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Academic year: 2022

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Vorlage 097/2018

Ältestenrat 02.07.2018 nicht öffentlich Kenntnisnahme

Ausschuss für Technik und Umwelt 11.07.2018 öffentlich Beratung

Gemeinderat 25.07.2018 öffentlich Kenntnisnahme

Thema

Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs Stadtwerke Ostfildern

Beschlussantrag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs Stadtwerke Ostfildern

Freybler

Rechnungsprüfungsamt

Rechnungsprüfung Geschäftszeichen: 14 21.06.2018

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Erläuterungen

Gemäß der §§ 110, 111 und 112 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wurde der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs Stadtwerke daraufhin geprüft, ob

1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet

und belegt sind,

3. der Wirtschaftsplan eingehalten und

4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung sind in diesem Bericht dargelegt. Eine Stellungnahme der Werklei- tung ist nicht erforderlich.

Im Gesamten ist die Kassen- und Haushaltsführung in guter Ordnung. Dem Gemeinderat kann empfohlen werden, den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 Eigenbetriebsgesetz festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.

Finanzielle Auswirkungen

Produkt- / Auftragssachkonto:

Keine finanziellen Auswirkungen

Kostenart bzw. Investition

Einzahlungen/

Erträge in €

Auszahlungen/

Aufwendungen in € einmalig

jährlich

Finanzierung durch

Haushaltsmittel Ermächtigungsrest

Überplanmäßige Auszahlungen Außerplanmäßige Auszahlungen

Deckung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen

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Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014

des Eigenbetriebs Stadtwerke Ostfildern

Rechnungsprüfungsamt

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Inhaltsverzeichnis Seite

1 Vorbemerkungen 3

1.1 Auftrag und Auftragsdurchführung 3

1.2 Organschaftliche Grundlagen 4

1.3 Wichtige Verträge, Satzungen 5

1.4 Vorjahresabschluss 8

1.5 Rechnungswesen 8

1.6 Berichtspflicht 8

1.7 Jahresabschluss und Lagebericht 9

1.8 Prüfungsumfänge 10

2 Wirtschaftsplan 11

2.1 Aufstellung des Wirtschaftsplans 11

2.2 Festsetzung des Wirtschaftsplans 11

2.3 Stellenplan – Stellenübersicht 12

2.4 Einhaltung des Wirtschaftsplans 13

3 Jahresabschluss 14

3.1 Die wirtschaftliche Lage 14

3.2 Vermögenslage 15

3.3 Finanzlage 16

3.4 Ertragslage 17

3.5 Vermögensplan 23

3.6 Rückstellungen 25

3.7 Personal 27

4 Sonstige Feststellungen und Prüfvermerk 28

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Anlagenverzeichnis Seite

Anlage 1 – Bilanz zum 31. Dezember 2014 29

Anlage 2 – Gewinn- und Verlustrechnung 2014 30

Anlage 3 – Anhang für das Geschäftsjahr 2014 31

Anlage 4 – Erfolgsübersicht 2014 34

Anlage 5 – Gewinn- und Verlustrechnung 2014 für steuerpflichtigen Bereich 35

Anlage 6 – Gewinn- und Verlustrechnung 2014 für Abwasserbeseitigung 36

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1 Vorbemerkungen

1.1 Auftrag und Auftragsdurchführung

Grundlage der Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Stadtwerke Ostfildern sind die

§§ 111 und 112 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom am 16.04.2013.Ferner § 9 sowie die §§ 14 bis 18 der Verordnung des Innenministeriums für das kommunale Prüfungswesen (Gemeindeprü- fungsordnung – GemPrO) vom 14. Juni 1993, zuletzt geändert am 14.12.2005.

Zudem das Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom

16.04.2013. Gleichfalls ist die Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung – EigBVO) vom 7. De- zember 1992 zu beachten.

Die Prüfungshandlungen erfolgten in der Zeit vom Februar 2018 bis Juni 2018 durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Ostfildern.

Geprüft wurde der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs Stadtwerke Ostfildern. Der Jahres- abschluss besteht gemäß § 16 EigBG aus der

 Bilanz

 Gewinn- und Verlustrechnung und dem

 Anhang.

In die Prüfung mit einbezogen wurden der ebenfalls vorgelegte Lagebericht und dessen Erläu- terungen.

Es wurde daraufhin geprüft, ob

1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschrifts- mäßiger Weise begründet und belegt sind,

3. der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist und

4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewie- sen worden sind.

Neben den Randnummern, die eine bessere Orientierung ermöglichen sollen, wurde der Prü- fungsbericht mit folgenden Randmarkierungen versehen:

Diese Passage beinhaltet Bemerkungen, die noch ein konkretes Tun oder zukünftiges Handeln verlangen.

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Diese Passage enthält Empfehlungen zur Optimierung, welche das Rech- nungsprüfungsamt im Rahmen seiner prüfungsbegleitenden Beratung ausspricht.

Die Buchungsbelege wurden in Stichproben gesichtet und dabei im Einzelnen geprüft. Die da- bei sich ergebenden Fragen wurden mit der stv. kaufmännischen Werkleitung besprochen.

Eine Vollständigkeitserklärung zur Jahresabschlusserstellung für das Geschäftsjahr 2014 haben wir zu unseren Akten genommen.

1.2 Organschaftliche Grundlagen

Der städtische Eigenbetrieb Stadtwerke Ostfildern – SWO – ist ein Eigenbetrieb gem. § 1 EigBG.

Der Eigenbetrieb SWO wird in einen steuerpflichtigen und einen nicht steuerpflichtigen Be- reich unterschieden. Die Betriebszweige werden jeweils darunter ausgewiesen. Insgesamt ergeben sich sieben Betriebszweige. Die Summe der jeweiligen Jahresaufwendungen im Ge- schäftsjahr 2014 ermöglicht eine Einschätzung der wirtschaftlichen Bedeutsamkeit des Be- triebszweiges.

Bereich I (steuerpflichtig)

- Wasserversorgung 3.781.170 Euro

- Wärmeversorgung 675.587 Euro

- Tiefgaragen 94.535 Euro

- ÖPNV (Beteiligung) 0 Euro

- Stromversorgung 449.628 Euro

- Gashandel 232.413 Euro

Bereich II (nicht steuerpflichtig)

- Abwasserbeseitigung 5.439.009 Euro

Das Stammkapital der Stadtwerke Ostfildern beläuft sich im steuerpflichtigen Bereich auf 2.250.000 €, im nicht steuerpflichtigen Bereich auf 0 €.

Organe des Eigenbetriebs sind der Gemeinderat, der Werksausschuss, der Oberbürgermeister und die Werkleitung.

Dem Werksausschuss gehörten im Wirtschaftsjahr folgende Mitglieder des Gemeinderats an:

Frau Abele, Sonja Frau Hönschel-Gehrung, Petra Herr Beck-Bazlen, Jürgen Herr Kleih, Jürgen

Herr Deutsch, Axel Frau Rothlübbers, Catherine Herr Dr. Dinkelacker, Joachim Herr Rückle, Konrad

Herr Distel, Frank Frau Sekler-Dengler, Stefanie Frau Eisinger, Silvia Herr Stick, Marcel

Herr Glohr, Rainer

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Die Werkleitung besteht aus einem kaufmännischen und einem technischen Werkleiter.

Die Funktion des kaufmännischen Werkleiters nahmen Herr Volker Bock (bis 30.06.2014) und Herr Bürgermeister Rainer Lechner (seit 01.07.2014) wahr. Der technische Werkleiter war Herr Bürgermeister Michael Assenmacher.

1.3 Wichtige Verträge, Satzungen

Folgende Vertragsbeziehungen, die dem Eigenbetrieb nachhaltige Verpflichtungen auferlegen, bestanden im Berichtsjahr.

Strombezug

 Vereinbarungen jeweils vom 25.11.2013 über die Lieferung von elektrischer Energie für verschiedene Entnahmestellen des Eigenbetriebs, mit der grünES GmbH, ein Unterneh- men der Stadtwerke Esslingen (SWE). Lieferbeginn: 01.01.2014, Vertragslaufzeit bis 31.12.2015.

Wasserversorgung

 Wasserlieferungsvertrag mit den Stadtwerken Esslingen am Neckar GmbH (SWE) über die Belieferung der Stadtwerke mit Trinkwasser für die Versorgungszone Nellingen, die Wohnsiedlung Weiler Park (Parksiedlung) und das ehemalige bundeseigene Kasernenge- lände, nunmehr Scharnhauser Park vom 22.12./ 28.12.1992, geändert durch Vertrag vom 28.04.1994. Durch den Änderungsvertrag haben die SWE das zuvor von ihnen un- mittelbar versorgte ehemalige Kasernengelände mit Wirkung ab 01.01.1994 in die Ver- sorgung durch die Stadtwerke Ostfildern gegeben; diese beziehen das Wasser weiterhin von den SWE.

Der Vertrag läuft bis 31.12.2040 und verlängert sich jeweils um weitere fünf Jahre, wenn er nicht zwei Jahre vor Ablauf gekündigt wird.

 Wasserlieferungsvertrag mit den Neckarwerken Stuttgart AG (NWS), übernommen von der ENBW, über die Belieferung mit Trinkwasser zur Versorgung des Stadtteils Scharn- hausen vom 01.07. / 05.07.1982.

Der Vertrag läuft bis 31.12.2040 und verlängert sich jeweils um weitere fünf Jahre, wenn er nicht zwei Jahre vor Ablauf gekündigt wird.

 Konzessionsvertrag für die Wasserversorgung zwischen der Stadt Ostfildern und den Stadtwerken vom 18.12.1998 (Beschluss des Gemeinderats vom 16.12.1998). Der Ver- trag regelt Beziehungen im Verhältnis der Stadt und ihrem rechtlich unselbständigen Ei- genbetrieb – auch in steuerlicher Hinsicht (Abschnitt 28 Abs. 2 KStR) – ist er seit

01.01.1999 wirksam, bezüglich der Konzessionsabgabe ist er an die Stelle des Beschlus- ses des Gemeinderats vom 15.12.1976 (Nr. 4) getreten, wonach die Stadtwerke seit 01.01.1975 aus den Erlösen der Wasserversorgung eine Konzessionsabgabe von 12 v.H.

bzw. 1,5 v. H. (Tarifabnehmer/Großabnehmer) abführen können. Der Vertrag regelt in

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§ 4 Nr. 3 insbesondere auch die Verteilung der so genannten Folgekosten zwischen Stadt und Stadtwerken.

 Mitgliedschaft beim Zweckverband Filderwasserversorgung zur Versorgung der Stadttei- le Kemnat und Ruit.

Wärmeversorgung

 Wärmelieferungsvertrag - Betreibervertrag - zwischen den Stadtwerken Ostfildern und der Kraftwärmeanlagen GmbH und Co. Sechste Projekte KG vom 19.05./21.05.1999, Laufzeit 15 Jahre ab Aufnahme der Wärmeerzeugung. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn die Stadtwerke die Erzeugung der Nahwärme nicht selbst übernehmen wol- len. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, falls er nicht mit einer Frist von einem Jahr gekündigt wird.

 Mit den Abnehmern der Wärmeenergie bestehen standardisierte Wärmelieferungsver- träge.

Gasversorgung

 Gaslieferungsvertrag zwischen den Stadtwerken Ostfildern und den Stadtwerken Esslin- gen GmbH &Co. KG vom 10.07./26.07.2012 zur Lieferung von Gas im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2014. Der Vertrag bedarf keiner Kündigung.

Das Gas dient zur Versorgung diverser städtischer Liegenschaften (bspw. Feuerwehrhäu- ser, Schulen, Kindergärten, Unterkünfte, Hallen) sowie der Betriebsteile der Stadtwerke.

 Der Verkauf von Gas an die Stadt Ostfildern wird durch Vertrag vom 13.08./27.09.2012 für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 geregelt. Auch dieser Vertrag bedarf keiner Kündigung.

Abwasserbeseitigung

 Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Landeshauptstadt Stuttgart gemäß § 25 GKZ über die Behandlung von Abwasser aus dem Stadtteil Kemnat vom 04.06./15.07.1985, geän- dert durch Nachtragsvertrag Nr. 1 vom 21./30.03.2000. Danach übernimmt die Landes- hauptstadt Stuttgart das im Anschlussgebiet anfallende Abwasser und sorgt für die Ab- leitung und Behandlung im Klärwerk Plieningen.

 Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt Esslingen am Neckar gemäß § 25 GKZ über die Abnahme von Abwasser und Tagwasser aus dem Stadtteil Ruit zur Ableitung und Be- handlung von Abwasser vom 24.03/04.06.1987.

 Konzessionsvertrag mit der Stadt Ostfildern für die Abwasserbeseitigung vom 08.10.1999; er ist seit 01.01.1999 in Kraft und regelt insbesondere die Verteilung der Folgekosten bei Änderung von Abwasseranlagen auf Verlangen der Stadt.

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Versicherungsschutz

Folgende Versicherungen bestehen:

Versicherungsrisiko Versicherer Versicherungs-Nr. Versicherungssumme*)

Haftpflicht WGV V 00 271 510-9 12,78 Mio. €

Haftpflicht WGV V 00 271 500/003 15,00 Mio. €

Eigenschaden WGV V 00 271 500/310 383.469 €

Einbruchdiebstahl WGV V 90 020 073/864 24,00 Mio. €

Feuer Gothaer 23.308.364 296 12,78 Mio. €

Gebäude WGV V 88 100 001 / 135 jedes Gebäude individuell Kfz-Versicherung WGV versch. Einzelverträge unbegrenzte Deckung

*) Die Versicherungssummen beziehen sich auf die Gesamt-Stadt.

Eine Prüfung, ob damit alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Ge- genstand unserer Prüfung.

Die Versicherungsbeiträge werden in einem Betrag durch Lastschrift eingezogen.

Satzungen

 Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtwerke Ostfildern,

Gemeinderatsbeschluss vom 02.02.2011, Inkrafttreten am 18.02.2011

 Geschäftsordnung der Stadtwerke Ostfildern,

Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2001, Inkrafttreten am 01.01.2002.

 Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Ver- sorgung der Grundstücke mit Wasser, Wasserversorgungssatzung

zuletzt geändert am 20.11.2013, Inkrafttreten am 01.01.2014.

 Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung, Abwassersatzung, zuletzt geändert am 20.11.2013, Inkrafttreten am 01.01.2014.

Sonstige Verträge

 Vertrag zur steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung durch BW PARTNER, Stuttgart 30.01./23.06.2014

 Mietvertrag für die Verwaltung und Werkstatt des Eigenbetriebs SWO in der Felix- Wankel-Straße 18/1 im Stadtteil Nellingen. Neben den Räumlichkeiten für Lager, Werk- statt, Meisterbüro, Aufenthalt sowie Büro gehören auch 4 Stellplätzen für PKW dazu.

Der Mietvertrag wurde am 23.04.2004 abgeschlossen. Er hatte eine Laufzeit von 5 Jah- ren und endete am 30.06.2009. Zwischenzeitlich wurde der Mitvertrag zweimal verlän- gert, zunächst bis 30.06.2014 und zuletzt bis 30.06.2019.

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1.4 Vorjahresabschluss

Nach Vorberatung im Ausschuss für Technik und Umwelt hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 24. Februar 2016 den Jahresabschluss der Stadtwerke Ostfildern für das Wirtschaftsjahr 2013festgestellt.Der Werkleitung wurde die Entlastung erteilt.

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und die Behandlung des Jah- resverlustes wurde in der Stadtrundschau vom 03. März 2016 öffentlich bekanntgegeben.

Dabei wurde auch auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Jahresabschluss und den La- gebericht in der Zeit vom 07.03.2016 bis 09.03.2016 hingewiesen. Die öffentliche Auslegung erfolgte damit an drei Werktagen. Gemäß § 16 Abs. 4 EigBG „sind der Jahresabschluß und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen“.

1.5 Rechnungswesen

Die Bücher des Eigenbetriebs Stadtwerke Ostfildern werden nach den Grundsätzen der kauf- männischen doppelten Buchführung geführt.

Die Buchführung der Stadtwerke erfolgt über das landeseinheitliche EDV-Verfahren KIRP (In- tegriertes Rechnungs- und Planungswesen). Dieses Programmsystem wird über die Datenzent- rale Baden-Württemberg betreut und in den regionalen Rechenzentren in Baden-Württemberg für kommunale Versorgungsbetriebe bereitgestellt.

Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Der Zahlungsverkehr und die Überwachung des Geldeingangs (Debitorenbuchhaltung) sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung werden nach wie vor im städtischen Bereich bewältigt. Der Kreditorenbereich wird vom Eigenbetrieb bearbeitet und über die Auszahlungsanordnung ab- gewickelt.

Die Anlagenbuchführung wird über ein nach § 114 a GemO geprüftes und testiertes EDV- Programm „Quadriga-Anlagen Plus“ erstellt. Der Einsatz dieses Programmes wurde vom Ober- bürgermeister mit Verfügung vom 09.01.2004 freigegeben.

1.6 Berichtspflicht

Nach § 4 Abs. 4 der Betriebssatzung hat die Werkleitung den Oberbürgermeister und den Werksausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten. Dies erfolgte je- doch nicht.

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1.7 Jahresabschluss und Lagebericht

Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2014 erfolgte im März 2017, daher außerhalb der nach

§ 16 Abs. 2 EigBG bestehenden Aufstellungsfrist von 6 Monaten. Der Jahresabschluss und der Lagebericht gingen dem Rechnungsprüfungsamt im April 2017 zu.

Die Bestandteile und Formvorschriften des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts richten sich vorrangig nach den §§ 7 bis 11 der EigBVO. Des Weiteren finden die Vorschriften des Drit- ten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung.

Es ist zu prüfen, ob der Jahresabschluss vollständig ist und den Formvorschriften entspricht.

Der Jahresabschluss bestehend aus

 Bilanz,

 Gewinn- und Verlustrechnung und

 Anhang

ist vollständig. Für die beiden Bereiche (steuerpflichtiger Bereich und Abwasserbeseitigung) wird zudem jeweils eine eigene Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ein Anlagenach- weis ausgewiesen.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte in der entsprechenden Detailtiefe gemäß dem Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Anforderungen von Formblatt 4 (Anlage 4) der EigBVO.

Die Aufstellung der Erfolgsübersicht erfolgte entsprechend nach den Vorgaben des Formblat- tes 5 (Anlage 5) EigBVO, da der Eigenbetrieb mit mehr als einem Betriebszweig ausgestattet ist.

Zudem wird nach den Anforderungen von § 6 Abs. 4 EigBG eine Kostenrechnung erstellt.

Durch die Verbuchung der einzelnen Zugänge und Abgänge auf den dafür eingerichteten Kos- tenstellen kann eine Ableitung und Zuordnung der einzelnen Kosten und Erlöse auf den jewei- ligen Betriebsteil nachvollzogen werden.

Die notwendigen Angaben, die der Anhang zu enthalten hat, ergeben sich aus den §§ 285 und 286 HGB ergänzt um die weitere Spezifizierung nach § 10 Abs. 1 EigBVO.

Ein Bestandteil des Anhangs ist der Anlagenachweis nach den Formblättern 2 und 3 (Anlagen 2 und 3). Ein entsprechender Anlagenachweis ist Bestandteil des Anhangs.

Alle Mitglieder der Organe sind im Anhang, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs zu benennen. Dies ist er- folgt.

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Die Wertansätze und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrech- nung gemäß §§ 7 bis 10 EigBVO wurden, soweit unsere Stichproben ergaben, beachtet. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften für Eigenbetriebe. Durch die EigBVO finden die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsge- setzbuches für große Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dieser Ver- ordnung nichts anderes ergibt.

In Stichproben erfolgte eine Überprüfung der richtigen Zuteilung auf die jeweiligen Kostenstel- len anhand der eingesehenen Buchungsunterlagen. Die Umsatzerlöse, Erträge und Aufwen- dungen sind zeitgerecht erfasst.

Der Lagebericht geht auf den Geschäftsverlauf des Jahres ein und erläutert die Ergebnisse.

Dabei wird auch auf die einzelnen Betriebszweige eingegangen und wesentliche Änderungen bei den Beträgen des Jahresabschlusses im Vergleich zum Vorjahr erläutert.

Insbesondere der nach § 11 EigBVO geforderte Ausweis der „Umsatzerlöse mittels einer Men- gen- und Tarifstatistik“ wird für den Wasserbezug, Wasserverlust, Wasserabgabe und Abwas- sermenge auch grafisch für die letzten 15 Jahre aufgezeigt. Hier lässt sich aus den letzten drei/vier Jahren eher wieder eine Tendenz zum Ansteigen der Werte erkennen. Bei der Wär- meversorgung ist noch keine Verstetigung der Wärmeabgabemenge zu erkennen. Die Werte schwanken – nach einem Anstieg von 15,1 % im Vorjahr, ging es dieses Jahr um 15,7 % wieder zurück.

Der Lagebericht vermittelt damit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und geht auch auf die voraussichtliche Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken ein.

Die detaillierte Darstellung der nach § 11 EigBVO geforderten Angaben könnte in künftigen Lageberichten mit aufgenommen werden, indem bspw. die in der EigBVO explizit genannten sieben Inhaltspunkte als Gliederungspunkte für die Struktur des Lageberichts verwendet wer- den.

1.8 Prüfungsumfänge

Die Erträge und Aufwendungen des Eigenbetriebs wurden im Rahmen der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses stichprobenartig anhand von Saldenlisten, Rechnungsbelegen und sons- tigen Aufzeichnungen geprüft.

Die Rechnungsabläufe wurden auf ihre Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Rechtzeitigkeit und Richtigkeit sowie der periodenbezogenen Abgrenzungen stichprobenweise geprüft.

Der Anlagenspiegel wurde in Auszügen geprüft auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten, Nutzungsdauer und Abschreibungen.

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Eine unvermutete Kassenprüfung erfolgte im Rahmen der städtischen Jahresprüfung (Ein- heitskasse). Der Eigenbetrieb verfügt über keine eigenen liquiden Mittel. Es ist weder eine Zahlstelle noch ein Handvorschuss von der Stadtkasse Ostfildern vorhanden.

Auf eine im Benehmen mit der Betriebsleitung mögliche Prüfung von Teilen des Rechnungswe- sens bereits vor der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde verzichtet.

2 Wirtschaftsplan

2.1 Aufstellung des Wirtschaftsplans

Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenüber- sicht. Er ist zudem um einen fünfjährigen Finanzplan zu ergänzen. Diesen gesetzlichen Ver- pflichtungen nach § 14 EigBG i.V. mit § 4 EigBVO kam der Eigenbetrieb nach.

Die Werkleitung hat gemäß § 4 Abs. 5 der Betriebssatzung dem Leiter der Finanzverwaltung den Entwurf des Wirtschaftsplanes mit der Finanzplanung zuzuleiten. Dies ist rechtzeitig er- folgt, so dass der Gemeinderat am 11.12.2013 beides fristgerecht vor Beginn des Wirtschafts- jahres beschlossen hat.

2.2 Festsetzung des Wirtschaftsplans

Der Wirtschaftsplan wurde wie folgt aufgestellt:

Erfolgsplan

Erträge 11.440.200 €

Aufwendungen 11.405.600 €

Gewinn 34.600 €

Vermögensplan

Finanzierungsmittel 6.675.100 €

Finanzierungsbedarf 6.675.100 €

Kreditaufnahme zur Finanzierung 3.404.300 € Notwendige Verpflichtungsermächtigungen 500.000 €

Stellenplan

28,3 Personen mit 24,5 Stellenanteilen

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2.3 Stellenplan – Stellenübersicht

Mit der Stellenübersicht wird der im Haushaltsplan der Stadt Ostfildern enthaltene Stellenplan des Eigenbetriebs SWO erläutert. Die Stellenübersicht muss nach § 3 der EigBVO die Stellen für Angestellte, Arbeiter und Beamte enthalten.Auf eine Aufteilung der Stellen nach Betriebs- zweigen wird verzichtet.

Die Betriebsleitung kommt mit der Stellenübersicht den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 Eig- BVO nach.

Zum Vergleich sind gemäß § 3 Abs. 2 EigBVO auch die im laufenden Wirtschaftsjahr vorgese- henen und die tatsächlich besetzten Stellen anzugeben. Diese Daten sind zukünftig noch zu ergänzen.

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2.4 Einhaltung des Wirtschaftsplans

Der Wirtschaftsplan ist nach § 15 EigBG zu ändern, wenn

 sich das Jahresergebnis wesentlich verschlechtert,

 höhere Zuschüsse oder höhere Kredite zum Ausgleich des Vermögens- plans erforderlich werden

 weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen,

 eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der Stellen erforderlich wird.

Das Jahresergebnis war geplant mit einem Gewinn von 34.600 € resultierend aus Erträgen von 11.440.200 € und Aufwendungen von 11.405.600 €. Der tatsächliche Jahresgewinn betrug 193.862,23 € bei Erträgen von 11.416.942,60 € sowie Aufwendungen von 11.223.080,37 €.

Somit hat sich weder das Jahresergebnis noch die Berechnungsbasis wesentlich verschlechtert.

Im Vermögensplan waren für Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter 4.002.200 € geplant.

Die Zugänge beim Anlagevermögen betrugen nach Anschaffungs- und Herstellungskosten in Summe 3.824.201,42 €. Für die die Tilgung von Krediten waren 1.979.000 € vorgesehen, die tatsächliche Tilgung erfolgte mit 1.979.002,12 €. Daher waren höhere Zuschüsse oder Kredite für den Vermögensplan nicht notwendig.

Auch bei den Verpflichtungsermächtigungen und aus der Stellenübersicht ergaben sich keine Änderungsbedarfe.

Somit ergaben sich keine erheblichen Veränderungen und in Folge dessen auch nicht die Notwendigkeit den Wirtschaftsplan zu ändern.

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3 Jahresabschluss

3.1 Die wirtschaftliche Lage

Aufgrund von § 7 der Eigenbetriebsverordnung finden die Vorschriften für große Kapitalgesell- schaften nach dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs sinngemäß Anwendung, soweit sich nichts anderes ergibt.

Der Jahresabschluss hat nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Diese Kriterien werden mittels verschiedener Rechenwerke des Jahresabschlusses unterstützt. Dabei bestehen durch- aus gegenseitige Abhängigkeiten zwischen diesen Komponenten des Rechnungswesens.

Die Vermögenslage zielt auf das Reinvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres ab. Das sog.

Reinvermögen (=Eigenkapital) ergibt sich durch den Abzug des Fremdkapitals von der Summe aller Vermögensgegenstände. Die Vermögensgegenstände finden sich auf der Aktivseite der Bilanz in den Positionen des Anlage- und Umlaufvermögens wieder. Die Beurteilung der Ver- mögenslage erfolgt somit mittels der Bilanz.

Die Finanzlage ist sehr eng mit der Vermögenslage verbunden. Betracht wird zum einen die Finanzstruktur und zum anderen die Finanzflüsse.

Die Finanzstruktur zeigt die Zusammensetzung von Vermögen und Schulden auf und deren Verhältnis zueinander, insbesondere vor der Frage der Fristenkongruenz. So soll langfristig gebundenes Vermögen durch langfristiges Kapital gedeckt werden (Goldene Bilanzregel). Zu- dem wird die Liquidität anhand der Liquiditätsgrade beurteilt. Hier werden unterschiedliche Teile des Umlaufvermögens ins Verhältnis zu kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt (Liquidität 1., 2. und 3. Grades). Dies sind die bekanntesten Kennzahlen.

Die Finanzflüsse während der Zeitperiode können anhand einer Kapitalflussrechnung nach- vollzogen werden. Dieses Rechenwerk wird bislang lediglich für Konzernabschlüsse gesetzlich vorgeschrieben. Beim Eigenbetrieb können entsprechende Informationen auf Basis der Ist- Zahlen analog dem Vermögensplan generiert werden.

Die Ertragslage steht als Teil für das Ganze, nämlich den Erfolg im abgelaufenen Wirtschafts- jahr. Der Erfolg ergibt sich aus der Differenz von Erträgen und Aufwendungen. Deswegen werden die Erträge und die Aufwendungen näher betrachtet. Sind die Erträge höher als die Aufwendungen entsteht ein Gewinn, andernfalls ein Verlust. Die Beurteilung der Ertragslage erfolgt daher aus der Gewinn- und Verlustrechnung.

Zudem finden beim Eigenbetrieb SWO der Ausweis der steuerpflichtigen und der nicht steuer- pflichtigen Bereiche sowie der sieben BetriebszweigeBerücksichtigung.

Versorgungsbetriebe Verkehrsbetriebe Entsorgung

Strom ÖPNV Abwasser

Gas Tiefgaragen

Wasser Wärme

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3.2 Vermögenslage

Die Vermögenslage lässt sich mit Hilfe der Bilanz beurteilen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie sich wie folgt verändert.

Wesentliche Änderungen zeigen sich bei den Forderungen, die um 1.047 T€ zurückgegangen sind. Diese Position wird vor allem durch das Kassenverrechnungskonto (Einheitskasse mit der Stadt) geprägt. Insoweit ist dies Ausdruck der zahlungstechnischen Notwendigkeiten.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere zum Stichtag noch offene Pos- ten aus Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu verzeichnen, die sich nach Abrechnung der Vorauszahlungen und Realisierung der Erstattungsansprüche wieder reduzie- ren werden.

Die Rückstellungen (siehe auch Kapitel 3.8) haben sich insbesondere durch den Rückgang bei den Gebührenausgleichsrückstellungen reduziert. Zudem sind die Lieferverbindlichkeiten zu- rückgegangen. Der Ausweis ist auch von der stichtagsbezogenen Ausweisung zum 31.12. ab- hängig. Nachdem im Vorjahr 2014 ein Anstieg um 101 T€ zu verzeichnen war, schlägt durch den diesjährigen Rückgang von 213 T€ das Pendel diesmal in die andere Richtung, an den unte- ren Rand aus, verbleibt jedoch im Rahmen der üblichen jährlichen Schwankungen.

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3.3 Finanzlage

Zur Beurteilung der Finanzstruktur werden im Wesentlichen Kennzahlen zur Zusammenset- zung von Vermögen und Schulden sowie Liquiditätskennzahlen betrachtet.

Die Betrachtung von Liquiditätskennzahlen macht allerdings keinen Sinn, da die Stadt über die Einheitskasse alle Zahlvorgänge tätigt. In der Bilanz des Eigenbetriebs werden daher keine li- quiden Mittel (Kasse und Bank) ausgewiesen.

Die Goldene Bilanzregel fordert, dass das langfristig an das Unternehmen gebundene Vermö- gen (= Anlagevermögen) durch langfristiges Kapital (= Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt sein muss, während das Umlaufvermögen durch kurzfristiges Kapital gedeckt sein kann. D.h., die Finanzierungsdauer soll mit der Kapitalbindungsdauer abgestimmt werden (Fristenkongruenz). Die Bedingung gilt als erfüllt, wenn das Verhältnis von langfristigem Kapital zum Anlagevermögen größer oder gleich 1 ist.

steuerpflichtiger Bereich 2014 2013 2012

in T€ in T€ in T€

Eigenkapital 9.997,9 9.767,4 9.252,8

Empfangene Ertragszuschüsse 390,3 490,6 598,2

Verbindlichkeiten 2.322,7 1.565,6 1.894,2

(ggü. Kreditinstituten, länger als 1 Jahr)

Verbindlichkeiten 120,7 127,8 0

(ggü. Stadt, länger als 1 Jahr)

Langfristiges Kapital 12.831,7 11.951,4 11.745,2

Anlagevermögen 11.983,8 11.567,3 11.319,7

Wert der Kennzahl 1,07 1,03 1,04

Die Bedingung war in den letzten drei Jahren jeweils erfüllt.

Abwasserbeseitigung 2014 2013 2012

in T€ in T€ in T€

Eigenkapital 1.806,6 1.592,9 3.875,0

Empfangene Ertragszuschüsse 8.609,1 8.768,1 8.924,5

Verbindlichkeiten 26.308,7 26.332,1 23.363,0

(ggü. Kreditinstituten, länger als 1 Jahr)

Verbindlichkeiten 950,0 950,0 0

(ggü. Stadt, länger als 1 Jahr)

Langfristiges Kapital 37.674,3 37.643,1 36.162,4

Anlagevermögen 40.080,7 39.085,7 35.656,7

Wert der Kennzahl 0,94 0,96 1,01

Die Bedingung ist nahezu erfüllt. In der Tendenz der letzten drei Jahre zeigt sich ein Rückgang, der auf dem Wertzuwachs des Anlagevermögens (Investitionen bei der Kläranlage Nellingen) beruht.

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Zur Analyse der Finanzflüsse wird in der Regel eine Kapitalflussrechnung verwendet. Diese ist für Eigenbetriebe jedoch nicht vorgeschrieben, sondern wird vom Gesetzgeber lediglich für Konzernabschlüsse gefordert. Dafür fordert § 14 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 2 EigBVO das Erstellen eines Vermögensplans, der u. a. alle vorhandenen Finanzierungsmittel sowie die voraussehba- ren Finanzierungsmittel und den Finanzierungsbedarf des Wirtschaftsjahres nachweisen muss.

Insoweit dieser Vermögensplan auch auf Basis der Ist-Zahlen bzw. Jahresergebnisse im Zuge des Jahresabschlusses erstellt wird, können hieraus entsprechende Informationen generiert werden (vgl. hierzu Kapitel 3.5).

Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob der Eigenbetrieb seine Investitionen aus den Abschreibun- gen generieren kann. Dazu werden die Zugänge im Anlagevermögen im Verhältnis zu den Ab- schreibungen betrachtet.

steuerpflichtiger Bereich 2014 2013

in T€ in T€

Zugang Anlagevermögen 1.117,9 728,6

Abschreibungen 504,8 474,3

Abwasserbeseitigung 2014 2013

in T€ in T€

Zugang Anlagevermögen 2.706,3 4.866,4

Abschreibungen 1.711,3 1.437,5

In beiden Bereichen zeigt sich, dass in den letzten beiden Jahren deutlich mehr investiert wur- de, als zum Erhalt der derzeitigen Vermögenswerte unmittelbar notwendig gewesen wäre.

Allerdings finden Investitionen in das Anlagevermögen nicht immer verstetigt statt, sondern punktuell in einzelnen Jahren.

3.4 Ertragslage

Die Ertragslage bzw. der Erfolg wird für die beiden Bereiche nach Erträgen und Aufwendungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung betrachtet.

3.4.1 Erträge steuerpflichtiger Bereich

Die betrieblichen Erträge bestehend aus Umsatzerlösen, aktivierten Eigenleistungen und sons- tigen Erträgen konnten nahezu wie geplant realisiert werden. Geplant waren betriebliche Er- träge mit 5.986.200 €, tatsächlich wurden 5.898.841,91 € erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr mit 5.458.221,22 € ergab sich eine Steigerung um 8,1 %.

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Erträge 2014 2013 2012

in € in € in €

1. Bruttoumsatzerlöse 5.718.307,27 5.239.841,74 4.658.141,69 Sparte Wasserversorgung 4.227.726,19 4.024.281,67 3.897.130,75 Sparte Wärmeversorgung 713.478,85 809.593,55 671.412,34 Sparte Stromversorgung 519.840,79 69.007,91 59.446,85

Sparte Gasversorgung 227.587,08 309.702,00 0,00

Sparte Tiefgaragen 29.737,36 27.256,61 30.151,75

Abzüglich enthaltener Stromsteuer 53.924,35 0,00 0,00

Umsatzerlöse 5.664.445,92 5.239.841,74 4.658.141,69

2. andere aktivierte Eigenleistungen 90.704,99 74.344,37 41.570,29

3. sonstige betriebliche Erträge 143.691,00 144.035,11 138.071,12

Der Einstieg in den Stromvertrieb hat zu einer Erweiterung der Umsatzerlöse geführt, nach- dem bereits im Vorjahr durch die neu hinzugekommenen Sparte Gasversorgung ebenfalls eine Ertragssteigerung erzielt werden konnte. Die Stadtwerke entwickeln sich damit weiter zu ei- nem Mehrspartenanbieter im Bereich der Versorgung.

Im Bereich der Wasserversorgung konnten zudem die Absatzmengen gesteigert werden.

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3.4.2 Wesentliche Aufwendungen steuerpflichtiger Bereich

Die betrieblichen Aufwendungen kommen aus Material, Personal, Abschreibungen sowie sons- tige Aufwendungen. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme werden hier ebenfalls zuge- ordnet, da sie den Betriebszweig ÖPNV betreffen. Für diese betrieblichen Aufwendungen wa- ren 5.784.400 € geplant; tatsächlich angefallen sind 5.750.555,21 €. Im Vergleich zum Vorjahr mit 5.030.481,61 € hat sich bei diesen Aufwendungen eine Steigerung um 14,3 % ergeben.

Aufwendungen 2014 2013 2012

in € in € in €

Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und

bezogene Waren 2.798.357,01 2.472.634,35 1.916.893,28

Wasserbezug 1.556.610,16 1.460.272,92 1.369.383,96

Brennstoffe 518.242,59 576.353,66 432.277,86

Strombezug 257.992,83 60.961,99 44.045,16

Gasbezug 225.210,10 306.570,48 0,00

EEG-Umlage 168.388,18 0,00 0,00

Materialverbrauch 62.564,67 60.830,28 60.805,75

Treibstoffe 5.587,98 5.608,45 5.498,18

sonstiger Materialaufwand 3.760,50 2.036,57 4.882,37

Der Anstieg von insgesamt € 325.722,66 beruht insbesondere auf den gestiegenen Be- zugsmengen in den Sparten Strom- und Wasserversorgung sowie die erstmalige Abgabe der EEG-Umlage, die aufgrund des Einstiegs in den Stromvertrieb in 2014 erstmalig zu leisten ist.

Aufwendungen für

bezogene Leistungen 251.911,45 292.587,88 257.801,85 Sparte Wasserversorgung 226.936,32 265.948,78 236.562,21 Sparte Wärmeversorgung 12.655,06 15.062,70 12.021,05

Sparte Tiefgarage 8.330,42 10.503,63 9.218,59

Sparte Stromversorgung 3.989,65 1.072,77 0,00

Die Instandhaltungsaufwendungen für die Wasserversorgung aufgrund von Rohrbrüchen sind wieder zurückgegangen.

Personalaufwand 843.384,18 758.577,24 705.037,12

Löhne und Gehälter 647.314,21 589.160,12 553.572,97

Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und Unterstützung 196.069,97 169.417,12 151.464,15

Abschreibungen 504.834,14 474.341,78 473.589,71

Die in den letzten beiden Jahren angestiegenen Investitionen (vgl. Randnummer 72 f) bedingen höhere Abschreibungen. In Folge wird aus den getätigten Anschaffungs- und Herstellungskosten der Werteverzehr über die Laufzeit der Anlagegüter dargestellt (Res-

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sourcenverbrauchskonzept), mit dem Ziel diesen im Laufe der Nutzungsdauer auch wie- der zu erwirtschaften.

Sonstige betriebliche Aufwendungen 851.416,91 771.840,36 720.218,44

Konzessionsabgabe 497.514,00 477.374,00 461.577,00

Verwaltungskostenbeitrag 108.882,84 102.355,94 91.910,75 Mieten, Pachten, Gebühren u. Beiträge 79.439,49 77.897,46 68.704,19

EDV Kosten 59.997,64 29.748,09 27.789,28

Prüfungs- und Beratungskosten 54.482,77 32.302,42 39.989,74

Versicherungen 13.720,00 9.135,91 9.150,22

Post- und Telekommunikationskosten 9.252,24 11.416,00 10.211,01 Buchverlust aus Vermögensabgängen 7.832,00 6.724,10 0,00 Bürobedarf und Drucksachen 7.142,40 7.012,08 4.380,76

Werbung und Inserate 7.118,93 10.382,34 1.974,78

Arbeitskleidung 3.042,68 3.134,28 2.274,35

Aus- und Fortbildungskosten 1.907,50 2.146,73 1.907,65

Sonstiger Geschäftsaufwand 1.016,78 2.211,01 348,71

Außerordentliche Aufwendungen 67,64 0,00 0,00

Der Anstieg der steuerlich erwirtschafteten Konzessionsabgabe ist im Wesentlichen hö- herer Umsatzerlöse bei den Tarifkunden der Wasserversorgung geschuldet.

Der Anstieg der EDV Kosten ist auf ein Software-Update zurückzuführen.

Bei den Prüfungs- und Beratungskosten macht sich die Fremdvergabe der Jahresab- schlusserstellung, der Anstieg von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Wasser- anschlussbeiträgen und die Umbuchung der aktivierten Planungskosten der nicht reali- sierten Wärmeversorgung des Sport- und Schulzentrums Ruit bemerkbar.

Aufwendungen aus Verlust-

übernahme 500.651,52 260.500,00 344.580,81

Bei den Aufwendungen aus Verlustübernahme handelt es sich um die Verlustübernahme aus der Beteiligung an der END Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG.

3.4.3 Betriebliche Erträge Abwasserbeseitigung

Die betrieblichen Erträge bestehen aus Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen. Geplant waren die betrieblichen Erträge mit 5.429.000 €, tatsächlich wurden 5.646.481,64 € erzielt. Im Ver- gleich zum Vorjahr mit 5.501.515,34 € ergab sich eine Steigerung um 2,6 %.

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Erträge 2014 2013 2012

in € in € in €

1. Umsatzerlöse 5.018.609,76 4.966.519,46 4.975.461,23 Abwasser und Benutzungsgebühren 3.692.289,24 3.866.117,83 3.852.391,36 Straßenentwässerung 734.635,46 565.364,54 565.364,54 Auflösung Ertragszuschüsse 548.547,78 510.452,93 553.134,41

Sonstige Erlöse 43.137,28 24.584,16 4.570,92

2. sonstige betriebliche Erträge 627.871,88 534.995,88 39.210,94

Auflösung Rückstellungen 590.000,00 500.400,00 0,00

Andere Erträge 37.871,88 34.595,88 39.210,94

Die maßgebliche Einflussgröße ist die Abwassermenge, die sich absolut um 25.492 cbm auf 1.682.921 cbm erhöhte. Dies korreliert mit der Wassermenge, siehe Randnummer 79.

Der Pro-Kopf-Verbrauch hat sich in den letzten Jahren stabilisiert, nachdem ab dem Jahr 2000 ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen war.

3.4.4 Betriebliche Aufwendungen Abwasserbeseitigung

Die betrieblichen Aufwendungen kommen aus Material, Personal, Abschreibungen sowie sons- tigen Aufwendungen. Für diese betrieblichen Aufwendungen waren 4.272.700 € geplant. Tat- sächlich angefallen sind 4.458.757,27 €. Somit hat sich eine Steigerung um 4,4 % ergeben. Im Vergleich zum Vorjahr mit 4.469.265,80 € blieben die Aufwendungen in Summe fast gleich.

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Aufwendungen 2014 2013 2012

in € in € in €

Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und

bezogene Waren 357.924,37 360.489,76 315.941,63

Strombezug 156.466,52 198.175,62 166.597,48

Material Direktverbauch 156.153,15 138.272,85 127.654,70

Sonstige Kosten 31.382,41 5.701,03 6.259,15

Wasser- und Abwasserverbrauch 11.582,19 15.305,48 13.313,77

Treibstoffe 2.285,72 2.973,22 2.116,53

Brennstoffe 54,38 61,56 0,00

Aufwendungen für

bezogene Leistungen 950.190,66 736.489,40 631.748,79 Der Anstieg ist überwiegend auf höhere Sanierungsmaßnahmen zurückzuführen.

Personalaufwand 716.171,16 724.385,05 627.003,31

Löhne und Gehälter 561.954,74 581.579,94 488.165,59

Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und Unterstützung 154.216,42 142.805,11 138.837,72

Abschreibungen 1.711.250,70 1.437.479,03 1.332.055,11 Die in den letzten Jahren höheren Investitionen (vgl. Randnummer 72 ff) bedingen stei- gende Abschreibungen.

Sonstige Aufwendungen 723.220,38 1.210.422,56 1.177.509,26 Gebührenausgleichsrückstellung 191.807,13 683.090,49 678.035,03 Erstattungen an Stuttgart 165.709,58 162.647,82 180.000,00

Inkassogebühr 89.647,88 81.158,83 84.426,14

Erstattungen an Esslingen 87.729,99 59.858,08 63.226,07 Verwaltungskostenbeitrag 74.918,45 85.640,48 92.033,00 Prüfungs- und Beratungskosten 41.053,83 88.205,95 34.022,70 Mieten, Pachten und Gebühren 19.274,08 12.899,31 6.706,43

EDV Kosten 19.155,80 11.726,06 17.302,35

Versicherungen 13.609,38 10.974,86 10.436,25

Aus- und Fortbildung 6.673,69 4.486,14 4.402,60

Postgebühren und Frachtkosten 5.084,77 3.176,73 1.709,81 Übrige sonstige Aufwendungen 2.700,88 2.725,77 1.306,13 Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften 2.640,89 2.646,90 1.702,57

Arbeitskleidung 1.692,96 1.185,14 2.200,18

Abwasserabgabe 1.521,07 0,00 0,00

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen wegen der geringeren Gebührenausgleichsrückstellung gesunken.

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3.5 Vermögensplan

3.5.1 Vermögensplan steuerpflichtiger Bereich

Die Bilanzveränderung wird nach der Veränderung in der Fristigkeit nach kurzfristigen und langfristigen Einnahmen und Ausgaben dokumentiert. Im Jahr 2014 ergab sich eine Verschie- bung von den langfristigen zu den kurzfristigen Positionen (Saldoausweis).

Bei der Vermögensplanabrechnung sind die Minderausgaben vor allem auf die geringer als geplant ausgefallenen Investitionen zurückzuführen. In Folge dessen konnte auch die Darle- hensaufnahme reduziert werden, was sich durch die Mindereinnahmen zeigt.

Der beim steuerpflichtigen Bereich ermittelte Finanzierungsüberschuss in Höhe von

375.285,28 € erhöht den zum 31.12.2013 vorhandenen Finanzierungsüberschuss in Höhe von 866.269,69 € auf 1.241.554,97 €.

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3.5.2 Vermögensplan Abwasserbeseitigung

Die Bilanzveränderung wird nach der Veränderung in der Fristigkeit nach kurzfristigen und langfristigen Einnahmen und Ausgaben dokumentiert. Im Jahr 2014 ergab sich eine Verschie- bung von den kurzfristigen zu den langfristigen Positionen (Saldoausweis).

Bei der Vermögensplanabrechnung sind Mehrausgaben im Wesentlichen durch höhere Inves- titionsausgaben und gleichzeitig Mindereinnahmen durch eine geringere Darlehensaufnahme zu verzeichnen.

Dies führt in Summe beim Abwasserbereich zu einem Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von 638.526,71 €. Dieser reduziert den aus dem Vorjahr vorhandenen Finanzierungsüberschuss von 1.213.971,00 € zum 31.12.2014 auf 575.444,29 €. Der Finanzierungüberschuss ist bei den zukünftigen Finanzplanungen zu berücksichtigen.

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3.6 Rückstellungen

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Rückstellungen stellen somit zum Abschluss-Stichtag einen noch nicht bestimmbaren Aufwand dar. Noch nicht bestimmbar bedeutet dabei, dass Höhe und Fälligkeit der Verbindlichkeit unbekannt sind.

Durch die Bildung der Rückstellungen sollen die später zu leistenden Ausgaben den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden. Die Bildung von Rückstellungen richtet sich nach

§ 249 HGB. Dabei wird unterschieden zwischen Rückstellungen aufgrund einer Verpflichtung gegenüber Dritten (Verbindlichkeitenrückstellung) und Rückstellungen für Aufwendungen (Aufwandsrückstellungen). Für andere als die in Absatz 1 des § 249 HGB bezeichneten Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden.

Die Auflösung von Rückstellungen ist gem. § 249 Abs. 2 HGB nur gestattet, wenn der Grund ihrer Bildung weggefallen ist, also eine Verbindlichkeit nicht mehr besteht.

Bei der Inanspruchnahme einer Rückstellung wird diese erfolgsneutral aufgelöst. Bei einem zu hohen Rückstellungsbetrag ist der den Aufwand übersteigende Betrag als sonstiger betriebli- cher Ertrag zu verbuchen (§ 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB), während bei einem zu niedrigem Ansatz der Rückstellung ein zusätzlicher betrieblicher Aufwand entsteht (§ 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB).

Die Bewertung der Rückstellungen ist in § 253 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 HGB, der Ausweis in

§ 266 Abs. 1 und 3 HGB und die Erläuterung im Anhang in §§ 284, 285 Nr. 12 HGB geregelt.

Danach sind Rückstellungen zu jedem Bilanzstichtag daraufhin zu untersuchen, ob sie sowohl dem Grund als auch der Höhe nach noch gerechtfertigt sind (Erkenntnisstand zum jeweiligen Abschlussstichtag).

Das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 B I–III HGB unterteilt die Rückstellungen in Pensions-, Steuer- und sonstige Rückstellungen. Diese grobe Aufteilung nach Gläubigerarten ermöglicht eine sachliche Abgrenzung im Hinblick auf die Herkunft künftiger Schulden.

Beim Eigenbetrieb wurden zum 31.12.2014 lediglich sonstige Rückstellungen wie folgt gebil- det.

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steuerpflichtigen Bereich

Abwasserbeseitigung

Schwerpunktmäßig wurden die Rückstellungen im steuerpflichtigen Bereich dahingehend ge- prüft, ob

1. ein berechtigter Grund für die Rückstellung vorhanden ist und 2. die Rückstellungshöhe richtig bemessen ist.

Hierzu wurden die begründenden Unterlagen zur Auflösung und Zuführung der Rückstellungen eingesehen und geprüft. Bei allen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen aufgrund einer Verpflichtung gegenüber Dritten entweder dem eigenen Personal oder anderen Einrich- tungen.

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In der Rückstellung für die Jahresabschlussarbeiten sind sowohl Aufwendungen für das exter- ne Steuerberatungsbüro als auch für das interne Personal enthalten. Bei diesen Personalkos- ten wird eine temporäre externe Unterstützung durch vergleichbar qualifiziertes Personal un- terstellt. Insoweit diese Leistungen nicht durch externe Unterstützung eingekauft werden, darf keine Rückstellung für die Personalkosten der eigenen Beschäftigten gebildet werden.

Der hohe Wert bei den Überstundenrückstellungen ist bedingt durch mehrere Personen, für die Langzeitkonten eingerichtet wurden. Der Anteil hierfür beläuft sich auf 63 % von den ge- samten Überstundenrückstellungen.

3.7 Personal

Der Eigenbetrieb SWO beschäftigte im Jahr 2014 durchschnittlich 29,75 Beschäftigte (Vorjahr:

30) und 1 Beamten (Vorjahr: 1). Davon waren 20,75 in Vollzeit und 10 in Teilzeit.

2014 2013 2012

in T€ in T€ in T€

Personalaufwendungen 1.559,6 1.483,0 1.332,0

Löhne und Gehälter 1.209,3 1.170,7 1.041,7

Soziale Abgaben 235,0 207,4 190,8

Aufwendungen für Altersversorgung 115,3 104,8 99,5

Die Personalkosten erhöhten sich hauptsächlich aufgrund des Wechsels in der kaufmännischen Werkleitung. Der bisherige Stelleninhaber konnte aufgrund von Überstunden in den Vorruhe- stand gehen, zählte im Jahr 2014 jedoch noch als voll beschäftigt. Zugleich wurde ein Nachfol- ger eingestellt.

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4 Sonstige Feststellungen und Prüfvermerk

Aus der Prüfung des Vorjahresabschlusses (Jahresabschlusses 2013) haben sich Bemerkungen und Anregungen ergeben, die mit der Werkleitung besprochen und für künftige Jahresab- schlüsse aufgearbeitet wurden. Es gab keine Anmerkungen, die im Nachgang durch entspre- chende Aktivitäten und Maßnahmen „zu heilen“ gewesen wären. Somit sind alle Feststellun- gen früherer Prüfungsberichte als erledigt zu sehen.

Alle im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 gestellten Fragen wurden durch den Ei- genbetrieb beantwortet. Es stehen keine Stellungnahmen aus.

Im Rahmen der stichprobenweise erfolgten Belegprüfung ergaben sich keine Beanstandungen.

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung waren eingehalten.

Die Geschäftsvorfälle ließen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen und vermittel- ten dem Rechnungsprüfungsamt einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens.

Eine Personalprüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hat nicht stattgefunden.

Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs Stadtwerke Ostfildern wurde vom Rechnungsprü- fungsamt der Stadt Ostfildern auftragsgemäß geprüft. Die wesentlichen Ergebnisse der Prü- fung sind in diesem Bericht zusammengefasst. Es haben sich keine wesentlichen Beanstandun- gen ergeben, die zu einer Einschränkung folgenden Prüfvermerks führen:

Auf der Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung kann das Rechnungsprüfungsamt Ostfildern dem Gemeinderat der Stadt Ostfildern empfehlen, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtwerke Ostfildern für das Wirtschaftsjahr 2014 nach § 111 Abs. 1 der GemO festzustellen.

Ostfildern, den 28. Juni 2018

Freybler

Rechnungsprüfungsamt

Anlagen

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Anlage 1 – Bilanz zum 31. Dezember 2014

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Anlage 2 – Gewinn- und Verlustrechnung 2014

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Anlage 3 – Anhang für das Geschäftsjahr 2014

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Anlage 4 – Erfolgsübersicht 2014

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Anlage 5 – Gewinn- und Verlustrechnung 2014 für steuerpflichtigen Bereich

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Anlage 6 – Gewinn- und Verlustrechnung 2014 für Abwasserbeseitigung

Referenzen

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