Seite 1 von 2 Vorschläge für die Nachwahlen der Studierenden der Fachhochschule Potsdam
Fachhochschule Potsdam 01.12.2017
- Der Zentrale Wahlvorstand -
Wahlvorschläge zur Nachwahl als Vertretung im Senat (Gruppe der Studierenden) und zu den Nachwahlen zu den Studierendenräten im Fachbereich Sozial- und Bildungswissenschaften, Design sowie
Informationswissenschaften
1. Ort und Zeit der Stimmabgabe
Die Wahl findet statt am 12. und 13. Dezember 2017 jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Das Wahllokal wird in der Kiepenheuerallee 5, Hauptgebäude, Mensabereich, eingerichtet.
2. Regelung für die Stimmabgabe
Das Wahlrecht wird durch die Abgabe der Stimmzettel wahrgenommen.
Auf dem Stimmzettel wird angegeben, wieviele Bewerberinnen/Bewerber höchstens anzukreuzen sind.
Jede(r) Wahlberechtigte hat ihre/seine Stimme auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen an der neben dem Namen der Bewerberinnen/Bewerber hierfür vorgesehenen Stelle persönlich abzugeben. Ebenfalls enthalten die Stimmzettel einen erläuternden Hinweis, ob die Reihenfolge der Bewerber/innen alphabetisch oder entsprechend der eingereichten Vorschläge aufgeführt ist.
Die Nachwahlen finden als Mehrheitswahlen statt.
3. Zugelassene Wahlvorschläge
Nachwahl als Vertretung im Senat (Gruppe der Studierenden) Folgender Wahlvorschlage ist zugelassen:
mögliche Sitze: 1
Nachwahl zum Studierendenrat des Fachbereichs Sozial- und Bildungswissenschaften Folgender Wahlvorschlag ist zugelassen:
Adler, Marcel Glowa, Steffen Trinh, Kim Hang Thi
mögliche Sitze: 2
Die Liste ist alphabetisch geordnet.
Nachwahl zum Studierendenrat des Fachbereichs Bauingenieurwesen
Folgender Wahlvorschlag ist zugelassen:
Brauer, Kevin Matthe, Jonathan
mögliche Sitze: 1
Die Liste ist alphabetisch geordnet.
Fuchs, Tammo FB 5, Informationswissenschaften
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Nachwahl zum Studierendenrat des Fachbereichs Design Folgender Wahlvorschlag ist zugelassen:
Kaiser, Ariane Müller, Janina mögliche Sitze: 1
Die Liste ist alphabetisch geordnet.
Nachwahl zum Studierendenrat des Fachbereichs Informationswissenschaften Folgender Wahlvorschlag ist zugelassen:
mögliche Sitze: 2
Die Liste ist alphabetisch geordnet.
Gegen die Entscheidung der Zulässigkeit eines Wahlvorschlages kann jede/jeder
Wahlberechtigte gemäß §13 Abs. 7 WO innerhalb von fünf Kalendertagen (bis 27. November) nach der Bekanntmachung schriftlich beim zentralen Wahlvorstand Einspruch einlegen.
gez. Prof. Dr. Peter Knösel
Vorsitzender des Zentralen Wahlvorstands Chalamel, Isabelle
Rothfritz, Laura