheben seien, sofern die Maßnahmen nicht realisiert werden sollen. Die Aufhebung der Projektbeschlüsse zur K 24n Westumgehung Laggenbeck – Abschnitt Nord, zur K 53n Westumgehung Emsdetten und zur K 57n Nordumge- hung Neuenkirchen seien erforderlich, da diese Maßnahmen wesentlicher Bestand- teil des Sparpaketes, das er in der Sitzung des Kreistages am 25.10.2010 bekannt gegeben habe, seien. Er schlägt vor, über die Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschla- ges einzeln abzustimmen.

Die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Frau Veldhues erklärt, sie habe diese Vorlage mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Sie sei insbesondere überrascht, dass es hierzu keine Vorberatung im Fachausschuss gegeben habe. Sie wiederhole daher ihre bereits während der letztjährigen Haushaltsberatungen aufgestellte und bisher nicht erfüllte Forderung, den Mitgliedern des Kreistages eine Gesamtliste aller pro- jektierten Straßenbaumaßnahmen mit detaillierter Kostenzuordnung vorzulegen, da- mit derartige Entscheidungen im Fachausschuss vorbereitet werden können. Der Kreistag habe auf dieser Grundlage dann zu priorisieren und die Letztentscheidung zu treffen.

Dem Vorschlag der Verwaltung, die Projektbeschlüsse ohne entsprechende Vorbera- tungen aufzuheben, könne ihre Fraktion nicht zustimmen. Sie stelle daher den An- trag, heute keine inhaltlichen Beschlüsse zu fassen, sondern die Vorlage zur weite- ren Beratung an den Fachausschuss zu verweisen.

Für die CDU-Fraktion erklärt deren Vorsitzender, Herr Grunendahl, dass seine Frak- tion zu dem gegebenen Wort stehe und sowohl für die Westumgehungen in Emsdet- ten und in Ibbenbüren-Laggenbeck als auch für die Nordumgehung in Neuenkirchen die Planungen fortsetzen möchte. Es gebe langjährige Zusagen und stets positive Rückmeldungen für diese Maßnahmen durch den Kreistag und die Verwaltung. Auch in den Einplanungsgesprächen seien sie kontinuierlich berücksichtigt gewesen, so dass es jetzt für seine Fraktion darum gehe, gegenüber den Bürgerinnen und Bür- gern glaubwürdig zu bleiben.

Den Kostenfaktor könne seine Fraktion ebenfalls nicht ausblenden, denn ab dem Jahr 2016 werde der Kreishaushalt durch die Umsetzung der Maßnahmen mit einem jährlichen Betrag von 1,3 Mio. € belastet. Diese Summe sehe er jedoch durch eine kontinuierliche sparsame Haushaltspolitik, dies gelte auch für die künftigen Jahre, als finanzierbar an.

Für die CDU-Fraktion, die damit die Zukunftsfähigkeit des Kreises erhalten wolle, stellt Herr Grunendahl sodann zu den Ziffern 1 bis 3 der Vorlage SD B 170/2010 fol- gende Änderungsanträge:

zu 1.) K 24n Westumgehung Laggenbeck, Abschnitt Nord

„Für den 2. Bauabschnitt wird das Linienbestimmungsverfahren eingeleitet. An der Mettinger Straße (L 597) muss aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Radweg ge- baut werden. Der Kreis führt wegen der Umsetzung Gespräche mit dem Landesbe-

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trieb Straßen.NRW, wie vom Landrat in der Fachausschusssitzung vorgeschlagen.

Mit Fertigstellung des 1. Bauabschnittes sind verkehrsregelnde Maßnahmen im An- schlussbereich erforderlich.“

zu 2.) K 53n Westumgehung Emsdetten

„Das Planfeststellungsverfahren wird weitergeführt. Ein Unternehmensflurbereini- gungsverfahren wird nicht eingeleitet. Zwischenzeitlicher Grunderwerb kann durch die Stadt Emsdetten erfolgen. Die Straßenneubaumaßnahme „Westumgehung Ems- detten“ wird nach erfolgreicher Planfeststellung nur umgesetzt, wenn eine Landes- zuweisung NRW in Höhe von 60 % der förderfähigen Baukosten gesichert ist.

Der Kreis Steinfurt und die Stadt Emsdetten prüfen neben dem laufenden Plan- feststellungsverfahren alle Möglichkeiten zur Hilfe und Entlastung der betroffenen Bürger.“

zu 3.) K 57n Nordumgehung Neuenkirchen

„Für die Maßnahmen K 57n Neuenkirchen und K 23n Lotte-Halen werden Planungs- kosten im Haushaltsplan 2011 vorgesehen.

Insgesamt werden in den Kreishaushalt 2011 157.000 € an Planungskosten für die vorgenannten Maßnahmen eingestellt. Die Beteiligung der betroffenen Kommunen beträgt 50 % mithin 78.500 €.“

Nach dem Vortrag des Vorsitzenden der CDU-KT-Fraktion macht LR Kubendorff deutlich, dass er eine andere Auffassung als die CDU-Fraktion vertrete. Die Pla- nungsbeschlüsse stammten aus Zeiten, in denen die Haushaltslage der Kommunen noch eine andere gewesen sei. Gegenwärtig seien Sparmaßnahmen zwingend ge- boten. Würde die Westumgehung in Emsdetten realisiert, wäre das die kostenmäßig größte Maßnahme, die der Kreis je zu schultern gehabt hätte. Außerdem bedinge das einen Flächenverbrauch, der aus ökologischer Sicht nicht vertretbar sei. Der Landwirtschaft würden Flächen in einem Umfang von 100 Fußballfeldern entzogen;

das könne er nicht gutheißen und nicht mittragen.

KT-Abgeordneter Paulsen, SPD, verweist auf die Beschlüsse in den vergangenen Jahren. Es seien durchweg - auch große - Straßenbaumaßnahmen im Kreis voran- getrieben worden. Insoweit verwundere es ihn nicht, dass der Zeitpunkt für Einspa- rungen auch in diesem Bereich gekommen sei und weitere Projekte zur Diskussion stünden. Seine Fraktion habe jedoch den Eindruck, dass dabei von Seiten des Land- rates mit zweierlei Maß gemessen werde. Die Anbindung der FH in Steinfurt solle gebaut werden, wohingegen die Menschen in Emsdetten, die tagtäglich dem Schwerlastverkehr direkt vor der Haustür ausgesetzt seien, keine Entlastung durch die Westumgehung erfahren sollen. Auch aus diesem Grunde werde die SPD, wie durch Frau Veldhues bereits angekündigt, der Aufhebung der Planungsbeschlüsse nicht zustimmen.

LR Kubendorff hält eine Vergleichbarkeit gerade dieser zwei Maßnahmen für nicht gegeben. Bei der Anbindung der FH handele es sich um eine Straße mit einer Länge von nur 800 Metern und Baukosten in Höhe von 2 Mio. €, von denen neben der För-

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derung durch das Land lediglich 20 % auf den Kreis entfielen. Zudem sei zu beden- ken, dass die Fachhochschule der Standortfaktor für den Kreis Steinfurt sei. Die An- bindung dürfe deshalb nicht in Frage gestellt werden.

Für die FDP-Fraktion erklärt deren Vorsitzender, Herr Streich, dass die Ausführungen des Landrates zu den geplanten Straßenneubaumaßnahmen dem Grunde nach rich- tig seien, man jedoch einige Änderungen für notwendig erachte.

Das Planfeststellungsverfahren für die K 53n solle weitergeführt werden. Den Anlie- gern sei durch die Politik jahrelang zugesagt worden, dass die Westumgehung ge- baut würde. Dieses Vertrauen dürfe nicht enttäuscht werden. Finanzielle Gründe machten jedoch in der Sache auch ein Umdenken notwendig, so dass die FDP den Antrag stelle, mit der Stadt Emsdetten einen Vertrag über eine 50%ige Beteiligung an den Kosten des Kreises abzuschließen. Des Weiteren sollten zur Entlastung der Anlieger bis zur Fertigstellung der Straße Verkehrsregelungsmaßnahmen getroffen werden.

Auch die Weiterführung der Planung der K 24n, 2. Bauabschnitt in Laggenbeck sei wichtig. Hier sollte die Linienführung stattfinden. Mit der Fertigstellung des 1. Ab- schnittes werde der Verkehr zunehmend in den Ortsteil Ibbenbüren-Laggenbeck ver- lagert. Als notwendig erachte die FDP darüber hinaus den Bau eines Radweges an der Mettinger Straße von der Osnabrücker Straße bis zum Feuerwehrgerätehaus, wozu die Verwaltung Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW führen solle.

Für Lotte-Halen und die K 57n Neuenkirchen sehe die FDP – genau wie der Landrat – den fehlenden Bedarf. Ihre Zustimmung werde sie aber zum Neubau der FH- Anbindung in Steinfurt geben. Für das Vorzeigeprojekt mit der Angliederung von GRIPS 1 und 2 und der geplanten Erweiterung sei eine vernünftige verkehrliche An- bindung unabdingbar.

Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklärt deren Vorsitzender Herr Fehr, dass seine Fraktion den Vorschlag des Landrates als konsequent betrachte und ihm folgen werde. Die genannten Straßenbaumaßnahmen sollten nicht realisiert werden.

Es sei schon bedauerlich, dass die K 1n noch gebaut worden sei.

Zur Westumgehung Emsdetten habe der Landrat die Fakten genannt. Insbesondere der enorme Flächenverbrauch für die Landwirtschaft aber auch die Kosten seien zwingende Gründe, das Vorhaben nicht umzusetzen. Die Haltung der CDU-Fraktion könne er nicht nachvollziehen, die ausgerechnet die teuerste Maßnahme aus dem Sparpaket des Landrates herausnehme. Frau Schuchtmann-Fehmer, ebenfalls Bündnis 90/Die Grünen, ergänzt den letzten Teil der Ausführungen von Herrn Fehr unterstützend mit der Feststellung, dass die CDU bei den Einsparungen im Sozialbe- reich dagegen „schmerzfrei“ gewesen sei.

KT-Abgeordneter von Royen, CDU, weist die Kritik von Bündnis 90/Die Grünen zu- rück. Das Vorgehen der CDU-Fraktion sei sinnvoll und konsequent. Man führe zu- nächst die Planungen fort, damit die Maßnahmen nach erfolgreicher Haushaltskon- solidierung dann umgesetzt werden können.

Frau Veldhues wiederholt ihre Forderung nach einer Gesamtliste aller Vorhaben mit detaillierter prognostizierter Kostenzuordnung. Die Mitglieder des Kreistages, insbe- sondere die Fachausschussmitglieder, seien in die Planungen der Verwaltung bisher nicht voll eingebunden gewesen. Darüber hinaus schlage sie vor, für alle Maßnah-

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men, wie bisher, ein Gesamtbudget vorzusehen und die Mittel entsprechend der Notwendigkeiten für die Einzelmaßnahmen abzurufen.

Kreisbaudezernent Niederau und Kreiskämmerer Dr. Sommer erläutern, dass ein Gesamtbudget nach der Einführung von NKF gerade nicht mehr möglich sei. Schon mit Beginn der Planungen seien die Kosten aus Gründen der Transparenz den ein- zelnen Maßnahmen zuzuordnen.

Im Übrigen sei er verwundert, so Herr Niederau, dass insbesondere von Mitgliedern der SPD-Fraktion bereits wiederholt eine bisher fehlende Beratung von Straßenbau- vorhaben moniert werde. Die Einzelmaßnahmen und deren Prioritäten seien in den vergangenen Jahren stets im Rahmen des Investitionsförderprogramms mitberaten worden. LR Kubendorff verweist ergänzend auf die in jedem Jahr im Verkehrs-, Wirt- schafts- und Bauausschuss thematisierten Einplanungsgespräche.

Für die Gruppe DIE LINKE führt deren Sprecher, Herr Neumann, folgende Positionen an: der Bau der K 24 Ibbenbüren Süd mache nur Sinn, sofern auch die K 24n Ibben- büren Nord gebaut werde; daher werde man einer Aufhebung des Projektbeschlus- ses für die K 24n nicht zustimmen.

Bei der K 53n könne man die guten Argumente des Landrates zwar nachvollziehen, sehe aber dennoch das Vertrauen der Anlieger in Emsdetten in die politischen Zusa- gen als schützenswerter an. Auch hier werde man einer Aufhebung nicht zustimmen.

Anders sehe DIE LINKE das im Falle der Nordumgehung Neuenkirchen. Die weite- ren Planungen zur K 57n bräuchten nicht angegangen werden. Dies gelte gleicher- maßen aber auch für die Anbindung der FH in Steinfurt, die „völlig überflüssig“ wäre.

Zur Gesamtthematik folgen zahlreiche Meinungsäußerungen aus dem Plenum. Da- bei werden die Argumente und unterschiedlichen Haltungen mehrmals wiederholt und die Standpunkte der Fraktionen und der Gruppe untermauert. Den Anträgen der CDU wird entgegengehalten, dass eine Fortsetzung der Planung insbesondere für die Westumgehung in Emsdetten noch nicht den Bau dieser Straße bedeute. Ohne- hin könne niemand, der diesem Antrag heute folge, den Bau durchsetzen.

Zum Abschluss der Diskussion fasst Landrat Kubendorff die Antragslage zu diesem Tagesordnungspunkt zusammen.

Zunächst lässt er über den SPD-Antrag, eine Beschlussfassung in der heutigen Sit- zung zu vertagen und die weitere Beratung an den Fachausschuss zu verweisen, abstimmen. Diesem Antrag stimmen 20 KT-Mitglieder zu, 39 stimmen dagegen, eine Stimmenthaltung gibt es nicht. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Sodann folgen die Abstimmungen über die Einzelanträge der CDU:

1. K 24n Westumgehung Laggenbeck, Abschnitt Nord

„Für den 2. Bauabschnitt wird das Linienbestimmungsverfahren eingeleitet. An der Mettinger Straße (L 597) muss aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Radweg ge- baut werden. Der Kreis führt wegen der Umsetzung Gespräche mit dem Landesbe- trieb Straßen.NRW, wie vom Landrat in der Fachausschusssitzung vorgeschlagen.

Mit Fertigstellung des 1. Bauabschnittes sind verkehrsregelnde Maßnahmen im An- schlussbereich erforderlich.“

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13 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 51

Nein-Stimmen 8 Enthaltungen 0

2. K 53n Westumgehung Emsdetten

„Das Planfeststellungsverfahren wird weitergeführt. Ein Unternehmensflurbereini- gungsverfahren wird nicht eingeleitet. Zwischenzeitlicher Grunderwerb kann durch die Stadt Emsdetten erfolgen. Die Straßenneubaumaßnahme „Westumgehung Ems- detten“ wird nach erfolgreicher Planfeststellung nur umgesetzt, wenn eine Landes- zuweisung NRW in Höhe von 60 % der förderfähigen Baukosten gesichert ist.

Der Kreis Steinfurt und die Stadt Emsdetten prüfen neben dem laufenden Plan- feststellungsverfahren alle Möglichkeiten zur Hilfe und Entlastung der betroffenen Bürger.“

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 51 Nein-Stimmen 8 Enthaltungen 0

3. K 57n Nordumgehung Neuenkirchen

„Für die Maßnahmen K 57n Neuenkirchen und K 23n Lotte-Halen werden Planungs- kosten im Haushaltsplan 2011 vorgesehen.

Insgesamt werden in den Kreishaushalt 2011 157.000 € an Planungskosten für die vorgenannten Maßnahmen eingestellt. Die Beteiligung der betroffenen Kommunen beträgt 50 %, mithin 78.500 €.“

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 26 Nein-Stimmen 15 Enthaltungen 18

Aufgrund der damit bestehenden Beschlusslage erübrigt sich eine Abstimmung über den in der SD B 170/2010 dargestellten Beschlussvorschlag der Verwaltung.

10. Stellenplan des Kreises Steinfurt für das Haushaltsjahr 2011 Vorlage: B 130/2010/1

Entsprechend der Übung in den Vorjahren wird der Stellenplan des Kreises Steinfurt für das Haushaltsjahr 2011 gemeinsam mit der Haushaltssatzung beraten.

(Die Besonderheiten der diesjährigen Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2011 sind unter TOP 11 dargestellt.)

Der Leiter des Haupt- und Personalamtes, Herr Oletti, erläutert den Mitgliedern des Kreistages den Stellenplan und den Personalaufwand 2011 anhand eines Power- Point-Vortrages. Dieser ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

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Der Sprecher der Gruppe DIE LINKE, Herr Neumann, erkundigt sich beim Landrat, ob eine breite Annahme des Angebotes an die Städte und Gemeinden, die inter- kommunale Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Kommunen auf verschie- denen Gebieten auszuweiten, Änderungen des Stellenplans beim Kreis nach sich ziehen könnte.

LR Kubendorff erklärt, dass sich der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit in einem beginnenden Prozess befinde. Im kommenden Jahr gäbe es dazu weitere Gespräche mit den Bürgermeistern. Je nach dem wie das Angebot des Kreises an- genommen würde, könnte das aber durchaus Personalaufstockungen notwendig machen.

Frau Veldhues, Fraktionsvorsitzende der SPD, beantragt, die neu einzurichtende Stelle für eine/n Biologen/in für das Umweltamt, Sachgebiet „Natur- und Land- schaftsschutz, Abgrabungen, Artenschutz“ (Anlage 1 zu SD B 130/2010, Nr. 2 Ein- richtung von neuen Stellen, lfd. Ziffer 3) mit einem Sperrvermerk zu versehen. Hier sollte zunächst die Quantität der neuen Aufgaben untersucht werden mit dem Ziel, eine gefestigte Aussage anhand von belegbaren Fallzahlen darüber machen zu kön- nen, dass tatsächlich eine Vollzeitstelle notwendig ist.

Herr Hembrock (CDU) erklärt, dass seine Fraktion diesen Sperrvermerk nicht mittra- gen werde. Kreisbaudezernent Niederau habe in der Fraktion schlüssige und nach- vollziehbare Argumente für die Einrichtung der Stelle vorgetragen.

Herr Niederau gibt zur Notwendigkeit der Einrichtung der Stelle folgende Erläuterun- gen:

Im Umweltamt, Sachgebiet „Natur- und Landschaftsschutz, Abgrabungen, Arten- schutz“, seien die Aufgaben der Unteren Landschaftsbehörde als Träger öffentlicher Belange im Bereich des Artenschutzes angesiedelt. Seit der Novellierung des Bun- desnaturschutzgesetzes im Jahre 2009 komme speziell dem Artenschutz eine we- sentlich größere Bedeutung zu. Der Artenschutz nehme eine zentrale Stelle in den Stellungnahmen ein, die die Untere Landschaftsbehörde als Träger öffentlicher Be- lange zu formulieren und abzugeben habe. In jedem Verfahren (z.B. Bauleitplanun- gen, Planfeststellungen, Genehmigungsverfahren) seien artenschutzrechtliche Prü- fungen zwingend erforderlich.

Die Anwendung des Artenschutzrechtes werde aktuell und künftig auf weitere Berei- che ausgedehnt. Aufgrund des entsprechenden Erlasses vom 18.03.2010 seien ar- tenschutzrechtliche Prüfungen auch im Rahmen von forstrechtlichen Verfahren durchzuführen. Eine weitere Rechtsvorschrift, die eine artenschutzrechtliche Prüfung im Zuge von Baugenehmigungsverfahren (incl. Abrissmaßnahmen) normieren wer- de, befindet sich zurzeit in Vorbereitung.

Frau Veldhues (SPD) erklärt, dass ihre Fraktion auch nach diesen Erläuterungen mit der unmittelbaren Einrichtung und Ausschreibung der Stelle nicht einverstanden sei.

Sie beantrage in Abänderung zur Anbringung eines Sperrvermerkes daher, die Be- schlussfassung hierzu in die Sitzung des Kreisausschusses am 08.02.2011 zu verta- gen. Zu dieser Sitzung könne die Verwaltung die entsprechenden Unterlagen, insbe- sondere eine Aufstellung über die Fallzahlen, vorlegen. Die Ausschreibung könne unmittelbar danach (ab 09.02.2011) erfolgen.

(15)

15

LR Kubendorff stellt diesen Änderungsantrag der SPD zur Abstimmung. Hierzu gibt es 18 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen und keine Stimmenthaltung. Der Antrag der SPD ist damit abgelehnt.

Beschluss:

Der Stellenplan des Kreises Steinfurt wird für das Haushaltsjahr 2011 mit den im fol- genden dargestellten Änderungen gegenüber dem Haushaltsjahr 2010 beschlossen:

(Der Stellenplan des Kreises Steinfurt für das Haushaltsjahr 2011 ist dieser Nieder- schrift als Anlage 4 nachgeheftet.)

1. Einrichtung von Stellen im Amt „Steinfurt Arbeitsförderung Kommunal“ auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 26.05.2010

Aufgabenbereich Erläuterungen

Amt „Steinfurt Arbeitsförderung kommunal“ (STARK)

Einrichtung der folgenden 14 Stellen:

 Sachgebiet „Eingliederung in Arbeit“

Stelle des/der Leiters/in des Sachgebietes

Bes. Gr. A 12 BBO

 Sachgebiet „Steuerung, Unter- stützung, Kontrolle“

4 Stellen für Regionalkoordina- toren

Bes. Gr. A 12 BBO

(Hinweis: Die 5. Stelle „Regio- nalkoordination“ wird durch He- bung einer bislang nach Bes. A 11 BBO ausgewiesenen Stelle geschaffen; siehe 6., lfd. Nr.

12).

 Sachgebiet „Steuerung, Unter- stützung, Kontrolle“

Stelle eines/r Controllers/in Bes. Gr. A 12 BBO

 Sachgebiet „Steuerung, Unter-

Der Kreistag des Kreises Steinfurt hat in sei- ner Sitzung am 26.05.2010 der Neuorganisa- tion der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II zugestimmt.

Wesentliche Bestandteile der Neuorganisation sind u.a. die Stärkung der Steuerungs-, Unter- stützungs- und Kontrollfunktionen durch den Auf- und Ausbau der entsprechenden Struktu- ren in STARK sowie die Übernahme der Auf- gaben im Bereich „Unterhaltssachbearbeitung“

durch den Kreis Steinfurt.

Zur Umsetzung der Neuorganisation wird die Einrichtung von insgesamt 14 Stellen beim Kreis Steinfurt erforderlich. Der Eigenanteil des Kreises Steinfurt an den entstehenden Personalaufwendungen beträgt für alle Stellen 12,6 v.H.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Stellen und damit auch der im Haushalt des Kreises Steinfurt verbleibende Eigenanteil der Personalaufwendungen in dem im Kreis Stein- furt bestehenden Gesamtsystem der Arbeits- förderung nach dem SGB II u.a. dadurch kompensiert wird, dass die für die bei den Städten und Gemeinden verbleibenden Auf- gaben festgesetzten Personalschlüssel ent- sprechend verändert worden sind.

(16)

16

Aufgabenbereich Erläuterungen

stützung, Kontrolle“

Stelle eines/r Sachbearbeiters/in im Aufgabenbereich „Control- ling, Datenverarbeitung, Statis- tik“

Bes. Gr. A 11 BBO

 Sachgebiet „Steuerung, Unter- stützung, Kontrolle“

2,5 Stellen für Sachbearbei- ter/innen in den Bereichen

„Grundsatzsachbearbeitung für Eingliederungshilfe und Leis- tungsgewährung“

Bes. Gr. A 11 BBO

 Sachgebiet „Leistungsgewäh- rung“

4,5 Stellen für Sachbearbei- ter/innen im Aufgabenbereich

„Unterhaltssachbearbeitung“

Entgeltgruppe 9 TVöD

2. Einrichtung von neuen Stellen lfd.

Nr. Aufgabenbereich Erläuterungen

1 Wirtschaftsförderungsamt/

WestmbH 080-0020

Halbtagsstelle einer Fachkraft für Bürokommunikation

Entgeltgruppe 5 TVöD

Aufstockung auf eine Vollzeitstelle

Im Bereich der WestmbH besteht der Bedarf, die bislang beim Wirtschaftsförderungsamt des Kreises Steinfurt als Halbtagsstelle aus- gewiesene Stelle Nr. 080-0020 auf eine Voll- zeitstelle aufzustocken und entspr. zu beset- zen.

Der hierdurch entstehende Personalaufwand wird in vollem Umfang durch die WestmbH getragen. Die Aufstockung auf eine Vollzeit- stelle führt nicht zu einer Erhöhung des Stel- lensolls des Kreises Steinfurt, weil der zu- sätzliche Stellenumfang von 0,50 auszuson- dern und bei der WestmbH nachzuweisen ist.

(17)

17 lfd.

Nr. Aufgabenbereich Erläuterungen

2 Kämmerei, Sachgebiet „Finanz- wirtschaft, Haushalt, Finanzauf- sicht, Beteiligungsmanage- ment“

Einrichtung einer Vollzeitstelle für eine/n Sachbearbeiter/in der Bes.

Gr. A 9 BBO

Im Zuge der Einführung des Kommunalen Finanzmanagements sind vielfältige Aufga- ben auf die Finanzverwaltung zugekommen.

Die Aufgaben bestehen insbesondere in den folgenden Bereichen:

a) Erstmalig zum Stichtag 31.12.2010 und in der Folge dauerhaft ist ein Konzernabschluss zu erstellen.

b) Im Bereich der Finanzaufsicht ist durch die stark angespannte Haushaltssituation vieler Kommu- nen der zeitliche Aufwand für Bera- tungsleistungen und für kommunalaufsichtliche Maßnah- men stark angestiegen.

c) Auch die hausinterne Haushalts- führung verlangt im Hinblick auf die angespannte Finanzsituation ver- stärkte Kontrollen und zunehmen- de Eingriffe.

d) Die Geschäftsführung der im Jahre 2009 eingerichteten Fachkommis- sion für strategische Finanzpla- nung ist bei der Kämmerei ange- siedelt.

Zur Aufgabenerledigung wird eine Stelle im Eingangsamt des gehobenen Dienstes (Bes.

Gr. A 9 BBO) erforderlich.

3 Umweltamt, Sachgebiet „Natur- und Landschaftsschutz, Abgra- bungen, Artenschutz“

Einrichtung einer Vollzeitstelle für eine/n Biologen/in der Entgelt- gruppe 13 TVöD

Im Umweltamt, Sachgebiet „Natur- und Landschaftsschutz, Abgrabungen, Arten- schutz“, sind die Aufgaben der Unteren Landschaftsbehörde als Träger öffentlicher Belange im Bereich des Artenschutzes an- gesiedelt.

Seit der Novellierung des Bundesnatur- schutzgesetzes im Jahre 2009 kommt spezi- ell dem Artenschutz eine wesentlich größere Bedeutung zu. Der Artenschutz nimmt eine zentrale Stelle in den Stellungnahmen ein, die die Untere Landschaftsbehörde als Trä- ger öffentlicher Belange zu formulieren und abzugeben hat. In jedem Verfahren (z.B.

Bauleitplanungen, Planfeststellungen, Ge- nehmigungsverfahren) sind artenschutz-

(18)

18 lfd.

Nr. Aufgabenbereich Erläuterungen

rechtliche Prüfungen zwingend erforderlich.

Die Anwendung des Artenschutzrechtes wird aktuell und künftig auf weitere Bereiche aus- gedehnt. Aufgrund des entspr. Erlasses vom 18.03.2010 sind artenschutzrechtliche Prü- fungen auch im Rahmen von forstrechtlichen Verfahren durchzuführen. Eine weitere Rechtsvorschrift, die eine artenschutzrechtli- che Prüfung im Zuge von Baugenehmi- gungsverfahren (incl. Abrissmaßnahmen) normieren wird, befindet sich zurzeit in Vor- bereitung.

Der aus den Stellungnahmen einschl. der im Rahmen der Aufgabenerfüllung notwendig werdenden Ortsbesichtigungen resultierende Arbeitsaufwand erfordert die Einrichtung ei- ner Vollzeitstelle eines/r Biologen/in.

4 Schul-, Kultur- und Sportamt, Sachgebiet „Schulverwaltung“

Einrichtung einer Halbtagsstelle einer Fachkraft für Bürokommuni- kation der Entgeltgruppe 5 TVöD für das Sekretariat der Berufsbil- denden Schulen Rheine

Der Kreis Steinfurt hat mit dem 15.10.2010 die Schulträgerschaft für die Städtischen Kaufmännischen Schule und das Berufskol- leg von der Stadt Rheine übernommen.

Im Zeitpunkt der Übernahme bestand im Sekretariat der Berufsbildenden Schulen ei- ne Vakanz im Umfang einer halben Stelle, die seitens der Stadt Rheine nicht durch eine weitere Personalüberlassung im Rahmen des Personalgestellungsvertrages abgedeckt werden konnte. Nach den vertraglichen Be- stimmungen ist der Kreis Steinfurt verpflich- tet, Ersatzeinstellungen selbst vorzunehmen, sofern gestellte Mitarbeiter/innen der Stadt Rheine aus dem Dienst ausscheiden.

Für die dargestellte Vakanz im Umfang einer halben Stelle ist die Einrichtung einer Halb- tagsstelle der Entgeltgruppe 5 TVöD erfor- derlich.

5 Sozialamt, Sachgebiet „Sozial- hilfe“

Einrichtung einer Vollzeitstelle für eine Pflegefachkraft der Entgelt-

Im Sachgebiet „Sozialhilfe“ des Sozialamtes ist u.a. der Aufgabenbereich „Altenhilfe- und Pflegeberatung“ angesiedelt. Zu diesem Auf- gabenbereich gehören insbesondere die Prü- fungen zur Notwendigkeit der Anerkennung

(19)

19 lfd.

Nr. Aufgabenbereich Erläuterungen

gruppe 8 für den Aufgabenbereich

„Altenhilfe- und Pflegeberatung“

der Pflegestufe I, die Pflegeüberprüfung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie die Prüfung der Abrechnung der Pflegediens- te. Diese Prüfungen betreffen Bereiche mit gravierenden finanziellen Auswirkungen für den Kreishaushalt.

Der Kreis Steinfurt hat, um in diesem relativ neuen, jedoch stetig an Bedeutung gewin- nenden Bereich Erfahrungen zu sammeln, vorübergehend im Wege der geringfügigen Beschäftigung eine im Krankenhilferecht ausgebildete Kraft beschäftigt. Die Erfahrun- gen sind sehr positiv, es konnten bereits ers- te deutliche Einspareffekte erzielt werden.

Aus den genannten Gründen soll ein/e Mit- arbeiter/in mit dem Berufsprofil einer Pflege- fachkraft mit den entspr. Aufgaben betraut werden. Hierfür ist die Einrichtung einer Stel- le der Entgeltgruppe 8 TVöD erforderlich.

6 Sozialamt, Sachgebiet „Sozial- hilfe“

Einrichtung einer Vollzeitstelle für eine/n Sachbearbeiter/in der Ent- geltgruppe 8 für den Aufgabenbe- reich „Hilfe zur Pflege““

Im Aufgabenbereich „Hilfe zur Pflege“ im Sachgebiet „Sozialhilfe“ des Sozialamtes sind 10 Stellen des mittleren Dienstes einge- richtet. Die Aufgabeninhalte umfassen insbe- sondere die Gewährung von Hilfe zur Pflege und Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtun- gen sowie von Pflegewohngeld, die Überlei- tung von Ansprüchen auf andere Kostenträ- ger, die Geltendmachung von Ersatzansprü- chen und die Feststellung anderer Sozialleis- tungen.

Die Organisationsberatung hat in diesem Bereich einen Stellenbedarf von 11 Vollzeit- stellen festgestellt. Die Aufgaben konnten vorübergehend durch die Zuweisung von Nachwuchskräften aufgefangen werden. Für die dauerhafte Aufgabenerledigung ist die Einrichtung einer Vollzeitstelle erforderlich.

(20)

20 lfd.

Nr. Aufgabenbereich Erläuterungen

7 Jugendamt, Sachgebiet „Sozi- alpädagogische Dienste“

Einrichtung von 2 Vollzeitstellen für Sozialarbeiter/innen bzw. Sozi- alpädagogen/innen der Entgelt- gruppe S 15 TVöD für Revisions- tätigkeiten

und

Einrichtung von 2 Vollzeitstellen für Sozialarbeiter/innen bzw. Sozi- alpädagogen/innen der Entgelt- gruppe S 14 TVöD für die Bezirks- sozialarbeit

Im Sachgebiet „Sozialpädagogische Dienste“

des Jugendamtes besteht ein dringender Bedarf auf Einrichtung von 4 Vollzeitstellen für Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädago- gen/innen.

Die Organisationsberatung des Kreises Steinfurt führt zurzeit eine umfassende Or- ganisationsuntersuchung im Sachgebiet „So- zialpädagogische Dienste“ durch. Mit dem Abschluss der Organisationsuntersuchung ist im Frühjahr 2011 zu rechnen. Erste Ergeb- nisse und erste dringende Handlungsbedarfe können bereits zum jetzigen Zeitpunkt deut- lich benannt werden:

a) Mit dem 13.09.2008 ist die „Verord- nung zur Datenmeldung der Teilnah- me an Kinderfrüherkennungsuntersu- chungen/U-Untersuchungen“ in Kraft getreten. Diese Verordnung ist Be- standteil eines umfassenden Kinder- schutzkonzeptes der nordrhein- westfälischen Landesregierung.

Die Verordnung bestimmt ein Melde- verfahren zwischen Kinderärzten, dem Landesinstitut für Gesundheit und Ar- beit, den Meldebehörden und den Ju- gendämtern. Das Jugendamt ist ver- pflichtet, bei Hinweisen auf eine un- terbliebene Früherkennungsuntersu- chung (U1 bis U9) eine entspr. Prü- fung (ggf. vor Ort bei den Erziehungs- berechtigten) durchzuführen und ggf.

Maßnahmen zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung zu ergreifen.

Der hieraus resultierende Personal- bedarf beläuft sich im Zuständigkeits- bereich des Kreisjugendamtes auf ei- ne Vollzeitstelle eines/r Sozialarbei- ters/in.

b) Die in den vergangenen Jahren zum Teil drastisch angestiegenen Trans- ferkosten im Bereich der Jugendhilfe machen eine Installierung von Revisi-

(21)

21 lfd.

Nr. Aufgabenbereich Erläuterungen

onsstellen erforderlich. Auf diesen Stellen ist insbesondere eine mög- lichst zeitnahe Überprüfung der Wirk- samkeit und der Notwendigkeit der Fortführung installierter Hilfen vorzu- nehmen. Diese dringend notwendigen Tätigkeiten können zurzeit von den in der Bezirkssozialarbeit eingesetzten Sozialarbeitern/innen nicht erledigt werden. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.09.2010 die Einrichtung von zwei Stellen für Revisoren/innen empfohlen.

c) Die allgemeine gesellschaftliche Ent- wicklung, die durch eine deutliche Zu- nahme von problematischen familiä- ren Verhältnissen gekennzeichnet ist, macht eine Anpassung des Personal- schlüssels für die Bezirkssozialarbeit notwendig.

Die Organisationsberatung hat den notwen- digen Anpassungsbedarf im Bereich der So- zialpädagogischen Dienste auf insgesamt 5 Vollzeitstellen beziffert. Im Rahmen des Stel- lenplanes 2011 sollen zunächst 4 Vollzeit- stellen eingerichtet werden, damit die not- wendigen Erfahrungen insbesondere mit dem neuen Aufgabenbereich der Revision evaluiert werden können.

8 Gesundheitsamt, Sachgebiet

„Allgemeiner amtsärztlicher Dienst, Gesundheitsberatung, Fachärztliche Dienste“

Einrichtung von 2,7 Stellen für Heilpädagogen/innen der Entgelt- gruppe 9 TVöD

Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 28.09.2010 und im Kreisausschuss am 06.10.2010 ist die Einrichtung einer Anlauf- und Diagnostikstelle für Eltern behinderter und entwicklungsverzögerter Kinder einge- hend erörtert worden. In dieser Anlauf- und Diagnostikstelle soll geprüft werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen auf Leistungen der Heilpädagogischen Frühförderung im Einzelfall erfüllt sind.

Ein wesentlicher Bestandteil der Eingliede- rungshilfe für behinderte und von Behinde- rungen bedrohte Menschen ist die Frühförde- rung für Kinder im Vorschulalter. Der Ge- setzgeber hat mit den Regelungen in den

(22)

22 lfd.

Nr. Aufgabenbereich Erläuterungen

Sozialgesetzbüchern IX und XII sowie mit der Frühförderverordnung die Wichtigkeit früher Hilfen deutlich gemacht. Die sog. Heil- pädagogische Frühförderung bietet die Mög- lichkeit, Behinderungen und Entwicklungsde- fiziten schon im frühen Kindesalter gezielt entgegenzuwirken.

Die Kosten für die Heilpädagogische Früh- förderung sind jedoch in den vergangenen Jahren im Kreis Steinfurt insbesondere auch im Vergleich zur Stadt Münster und den übri- gen Münsterlandkreisen überproportional angestiegen. Aus diesem Grunde ist es ge- boten, den Zugang zu den Leistungen der Heilpädagogischen Frühförderung - unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben - auf eine neue Grundlage zu stellen. Dabei ist es vorrangiges Ziel, ein System zu etablieren, in dem der Kreis Steinfurt als für die Diagnose und Bedarfsfeststellung verantwortliche Stel- le zu einem deutlich früheren Zeitpunkt als bisher in das Verfahren eingeschaltet wird.

Zu diesem Zweck soll eine eigene anbieter- neutrale, niederschwellig arbeitende Anlauf- und Diagnostikstelle des Kreises Steinfurt für Eltern behinderter und entwicklungsverzö- gerter Kinder eingerichtet werden.

Diese Anlauf- und Diagnostikstelle soll beim Gesundheitsamt angesiedelt werden. Hierfür ist es erforderlich, zusätzlich zu den dort be- reits tätigen Kinderärzten/-ärztinnen Heilpä- dagogen/innen einzusetzen, die die Aufga- ben der Beratung und Diagnostik überneh- men. Im Hinblick auf die zu erwartenden Fallzahlen wird die Einrichtung von 2,7 Stel- len für Heilpädagogen/innen erforderlich.

(23)

23

3. Anpassung des Stellenplanes an neue Aufgabenbereiche lfd.

Nr. Neuer Aufgabenbe- reich

- Einrichtung -

Bisheriger Aufgaben- bereich

- Wegfall -

Erläuterungen

1

Ordnungsamt, Sach- gebiet „Öffentliche Si- cherheit und Ordnung, Ausländer“

1,0 Stelle für eine/n Sachbearbeiter/in für den Aufgabenbereich

„Verpflichtungserklärun- gen“

Entgeltgruppe 3 TVöD

Haupt- und Personalamt, Sachgebiet „Organisati- onsberatung, Zentrale Dienste, Kreispartner- schaften“

010.02-0165 Halbtagsstelle

Entgeltgruppe 3 TVöD und

Ordnungsamt, Sachge- biet „Öffentliche Sicher- heit und Ordnung, Aus- länder“

032.03.03-0030 Halbtagsstelle Bes. Gr. A 10 BBO

Anpassung:

Verlagerung der Halb- tagsstelle des Haupt- und Personalamtes in das Ordnungsamt, Sachgebiet „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländer“

und

Verlagerung der Halb- tagsstelle des Ord- nungsamtes innerhalb des Sachgebietes „Öf- fentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländer“

unter Senkung von Bes.

Gr. A 10 BBO nach Ent- geltgruppe 3 TVöD

Begründung:

a) Im Haupt- und Perso- nalamt wird die genann- te Halbtagsstelle für die Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt.

b) Im Ordnungsamt, Sach- gebiet „Öffentliche Si- cherheit und Ordnung, Ausländer“, wird die nach A 10 BBO ausge- wiesene Halbtagsstelle nicht mehr benötigt.

c) Im Ordnungsamt, Sach- gebiet „Öffentliche Si- cherheit und Ordnung,

(24)

24 lfd.

Nr. Neuer Aufgabenbe- reich

- Einrichtung -

Bisheriger Aufgaben- bereich

- Wegfall -

Erläuterungen

Ausländer“, wird eine Vollzeitstelle für die Durchführung der Auf- gabe „Verpflichtungser- klärungen“ benötigt. Die auf dieser Stelle wahr- zunehmenden Tätigkei- ten entsprechen den Tä- tigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe 3 TVöD.

2

Jugendamt, Sachge- biet „Kindertagesbe- treuung, Elterngeld“

1,65 Stellen für Sachbe- arbeiter/innen für den Aufgabenbereich „Ta- geseinrichtungen für Kinder“

Bes. Gr. A 11 BBO

Ordnungsamt, Sachge- biet „Gefahrenabwehr, Rettungsdienst“

032.01-0005

(Stellenanteil von 0,40) Bes. Gr. A 15 BBO und

Gesundheitsamt, Sach- gebiet „Allgemeiner Amstärztlicher Dienst, Gesundheitsberatung, Fachärztliche Dienste“

053.01.04-0186 Vollzeitstelle Bes. Gr. A 14 BBO und

Gesundheitsamt (ehem. Sachgebietslei- tung „Soziale Dienste“) 053.03-0005

(Stellenanteil von 0,25) Bes. Gr. A 13 h.D. BBO

Anpassung:

Verlagerung eines Stel- lenanteiles von 0,40 der Stelle des Ordnungsam- tes in das Jugendamt, Sachgebiet „Kinderta- gesbetreuung, Eltern- geld“ unter Senkung nach Bes. Gr. A 11 BBO und

Verlagerung der Stelle eines/r Arztes/Ärztin des Gesundheitsamtes in das Jugendamt, Sach- gebiet „Kindertagesbe- treuung, Elterngeld“ un- ter Senkung nach Bes.

Gr. A 11 BBO und

Verlagerung eines Stel- lenanteiles von 0,25 der ehem. Sachgebietslei- tung „Soziale Dienste“

des Gesundheitsamtes in das Jugendamt, Sachgebiet „Kinderta- gesbetreuung, Eltern- geld“ unter Senkung nach Bes. Gr. A 11 BBO

(25)

25 lfd.

Nr. Neuer Aufgabenbe- reich

- Einrichtung -

Bisheriger Aufgaben- bereich

- Wegfall -

Erläuterungen

Begründung:

a) Im Ordnungsamt, Sachgebiet „Gefah- renabwehr, Ret- tungsdienst“, wird ein Anteil von 0,40 der Stelle des „Ärztlichen Leiters Rettungs- dienst“ nicht mehr benötigt.

b) Im Zuge der Reor- ganisation des Gesundheitsamtes, die insbesondere auch die Integration des Amtes in das Sozialdezernat der Kreisverwaltung um- fasst, kann eine Voll- zeitstelle eines/r Arz- tes/Ärztin eingespart werden.

c) Die ehem. Stelle des/der Leiters/in des Sachgebietes

„Soziale Dienste“ im Gesundheitsamt wird in der bisherigen Form nicht mehr be- nötigt. Sie kann zu einem Anteil von 0,25 in einem ande- ren Verwaltungsbe- reich verwendet werden. Hinsichtlich des verbleibenden Stellenanteiles von 0,75 wird auf die Ausführungen unter 6. („Sonstige Ände-

(26)

26 lfd.

Nr. Neuer Aufgabenbe- reich

- Einrichtung -

Bisheriger Aufgaben- bereich

- Wegfall -

Erläuterungen rungen des Stellen- planes“, lfd. Nr. 19) verwiesen.

d) Im Jugendamt, Sachgebiet „Kinder- tagesbetreuung, El- terngeld“, Aufgaben- bereich „Tagesein- richtungen für Kin- der“, werden 1,65 Stellenanteile insbe- sondere für die Erle- digung der Aufgaben nach dem

„Gesetz zur frühen Bildung und Förde- rung von Kindern (Kinderbildungsge- setz - KiBiz)“ vom 30.10.2007 benötigt.

Der Aufgabenzu- wachs betrifft insbe- sondere den Bereich der Kindergartenbe- darfsplanung, die Aufgabenstellungen wie die Feststellung der vorzuhaltenden Betreuungsplätze, die Beurteilung der Geeignetheit von Kindertageseinrich- tungen und die Be- wertung der Raumsi- tuationen in Kinder- gärten umfasst.

(27)

27

4. Konsolidierung des Stellenplanes aus dem „Sparpaket 2010“

lfd.

Nr. Stelle/n Erläuterungen

1 Wirtschaftsförderungsamt 080-0035

Entgeltgruppe 10 TVöD

Streichen eines Stellenanteiles von 0,40

Stelle eines/r Sachbearbeiters/in im Wirt- schaftsförderungsamt

Ein Stellenumfang von 0,40 wird für die Aufgabenwahrnehmung nicht mehr benö- tigt.

2 Rechtsamt, Sachgebiet „Bußgeld- stelle“

030.02-0080

Entgeltgruppe 8 TVöD

Streichen eines Stellenanteiles von 0,50

Stelle eines/r Sachbearbeiters/in im Rechtsamt, Sachgebiet „Bußgeldstelle“

Ein Stellenumfang von 0,50 wird für die Aufgabenwahrnehmung nicht mehr benö- tigt.

3 Rechtsamt, Sachgebiet „Bußgeld- stelle“

030.02-0140

Entgeltgruppe 5 TVöD

Streichen eines Stellenanteiles von 0,20

Stelle eines/r Sachbearbeiters/in im Rechtsamt, Sachgebiet „Bußgeldstelle“

Ein Stellenanteil von 0,20 wird für die Auf- gabenwahrnehmung nicht mehr benötigt.

4 Ordnungsamt, Sachgebiet „Stra- ßenverkehr“ (ab 1.11.2010: Stra- ßenverkehrsamt)

032.02-0225

Entgeltgruppe 6 TVöD Streichen der Stelle

Stelle eines/r Sachbearbeiters/in im Ord- nungsamt, Sachgebiet „Straßenverkehr“

Die Stelle wird für die Aufgabenwahrneh- mung nicht mehr benötigt.

5 Veterinär- und Lebensmittelüber- wachungsamt

039-0020

Entgeltgruppe 5 TVöD Teilzeitstelle

Streichen eines Stellenanteiles von 0,07

Teilzeitstelle einer Fachkraft für Büro- kommunikation im Veterinär- und Le- bensmittelüberwachungsamt

Ein Stellenanteil von 0,07 wird für die Auf- gabenwahrnehmung nicht mehr benötigt.

(28)

28 lfd.

Nr. Stelle/n Erläuterungen

6 Veterinär- und Lebensmittelüber- wachungsamt, Sachgebiet „Le- bensmittelüberwachung und Fleischhygiene“

039.02-0060

Entgeltgruppe 5 TVöD Halbtagsstelle

Streichen der Halbtagsstelle

Halbtagsstelle eines/r Sachbearbeiters/in im Veterinär- und Lebensmittelüberwa- chungsamt, Sachgebiet „Lebensmittel- überwachung und Fleischhygiene“

Die Halbtagsstelle wird für die Aufgaben- wahrnehmung nicht mehr benötigt.

7 Schul-, Kultur- und Sportamt, Auf- gabenbereich „Medienzentrum“

040.01-0085

Entgeltgruppe 5 TVöD

Streichen eines Stellenanteiles von 0,25

Stelle eines/r Sachbearbeiters/in im Schul- , Kultur- und Sportamt, Aufgabenbereich

„Medienzentrum“

Ein Stellenanteil von 0,25 wird für die Auf- gabenwahrnehmung nicht mehr benötigt.

8 Schul-, Kultur- und Sportamt, Auf- gabenbereich „Kultur- und Heimat- pflege“

040.31-0010

Entgeltgruppe 5 TVöD nach Ver- lagerung

Halbtagsstelle

Streichen der Halbtagsstelle

Halbtagsstelle eines/r Sachbearbeiters/in im Schul-, Kultur- und Sportamt, Aufga- benbereich „Kultur- und Heimatpflege“

Die Halbtagsstelle wird für die Aufgaben- wahrnehmung nicht mehr benötigt.

9 Gebäudewirtschaft 065-0040

6 TVöD

Halbtagsstelle

Streichen der Halbtagsstelle

Halbtagsstelle eines/r Technischen Zeich- ners/in in der Gebäudewirtschaft

Die Halbtagsstelle wird für die Aufgaben- wahrnehmung nicht mehr benötigt.

10 Vermessungs- und Katasteramt, Sachgebiet „Geodatenmanage- ment, Rauminformationssystem, Vermessungen“

062.02.03-0140 6 TVöD

Streichen der Stelle

Stelle eines Messgehilfen im Vermes- sungs- und Katasteramt

Die Stelle wird für die Aufgabenwahrneh- mung nicht mehr benötigt.

(29)

29 lfd.

Nr. Stelle/n Erläuterungen

11 Bauaufsichtsamt, Sachgebiet „Bau- rechtliche Prüfung“

063.01-0195 9 TVöD

Streichen der Stelle

Stelle eines/r Bautechnikers/in im Bauauf- sichtsamt, Sachgebiet „Baurechtliche Prü- fung“

Die Stelle wird für die Aufgabenwahrneh- mung nicht mehr benötigt.

12 Umweltamt 067-0070 3 TVöD

Streichen eines Stellenanteiles von 0,42

Stelle einer Fachkraft für Bürokommunika- tion im Umweltamt

Ein Stellenanteil von 0,42 wird für die Auf- gabenwahrnehmung nicht mehr benötigt.

13 Gesundheitsamt, Dienststelle Stein- furt

053.01.04-0197 6 TVöD

Halbtagsstelle

Streichen der Halbtagsstelle

Halbtagsstelle einer Sozial-Medizinischen Assistentin im Gesundheitsamt, Dienst- stelle Steinfurt

Die Halbtagsstelle wird für die Aufgaben- wahrnehmung nicht mehr benötigt.

14 Gesundheitsamt, Dienststelle Stein- furt (Sachgebiet „Verwaltungsauf- gaben)

053.04-0075 3 TVöD Teilzeitstelle

Streichen eines Stellenanteiles von 0,27

Teilzeitstelle einer Fachkraft für Büro- kommunikation im Gesundheitsamt, Sachgebiet „Verwaltungsaufgaben“

Ein Stellenanteil von 0,27 wird für die Auf- gabenwahrnehmung nicht mehr benötigt.

5. Weitere perspektivische Konsolidierung des Stellenplanes lfd.

Nr. Stelle/n Erläuterungen

1 Vermessungs- und Katasteramt 062.03-0095

Entgeltgruppe 11 TVöD

Anbringen eines kw-Vermerkes

Stelle eines/r Vermessungsingenieurs/in im Vermessungs- und Katasteramt

Fortführung der Micus-Studie. Die Stelle wird künftig für die Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt.

2 Vermessungs- und Katasteramt 062.03-0160

Entgeltgruppe 8 TVöD

Stelle eines/r Kartographen/in im Vermes- sungs- und Katasteramt

(30)

30 lfd.

Nr. Stelle/n Erläuterungen

Anbringen eines kw-Vermerkes

Fortführung der Micus-Studie. Die Stelle wird künftig für die Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt.

3 Straßenbauamt 066.01-0020 Bes. Gr. A 10 BBO

Anbringen eines kw-Vermerkes an 0,50 der Stelle

Stelle eines/r Sachbearbeiters/in im Stra- ßenbauamt, Sachgebiet „Verwaltungsauf- gaben“

Ein Stellenanteil von 0,50 wird nach voll- ständiger Einführung des Abrechnungspro- grammes „DINOB“ für die Aufgabenerledi- gung nicht mehr benötigt.

6. Sonstige Änderungen des Stellenplanes

lfd

. Nr.

Stellenplan- Nummer

bisherige Aus-

weisung Änderung Erläuterungen 1 032.01-0025 Bes. Gr. A 11

BBO

Hebung nach Bes. Gr. A 12 BBO

Stelle des/der Arbeitsgruppen- leiters/in „Feuerschutz“ im Ordnungsamt, Sachgebiet

„Gefahrenabwehr, Rettungs- dienst“. Die Stelle hat eine Wertigkeit nach Bes. Gr. A 12 BBO. Auf der Stelle sind zu- gleich die Aufgaben des Kreisbrandmeisters des Krei- ses Steinfurt angesiedelt.

2 032.01-0080 Bes. Gr. A 9 m.D. BBO

Umwandlung in eine Stelle für Beschäftigte un- ter Senkung nach Entgelt- gruppe 6 TVöD

Stelle des/der Leiters/in der Arbeitsgruppe

„Schlauchpflegerei/Atemschut zgerätewerk-statt“ im Ord- nungsamt, Sachgebiet „Ge- fahrenabwehr, Rettungs- dienst“. Die wahrzunehmen- den Tätigkeiten entsprechen den Tätigkeitsmerkmalen der EntgeltGr. 6 TVöD.

3 032.02-0005 Bes. Gr. A 12

BBO Hebung nach

Bes. Gr. A 13 h.D. BBO

Stelle des/der Leiters/in des Sachgebietes „Straßenver- kehr“ im Ordnungsamt, künftig Stelle des/der Leiters/in des Straßenverkehrsamtes. Die Stelle hat eine Wertigkeit nach Bes. Gr. A 13 h.D. BBO.

(31)

31 lfd

. Nr.

Stellenplan- Nummer

bisherige Aus-

weisung Änderung Erläuterungen 4 039.01.0060 Bes. Gr. A 13

h.D. BBO

Hebung nach Bes. Gr. A 14 BBO

Stelle eines/r Tierarztes/-ärztin im Veterinär- und Lebensmit- telüberwachungsamt. Die Stelle hat - entspr. den übri- gen Stellen der Tierärz- te/innen - eine Wertigkeit nach Bes. Gr. A 14 BBO.

5 040.02-0045 Halbtagsstel- le

Entgeltgruppe 6 TVöD

Senkung nach Entgeltgruppe 3 TVöD

Halbtagsstelle eines Haus- meisters im Schul-, Kultur- und Sportamt. Die wahrzu- nehmenden Tätigkeiten ent- sprechen den Tätigkeits- merkmalen der EntgeltGr. 3 TVöD.

6 040.31-0005 Entgeltgruppe 13

TVöD Senkung nach

Entgeltgruppe 12 TVöD

Stelle des/der

Kulturmanangers/in im Schul-, Kultur- und Sportamt. Die wahrzunehmenden Tätigkei- ten entsprechen den Tätig- keitsmerkmalen der EntgeltGr.

12 TVöD.

7 050.02-0060 Entgeltgruppe 8 TVöD

Hebung eines Stellenanteiles von 0,50 nach Entgeltgruppe 9 TVöD

Anteil von 0,50 einer Stelle eines/r Sachbearbeiters/in im Sozialamt, Aufgabenbereich

„Ausbildungsförderung“. Der Stellenanteil wird in dem bis- herigen Aufgabenbereich nicht mehr benötigt. Er kann nach entspr. Anpassung im Wege der Hebung nach Entgelt- gruppe 9 TVöD amtsintern an anderer Stelle (Aufgabenbe- reich „Eingliederungshilfe) verwendet werden.

8 050.03-0020 Bes. Gr. A 10 BBO

Senkung nach Bes. Gr. A 9 BBO

Stelle eines/r Sachbearbei- ters/in im Sozialamt, Sachge- biet „Schwerbehinderten- recht“. Die Stelle hat eine Wertigkeit nach Bes. Gr. A 9 BBO.

9 050.03-0080 Bes. Gr. A 7 BBO

Hebung nach Bes. Gr. A 8 BBO

Stelle eines/r Sachbearbei- ters/in im Sozialamt, Sachge- biet „Schwerbehinderten- recht“. Die Stelle hat eine Wertigkeit nach Bes. Gr. A 8 BBO.

(32)

32 lfd

. Nr.

Stellenplan- Nummer

bisherige Aus-

weisung Änderung Erläuterungen 10 051.03-0045 Bes. Gr. A 7

BBO

Hebung nach Bes. Gr. A 8 BBO

Stelle eines/r Sachbearbei- ters/in im Jugendamt, Sach- gebiet „Kindertagesbetreuung, Elterngeld“. Die Stelle hat eine Wertigkeit nach Bes. Gr. A 8 BBO.

11 056.-.03.- 0050

Entgeltgruppe 6 TVöD

Senkung nach Entgeltgruppe 5 TVöD

Stelle eines/r Sachbearbei- ters/in im Amt „Steinfurt Ar- beitsförderung kommunal“, Arbeitsgruppe „Rechnungs- wesen, Datenverarbeitung, Statistik“. Die wahrzunehmen- den Tätigkeiten entsprechen den Tätigkeitsmerkmalen der EntgeltGr. 5 TVöD.

12 056.01-0040 Bes. Gr. A 11 BBO

Hebung nach Bes. Gr. A 12 BBO

Stelle eines/r Sachbearbei- ters/in im Amt „Steinfurt Ar- beitsförderung kommunal“.

Die Stelle wird im bisherigen Aufgabenbereich „Wider- spruchs- und Klagesachbear- beitung“ nicht mehr benötigt und kann im Zuge der Reor- ganisation des Amtes durch Hebung nach Bes. Gr. A 12 BBO zur Schaffung der Stelle eines/r Regionalkoordina- tors/in verwendet werden. Auf die Ausführungen unter 1.

(„Einrichtung von Stellen im Amt „Steinfurt Arbeitsförde- rung kommunal“ auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 26.05.2010“) wird verwiesen.

13 056.02-0035 Entgeltgruppe 10 TVöD

Stelle bis Ende 2010 befristet

Verlängerung der Stellenbefris- tung bis Ende 2015

Stelle eines/r Sachbearbei- ters/in im Amt „Steinfurt Ar- beitsförderung kommunal“.

Auf der Stelle sind die Aufga- ben des ursprünglich bis Ende 2010 befristeten Bundespro- grammes „Perspektive 50 plus“ angesiedelt. Das Pro- gramm ist mittlerweile bis En- de 2015 verlängert worden.

(33)

33 lfd

. Nr.

Stellenplan- Nummer

bisherige Aus-

weisung Änderung Erläuterungen 14 063.02-0185

Halbtagsstel- le

Entgeltgruppe 5 TVöD

Senkung nach Entgeltgruppe 3 TVöD

Halbtagsstelle einer Fachkraft für Bürokommunikation im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet

„Verwaltungsaufgaben“. Die wahrzunehmenden Tätigkei- ten entsprechen den Tätig- keitsmerkmalen der EntgeltGr.

3 TVöD.

15 065-0050 Entgeltgruppe 13

TVöD Anbringen des

Vermerkes „ku Entgeltgruppe 11 TVöD“

Stelle eines/r Bauingenieurs/in in der Gebäudewirtschaft. Die wahrzunehmenden Tätigkei- ten entsprechen den Tätig- keitsmerkmalen der EntgeltGr.

11 TVöD.

16 053.01.02-

0115 Entgeltgruppe 6

TVöD Senkung nach

Entgeltgruppe 3 TVöD

Stelle eines/r Arzthel- fers/helferin im Gesundheits- amt. Die wahrzunehmenden Tätigkeiten entsprechen den Tätigkeitsmerkmalen der EntgeltGr. 3 TVöD.

17 053.01.04- 0190

Teilzeitstelle

Entgeltgruppe 7 TVöD („Ange- stellte im Pflege- dienst“);

Stelle befristet für ein Jahr

Entfristung der

Stelle Stelle der Familienhebamme im Gesundheitsamt. Der Aus- schuss für Gesundheit und Soziales in seiner Sitzung am 28.09.2010 und der Jugendhil- feausschuss in seiner Sitzung am 30.09.2010 haben sich für die dauerhafte Umsetzung des Konzeptes „Frühe Hilfen im Kreis Steinfurt“ ausgespro- chen, das u.a. die Fortführung der bislang für die Dauer ei- nes Jahres installierte Teil- zeitstelle einer Familienheb- amme beinhaltet.

18 053.03-0005 A 13 h.D. BBO Verlagerung ei- nes Stellenantei- les von 0,75 un- ter Anpassung an die jeweils zutreffenden Wertigkeiten

Es handelt sich um die ehem.

Stelle des/der Leiters/in des Sachgebietes „Soziale Diens- te“ im Gesundheitsamt. Ein Anteil von 0,75 soll wie folgt verlagert werden:

 Hebung eines Anteiles von 0,25 nach Entgeltgruppe 15 TVöD und amtsinterne Verlagerung

 Senkung eines Anteiles

(34)

34 lfd

. Nr.

Stellenplan- Nummer

bisherige Aus-

weisung Änderung Erläuterungen

von 0,50 nach Entgelt- gruppe S 12 TVöD und Verlagerung in das Sozial- amt in den Bereich „Alten- hilfe- und Pflegeberatung“

Der nach Verlagerung verblei- bende Stellenanteil von 0,25 kann an anderer Stelle ver- wendet werden (siehe 3., „An- passung des Stellenplanes an neue Aufgabenbereiche, lfd.

Nr. 2) 19 053.03.02-

0007

Teilzeitstelle 0,25

Entgeltgruppe 13 TVöD

Amtsinterne Ver- lagerung unter Anpassung an die jeweils zu- treffenden Wer- tigkeiten

Es handelt sich um die im Be- reich „Schuldner- und Ver- braucherinsolvenzberatung“

nicht mehr benötigte Teilzeit- stelle eines/r Juristen/in. Sie soll amtsintern entspr. der tat- sächlichen Nutzung wie folgt verlagert werden:

 Hebung eines Stellen- anteiles von 0,16 nach Entgeltgruppe 15 TVöD

 Senkung eines Stellen- anteiles von 0,09 nach Entgeltgruppe 3 TVöD 20 WestmbH

950-0045 Bes. Gr. A 11

BBO Senkung nach

Bes. Gr. A 10 BBO

Es handelt sich um die zur WestmbH ausgelagerte Stelle eines/r Sachbearbeiters/in.

Die Stelle hat eine Wertigkeit nach Bes. Gr. A 10 BBO.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zustimmt

11. Haushaltssatzung des Kreises Steinfurt für das Haushaltsjahr 2011 Vorlage: B 158/2010

LR Kubendorff weist auf die Besonderheit der diesjährigen Haushaltsberatungen hin.

Der Kreistag könne in der heutigen Sitzung keinen Beschluss über die Haushaltssat- zung für das Jahr 2011 fassen, da noch keine Modellrechnung des Landes zum Fi- nanzausgleich für das Jahr 2011 vorliege. Mit einer ersten Proberechnung sei nicht vor Ende Januar/Anfang Februar zu rechnen. Aus diesem Grunde gäbe es zur Zeit

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