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Info 136/2009 - Verlängerung der Übergangsregelung zur Einführung der Prüfung in einer anderen Prüfungsform in den Abschlussprüfungen des Sekundarbereichs I

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Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Referat 21

Gestaltung der allgemeinbildenden Schulen

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die Schulleitungen

der Schulzentren der Sekundarstufe I, der Gesamtschulen und Integrierten Stadtteilschulen und der Förderzentren

im Lande Bremen nachr. :

- Schulamt Bremerhaven - ZEB Bremen u. Bremerhaven

- GSV und Stadtschülerring Bremerhaven - PR-Schulen; Bremen und Bremerhaven - die Erwachsenenschule in Bremen

Informationsschreiben Nr. 136/2009

Auskunft erteilt Herr Timo Scholz Zimmer 319 Tel 0421 361 16957 Fax 0421 496 16957 E-mail:

Timo.Scholz@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-13

Bremen, 06.07.2009

Verlängerung der Übergangsregelung zur Einführung der Prüfung in einer anderen Prüfungsform in den Abschlussprüfungen des Sekundarbereichs I

Sehr geehrte Damen und Herren,

die verpflichtende Einführung anderer Prüfungsformen in den Abschlussprüfungen im Sekundarbe- reich I ist erneut aufgehoben. Bereits im vergangenen Jahr rieten Schulleitungen und Gesamtkon- ferenzen von der verpflichtenden Einführung ab und die Regelung wurde zunächst um ein Jahr verlängert (siehe Verfügung Nr. 44/2008).

Die bisherige Regelung in § 18 der "Verordnung über den Erwerb der Abschlüsse durch Ab- schlussprüfungen im Sekundarbereich I" ist nun aufgehoben worden, die Prüfungen in einer ande- ren Prüfungsform können aber nach wie vor freiwillig wahrgenommen werden (siehe Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, Nr. 32/2009, S. 210). Es ist beabsichtigt, nach dem Auslaufen der bis zum 31.07.2010 befristeten "Verordnung über den Erwerb der Abschlüsse durch Abschluss- prüfungen im Sekundarbereich I" eine abschließende Regelung vorzunehmen.

Schülerinnen und Schüler, die sich bereits auf entsprechende Prüfungen im Schuljahr 2009/10 eingestellt haben, können die investierte Arbeit für eine freiwillige Prüfung oder für eine zeugnisre- levante Leistung im betroffenen Fach nutzen. Ich bitte Sie darum, die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Jahrgänge zu Beginn des kommenden Schuljah- res unverzüglich über die Regelung zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Walter Henschen

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