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Steuerschlupflöcher schließen - aber richtig!

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DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Verantwortlich: Claus Matecki, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter Nr. 26/2012 13. Juli 2012

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Steuerschlupflöcher schließen - aber richtig!

Noch nie wurden in der Geschichte der Bundesrepublik soviel Vermögenswerte vererbt wie gegenwärtig. Ein Ende ist vorläufig nicht in Sicht. Doch der Staat geht dabei oft leer aus - Dank der Steuerschlupflöcher. Nun soll eines dieser Löcher, die sogenannten „Cash- GmbHs“, die nur Vermögenden zur Vermeidung der Erbschaftsteuer dienen, endlich gestopft werden. So sieht es jedenfalls ein Beschluss des Bundesrates vor, der gegen die Stimmen von Bayern, Hessen und Sach- sen gefasst wurde. Durch dieses Steuergestaltungsmo- dell entstehen den Bundesländern immense Schäden, die auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr geschätzt werden. Allein in einem einzigen Erbfall entgingen dem Land Nordrhein-Westfalen

60 Millionen Euro. Politisch ermöglicht wurden diese unsozialen Konstrukte durch die Große Koalition im Rahmen ihrer Erbschaftsteuerreform 2008.

Obwohl es keinerlei Belege gab, behaupteten die dama- lige Bundesregierung und interessierte Lobbyverbände, die Erbschaftsteuer könne die Fortführung eines Unter- nehmens verhindern und deshalb Arbeitsplätze gefähr- den - trotz großzügiger Stundungsregeln. Seither ist Betriebsvermögen weitgehend von der Erbschaftsteuer ausgenommen. Zahlreiche Erblasser versuchten darauf- hin, privates Vermögen in Betriebsvermögen umzude- klarieren. Aus diesem Grund wurde die Einbringung von Wertpapieren, Kunstgegenständen, Edelmetallen und anderen Vermögensarten begrenzt. Allerdings hatte der Gesetzgeber die Begrenzung des Barvermögens „ver- gessen“, wie etwa Sparanlagen und Festgeldkonten.

Jetzt soll gegengesteuert werden und nach vier Jahren endlich regulär besteuert werden. Besser spät als nie.

Jedoch nimmt der Bundesrat damit nur die Spitze des Steuerspar-Eisberges in Angriff. Denn schon unmittelbar nach der Erbschaftsteuerreform zog ein Unternehmens- berater das frohlockende Fazit: „Auch das neue Erb- schaftsteuerrecht bietet eine ganze Reihe von Ansätzen für Gestaltungen, die auf eine Minimierung der Steuer- lasten hinauslaufen. Daran ändert sich auch nichts durch die Auslegung der Regelungen seitens der Fi- nanzverwaltung. Im Gegenteil dürfte jetzt bei einigen Gestaltungen sogar mehr Rechtssicherheit herrschen.“

Diesen Gestaltungsmöglichkeiten Herr zu werden, dürf- te also eher dem Versuch gleichen, einen Sack voller Flöhe zu hüten. Daher ist es höchste Zeit, das Erb- schaftsteuergesetz grundlegend zu reformieren und Tricksereien bei der Verschonung des Betriebsvermö- gens zu verhindern. Darüber hinaus ist es höchste Zeit, die viel zu hohen Freibeträge abzusenken und die Steu- ersätze zu erhöhen, damit leistungslos erworbenes Vermögen endlich wieder angemessen zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen wird (vgl. Grafik).

Entwicklung des Steueraufkommens (2010 = 100%)

Erbschaftsteuer + 6%

Lohnsteuer + 41%

Steuern insgesamt + 30%

80 90 100 110 120 130 140 150

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Quelle: Arbeitskreis Steuerschätzung, Mai 2012, eigene Berechnungen

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