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BEKANNTMACHUNG TAGESPFLEGE

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Bedarfsausschreibung nach § 27 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen

Gem. § 7 Abs. 1 und 6 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW - vom 02.10.2014 i.V.m.

§ 3 Abs. 3 APG NRW i.V.m. § 27 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des APG NRW (APG DVO NRW) wird folgendes öffentlich bekanntgemacht:

(1) Die Pflegebedarfsplanung der Stadt Bottrop weist einen Bedarf an 15 zusätzlichen Plätzen in Tages- pflegeeinrichtungen für den Bottroper Norden (statistische Bezirke 71 – 74, siehe Karte) aus. Unter Berücksichtigung der bis zum Inkrafttreten der o.g. Änderungsverordnung zur APG DVO NRW bereits vergebenen Bedarfsbetätigungen ergibt sich zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung noch der nachfolgend ausgewiesene Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Tagespflegeeinrichtungen, der hiermit auf Beschluss des Rates der Stadt Bottrop vom 11.12.2018 gem. § 27 Abs. 1 APG DVO NRW ausgeschrieben wird. Interessen- bekundungen, die eine geringere Platzzahl als für das einzelne Los ausgewiesen beinhalten, sind eben- falls zulässig.

(2) Trägerinnen und Träger, die Interesse an der Schaffung zusätzlicher Plätze in der Tagespflegeeinrichtungen haben, werden hiermit aufgefordert, dieses Interesse unter Vorlage einer Konzeption zur Schaffung der neuen Plätze bis zum 30.04.2019 der Stadt Bottrop als örtlichem Sozialhilfeträger anzuzeigen.

(3) Die Interessenbekundungen müssen das jeweilige Vorhaben hinsichtlich des geplanten Standortes, der Zahl der neu zu schaffenden Plätze und der Konzeption der geplanten Einrichtung konkret beschrei- ben. Die Konzeption muss rechtlich zulässig – insbesondere in Bezug auf die Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG NRW) und die Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 29 ff. Baugesetzbuch (BauGB) – sowie planerisch, baufachlich und wirtschaftlich schlüssig sein, ohne das bereits sämtliche Voraussetzungen (Z.B. Grundeigentum, Vertragsabschlüsse) vorliegen müssen.

(4) Den Interessenbekundungen sind die nachfolgend genannten Unterlagen (jeweils zweifach) beizufügen:

• Bemaßte Grundrisspläne im Maßstab 1:100 mit Darstellung der Sanitäranlagen und des Nordpfeils,

• Flächenberechnungen nach DIN 277

(aufgeteilt nach Bereichen wie z.B. vermietete Flächen (z.B. Frisör) und sonstige Fremdnutzungen),

• Bei Eigentumsobjekten: Kostenschätzung nach DIN 276

(aufgeteilt in anrechenbare langfristige Investitionskosten und sonstige Anlagegüter).

(5) Die Interessenbekundungen nebst Anlagen sind bis zum 30.04.2019 in einem verschlossenen Um- schlag mit dem deutlichen Vermerk „Bedarfsausschreibung nach der Pflegebedarfsplanung - nicht vor dem 01.05.2019 zu öffnen“ der Stadt Bottrop, Sozialamt, Berliner Platz 7, 46236 Bottrop, zuzuleiten.

(6) Eine Interessenbekundung, die nicht fristgerecht eingeht, deren angezeigte Platzzahl den ausgeschrie- benen Bedarf überschreitet, die sich nicht auf die statistischen Bezirke 71 bis 74 bezieht, oder die den Anforderungen des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW), der APG DVO NRW bzw. den Ziffern 2 bis 5 dieser Bekanntmachung nicht oder nicht vollständig entspricht, wird nicht berücksichtigt.

BEKANNTMACHUNG TAGESPFLEGE

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(7) Die fristgerecht eingegangenen zulässigen Interessenbekundungen, die dem unter Ziffer 1 ausgeschrie- benen Bedarf entsprechen, fließen in die Auswahlentscheidung nach den nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien aus den Kategorien „Träger“, „Konzept“ und Quartiersbezug“ ein:

Träger

• Anbietervielfalt (Stadt/Gemeinde)

Bewertet wird, inwieweit die Interessentin/der Interessent bezogen auf die in der Stadt/Gemeinde des geplanten Standorts vorhandene Anbieterlandschaft zur Anbietervielfalt beiträgt.

• Erfahrungen beim Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen

Im Interesse einer leistungsfähigen und nachhaltigen Versorgungsstruktur soll die Interessentin/der Interessent ihre bzw. seine Erfahrungen beim erfolgreichen Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung und/

oder anderen Wohn- und Betreuungsangeboten sowie Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflege- diensten dartun (z.B. durch Vorlage einer Referenzliste)

Konzept

• Stärkung der Selbstbestimmung von Nutzerinnen und Nutzern und der Rolle von Angehörigen Bewertet werden die konzeptionellen Vorgaben/Maßnahmen zur Beachtung der Selbstbestim- mungsrechte von Nutzerinnen und Nutzern sowie zur Einbeziehung und Stärkung der Rolle von Angehörigen.

• Besondere zielgruppenspezifische Konzepte

Bewertet wird die konzeptionelle (bauliche und/oder pflegerische) Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen (z.B. Konzepte für dementiell oder gerontopsychiatrisch Er- krankte, Palliativpflege, kultursensible Pflege u.a., Errichtung von z.B. Sinnesgärten oder Demenz- gärten etc.).

Bewertet werden außerdem die Öffnungszeiten der Einrichtung.

Quartiersbezug

• Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Bewertet werden die im Konzept getroffenen Vorgaben für eine Öffnung der Einrichtung in den So- zialraum und die Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer, am gesellschaftlichen Leben im Stadtteil teilzunehmen.

• Mehrwert für die im Stadtteil lebenden Menschen

Bewertet werden Maßnahmen, die soziale Infrastruktur durch komplementäre Angebote (z.B. Senioren- wohnungen, allgemeine Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige, Angebote für Kinder) zu vernetzen, sofern sie sich in Übereinstimmung mit kommunalen Quartiersentwicklungsplanungen oder gesamtstädtischen Planungen (z.B. Kindergartenbedarfsplan) befinden.

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(8)Das Auswahlverfahren erfolgt anhand einer Entscheidungsmatrix. Diese ist als Anlage 1 Bestandteil der Bedarfsausschreibung.

Jedes Auswahlkriterium ist mit einem Gewichtungsfaktor versehen; die Summe aller Gewichtungsfaktoren beträgt 100. Des Weiteren sind jedem Kriterium max. vier Erfüllungsgrade (nicht erfüllt, teilweise erfüllt, voll erfüllt, in besonderem Maße erfüllt) zugeordnet, die mit Punktwerten versehen sind. Die Punktwerte reichen von 0 bis max. 6 (nicht erfüllt = 0 Punkte, teilweise erfüllt = 2 Punkte, voll erfüllt = 4 Punkte, in besonderem Maße erfüllt = 6 Punkte). Aus dem Produkt von Gewichtsfaktor und Punktwert des erre- ichten Erfüllungsgrades ergeben sich die Punkte für jedes Auswahlkriterium; die Summe der einzelnen Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl. Insgesamt sind null bis max. 600 Gesamtpunkte erreichbar.

Bis zur Bedarfsdeckung werden diejenigen Interessenbekundungen ausgewählt, die die höchste Gesamt- punktzahl erreicht haben und damit den Auswahlkriterien am besten entsprechen. Im Fall einer Punkt- gleichheit erhält das nach Kostenschätzungen günstigere Vorhaben den Zuschlag.

(9) Der Zuschlag zugunsten der am besten geeigneten Interessenbekundung(en) erfolgt durch Ver- waltungsakt (Erteilung einer Bedarfsbestätigung). Nicht berücksichtigte Interessentinnen und Inter- essenten werden zeitgleich informiert.

(10)Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Interessent, der den Zuschlag erhalten hat, das Vorhaben nicht in der Form der Interessenbekundung realisiert, führt dies zur Rücknahme der Bedarfsbestätigung.

Gleichzeitig erhält der Interessen mit der nächst höheren Punktzahl den Zuschlag.

(11)Auf den Beschluss des Rates der Stadt Bottrop vom 29.09.2015 zur Einführung von Bedarfsbestäti- gungen nach § 11 Abs. 7 APG NRW, sowie den Beschluss des Rates der Stadt Bottrop vom 11.12.2018 zur verbindlichen Pflegebedarfsplanung, wird hingewiesen.

Der Gesamttext der verbindlichen Bedarfsplanung ist kostenfrei wie folgt zugänglich:

Internetseite der Stadt Bottrop unter

www.bottrop.de/soziales/pflege/artikel/Kommunale_Pflegeplanung.php,

Persönliche Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten im Sozialamt, Berliner Platz 7, 46236 Bottrop und

Auf Anforderung als Druckexemplar.

Bottrop, 11.02.2019 Gez. Tischler

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Kirchhellen-Nord-West73

Kirchhellen-Süd/Grafenwald72

Kirchhellen-Nord-Ost74

Kirchhellen-Mitte71 .

Stadtplan Bottrop

Stadtteil Kirchellen mit seinen Stat. Bezirken Maßstab 1:65.00

Stand 01.01.2018 Erstellung Stadt Bottrop 4

ANHANG TAGESPFLEGE

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