INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
März 2011
Mammographie-Screening-Programm
hie-S eening- 1. April 2011 in liche Bundesvereinigung (K V) und Neuerungen handelt es sich in erster Linie um Änderungen und Ver-
prüfun werden
ion ak alisiert diagn tischen Bildqualität wurden insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit der Abbil-
ale Standards ange- ch ein esetzter vorgenommen.
fnahm
ril 201 t
n die n
n der Anlage 9.2 zur Anwendung.
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der ozent Sensitivi- tät und Spezifität),
und ein „relatives“ Kriterium, das die schlechtesten (maximal) fünf Prozent aller Prüfungen des Vergleichszeitraums als nicht erfolgreich klassifiziert.
Beim relativen Kriterium war kritisiert worden, dass hier nicht das sichere Erkennen von Karzinomen versus unauffälligen bzw. gutartigen Veränderun- gen als Maßstab herangezogen werde, sondern die Treffsicherheit bei der Anwendung eines fünfstufigen Befundungsschemas (analog des Breast Imaging Reporting and Data System – BIRADS). Ein Mangel an Treffsicher- heit wurde durch sogenannte Abweichungspunkte – jeweils getrennt für Sensitivitätsmängel und für Spezifitätsmängel – dargestellt.
Mammographie-Screening: Kriterien für Fallsammlungsprüfungen geändert
Änderungen treten zum 1.
April 2011 in Kraft
Anpassung der Kriterien an internationale Standards
absolutes Kriterium
relatives Kriterium Die Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge (Mammograp
Programm) wurde geändert: Die Änderungen treten zum Kraft. Darauf haben sich die Kassenärzt
cr B der GKV-Spitzenverband verständigt.
Bei den
einfachungen der Bestehenskriterien für die Fallsammlungs zeitgleich auch in der kurativen Mammographie umgesetzt genden stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor:
gen, die . Im Fol-
Kriterien für die Überprüfung der ärztlichen Dokumentat (Anhang 3)
Die in Anhang 3 aufgeführten Kriterien für die Bewertung der
tu
os dung stringenter abgefasst und an aktuelle internation
passt. Bei einzelnen Kriterien wurde eine Differenzierung na Technik (analog bzw. digital)
g
Die neuen Beurteilungskriterien sind bei Mammographieau en anzu- erstell wenden, die nach Inkrafttreten der neuen Regelung am 1. Ap
wurden. Bei Aufnahmen, die vorher entstanden sind, komme der zuvor gültigen Versio
1 Kriterie
Neue Kriterien bei der Prüfung zur Aufrechterhaltung (An
Die Fallsammlungsprüfung zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung fachlichen Befähigung hat wie bisher
ein „absolutes“ Bestehenskriterium (mindestens 90 Pr
)
- 2 -
Thema: Mammographie-Screening-Programm
werde erium zifitäts
atigen Vergl chszeit- schle htesten erfüllt
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en be den ins- urden minim l ange- 9 bösartige Befunde zu entsprechend 71 b 79 un- 29 Ka inome).
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iven Befunden, die geforderten 90 Prozent Spezifität nur icht werde .
e erfor erlichen flüsse für den regelmäßigen anonymisierten Abgleich mit dem jeweili-
s-Rich inie be-
entationssoftware und Übergangsregelungen (§§ 32 und 41) de dem Wunsch der Hersteller fü die Do- kumentationssoftware entsprochen und eine „Roll-out-Phase“ nach einer
orgesehen: Über einen Zeitraum von drei Monaten darf iter v
Darüber hinaus wurde in § 41, Buchstabe h, die Dauer der Übergangsrege- lungen vom 31. März 2011 auf den 31. März 2012 verlängert.
Fragen?
Sollten Sie Fragen zu den Inhalten der Vereinbarung haben, steht Ihnen Ihre Kassenärztliche Vereinigung zur Verfügung.
Weitere Informationen
Informationen zur Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge finden Sie ab 1. April 2011 unter http://www.kbv.de/rechtsquellen/2289.html.
Anstelle von Abweichungs- punkten jetzt Prozentwerte relevant für den Prüfungserfolg
Vorgaben für Fallauswahl
Von 100
Befunden 21 bis 29 Karzinome
Datenüber- mittlung an Krebsregister
Fragen
Weitere Dies wurde mit der Aktualisierung nun geändert. Zukünftig
reichte Sensitivität und Spezifität auch für das relative Krit gelegt: Der jeweils vom Arzt erreichte Sensitivitäts- und Spe mit den Ergebnissen aller innerhalb eines sechsmon
n die er- zugrunde wert wird ei
raums erfolgten Prüfungen verglichen. Die Prüfungsteilnehmer, deren Er- gebnisse bei der Sensitivität oder der Spezifität jeweils zu den
2,5 Prozent gehören, haben die Prüfungsanforderungen nicht Auch weiterhin werden Ärzte eine Rückmeldung über ih
c . ausgedrückt in Abweichungspunkten, erhalten. Diese o Fortbildungscharakter der Prüfung. Erst wenn allein mit B
Sensitivität und der Spezifität die Prüfungsergebnisse nicht in
tung der angfolge
gen.
gebracht werden können, werden die Abweichungspunkte hin Geänderte Vorgaben für die Zusammenstellung der Falls
Die Fallpools werden ausschließlich mit primär digital erstellten o
ng Mammographien aufgebaut.
Die Vorgaben für den geforderten Anteil an Karzinom gesamt 100 Befunden in der Fallsammlung w
i a
passt auf 21 bis 2 is
auffälligen oder benignen Befunden (zuvor: 20 bis Mindestens ein Karzinom muss beidseitig sein.
Die geforderten 90 Prozent Sensitivität können nur m falsch negat
rz
imal zwei mit maximal sieben falsch positiven Befunden erre n
Datenübermittlung (Anhang 9)
Der Anhang 9 (Datenübermittlung) wurde überarbeitet, da di Daten
d gen Krebsregister in der geänderten Krebsfrüherkennung
schrieben werden.
tl
Dokum
Bei den Änderungen des § 32 wur r
Rezertifizierung v
neben der neu zertifizierten Software die vorherige Version we werden.
erwendet
Informationen