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Beschluss des Landesteilhabebeirats - Versorgung von Menschen mit einer geistigen Behinderung sowie psychischen Erkrankung im Land Bremen

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Academic year: 2022

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Am Markt 20 Zugang über Bus / Straßenbahn

28195 Bremen Marktstraße Haltestelle / Domsheide

Der Landesteilhabebeirat der Freien Hansestadt Bremen

Freie

Hansestadt Bremen

Landesteilhabebeirat Am Markt 20 28195 Bremen

An die

Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz

Prof. Dr. Eva Quante-Brandt -Hauspost-

Vorsitzender

Dr. Joachim Steinbrück Stellvertreter

Herr Lars Müller Stellvertreter Herr Dieter Stegmann

Geschäftsstelle:

Landesteilhabebeirat Bremische Bürgerschaft Börsenhof A

28195 Bremen Tel. (0421) 361-18181 E-Mail: office@lbb.bremen.de

Bremen, 11. Mai 2017

Versorgung von Menschen mit einer geistigen Behinderung sowie psychischen Erkrankung im Land Bremen

Sehr geehrte Frau Senatorin Quante-Brandt,

in seiner elften Sitzung am 11. Mai 2017 hat sich der Landesteilhabebeirat zum wiederholten Male mit der medizinischen Versorgung von Menschen mit einer geistigen Behinderung sowie psychischen Erkrankung (Doppeldiagnose) im Land Bremen beschäftigt. Ausgangspunkt war folgende Maßnahme aus dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts- konvention im Land Bremen:

„Schaffung von angemessenen therapeutischen (beratenden) Angeboten für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung und einer psychischen Erkrankung. Bildung von Strukturen der Krisenintervention.

Mit dem Zentrum für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Klinikum Bremen-Ost sowie mit der Psychotherapeutenkammer und den entsprechenden Obleuten der Facharztgruppe Psychiatrie/ Nervenheil- kunde der Kassenärztlichen Vereinigung wird ein Konzept für eine verbesserte Versorgung entwickelt. We- sentlicher Bestandteil ist die Fort- und Weiterbildung des Personals in Kliniken, Praxen und betreuenden Wohneinrichtungen. Darüber hinaus wird darüber nachgedacht, ob im Rahmen des geplanten Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderungen eine spezifische Kompetenz für diese Zielgruppe aufgebaut werden soll.“

Mit Blick auf die Umsetzung wurde die Aussage im Aktionsplan getroffen, dass erste Ergebnisse im Jahr 2015 vorliegen und Strukturen perspektivisch ab dem Jahr 2017 bestehen. Gemäß Lan- desaktionsplan liegt die Federführung bei der Senatorin für Gesundheit.

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Positiv möchte der Landesteilhabebeirat die Mitteilung des Senats vom 13. Januar 2015 (Druck- sache 18/1701) hervorheben. In dieser wird die damalige Versorgungssituation von seelisch verletzten und psychisch kranken Menschen mit geistiger Behinderung ausgiebig dargestellt. Im abschließenden Fazit der Mitteilung werden unter anderem die Erarbeitung eines Konzepts so- wie die Fortbildung von Ärzten sowie Psychotherapeuten aufgeführt. Aus Sicht des Beirats stel- len die aufgeführte Mitteilung des Senats sowie die Maßnahme aus dem Landesaktionsplan eine gute Grundlage für die Erarbeitung von Versorgungsstrukturen für Menschen mit einer geistigen Behinderung und psychischen Erkrankung im Land Bremen dar.

Nach Meinung der stimmberechtigten Mitglieder des Landesteilhabebeirats ist aktuell immer noch festzustellen, dass der genannte Personenkreis weiterhin von der ambulanten sowie stati- onären psychiatrischen Versorgung im Land Bremen de facto ausgeschlossen ist und die Ver- sorgungslücke in Strategiepapieren - wie der vor kurzem von der Gesundheit Nord vorgestellten Medizinstrategie 2020plus - keine Beachtung findet. Des Weiteren betrachten die stimmberech- tigten Mitglieder des Landesgremiums es als problematisch, dass das Thema Doppeldiagnose von der Gesundheit Nord einzig in dem sich im Aufbau befindenden Sozialmedizinischen Zent- rum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) verortet wird und nicht teilhabeorientiert im allge- meinen Gesundheitswesen. Der Landesteilhabebeirat fordert daher von der Senatorin für Ge- sundheit, zukünftig die Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung verstärkt in den Fokus zu nehmen sowie mit Nachdruck vom ambulanten sowie stationären psychiatrischen Versorgungssystem deren Beachtung zu fordern.

Um die Maßnahme aus dem Landesaktionsplan sowie das Fazit aus der Mitteilung an den Senat mittelfristig umzusetzen, regen die stimmberechtigten Mitglieder des Landesteilhabebeirats fol- gende Handlungsschritte an:

 Gemeinsamer Fachaustausch der Senatorin für Gesundheit und des Landesbehinderten- beauftragten zum Handlungsfeld „Doppeldiagnose“ im Sommer 2017

Mit Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Institutionen, Behörden und Psychothe- rapeutenkammer sollen einerseits der Ist-Stand beleuchtet und andererseits die nächsten Handlungsschritte festgelegt werden.

 Erneuter Fachaustausch der Senatorin für Gesundheit und des Landesbehindertenbe- auftragten zum Handlungsfeld „Doppeldiagnose“ Ende 2018

Eineinhalb Jahre nach dem ersten Austausch soll gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Institutionen, Behörden und Kammern eine Evaluierung der ver- abredeten Handlungsschritte erfolgen.

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 Als federführendes Ressort fordert die Senatorin für Gesundheit von der Gesundheit Nord und den anderen Akteuren im psychiatrischen Versorgungs- und Unterstützungssystem, das Thema bei der derzeit laufenden Debatte um die Weiterentwicklung der Psychiatrie im Land Bremen aufzugreifen und sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Versorgung zu berücksichtigen. Um den Grundsatz der Teilhabe nicht zu wider zu laufen, ist eine Verortung allein im MZEB nicht zielführend.

Sehr geehrte Frau Senatorin Quante-Brandt, wir hoffen gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Fach- abteilung die Versorgung von Menschen mit Doppeldiagnosen zukünftig verstärkt in den Fokus zu nehmen und damit eine langandauernde Versorgungslücke in absehbarer Zeit zu schließen.

Dr. Joachim Steinbrück Vorsitzender

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