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INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

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INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

Mammographie-Screening-Programm:

Information für Haus- und Frauenärzte

Änderungen in den Bundes- mantelverträgen zum 1.9.2010

Teilnahme der behandelnden Ärzte an der Fallkonferenz auch via

Audiokonferenz möglich

Versand des Arztbriefes an den Haus- oder

Frauenarzt September 2010

Neue Regelungen fördern engere Einbindung der Haus- und Frauenärzte

Im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms wird die Vernetzung zwischen Screening-Einheiten und behandelnden Frauen- und Hausärzten erleichtert. So soll es zukünftig den behandelnden Ärzten ermöglicht werden, via Audio-Konferenz an den multidisziplinären Fallkonferenzen teilzunehmen. Auch beim Arztbrief zur Abklärungsdiagnostik gibt es eine Neuerung: War der Arztbrief bislang nur an den Hausarzt obligatorisch, so erhält jetzt der behandelnde Frauen- oder Hausarzt eine Mitteilung einschließlich der Diagnose vom Programmverantwortlichen Arzt, wenn die Frau den behandelnden Arzt auf dem Anamnesebogen angegeben hat. Dies sehen Änderungen und Ergänzungen in den Bundesmantelverträgen vor, die zum 1. September in Kraft getreten sind (Änderungen der Anlage 9.2).

Fallkonferenzen: Beteiligung jetzt auch per telefonischer Zuschaltung Derzeit wird bei unter zwei Prozent der Teilnehmerinnen am Mammographie- Screening eine Biopsie zur Abklärung eines auffälligen Befundes durchgeführt.

Dieser Fall wird dann in einer multidisziplinären Fallkonferenz gemeinsam mit dem Pathologen diskutiert. Bereits seit dem Start des Früherkennungs- Programms sehen die Vorgaben zum Mammographie-Screening eine Einbeziehung der behandelnden Haus- oder Frauenärzte in die Fallkonferenz vor, sofern die Frau auf dem Anamnesebogen eine entsprechende Angabe gemacht hat. Der von ihr benannte Arzt wird vom Programmverantwortlichen Arzt zu dieser Fallkonferenz eingeladen.

Neu ist, dass es dem Haus- oder Frauenarzt ermöglicht werden soll, durch telefonische Zuschaltung an der Konferenz teilzunehmen. Die technischen Voraussetzungen (entsprechende Telefonanlage) für die telefonische Zuschaltung des behandelnden Arztes sind über die jeweilige Screening-Einheit als Veranstalter der Konferenz vorzuhalten. Ziel ist es, den behandelnden Ärzten durch das Einsparen von Wegzeiten etc. die Teilnahme an der Fallkonferenz zu erleichtern und eine enge Einbindung in Befundbesprechung und Therapie zu fördern.

Arztbrief an den behandelnden Frauen- oder Hausarzt

Erfolgt bei Frauen nach der Screening-Mammographie eine Abklärung des Befundes (bei ca. fünf Prozent der Teilnehmerinnen), erhält zukünftig der behandelnde Haus- oder Frauenarzt einen Arztbrief mit den relevanten medizinischen Informationen einschließlich der Diagnose vom Pro- grammverantwortlichen Arzt. Bislang war lediglich der Arztbrief an den Hausarzt obligatorisch. Voraussetzung ist auch hier wieder, dass die Frau den behandelnden Arzt auf dem Anamnesebogen angegeben hat.

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