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Beantwortung der Anfrage Allgemeines

Finanzhaushalt/Investitionen

C. Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen des Beteiligungsverfahren gem. § 55 KrO NRW

II. Beantwortung der Anfrage Allgemeines

Der Direktbus ist ein Produkt der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM). Er er-gänzt auf schlankem Linienweg die Angebote des SchnellBusses und des RegioBusses.

Der D50 verkehrt bislang auf dem Linienweg des SchnellBus S50 zwischen Münster und dem FMO. Er ergänzt die bestehende ÖPNV Bedienung des FMO, die im Halb-Stundentakt über den SchnellBus S50 der RVM und den RegioBus R51 der Fa.

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Weilke abgedeckt wird. Beide Linien sind Bestandteil des NVP und sorgen für eine

„ausreichende Bedienung“ im Sinne des NVP.

Der D50 wurde auf Wunsch des FMO eingerichtet und wird von ihm finanziert. Er verkehrt in Zeiten, in denen der regelmäßige Einsatz großer Fahrzeuge keinen Sinn macht. Die Fahrten werden überwiegend mit einem 9-Sitzer durchgeführt. Sie finden hauptsächlich an den Wochenenden und in der Nacht statt.

Der D50 hat die Funktion eines Shuttle-Bus. Er bedient alle Haltestellen der Linie S50 zwischen Münster „Hauptbahnhof“ und dem FMO. Im Fahrplan wird deutlich da-rauf hingewiesen, dass der einzige Bezugspunkt der D50-Fahrten der FMO ist. Ab Münster Hbf sind die Haltestellen als Einstiegshaltestellen gekennzeichnet. Lediglich am FMO kann ausgestiegen werden. Umgekehrt können Fahrgäste ab FMO in Rich-tung Münster beim FMO ein- und danach nur noch aussteigen.

Diese Regelung entspricht der vom FMO bestellten Funktion des D50 als Shuttle-Bus. Auf die Einhaltung der Regel achtet die RVM konsequent. Ohne diese strenge Reglementierung würde sich ein vom FMO „subventionierter Spät- und NachtBus-Verkehr“ zwischen Ladbergen – Coerde – Münster und umgekehrt entwickeln.

Die RVM berichtet, dass die Fahrgastzahlen der Linie D50 im Shuttle-Bus-Verkehr kontinuierlich steigen. Immer öfter müssen so genannte Einsatzwagen zum Regel-fahrzeug gestellt werden. Nach Fertigstellung der K1 ist es nun Wunsch des FMO, seinen Kunden den möglichst direktesten und schnellsten Weg zum Flughafen anzu-bieten. Die Änderung des bisherigen Linienweges ist deshalb berechtigt und nach-vollziehbare Konsequenz.

Gestützt wird dies durch die praktische Erfahrung der Fa. TZG (Taxi-Zentrale-Greven), die den Verkehr durchführt. Die Fahrgäste, die möglichst schnell zum FMO wollen, können demnach nicht nachvollziehen, warum sie den umständlichen Li-nienweg des S 50 über die Schulze-Farwick-Brücke nehmen müssen. Des Weiteren können über den schnelleren Linienweg eher Verspätungen kompensiert werden.

Am 09.12.2010 findet ein Gespräch zwischen FMO und RVM statt, um die Bedie-nung über den neuen Linienweg K1 zu erörtern.

Zu einzelnen Anmerkungen aus der Anfrage:

Haltestelle Ladbergen „Abzw. Grevener Straße“

Gem. gültigem Fahrplan hält der D50 an der Haltestelle Ladbergen „Abzweig Grevener Straße“ in Richtung FMO zum Einstieg. Entsprechend hält er in der Gegen-richtung dort zum Ausstieg.

Ausstieg außerhalb der festgelegten Ausstiegsstellen

Die Fahrer des D50 haben die strikte Anweisung der RVM, sich an die Vorgaben des Fahrplans zu halten. Wenn ein Fahrer von Münster kommend an der Haltestelle

„Abzw. Grevener Straße“ anhält, um einen Fahrgast herauszulassen, so handelt er nicht kulant, sondern verletzt die Anweisung der RVM und handelt gegen die beste-hende Linienkonzession.

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Von der RVM wurden jedoch Klagen von Fahrern der Fa. TZG entgegengenommen, die von „Nötigung des Fahrpersonals“ sprachen, wenn sie Fahrgästen aus Münster kommend den Ausstieg in Ladbergen verweigern wollten.

Eine geringe Anzahl von Fahrgästen, fährt von Münster zum FMO, um dann post-wendend mit dem nächsten D50 vom FMO zur Haltestelle „Abzw. Grevener Straße“

zu fahren. Das widerspricht der Funktion des D50, ist aber leider nicht zu unterbin-den.

Nutzung der K1 als Linienweg

Aktuell darf die K 1 nicht als Linienweg genutzt werden. Wenn Fahrer dies gegenwär-tig tun, handeln sie gegen die Anweisung der RVM und gegen die bestehende Li-nienkonzession.

Die Begründung der hierauf angesprochenen Fahrer war, dass der Fahrplan nicht eingehalten werden kann und sie, von Münster kommend, mit keinem Einsteiger an der Haltestelle Abzweig Grevener Straße mehr rechneten.

Bedienung Ladbergens nach 20:21 Uhr

Wie oben dargestellt, hat die D50 die Funktion eines Shuttle-Bus für den FMO und nicht die Funktion, den Nachtverkehr Münster - Ladbergen zu gewährleisten. Wenn es einen ausreichenden Bedarf gibt, müsste eine eigene Linie für Spät- und Nacht-verbindungen eingerichtet werden. Spät- und Nachtverkehr werden im Münsterland von den Kommunen verantwortet und finanziert und gemeinsam mit den Verkehrsun-ternehmen geplant. Im Korridor Ibbenbüren – Münster verkehrt die N9, ggf. könnte eine Bedienung auf Ladbergen ausgedehnt werden. Eine Voraussetzung ist, dass Ladbergen diesen Verkehr finanziert.

Einflussmöglichkeit des Kreises auf die Gestaltung der D50

Die Änderung des Linienweges der D50 erfolgt im Rahmen eines Änderungsverfah-rens der bestehenden Konzession durch die Bezirksregierung Münster. An diesem Verfahren wird der Kreis Steinfurt in seinen Zuständigkeiten:

- Aufgabenträger ÖPNV, - Straßenverkehrsbehörde, - Straßenbaulastträger, - Polizei

beteiligt.

Die Bezirksregierung hat im Änderungsverfahren die Aussagen des NVP des Kreises zu berücksichtigen. Die Linie D50 ist im NVP des Kreises lediglich nachrichtlich als zusätzliche Leistung vermerkt. Die ausreichende Bedienung des FMO wird - wie oben dargestellt - über die S50 und R51 sichergestellt.

Die RVM hat daher recht, dass die Bezirksregierung in diesem Fall davon ausgehen kann, dass Inhalte des NVP durch die Änderung des Linienweges nicht berührt wer-den.

Aus der Sicht des Aufgabenträgers würde der Änderung des Linienweges der D50 ausdrücklich zugestimmt, weil dies die Funktion erheblich verbessern wird.

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Der Kreistag nimmt die Anfrage und die Beantwortung durch die Verwaltung zur Kenntnis.