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INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXISINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS März 2011

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INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

März 2011

Mammographie-Screening-Programm

hie-S eening- 1. April 2011 in liche Bundesvereinigung (K V) und Neuerungen handelt es sich in erster Linie um Änderungen und Ver-

prüfun werden

ion ak alisiert diagn tischen Bildqualität wurden insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit der Abbil-

ale Standards ange- ch ein esetzter vorgenommen.

fnahm

ril 201 t

n die n

n der Anlage 9.2 zur Anwendung.

hang 5

der ozent Sensitivi- tät und Spezifität),

 und ein „relatives“ Kriterium, das die schlechtesten (maximal) fünf Prozent aller Prüfungen des Vergleichszeitraums als nicht erfolgreich klassifiziert.

Beim relativen Kriterium war kritisiert worden, dass hier nicht das sichere Erkennen von Karzinomen versus unauffälligen bzw. gutartigen Veränderun- gen als Maßstab herangezogen werde, sondern die Treffsicherheit bei der Anwendung eines fünfstufigen Befundungsschemas (analog des Breast Imaging Reporting and Data System – BIRADS). Ein Mangel an Treffsicher- heit wurde durch sogenannte Abweichungspunkte – jeweils getrennt für Sensitivitätsmängel und für Spezifitätsmängel – dargestellt.

Mammographie-Screening: Kriterien für Fallsammlungsprüfungen geändert

Änderungen treten zum 1.

April 2011 in Kraft

Anpassung der Kriterien an internationale Standards

absolutes Kriterium

relatives Kriterium Die Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge (Mammograp

Programm) wurde geändert: Die Änderungen treten zum Kraft. Darauf haben sich die Kassenärzt

cr B der GKV-Spitzenverband verständigt.

Bei den

einfachungen der Bestehenskriterien für die Fallsammlungs zeitgleich auch in der kurativen Mammographie umgesetzt genden stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor:

gen, die . Im Fol-

Kriterien für die Überprüfung der ärztlichen Dokumentat (Anhang 3)

Die in Anhang 3 aufgeführten Kriterien für die Bewertung der

tu

os dung stringenter abgefasst und an aktuelle internation

passt. Bei einzelnen Kriterien wurde eine Differenzierung na Technik (analog bzw. digital)

g

Die neuen Beurteilungskriterien sind bei Mammographieau en anzu- erstell wenden, die nach Inkrafttreten der neuen Regelung am 1. Ap

wurden. Bei Aufnahmen, die vorher entstanden sind, komme der zuvor gültigen Versio

1 Kriterie

Neue Kriterien bei der Prüfung zur Aufrechterhaltung (An

Die Fallsammlungsprüfung zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung fachlichen Befähigung hat wie bisher

 ein „absolutes“ Bestehenskriterium (mindestens 90 Pr

)

(2)

- 2 -

Thema: Mammographie-Screening-Programm

werde erium zifitäts

atigen Vergl chszeit- schle htesten erfüllt

re Treffsicherheit, dienen jed ch dem

etrach eine R zugez ammlu

en be den ins- urden minim l ange- 9 bösartige Befunde zu entsprechend 71 b 79 un- 29 Ka inome).

it max

iven Befunden, die geforderten 90 Prozent Spezifität nur icht werde .

e erfor erlichen flüsse für den regelmäßigen anonymisierten Abgleich mit dem jeweili-

s-Rich inie be-

entationssoftware und Übergangsregelungen (§§ 32 und 41) de dem Wunsch der Hersteller fü die Do- kumentationssoftware entsprochen und eine „Roll-out-Phase“ nach einer

orgesehen: Über einen Zeitraum von drei Monaten darf iter v

Darüber hinaus wurde in § 41, Buchstabe h, die Dauer der Übergangsrege- lungen vom 31. März 2011 auf den 31. März 2012 verlängert.

Fragen?

Sollten Sie Fragen zu den Inhalten der Vereinbarung haben, steht Ihnen Ihre Kassenärztliche Vereinigung zur Verfügung.

Weitere Informationen

Informationen zur Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge finden Sie ab 1. April 2011 unter http://www.kbv.de/rechtsquellen/2289.html.

Anstelle von Abweichungs- punkten jetzt Prozentwerte relevant für den Prüfungserfolg

Vorgaben für Fallauswahl

Von 100

Befunden 21 bis 29 Karzinome

Datenüber- mittlung an Krebsregister

Fragen

Weitere Dies wurde mit der Aktualisierung nun geändert. Zukünftig

reichte Sensitivität und Spezifität auch für das relative Krit gelegt: Der jeweils vom Arzt erreichte Sensitivitäts- und Spe mit den Ergebnissen aller innerhalb eines sechsmon

n die er- zugrunde wert wird ei

raums erfolgten Prüfungen verglichen. Die Prüfungsteilnehmer, deren Er- gebnisse bei der Sensitivität oder der Spezifität jeweils zu den

2,5 Prozent gehören, haben die Prüfungsanforderungen nicht Auch weiterhin werden Ärzte eine Rückmeldung über ih

c . ausgedrückt in Abweichungspunkten, erhalten. Diese o Fortbildungscharakter der Prüfung. Erst wenn allein mit B

Sensitivität und der Spezifität die Prüfungsergebnisse nicht in

tung der angfolge

gen.

gebracht werden können, werden die Abweichungspunkte hin Geänderte Vorgaben für die Zusammenstellung der Falls

 Die Fallpools werden ausschließlich mit primär digital erstellten o

ng Mammographien aufgebaut.

 Die Vorgaben für den geforderten Anteil an Karzinom gesamt 100 Befunden in der Fallsammlung w

i a

passt auf 21 bis 2 is

auffälligen oder benignen Befunden (zuvor: 20 bis Mindestens ein Karzinom muss beidseitig sein.

 Die geforderten 90 Prozent Sensitivität können nur m falsch negat

rz

imal zwei mit maximal sieben falsch positiven Befunden erre n

Datenübermittlung (Anhang 9)

Der Anhang 9 (Datenübermittlung) wurde überarbeitet, da di Daten

d gen Krebsregister in der geänderten Krebsfrüherkennung

schrieben werden.

tl

Dokum

Bei den Änderungen des § 32 wur r

Rezertifizierung v

neben der neu zertifizierten Software die vorherige Version we werden.

erwendet

Informationen

Referenzen

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