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Fachhochschule Potsdam Potsdam, 15. Oktober 2020
Der Zentrale Wahlvorstand
Ausschreibung der Nachwahlen
Senat, Gruppe der Studierenden, Ersatzmitglieder
Fachbereich Sozial- und Bildungswissenschaften: Studierendenrat
Fachbereich Bauingenieurwesen:
Fachbereichsrat, Gruppe der Professor*innen und der Studierenden sowie Studierendenrat
Fachbereich Informationswissenschaften:
Fachbereichsrat, Gruppe der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und der Studierenden sowie Studierendenrat
Die Nachwahlen finden am
Mittwoch, 18. und Donnerstag, 19. November 2020
in der Zeit von 11:00 bis 15:00 Uhr am Campus Kiepenheuerallee 5, Hauptgebäude, Foyer statt:
I. Rechtsgrundlage
1. Grundordnung (GO) der Fachhochschule Potsdam vom 05.02.2013 i.d.F. vom 24.04.2017 2. Wahlordnung (WO) der Fachhochschule Potsdam vom 05.02.20013 i.d.F. vom 27.08.2014 3. Satzung der Studierendenschaft
Die Wahlordnung und die Grundordnung können auf den Internetseiten der Hochschule eingesehen werden https://www.fh-potsdam.de/informieren/profil/amtl-bekanntmachungen/
4. Regelungen zur Durchführung der Gremienwahlen aufgrund der Pandemie (analoge Durchfüh- rung)
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II. Gegenstand und Art der Wahl
Gemäß § 19 Abs. 3 WO kann eine Nachwahl stattfinden, wenn ein entsprechendes Gremium nicht voll besetzt ist oder keine Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen und ein Antrag einer*s Wahlberechtigten vorliegt, mit der Bereitschaft zu kandidieren. Dementsprechend finden Nachwahlen zu den oben ge- nannten Bereichen und Gruppen statt.
III. Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Nach § 60 BbgHG sind Mitglieder der FHP das hauptberuflich an der Hochschule tätige wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal sowie die eingeschriebenen Studierenden einschließlich der Pro- motionsstudierenden.
Angehörige der Fachhochschule Potsdam sind nach § 2 GO:
• Professorenstellvertreter*innen
• Gastprofessor*innen
• Gastdozent*innen
• Honorarprofessor*innen
• nebenberufliche Hochschullehrer*innen
• Lehrbeauftragte
• Mitarbeiter*innen mit einem Beschäftigungsverhältnis unter sechs Monaten
• Hochschullehrer*innen sowie akademische Mitarbeiter*innen im Ruhestand, soweit sie Lehrver- anstaltungen abhalten oder in der Forschung tätig sind, sowie
• Promotions- und Forschungsstudierende, die nicht an der Hochschule eingeschrieben sind.
Mitglieder und Angehörige der Fachhochschule sind nur in der Organisationseinheit der Hochschule und der Mitgliedergruppe wahlberechtigt und wählbar, in der sie bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge ihre dienstlichen Aufgaben ganz oder überwiegend wahrnehmen (§ 8 Abs. 4 WO).
Studierende sind im Fachbereich ihres Studiengangs wahlberechtigt und wählbar.
• Wahlberechtigung
Gemäß § 8 Abs. 1 WO sind die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule der oben genannten Be- reiche wahlberechtigt, die am Tag vor der Wahl ins Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen sind.
Wahlberechtigt für die Wahl der Vertreter*innen der Studierendenschaft in ihre Gremien sind alle eingeschriebenen Studierenden in ihrem Fachbereich.
Wählbarkeit
Gemäß § 8 Abs. 2 WO sind nur Mitglieder der Hochschule wählbar:
das hauptberuflich an der Hochschule tätige Personal
die eingeschriebenen Studierenden
Gemäß § 8 Abs. 3 WO sind Angehörige der Hochschule gemäß § 2 GO wahlberechtigt, aber nicht wählbar (s. o.)
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Gruppen der Hochschule
Folgende Mitglieder und Angehörige der Hochschule bilden jeweils eine Gruppe:
Gruppe der Professor*innen:
die Professor*innen einschließlich der Honorarprofessor*innen;
die in einem Dienstverhältnis mit der Fachhochschule stehenden Gastprofessor*innen;
Gastdozent*innen sowie die Stellvertreter*innen einer Professur, die bereits bei der Begrün- dung eines Dienstverhältnisses mit der Hochschule Professorin oder Professor sind sowie
Hochschullehrer*innen im Ruhestand, soweit sie Lehrveranstaltungen abhalten oder in der Forschung tätig sind.
Gruppe der Studierenden:
die eingeschriebenen Studierende einschließlich der Promotionsstudierenden ohne Beschäftigungs- verhältnis.
Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen:
Mitarbeiter*innen im Verwaltungsbereich, in der Bibliothek, den Laboren und Werkstätten.
Wahlberechtigte, die mehreren Gruppen angehören, haben gemäß § 8 Abs. 4 WO bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge die Möglichkeit, dem Wahlvorstand gegenüber zu erklären, in welcher Gruppe sie für diese Wahl wahlberechtigt und wählbar sein wollen. Liegt diese Erklärung nicht vor, entscheidet der Wahlvorstand über die Zuordnung.
IV. Einsichtnahme in das Verzeichnis der Wahlberechtigten
Das Verzeichnis der Wahlberechtigten enthält eine Aufstellung aller Wahlberechtigten.
Das Verzeichnis der Wahlberechtigten ist ab
Mittwoch, 21.10.2020, bis zum Ende der Wahl
im Intranet einsehbar.
Das Verzeichnis der Wahlberechtigten wird vom Wahlvorstand
am Dienstag, dem 17.11.2020, um 15:00 Uhr
abgeschlossen. Danach können jedoch Wahlberechtigte, die ihre Wahlberechtigung zweifelsfrei nach- weisen, auf begründeten Antrag vom zentralen Wahlvorstand noch am Wahltag zugelassen werden (siehe § 11 Abs. 5 WO).
V. Einspruch gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten
Jedes wahlberechtigte Mitglied der Fachhochschule Potsdam kann beim Wahlvorstand während der Auslegefrist schriftlich Einspruch gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten ihrer/seiner Gruppe er-
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heben. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die/der Einsprechende die erfor- derlichen Beweismittel beizubringen (§ 11 Abs. 2 WO). Der zentrale Wahlvorstand entscheidet über die Einsprüche und nimmt, wenn erforderlich, die Berichtigung des Wählerverzeichnisses vor.
VI. Abgabefrist und Form der Wahlvorschläge
Zwischen dem Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung und dem Termin der Abgabe der Wahlvorschläge müssen mindestens 11 Kalendertage liegen. Der Zentrale Wahlvorstand legt den Termin der Abgabe der Wahlvorschläge auf
Dienstag, 27.10.2020, 15.00 Uhr
Aufgrund der Covid-19-Pandemie können sich Interessierte online für eine Kandidatur eintragen:
https://itdlz-services.fh-potsdam.de/wahl-kandidatur/
Sie müssen über jede*n Bewerber*in folgende Angaben enthalten:
Vor- und Familienname,
ggf. Amts- oder Dienstbezeichnung,
Hochschulbereich,
Hochschul-E-Mailadresse
bei Studierenden zusätzlich Studiengang, Fachsemester und Matrikelnummer.
Jede*r Bewerber*in erklärt ihre*seine Zustimmung zu dem Wahlvorschlag durch Absenden der On- line-Kandidatur.
Einzelbewerbungen darf der Zentrale Wahlvorstand zu einem Vorschlag in alphabetischer Reihen- folge zusammenfassen (siehe § 12 Absatz 4 WO). Die Zustimmung zu diesem Verfahren erfolgt durch Absenden der Online-Kandidatur.
Jede*jeder Bewerber*in kann sich zur Wahl für ein bestimmtes Gremium nur einmal online bewer- ben (§ 12 Abs. 7 WO).
VII. Veröffentlichung der Wahlvorschläge
Der zentrale Wahlvorstand beschließt die Zulässigkeit der Wahlvorschläge und macht die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt am
Donnerstag, 29.10.2020
VIII. Einspruch gegen die Entscheidung über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge bis Montag, 02.11.2020
Gemäß § 13 Abs. 7 WO kann jede/r Wahlberechtigte und § 19 innerhalb von drei Kalendertagen nach deren Bekanntmachung Einspruch gegen die Entscheidung über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge einlegen. Über den Einspruch entscheidet der zentrale Wahlvorstand.
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IX. Antrag auf Briefwahl, Versand und Rücklauf der Briefwahlunterlagen
Die Briefwahl kann beim zentralen Wahlvorstand unter Angabe der aktuellen Post-Zustellungsadresse
bis Donnerstag, 05.11.2020
beantragt werden (§ 15 Abs. 1 WO) unter
https://itdlz-services.fh-potsdam.de/wahl-kandidatur/briefwahl Die Versendung der Wahlunterlagen wie
• der Wahlschein,
• der oder die Stimmzettel,
• der Stimmzettelumschlag und
• der Wahlbriefumschlag (Umschlag für die Rücksendung der Briefunterlagen) erfolgt spätestens am
Dienstag, 10.11.2020
Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich die Stimmzettel, legt sie in den Stimmzettelum- schlag, klebt ihn zu und legt ihn zusammen mit dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Auf dem Wahlschein muss die/der Wahlberechtigte durch ihre/seine Unterschrift versichern, dass sie/er den Stimmzettel eigenhändig gekennzeichnet hat (§ 15 Abs. 2 WO). Wer von der Briefwahl Gebrauch ge- macht hat, darf nicht mehr an der Urnenwahl teilnehmen (§ 15 Abs. 3 WO).
Der Wahlbrief muss bis zum Abschluss der Wahlhandlung am Donnerstag, 19. November 2020, um 15 Uhr beim Zentralen Wahlvorstand eingegangen sein.
X. Ort und Zeit der Feststellung der Wahlergebnisse
Die öffentliche Auszählung der Stimmen (§ 17 Abs. 1 WO) findet am
Donnerstag, 19.11.2020 ab 15:00 Uhr
in der Fachhochschule Potsdam, Hauptgebäude, Foyer statt.
Die vorläufigen Wahlergebnisse werden umgehend am
Freitag, 20.11.2020
auf den Internetseiten der Fachhochschule veröffentlicht.
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XI. Wahlanfechtung
Jede*jeder Wahlberechtigte kann die Wahl innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Be- kanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses bis zum
Montag, 30.11.2020, 15:00 Uhr
anfechten. Der Einspruch ist beim Wahlausschuss schriftlich einzulegen und zu begründen.
gez. Prof. Dr. Günther Neher
Vorsitzende/r des Zentralen Wahlvorstandes
Kontakt:
Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands Patrizia Reicherl, Tel. -2011
wahlen@fh-potsdam.de und über MS-Teams
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Zeitplan Nachwahl am 18./19.11.20
Datum Frist Wahlvorgang Wahlordnung
Je 15 Uhr
bei Eingangsfristen § 9 Abs. 3
15.10. mind. 23 KT vor Wahltag Wahlausschreibung § 9 Abs. 2 27.10. mind. 11 KT nach
Bekanntmachung Abgabe Wahlvorschläge § 12 Abs. 1
29.10. 1 KT Karenz Korrektur Wahlvorschläge § 13 Abs. 4
29.10. unverzüglich Bekanntgabe Wahlvorschläge § 13 Abs. 6
02.11. 3 KT Widerspruch Wahlvorschläge § 13 Abs. 7
05.11. 10 KT vor Wahl Beantragung Briefwahl § 15 Abs. 1 10.11. 5 KT vor Wahl Versand Briefwahlunterlagen § 15 Abs. 1
18./19.11. Stimmabgabe § 16
19.11. Eingang Briefwahlunterlagen § 15 Abs. 4
19.11. Auszählung der Stimmen § 17
20.11. Bekanntgabe vorl. Wahlergebnis § 17
30.11. 4 KT Wahlanfechtung § 18 Abs. 1
01.12. Bekanntgabe Wahlergebnis oder
Einberufung Wahlausschuss § 18 Abs. 1