• Keine Ergebnisse gefunden

WOHNGEBIET BIERSTADT-NORD | GESTALTUNGSHANDBUCH

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "WOHNGEBIET BIERSTADT-NORD | GESTALTUNGSHANDBUCH"

Copied!
52
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN

WOHNGEBIET BIERSTADT-NORD | GESTALTUNGSHANDBUCH

(2)
(3)

LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN

WOHNGEBIET BIERSTADT-NORD | GESTALTUNGSHANDBUCH

(4)

IMPRESSUM

Herausgeber

Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden vertreten durch das Stadtplanungsamt Camillo Huber-Braun (V.i.S.d.P.) Alle Rechte vorbehalten Bearbeitung

pp a|s Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH Hörder Burgstraße 11 | 44263 Dortmund www.pesch-partner.de

Andreas Bachmann Anton Bombach

in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Wiesbaden Dortmund/Wiesbaden, Dezember 2020

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezi- fische Differenzierung von Personen verzichtet. Entsprechende Begriffe

(5)

Vorwort 6 Teil A | Das Umfeld: Wohnen in Bierstadt-Nord 7

1 | Das Gestaltungshandbuch 8

Warum ein Gestaltungshandbuch? 8

Zum Gebrauch des Handbuchs 8

2 | Das Wohngebiet Bierstadt-Nord 11

Einbindung, Städtebau und Freiraum 11

Umgang mit dem Wasser 12

Erschließung, Energie und Entsorgung 12

Wohnen und andere Nutzungen 13

Die Gebäudetypen 14

Teil B | Die Gestaltung: Grundstück und Gebäude 17 3 | Die Grundstücke 18

Die Ausnutzung der Grundstücke 18

Die bebaubare Fläche 20

4 | Private Freiflächen 21

Vorgärten, Eingänge und Zufahrten 21

Einfriedungen 22

Gärten 23

Umgang mit dem Niederschlagswasser 27

Stellplätze 28 INHALT

5 | Nebenanlagen im Außenraum 30

Abfall- und Wertstoffbehälter 30

Nebengebäude und Ersatzräume 31

6 | Die Gebäude – Allgemeine Gestaltungsregeln 32

Baukörper: Form und Proportion 32

Dächer: Dachform und Aufbauten 32

Fassadenmaterial und -farbe 33

Fassaden: Gliederung und Öffnungen 33

Untergeordnete Bauteile: Balkone, Loggien, Vordächer usw. 36

Anlagen zur Energiegewinnung 38

Lüftungsgeräte, Wärmepumpen, Klimaanlagen und 38 sonstige technische Anlagen

6.1 | Wohnen am Boulevard (WA 3): Stadthäuser und Geschosswohnen 40 6.2 | Wohnen an der Grünen Mitte (WA 2a, WA 2b): 42

Repräsentative Einzelbauten

6.3 | Wohnen am Wohnhof (WA 1a, WA 1b): 44 Verdichtete individuelle Einfamilienhäuser

Anhang 46

Der Bebauungsplan 46

Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplans im Wortlaut

Quellen- und Abbildungsnachweis 50

(6)

LIEBE ZUKÜNFTIGE BEWOHNERINNEN UND BEWOHNER DES NEUEN WOHNGEBIETS BIERSTADT-NORD,

das Baugebiet Bierstadt-Nord zeichnet sich in seiner Konzeption durch hohe Qualitäts- ansprüche an die räumliche Gestaltung und die Attraktivität der Freianlagen aus. Mit diesem Gestaltungshandbuch bieten wir Ihnen eine Handreichung, die Ihnen für die Pla- nung Ihres neuen Hauses sowie der dazugehörigen Außenanlagen und Vorgärten in die- sem besonderen Wohnquartier hilfreiche Vorschläge für gute Gestaltungen geben soll.

Das Handbuch beinhaltet sowohl die verständliche und bebilderte Erläuterung der wichtigsten verbindlichen Fest- setzungen des Bebauungsplans als auch eine Fülle von Empfehlungen für die baulichen und gärtnerischen Elemente.

Dies alles wird letztendlich zur gestalterischen Qualität des Wohngebiets beitragen.

Das Handbuch ersetzt selbstverständlich nicht die sorgfältige Planung mit Architekten und Landschaftsarchitekten, es ist vielmehr als eine Zusammenstellung positiver Anregungen für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zu verstehen.

Unser Ziel ist es, die hohen Qualitätsansprüche, die bereits für den Planungsprozess maßgebend waren und sich in der städtebaulichen Konzeption des Siegerentwurfs des Planungswettbewerbs widerspiegeln, auch bei der Umsetzung und der konkreten Gestaltung des Wohngebietes mit Ihrer Unterstützung weiterzuführen.

Ich bin mir sicher, dass dieses neue Wohngebiet in vielerlei Hinsicht das Potential hat, sich zu einem nachhaltigen und einem allen Generationen und Lebensbereichen dienenden Quartier mit hoher Lebensqualität zu entwickeln.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen für Ihr Bauvorhaben und dass Sie sich künftig in Ihrem neuen Zu- hause in Bierstadt-Nord sehr wohl fühlen werden.

VORWORT

(7)

TEIL A | DAS UMFELD: WOHNEN IN BIERSTADT-NORD

(8)

1 | DAS GESTALTUNGSHANDBUCH

WARUM EIN GESTALTUNGSHANDBUCH?

Am Bierstadter Ortsrand wächst zurzeit auf etwa 15 Hektar ein flächensparendes und klimagerechtes Wohngebiet: Bierstadt-Nord mit Platz für etwa 420 neue Wohnungen. Das städtebauliche Konzept ist das Ergebnis eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs, den das Düsseldorfer Büro Thomas Schüler Architekten Stadtplaner gemeinsam mit den Landschaftsarchitekten von Faktor Grün aus Freiburg gewann.

Entstehen wird nördlich der Siedlung Wolfsfeld ein übersichtlich gegliedertes und stark durchgrüntes Quartier – mit dem zentralen Element der „Grünen Mitte“. Die Anbindung mit Fuß- und Radwegen er- möglicht kurze Wege – insbesondere zur sozialen In- frastruktur. Von Anfang an wird es zudem eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr geben.

Die städtebauliche Ordnung, die Bierstadt-Nord zu- grunde liegt, beschreibt der aus dem Wettbewerbs-

beitrag entwickelte städtebauliche Rahmenplan. Er trifft auch Aussagen über die möglichen Wohnfor- men und deren Verteilung, sagt aber noch nichts über die Gestaltung der Gebäude und der privaten Vorbe- reiche. Deren Aussehen trägt aber entscheidend zum Gelingen des neuen Wohngebietes bei und soll da- her den hohen Qualitäten im Stadt- und Freiraum in nichts nachstehen.

Wie die Gebäude und deren direktes Umfeld aussehen können, möchte dieses Gestaltungshandbuch zeigen.

Indem es den rechtskräftigen Bebauungsplan 2017 / 01 Bierstadt-Nord und dessen gestalterische Ideen und Vorgaben erklärt, zeigt es Bauwilligen schnell und übersichtlich, an welcher Stelle wie gebaut werden kann und wie die künftigen Gebäude aussehen könn- ten. Was im Bebauungsplan als Gestaltungsvorgaben textlich und zeichnerisch festgesetzt ist, wird im Hand- buch verständlich zusammengefasst und mit Skizzen und Beispielen unterlegt. Es zeigt somit nicht nur, was möglich ist und was nicht, sondern auch, welche ge- stalterischen Spielräume der Bebauungsplan zulässt.

Das erläuternde Gestaltungshandbuch steht damit neben dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan und dem städtebaulichen Rahmenplan. Damit man sich nicht durch alle Planwerke „kämpfen“ muss, um zu erfahren, wie seine künftige Heimat aussehen soll, fasst das Handbuch all deren Aussagen zusammen.

ZUM GEBRAUCH DES HANDBUCHS

Neben den verbindlichen Vorgaben des Bebauungs- plans – den so genannten Festsetzungen – und den ebenfalls im Bebauungsplan enthaltenden, aber nicht verbindlichen, Hinweisen1 umfasst das Handbuch weitere Gestaltungsempfehlungen. Diese sind zwar nicht bindend, sollen aber dazu beitragen, ein we- sentliches Ziel zu erreichen: eine gut gestaltete Sied- lung mit eigenem und unverwechselbarem Charakter.

Für eine bessere Übersichtlichkeit sind die verbind- lichen (und meist etwas verständlicher formulierten) Festsetzungen (blau) und die Hinweise (pink) des Be- bauungsplans sowie die Gestaltungsempfehlungen (orange) im Text farblich hervorgehoben.

1 Sofern diese wichtig für die Gestaltung von Freiflä- chen und Gebäuden sind, finden sie sich im Handbuch wieder.

TEIL A | DAS UMFELD: WOHNEN IN BIERSTADT-NORD

(9)

Bei allen Regeln und Empfehlungen bleibt aber den Entwerfenden, den Bauträgern und den Bauwilligen ausreichend Spielraum für eine individuelle Gestaltung.

Das Gestaltungshandbuch soll daher nicht als Ein- schränkung verstanden werden, sondern als Chance, in Bierstadt-Nord etwas Außergewöhnliches entstehen zu lassen: im Umgang mit den vorhandenen Ressourcen ebenso wie im Anspruch auf eine gute Gestaltung.

Das Gestaltungshandbuch bewegt sich „vom Großen zum Kleinen“ bzw. von außen nach innen. In fünf Ka- piteln werden das neue Wohngebiet, die Grundstücke mit ihren privaten Freiflächen und die Gebäude ein- schließlich ihrer Nebenanlagen betrachtet.

In den Beschreibungen der einzelnen Gebäude- und Wohnungstypen in den Kapiteln 6.1 bis 6.3 finden sich stichwortartig nochmals die wichtigsten Festsetzungen und Empfehlungen. Die damit einhergehenden Wieder- holungen aus den vorangegangenen Kapiteln sind be- absichtigt und sollen dem Verständnis und dem einfa- cheren Gebrauch des Handbuchs dienen.

Nördlich der Siedlung Wolfsfeld entsteht das neue Wohngebiet Bierstadt-Nord.

(10)

Das neue Wohngebiet fügt sich wie selbstverständlich in sein Umfeld und den von Norden nach Süden abfal- lenden Hang ein.

Städtebaulicher Entwurf Stand 2013

TEIL A | DAS UMFELD: WOHNEN IN BIERSTADT-NORD

(11)

Ein Netz von Grün- und Freiräu- men durchzieht Bierstadt-Nord.

2 | DAS WOHNGEBIET BIERSTADT-NORD

EINBINDUNG, STÄDTEBAU UND FREIRAUM

Das neue Wohngebiet fügt sich wie selbstverständlich in sein Umfeld und die besondere Hanglage ein. Die bestehenden Feldwege werden in den Straßen und Wegen weitergeführt und verbinden so Quartier und Freiraum.

Die Siedlungsstruktur orientiert sich an den Höhenli- nien und ermöglicht so eine gestaffelte Bebauung mit optimaler Südorientierung.

Zwiebelringen gleich legen sich die Wohnwege in den Hang und wirken durch ihre Sackgassen wie kleine Wohnhöfe. Diese Höfe münden in Nachbarschafts- plätzen mit Bänken und Spielbereichen.

Hangaufwärts gestaffelte und auf einen Sockel ge- stellte Gebäude säumen den zentralen Freiraum von Bierstadt-Nord: die Grüne Mitte.

Mit ihren großzügigen Sitzstufen wird sie naturnah ausgebildet und bietet gleichzeitig die erforderlichen Ausgleichsflächen für das Gebiet. Locker gestellte Obstbäume greifen das Motiv der Streuobstwiesen auf und lassen die Landschaft in den Siedlungsraum

Grüne Mitte

Grünfuge

Aktionsband

(12)

Gefülltes Erdbecken im öffent- lichen Raum nach einem Stark- regenereignis

hineinfließen. Zudem bietet die Grüne Mitte wunder- bare Blicke auf das Rheintal.

Weitere Grünflächen sind die Grünfuge entlang des östlichen Fußweges und das im Übergang zum beste- henden Stadtteil Wolfsfeld liegende grüne Aktionsband mit seinen zentralen Spiel- und Aufenthaltsflächen.

Beide dienen auch der Aufnahme von Regenwasser.

UMGANG MIT DEM WASSER

Das neue Wohnquartier wird auf zwei Arten entwäs- sert: im Trenn- und im Mischsystem:

q Der nordwestliche Bereich entwässert im Trenn- system. Dabei werden das Schmutz- und das Re- genwasser in getrennten Kanalnetzen abgeleitet:

In das Schmutzwassernetz fließt das Abwasser der Gebäude – z. B. von Geschirrspülern, Waschma- schinen und den sanitären Einrichtungen, in das Regenwassernetz das Niederschlagswasser der Verkehrs- und Dachflächen und der nördlichen Freiflächen.

Das Abwasser wird nach Süden in das neue Mischsystem in der Wittenberger Straße geleitet, das Niederschlagswasser in Erdbecken in der Grü- ne Mitte gesammelt, bei großen Regenereignissen zwischengespeichert und gedrosselt in den Au-

q Die Entwässerung des östlichen und des südlichen Bereichs von Bierstadt-Nord erfolgt im Misch- system. Das Abwasser der Gebäude und das Re- genwasser der Dach- und Verkehrsflächen fließen hierbei in ein gemeinsames Kanalsystem und wer- den mit dem Schmutzwasser aus dem nordwest- lichen Bereich in der Wittenberger Straße zusam- mengeführt.

Regenwassermanagement

q Grüne Dächer verringern das anfallende Regen- wasser auf den privaten Flächen bereits deutlich.

Um die Abflussmenge zusätzlich zu reduzieren, müssen für befestigte Flächen, etwa Zuwege, Hof- flächen oder Stellplätze, wasserdurchlässige Be- läge verwendet werden – z.B. Pflaster mit Splitt- oder Rasenfugen. Das Regenwasser kann in Re- tentionszisternen gesammelt und zurückgehalten werden. Das hier gesammelte Wasser steht als Grauwasser zur Gartenbewässerung oder für die Toilettenspülung zur Verfügung.

q In der Grünen Mitte wurden natürlich gestaltete Erdbecken angelegt, die das Niederschlagswasser aufnehmen, zwischenspeichern und zeitversetzt abgeben. Weitere Drosselbauwerke verringern die Abflussmenge, die in den Aukammbach geleitet

ERSCHLIESSUNG, ENERGIE UND ENTSORGUNG Die Speierlingstraße als zentrale Erschießungsspan- ge folgt der Hangkante und gliedert das Wohngebiet in einen nördlichen und einen südlichen Bereich. Sie reicht vom „Platz am Quartierseingang“ im Westen bis zur Kindertagesstätte und könnte später nach Osten verlängert werden. Von ihr wird das gesamte Quartier erschlossen.

Neben ihrer Funktion als Haupterschließung will sie aber mehr sein: als Boulevard und Begegnungsort ist sie auch Standort für die öffentliche Infrastruktur und den zentralen Bushalt sowie mit der großzügigen Freitreppe Übergang zur Grünen Mitte. Zudem liegt am westlichen Gebietseingang mit dem gut gestalte- ten kleinen Quartiersplatz ein intensiv genutzter Ort mit kleineren Flächen etwa für Gastronomie oder für eine Mobilitätsstation.

Die weitere Erschließung des Quartiers erfolgt über in Nord-Süd-Richtung verlaufende Sammelstraßen, wobei die Sackgassen der Wohnhöfe weitestgehend verkehrsfrei bleiben sollen. Größere Wendeanlagen werden so vermieden.

Zentrale Aufstellflächen für Großbehälter sind im Zu- TEIL A | DAS UMFELD: WOHNEN IN BIERSTADT-NORD

(13)

Ein engmaschiges Straßen- und Wegenetz erschließt das neue Wohnquartier.

den Entsorgungsfahrzeugen direkt angefahren wer- den können. Bei den Gebäuden an der Grünen Mitte und entlang der Speierlingstraße befinden sich zent- rale Müllräume neben den Zufahrten zu den Tiefga- ragen.

Alle Gebäude haben durch ihre gute Südorientierung, ihre hohe Kompaktheit und die geringe Verschattung ausgezeichnete Voraussetzungen für einen niedri- gen Heizenergiebedarf. Der Effizienzhausstandard 55 der KfW ist problemlos erreichbar. Die städtebau- liche Struktur von Bierstadt-Nord ermöglicht eine verschattungsfreie Integration solarer Energiesysteme auf den Flachdächern. Bei einer Solarfläche von 1/3 der Dachfläche ist eine Dachbegrünung dabei eine ökologisch optimale Ergänzung.

WOHNEN UND ANDERE NUTZUNGEN

Vorrangig wird in Bierstadt-Nord gewohnt. Zu einem lebendigen Quartier gehören aber auch Einkaufs- möglichkeiten, Gastronomie, kleine Handwerksbe- triebe und soziale Infrastruktur wie eine KiTa. Bier- stadt-Nord wird daher im Bebauungsplan als all- gemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. In ihm sind laut Baunutzungsverordnung – der BauNVO – diese Nutzungen möglich. Damit sich diese belebenden Ein- richtungen im Wohnquartier an der „richtigen Stelle“

Erschließung Wohnhöfe

Sammelstraße

Speierlingstraße als zentrale Erschließungsachse

(14)

ansiedeln, sieht der Bebauungsplan unter dem Be- griff Art der baulichen Nutzung eine entsprechende Verteilung vor:

In den Baugebieten WA 1 und WA 2 sind Läden, gas- tronomische und nicht störende Handwerksbetriebe, die der Versorgung dienen und in allgemeinen Wohn- gebieten in der Regel zulässig sind, nicht erlaubt. (A 1.1.1)2

Damit sind die genannten Einrichtungen ausschließ- lich entlang der Speierlingstraße zu finden. Neben der gewünschten Belebung dieses Bereichs bleiben so die weiteren Wohnbereiche ruhig und vor „lauteren Nut- zungen“ geschützt.

Im gesamten Quartier sind zudem „Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportli- che Zwecke“ möglich, wozu auch Kindertageseinrich- tungen gehören. Deren Standort ist in Bierstadt-Nord fixiert: die KiTa liegt an der Haupterschließung in nächster Nähe zu den bestehenden sozialen Infra- struktureinrichtungen wie der städtischen Kinderta- gesstätte oder dem Konrad-Arndt Alten- und Pflege- heim.

Im Wohngebiet Bierstadt-Nord sind Nutzungen, die in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zuläs- sig sind, ausgeschlossen. (A 1.1.2)

Hierzu gehören „Betriebe des Beherbergungsgewer- bes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anla- gen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tank- stellen“. All dies wird man also in Bierstadt-Nord nicht finden.

DIE GEBÄUDETYPEN

Bierstadt-Nord bietet Wohnen in vielfältigen Formen und in dazu passenden Gebäudetypen:

Wohnen am Boulevard:

Stadthäuser und Geschosswohnungsbau

Die Speierlingstraße wird begleitet durch Stadthäuser und Geschosswohnen. Mit ihrer durchgängigen Drei- geschossigkeit bieten sie Raum für unterschiedliche Mischungen aus Wohnen und Arbeiten.

Sie können individuell gebaut werden und schaffen so ein abwechslungsreiches Straßenbild entlang des Boulevards. Gemeinschaftliche Tiefgaragen liegen di- rekt unter der jeweiligen Hauseinheit.

2 Die Nummerierungen be- ziehen sich auf die jewei- ligen Kapitel in den text- lichen Festsetzungen zum Bebauungsplan. Teil A um- fasst planungsrechtliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO), Teil B Regelun- gen, die auf Landesrecht be- ruhen, z. B. der Hessischen Bauordnung (HBO). In Teil C werden Hinweise, z. B.

zum Artenschutz oder zur Gestaltung von Hausgärten, gegeben.

TEIL A | DAS UMFELD: WOHNEN IN BIERSTADT-NORD

(15)

Der rechtskräftige Bebau- ungsplan für den Bereich Bierstadt-Nord.

WA3

WA2

WA1

(16)

Wohnen an der Grünen Mitte:

repräsentative Einzelbauten

Die besondere Wohnlage an der grünen Mitte wird durch repräsentative Einzelbauten betont, die auf ei- nem gemeinsamen Sockel stehen. Auf diesen Baufel- dern können verschiedene themenorientierte Wohn- projekte entstehen.

Auf den Sockelbauwerken, in dem sich die Stellplät- ze befinden, liegen die Privatgärten, die über Treppen mit der Grünen Mitte verbunden sind. Durch die er- höhte Lage des Sockels entsteht ein hohes Maß an Privatheit zum öffentlichen Grünraum.

Wohnen am Wohnhof:

Verdichtete individuelle Einfamilienhäuser Entlang der wie kleine Höfe wirkenden Wohnwe- ge liegen Grundstücke für vielfältige Wohnformen des flächensparenden Bauens. Durch die Möglichkeit einer flexiblen Bebauung können hier Bautypen vom gereihten Kettenhaus bis zum Einzelhaus realisiert werden. Es entstehen Nachbarschaften aus kleinen Einheiten für familienorientiertes Wohnen. Der Be- bauungsplan zeigt, auf welchen Grundstücken nur Einzel- und Doppelhäuser möglich sind.

Bierstadt-Nord bietet Baufelder für vielfältige Wohnformen und Gebäudetypen: für repräsenta- tive Einzelhäuser entlang der Grünen Mitte (blau dargestellt), für Stadthäuser und Geschosswoh- nen am Boulevard Speierlingstraße (grün) und für angemessen verdichtetes individuelles Wohnen (gelb).

TEIL A | DAS UMFELD: WOHNEN IN BIERSTADT-NORD

Wohnen an der Grünen Mitte

Wohnen am Boulevard

Wohnen am Wohnhof

(17)

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

(18)

3 | DIE GRUNDSTÜCKE

DIE AUSNUTZUNG DER GRUNDSTÜCKE

Im Wohnquartier Bierstadt-Nord wird es verschie- dene Baugebiete mit unterschiedlichen Nutzungs- möglichkeiten, Wohnformen und Dichten geben. Wie dicht es in den jeweiligen Bereichen sein wird, wird im Bebauungsplan über das Maß der baulichen Nut- zung geregelt. Dabei gibt die Grundflächenzahl (GRZ) an, zu welchem Anteil ein Baugrundstück überbaut werden darf: bei einer GRZ von 0,3 sind das 30 % des Grundstücks.

In Bierstadt-Nord sind für die Baugebiete verschie- dene Ausnutzungen möglich – je nach Lage und ge- wünschter Dichte.

Eine mittlere GRZ haben die Baugebiete WA 1a und 1b mit ihren introvertierten Wohnhöfen und einer aufgelockerten Bebauung mit Einzel- und Doppelhäu- sern sowie Hausgruppen.

Direkt an der Grünen Mitte entstehen in den Bauge- bieten WA 2a und 2b Einzelbauten – wegen der mög- lichen Dreigeschossigkeit mit der geringsten GRZ.

Die höchste Dichte (und größte GRZ) gibt es entlang TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

der Haupterschließung im Baugebiet WA 3. Hier, wo Gebäude für besondere Wohnformen, wie Bauge- meinschaften oder Mehrgenerationenwohnen, ent- stehen werden, wurde die Obergrenze, die in einem allgemeinen Wohngebiet möglich ist, ausgeschöpft.

Baugebiet Grundflächenzahl (GRZ) (A 2)

WA 1a 0,35

WA 1b 0,35

WA 2a 0,30

WA 2b 0,30

WA 3 0,40

Die jeweilige Grundflächenzahl kann in bestimmten Fällen überschritten werden.

Durch die Grundflächen von Garagen, von Stellplät- zen mit Ihren Zufahrten oder von Nebenanlagen darf die GRZ um 50 % überschritten werden. (A 2.1.3) Durch die Grundfläche von baulichen Anlagen, die unterhalb der Geländeoberfläche liegen und damit das Baugrundstück lediglich unterbauen, darf sich die maximale GRZ auf 0,8 erhöhen. (A 2.1.4)

(19)

Im Wohnquartier Bierstadt-Nord wird es verschiede- ne Baugebiete mit unterschiedlichen Dichten geben: In den Baugebieten WA1 (gelb) ist eine GRZ von 0,35 mög- lich, in den Gebieten WA 2 (blau) 0,3 und im Baugebiet 3 (grün) 0,4.

WA30,4

WA2 0,3

WA1 0,35

(20)

DIE BEBAUBARE FLÄCHE

Um die gewünschte städtebauliche Ordnung zu er- reichen, ist es wichtig, dass auch die einzelnen Ge- bäude dieser Ordnung folgen. Geregelt werden kann dies im Bebauungsplan durch Baugrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, und durch Baulinien, an denen direkt gebaut werden muss.

In Bierstadt-Nord wird die überbaubare Grundstücks- fläche vollständig durch Baugrenzen festgesetzt. Da- durch, dass diese recht eng gefasst sind, kommt es auch zu einer klaren Zonierung von (halböffentlichen) Vorzonen, Bebauung und (privaten) Gärten.

Indem die Baugrenzen für bestimmte Bauteile über- schritten werden dürfen, gibt es auch hier einen ge- wissen Spielraum.

Sind Balkone und Terrassen höchstens halb so lang wie die dazu gehörige Gebäudeseite, dürfen sie die Baugrenzen um bis zu 1,5 m überschreiten. (A 4) Durch die Baugrenzen (blaue Linie) kommt

es zu einer klaren Zonierung von (halböf- fentlichen) Vorzonen, Bebauung und (pri- vaten) Gärten.

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

(21)

80 % der nicht überbauten bzw. durch Zufahrten, Stellplätze und Nebenanlagen genutzten Flächen müssen als Vegetationsflächen angelegt werden.

Auch aus Gründen des Klima schutzes und der Klimaan passung werden die Vorgärten in Bierstadt-Nord möglichst grün und natur- nah gestaltet.

4 | PRIVATE FREIFLÄCHEN

VORGÄRTEN, EINGÄNGE UND ZUFAHRTEN Unter dem Motto „Blühende Vorgärten“ macht sich Wiesbaden für mehr Artenvielfalt in der Stadt stark.

Um die Natur in der Stadt zu fördern und das städ- tische Klima zu verbessern, hat sie die Wiesbadener Vorgartensatzung erlassen.

Nach ihr müssen die Vorgärten – also die Grund- stückfreifläche zwischen Straße und Gebäude – gärt- nerisch angelegt und unterhalten werden. In ange- messenem Umfang sind Bäume und Sträucher zu pflanzen. [Ortssatzung über die gärtnerische Gestal- tung der Vorgärten (Vorgartensatzung)]

Nicht nur aus gestalterischen, sondern auch aus Gründen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung werden die Vorgärten in Bierstadt-Nord daher mög- lichst grün und naturnah aussehen. Steinerne Vorgär- ten wird es im Wohnquartier nicht geben. Die Vorteile von grünen, bepflanzten gegenüber grauen, steiner- nen Vorgärten liegen auf der Hand:

q die niedrigeren Kosten bei der Anschaffung von Pflanzen statt hoher Kosten für Baumaterialien, q ein geringer Pflegeaufwand,

(22)

q ein abwechslungsreicherer Anblick über alle Jahres- zeiten statt eines ganzjährig einheitlichen Graus, q eine gesündere Umgebung durch die umwelt-

freundliche Pflege statt der Gefährdung der Um- welt durch Gifte, Abflämmgeräte oder Hochdruck- reiniger,

q Kühlung, Sauerstoffbildung und Luftfilter statt einer Steigerung der Hitze durch Wärmespeiche- rung und

q der gewonnene Lebensraum für heimische Pflan- zen, Vögel und Insekten.

80 % der nicht überbauten bzw. durch Zufahrten, Stellplätze und Nebenanlagen genutzten Flächen müssen als Vegetationsflächen angelegt werden. Die übrigen 20 % der Flächen können für die Gestaltung mit Wegen, Sitzplätzen usw. mit wasserdurchlässiger Befestigung genutzt werden. (A 15.4)

Zu welchem Anteil und mit welchen heimischen Arten die Vorgärten bepflanzt werden, regelt der Bebauungs- plan:

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

Ein Fünftel der Vegetationsfläche ist dauerhaft mit überwiegend standortgerechten Bäumen und Sträu- chern (der Pflanzenlisten 1, 2 und 4) zu bepflanzen.

Nadelgehölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zu- lässig. (A 15.4)

Welche Bäume und Sträucher hierfür infrage kom- men, ist in den Pflanzlisten des Bebauungsplans auf- gelistet. Auszüge hiervon finden sich im Kapitel „Gär- ten“.

Die notwendigen Zuwegungen werden – auch, um die Abflussmenge des Regenwassers zu reduzieren – wasserdurchlässig befestigt, etwa mit einem versicke- rungsfähigen Pflaster oder mit Gittersteinen.

Für Oberflächenbeläge empfiehlt der Bebauungsplan helle Farbtöne mit einem Albedowert von mindes tens 30 %. (C 9).

Albedo ist ein Maß für die Helligkeit und damit für das Rückstrahlvermögen eines Körpers. Je heller die- ser ist, desto größer ist die Albedo. Um zu verstehen, was ein Mindestwert von 30 % bedeutet: Asphalt hat etwa 15 %, Wüstensand etwa 30 %. Weitere Erläute- rungen finden sich in Kapitel 6 zum Thema Fassaden-

EINFRIEDUNGEN

Einfriedungen zu öffentlichen Flächen sind möglich, werden aber nicht vorgeschrieben. Besteht jedoch der Wunsch, sein Grundstück einzufrieden, gelten im Be- bauungsplan je nach dessen Lage differenzierte Re- geln. Unterschieden wird dabei, ob die Grundstücke an die offene Landschaft, an öffentliche Grünflächen oder an Straßen oder Plätze grenzen.

Allen ist der Wunsch nach einem einheitlichen und

„grünen“ Erscheinungsbild gemeinsam. Daher fin- den sich in Bierstadt-Nord auch keine Betonmauern oder Stein-Gabionen als Einfriedungen, sondern aus- schließlich Hecken.

Einfriedungen der Grundstücksgrenzen …

… zur offenen Landschaft sind freiwachsende Hecken. Werden Maschendraht- und Flechtwerkzäu- nen verwendet, sind diese in die Heckenanpflanzung zu integrieren. Die maximale Höhe der Einfriedungen beträgt 1,50 m. (B 3.1)

… zu den öffentlichen Grünflächen dürfen höchstens 1,5 m hoch sein. (B 3.2)

… zur Straßenverkehrsfläche dürfen eine Höhe von

(23)

Die privaten Vorbereiche müssen nicht eingefriedet sein, sondern können direkt an Straßen und Plätze grenzen…

… aber wenn der Wunsch besteht, sein Grundstück einzufrieden, geschieht dies mit Hecken.

Für beide sind geschnittene Laubhecken zu bevor- zugen. Auch hier müssen eventuelle Maschendraht- und Flechtwerkzäune in eine Heckenanpflanzung in- tegriert werden.

Noch wichtiger als der Wunsch, sein Grundstück zu den öffentlichen Flächen einzufrieden, ist oft der nach einer Abgrenzung zum Nachbarn. Auch hierfür gibt es Regeln, die zu beachten sind:

Einfriedungen der Grundstücksgrenzen …

… untereinander sind höchstens 1,2 m hoch. Werden Maschendraht- und Flechtwerkzäune verwendet, müssen diese begrünt oder ebenfalls in eine Hecken- anpflanzung integrieren werden. Sichtschutzwände und ähnliches sind nur im Bereich von Terrassen bis zu einer maximalen Länge von 3 Metern und einer Höhe von 2 m zulässig. (B 3.4)

GÄRTEN

Die privaten Gärten sollen nach eigenen Wünschen gestaltet und genutzt werden. Als Hilfestellung kann auch hier dienen, was über die Gestaltung der Vor- gärten gesagt wurde. Denn was für die einsehbaren Vorzonen gilt, gilt auch für die „privateren“ Bereiche der geschützten Gärten: eine standortgerechte Ge- staltung geht einher mit geringerem Pflegeaufwand

(24)

und Kosten, mit einem Aussehen, das den Jahres- zeiten folgt, mit einer gesünderen Umwelt und nicht zuletzt mit gewonnenem Lebensraum für heimische Tiere.

Der Wert grüner Gärten liegt dabei im Zusammen- spiel von Atmosphäre, Erholung und einem guten Mi- kroklima:

q Hitze- und Kälteschutz: Indem Pflanzen Tempe- raturextreme regulieren und die Luft befeuchten, verbessern sie das Mikroklima. Sie kühlen die Luft merklich, da sie Wasser verdunsten – ein großer Vorteil gerade in heißen Sommern.

q Luftqualität: Gartenbesitzer profitieren davon, dass Pflanzen an ihren Oberflächen Staub binden, Sau- erstoff freisetzen und CO2 aus der Luft aufnehmen.

q Regenwasserspeicher: Ein guter, durchwurze- lungsfähiger Boden trägt zur Bewässerung der Pflanzen bei. Er dient als Wasserspeicher und gibt erst nach und nach das Wasser wieder ab. In voll- versiegelte Böden kann Wasser nicht versickern – es fließt auf die Straße und in die Kanalisation.

q Obst- und Gemüseanbau: Ein Obstbaum verbes- sert nicht nur das Mikroklima, sondern liefert Kir- schen oder Äpfeln aus dem eigenen Garten. Gemü- se und Obst liefern Buschtomaten, rankende Gur-

q Naturschutz: Grüne Gärten helfen in vielfacher Hinsicht beim Natur- und Artenschutz. Wer etwa auf regional typische, alte Kultursorten für Obst und Gemüse zurückgreift, trägt zusätzlich zum Ar- tenschutz bei.

Insgesamt besteht bei der Gartengestaltung ein gro- ßer Spielraum – niemand möchte vorschreiben, wie genau ein Garten auszusehen hat. Daher gibt es in Wiesbaden – im Gegensatz zu den einsehbaren und für das Bild von Bierstadt-Nord wirksamen Vorgär- ten – auch keine Satzung über die Gestaltung privater Gärten.

Trotzdem finden sich im Bebauungsplan einige Re- geln, die zu beachten sind. Auch aus klimatischen Gründen sind die Gärten überwiegend mit heimischen und standortgerechten Arten zu bepflanzen.

80 % der nicht überbauten bzw. durch Zufahrten, Stellplätze und Nebenanlagen genutzten Flächen müssen als Vegetationsflächen angelegt werden. Die übrigen 20 % der Flächen können für die Gestaltung mit Wegen, Sitzplätzen usw. mit wasserdurchlässiger Befestigung genutzt werden.

Ein Fünftel der Vegetationsfläche ist dauerhaft mit überwiegend standortgerechten Bäumen und Sträu- chern (der Pflanzenlisten 1, 2 und 4) zu bepflanzen.

Nadelgehölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zu- lässig.

Je 200 m² Grundstücksfreifläche ist mindestens ein Baum der Kategorie D, Pflanzliste 1, Stammumfang 16-18 cm anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.

(A 15.4)

Für Hausgärten sollten vorzugsweise heimische Ge- hölzarten verwendet werden. Welche hierfür infrage kommen, findet sich in den Pflanzlisten 1, 2 und 3 der Kategorie D. (C 3)

Bei der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern ist da- rauf zu achten, dass die notwendigen Grenzabstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Diese sind im § 38 des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes (NachbG) geregelt. Je nach Baumart liegen sie in der Regel zwischen 1,5 und 4 m, bei Sträuchern zwischen 50 cm und 1 m. (C 3)

Die angesprochenen Pflanzlisten für die zu verwen- denden Bäume und Sträucher sind Teil des Bebau- TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

(25)

Apfelbaum und Roter Hartriegel sind für die Gärten in Bierstadt-Nord geeignet.

Spitzahorn und Sommerlinde sind Beispiele für hei- mische Laubbäume, die in den Gärten gepflanzt werden können.

Standortgerechte Bäume und Sträucher Kategorie D: Extensivwiese und Gehölzfläche

Heimische Laubbäume (Pflanzenliste 1)

— Acer platanoides Spitzahorn

— Acer pseudoplatanus Bergahorn

— Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie

— Fagus sylvatica Rotbuche

— Fraxinus excelsior Gemeine Esche

— Juglans regia Walnuss

— Quercus petraea Traubeneiche

— Quercus robur Stieleiche

— Sorbus domestica Speierling

— Tilia cordata Winterlinde

— Tilia platyphyllos Sommerlinde

Heimische Sträucher (Pflanzenliste 2, Auszug)

— Acer campestre Feldahorn

— Cornus mas Kornelkirsche

— Cornus sanguinea Roter Hartriegel

— Corylus avellana Hasel

— Crataegus monogyna Eingriffeliger

Weißdorn

— Crataegus laevigata Zweigriffeliger

Weißdorn

— Euonymus europaeus Pfaffenhütchen

— Ligustrum vulgare Liguster

— Lonicera xylosteum Heckenkirsche

— Prunus spinosa Schlehe

— Rosa canina Hundsrose

— Salix caprea Salweide

— Sambucus nigra Schwarzer Holunder

— Viburnum opulus Gemeiner Schneeball

Obstbäume (Pflanzenliste 4, Auszug)

— Apfel z. B. Jakob Lebel, Schafsnase, Winterrambour, Großer und Kleiner Rheinischer Bohnapfel, Kaiser Wilhelm

— Birne z. B. Gute Graue, Pastorenbirne, Grüne Jagdbirne, Gräfin von Paris, Gute Luise

— Süßkirsche Schneiders Späte Knorpel, Ludwigs Frühe, Morellenfeuer, Hedelfinger Riesenkirsche

— Zwetschge Erfinger Frühzwetschge, Hauszwetschge, Wangeheims Frühzwetschge, Mirabelle von Nancy

(26)

Höhenunterschiede innerhalb der Gärten werden mit begrün- ten Böschungen oder etwa mit Trockenmauern abgefangen.

Grüne Gärten helfen in vielfacher Hinsicht beim Natur- und Artenschutz.

Nicht nur auf den öffentlichen Flächen im direkten Anschluss an die B 455 finden sich wertvolle Bäume, die zu erhalten sind. Auch innerhalb des Baugebietes sollen einige davon in das neue Quartier integriert werden. Dies kann problemlos gelingen, da sie sich außerhalb der Baufelder in den künftigen Gärten ei- nes Baublocks am westlichen Quartierseingang befin- den. Im Bebauungsplan ist deren Erhalt bzw. eine evtl.

Neupflanzung folgendermaßen geregelt:

Die im Bebauungsplan durch Planzeichen als „zu er- halten“ festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu er- halten und fachgerecht zu pflegen. Ausnahmen sind zulässig für abgängige Bäume, die nach Feststellung des zuständigen Fachamtes der Landeshauptstadt Wiesbaden beseitigt werden dürfen. In diesen Fällen sind die Bäume durch Neupflanzungen von Laubbäu- men der Pflanzliste E mit einem Stammumfang von mindestens 20-25 cm, gemessen in 1,00 m Höhe, zu ersetzen. (A 15.5)

Ein Sonderfall für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern besteht auf den Flächen der für das Klima wichtigen Belüftungsachsen. Um den Luftstrom nicht zu behindern, gelten hier besondere Regeln:

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

(27)

Belüftungsachsen definieren sich als die Gebäudezwi- schenräume der nördlichen und östlichen Baufenster angrenzend an die Plangebietsgrenzen. Für die An- pflanzflächen kommen nur niedrig wachsenden He- ckengehölze infrage, die höchstens 1,5 m hoch sein dürfen. Baumpflanzungen sind hier ausgeschlossen.

(A 15.1)

Höhenunterschiede innerhalb der Gärten werden na- turnah mit begrünten Böschungen oder Mäuerchen abgefangen und dürfen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten:

Stützmauern bzw. Sockelwände dürfen nicht höher als 1,5 m sein. Sie sind als Natursteinwände, Sicht- betonwände, Gabionenwände, Trockenmauern herzu- stellen oder mit einer Natursteinverblendung zu ver- sehen. Nicht erlaubt sind sichtbare Betonpflanzstei- nen. (B 5.2)

Abgrabungen und Aufschüttungen dürfen höchstens 1,5 m unter bzw. über dem natürlichen bzw. dem vor- handenen Gelände liegen. (B 5.1)

Der Ökologie und dem Artenschutz dienen verschie- dene Festsetzungen und Hinweise des Bebauungs- plans:

Aus ökologischen Gründen sollten bei der Bewirt- schaftung der Gärten keine Pestizide verwendet wer- den. Pflanzliche Abfälle sollten kompostiert werden.

(C 3)

Zierteiche sowie andere offene Wasserflächen sollen mit rauen Fluchtrampen für Kleintiere versehen wer- den. (C 2)

Je Baugrundstück sind mindestens eine Nisthilfe für höhlenbrütende Vögel und ein Fledermausflachkasten am Gebäude oder an geeigneten Gehölzen anzubrin- gen, zu pflegen und bei Verlust zu ersetzen. (A 13.4.2) Für kulturfolgende Tierarten wie Eulen, Mauersegler, Schwalben, Fledermäuse sollen darüber hinaus geeig- nete Nisthilfen angebracht werden. (C 2)

UMGANG MIT DEM NIEDERSCHLAGSWASSER Das Niederschlagswasser wird in Bierstadt-Nord weitgehend zurückgehalten. Den Wohngrundstücken kommt in diesem System eine tragende Rolle zu. Be- reits durch die grünen Dächer reduziert sich das an- fallende Regenwasser, durch die wasserdurchlässigen Beläge der Zuwege und Stellplätze wird dessen Ab- flussmenge weiter verringert.

Wie mit der verbleibenden Menge umzugehen ist, re- gelt der Bebauungsplan:

Sofern es nicht versickert oder gedrosselt abgeleitet wird, muss Niederschlagswasser von Dach- und pri- vaten Freiflächen in Zisternen gesammelt und ver- wertet werden. (A 13.3 und B 6)

Das hier gesammelte Wasser steht dann z. B. zur Gar- tenbewässerung oder für die Toilettenspülung zur Verfügung.

(28)

Auch, wenn Dachbegrünung nur für die Dächer der Wohngebäude vorgeschrieben ist, empfiehlt sie sich auch für Carports und Gara- gen. Der Belag der Stellplätze ist wasserdurchlässig und reduziert so die Abflussmenge des Niederschlagswassers.

Am besten werden die Zufahrten zu den Tiefgaragen in die Gebäude oder die Freiraumgestaltung integriert.

STELLPLÄTZE

Parkmöglichkeiten für Autos werden in Bierstadt- Nord auf vielfältige Weise angeboten: auf Besucher- stellplätzen entlang der öffentlichen Straßen – nicht jedoch in den Wohnhöfen – und auf privaten Grund- stücken, sei es oberirdisch oder in Tiefgaragen3. Nicht jeder oberirdische Stellplatz ist dabei in un- mittelbarer Nähe zum entsprechenden Gebäude an- geordnet. Im Bereich der östlichen Sammelstraße und an den Wohnhöfen gibt es eine Konzentration der Stellplätze – straßenbegleitend oder in kleinen Parktaschen. Um auch hier den grünen Charakter des Quartiers fortzusetzen, sieht der Bebauungsplan Baumpflanzungen vor:

Je angefangenem 5. Stellplatz ist in der jeweiligen Stellplatzreihe ein Laubbaum der Kategorie D, Pflan- zenliste 1 (…) anzupflanzen und dauerhaft zu unter- halten. Die Nettogrundfläche der Baumscheibe muss mindestens 4 m² betragen. (B 4.3)

Was für die Zuwegungen der Gebäude gilt, gilt auch für die Gestaltung der Stellplätze: ihr Belag ist was- serdurchlässig und reduziert so die Abflussmenge des Niederschlagswassers.

3 Die detaillierte Verteilung und Anordnung des ruhen- den Verkehrs findet sich im Bebauungsplan (als Fläche A gekennzeichnet) und im Anhang dieses Gestaltungs- handbuchs.

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

(29)

Die Flächen von Stellplätzen und ihren Zufahrten sind mit versickerungsfähigen Belägen herzustellen. (B 4.1) Sollte aufgrund von Anforderungen der Befahrbarkeit eine versickerungsfähige Bauweise der Flächen nicht möglich sein, ist das anfallende Oberflächenwasser seitlich aufzufangen und in das Regenrückhaltesys- tem des jeweiligen Grundstücks einzuleiten. (B 4.2) Private Stellplätze sind nicht nur in den im Bebau- ungsplan vorgesehenen Flächen möglich, sondern auch auf dem privaten Grundstück, und zwar

— als ein nicht überdachter Stellplatz je Grundstück zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der überbaubaren Grundstücksfläche (A 5.7) und

— innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (auch als überdachter Stellplatz) (A 5.6)

Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind somit auch überdachte Stellplätze denkbar – als Ga- rage oder Carport.

Um ein harmonisches Gesamtbild zu erhalten, sollten Garagen und Carports als Teil des Gebäudes verstan- den und in ihrer Gestaltung auf die Wohnhausfassa- de abgestimmt werden. Fertigprodukte, die in Form und Material nicht der gestalterischen Qualität des Wohnhauses entsprechen, sollte es in Bierstadt-Nord nicht geben.

Auch, wenn Dachbegrünung nur für die Dächer der Wohngebäude vorgeschrieben ist, empfiehlt sie sich auch für Carports und Garagen.

Damit die Tiefgaragen auf den Grundstücken entlang der Speierlingstraße und der Grünen Mitte sich mög- lichst gut in das Erscheinungsbild einfügen und nicht wie ein Fremdkörper wirken, gibt es auch für deren Einbindung gestalterische Regeln:

Die Oberkanten von Tiefgaragendecken dürfen an kei- ner Stelle mehr als 2,00 m über das angrenzende Ge- lände herausragen. (A 2.3.4)

Die nicht überbauten Tiefgaragenflächen sind, außer für notwendige Nebenanlagen, intensiv zu begrünen.

Der Schichtaufbau muss dabei mindestens 80 cm be- tragen. (A 15.2)

Am besten werden die Zufahrten zu den Tiefgaragen in die Gebäude integriert. Dann sollten die Zufahrts- tore mit der Gesamtgestaltung des Gebäudes harmo- nieren und nach Möglichkeit blickdicht sein.

Auch, wo eine Einbindung in das Gebäude nicht mög- lich oder gewünscht ist – etwa auf den Grundstücken entlang der Grünen Mitte – sollten sie sich in die Ge- samtgestaltung einfügen. Empfehlenswert ist eine Farbgebung, die sich am Sockel oder den Fenstern und Türen der aufstehenden Gebäude orientiert. Die Zufahrtstore und der Sockel sollten vandalismus- und graffitiresistent ausgeführt werden.

(30)

5 | NEBENANLAGEN IM AUSSENRAUM

Unter Nebenanlagen versteht man Bauten, die dem Hauptgebäude zugeordnet sind, sich ihm in ihrer Grö- ße aber unterordnen. Hierzu gehören neben privaten Anlagen wie Fahrradschuppen, Gartenhäuser oder solche für die Kleintierhaltung auch Gemeinschafts- anlagen für Abfallcontainer.

Alle Nebenanlagen sollten sich daher nicht nur in ihrer Größe, sondern sich auch mit ihrer Gestaltung dem Hauptgebäude unterordnen und sich in das Wohnquartier einfügen.

ABFALL- UND WERTSTOFFBEHÄLTER

Um die wertvollen und besser nutzbaren Vorgärten von Wertstoffbehältern freizuhalten, werden diese in Bierstadt-Nord konzentriert untergebracht.

Bei den Gebäuden an der Grünen Mitte und entlang der Speierlingstraße in den Baugebieten WA 2 und WA 3 liegen die zentralen Müllräume neben den Zu- fahrten zu den Tiefgaragen – am besten integriert in die Gebäude, entweder im Erd- oder im Tiefgaragen- geschoss.

Für das Baugebiet WA 1a sind an den Stirnseiten der Gebäudezeilen Gemeinschaftsanlagen vorgesehen.

Diese Anlagen sind für diejenigen Gebäude in den Wohnhöfen gedacht, die nicht direkt von den Müll- fahrzeugen angefahren werden können.

In den in der Planzeichnung mit D gekennzeichneten Flächen (…) ist die Errichtung von Gemeinschaftsan- lagen für Abfallcontainer zulässig. (A 5.4)

Deren Gestaltung regelt der Bebauungsplan:

Die acht „Müllsammelanlagen“ sind im gesamten Baugebiet einheitlich zu gestalten. (B 2.1)

Die Abmessungen der Müllsammelanlagen sind so zu wählen, dass vier Rollcontainer mit einem Fassungs- vermögen von jeweils 1.100 l untergebracht werden können und unabhängig voneinander befüllbar und entnehmbar sind. (B 2.2)

Die Rückseite, die Seitenteile und die obere Abdeckung der Anlage sind geschlossen und in einer Mindesthöhe von 2,50 m auszubilden. (B 2.3)

Die zugängliche Vorderseite der Anlage ist mit luft-

Bei den übrigen Gebäuden – insbesondere im Bauge- biet WA 1b – können die notwendigen Anlagen in der Vorzone untergebracht werden – vorausgesetzt, sie überschreiten eine bestimmte Größe nicht und sie ge- hören zu Hausgruppen.

Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO sind in den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen bis zu einem umbauten Raum von max. 20 m³ je Grund- stück zulässig. (A 5.9)

Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO sind im Bereich zwischen Straßenbegrenzungslinie und überbaubarer Grundstücksfläche nicht zulässig. Davon ausgenommen sind Gemeinschaftsanlagen für Abfall- container, die Hausgruppen zugeordnet sind. (A 5.10) Dann sollten diese Anlagen gestalterisch eingebun- den sein:

Die Einhausungen sollten in Material und Farbe auf das Hauptgebäude abgestimmt sein.

Denkbar ist es auch, die Anlagen durch eine dichte Pflanzungen (am besten in Form von Hecken) so zu verdecken, dass sie von der öffentlichen Verkehrsflä- TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

(31)

Gut gestaltet, fügen sich Nebenanlagen harmonisch in die Umgebung ein.

Die Einhausungen sollten in Material und Farbe auf das Hauptgebäude abgestimmt sein. Denk- bar ist es auch, die Anlagen durch eine dichte Pflanzungen (am besten in Form von Hecken) so zu verdecken, dass sie von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht eingesehen werden können.

Alternativ können Abfall- und Wertstoffsammelan- lagen auch in das Gebäude im Erd- oder Garagenge- schoss integriert werden.

Eine weitere unauffällige, platzsparende, allerdings kostenintensivere Möglichkeit liegt in der unterirdi- schen Aufbewahrung in Unterflurcontainern.

NEBENGEBÄUDE UND ERSATZRÄUME

Alle anderen Nebenanlagen sind nur im Gartenbe- reich, nicht aber in den Vorgärten erlaubt:

Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO sind im Bereich zwischen Straßenbegrenzungslinie und überbaubarer Grundstücksfläche nicht zulässig. Da- von ausgenommen sind Gemeinschaftsanlagen für Abfallcontainer, die Hausgruppen zugeordnet sind. (A 5.10)

Und auch im Garten dürfen sie ein bestimmtes Maß nicht überschreiten:

Nebenanlagen (…) sind in den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen bis zu einem umbauten Raum von max. 20 m³ je Grundstück zulässig. (A 5.9)

(32)

Die offene Bauweise ermöglicht Einzelhäuser, Doppel- häuser und Hausgruppen, wenn sie nicht länger als 50 m sind. Städtebaulicher Entwurf | Stand 2013

6 | DIE GEBÄUDE –

ALLGEMEINE GESTALTUNGSREGELN

BAUKÖRPER: FORM UND PROPORTION

Form und Proportionen eines Hauses prägen nicht nur das Gebäude selbst, sondern bestimmen auch die Wir- kung der gesamten Siedlung. Um deren kleinteiligen Charakter zu unterstreichen, regelt der Bebauungsplan Art und Länge der Wohngebäude:

Es wird die offene Bauweise nach § 22 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. (A 3)

Dies bedeutet, dass Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand entweder als Einzelhäuser, als Doppel- häuser oder als Hausgruppen errichtet werden. Sie dürfen zudem nicht länger als 50 m sein.

Für eine stimmige Proportion des Gebäudes sind neben dessen Länge auch die Tiefe und Höhe entscheidend.

Die Gebäudetiefe wird im Bebauungsplan über die vorgegebenen Baufelder geregelt: Danach dürfen die Wohngebäude nicht tiefer als 12 m werden.

Auf den jeweiligen Wohnungstyp abgestimmt, setzt der Bebauungsplan auch die Gebäudehöhe und die An-

höher als 10 m sein und mehr als drei Vollgeschosse haben. Ausnahmen sind die Häuser im Baugebiet WA 2b, also entlang des südlichen Abschnitts der Grünen Mitte: Bei ihnen ist zusätzlich noch ein Dachgeschoss möglich, womit die Gesamthöhe auf 13 m steigen darf.

Bei den Geschossen und der Gebäudehöhe handelt es sich um Höchstmaße. Geringere Werte sind also denk- bar. Für das angestrebte harmonische Erscheinungsbild der Siedlung sollten sie aber (ebenso wie die Formen- sprache) auf die benachbarte Bebauung abgestimmt werden.

DÄCHER: DACHFORM UND AUFBAUTEN

Die Form und Ausbildung der Dächer haben einen ent- scheidenden Einfluss auf das Gesamterscheinungsbild eines Wohnquartiers. Zu viele verschiedene Dachfor- men oder ein ungeordneter Wechsel giebel- und trauf- ständiger Bauten würden nicht zu Vielfalt, sondern vielmehr zu einer unerwünschten Unordnung führen.

Der Bebauungsplan sieht für Bierstadt-Nord daher eine einheitliche Dachform vor – unabhängig davon, ob für Einzel- oder Doppelhäuser oder für Hausgruppen:

Zulässig sind ausschließlich Flachdächer mit einer ma- ximalen Dachneigung von 5 Grad. (B 1.1)

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

(33)

Durch das in Bier- stadt-Nord übliche Flachdach können Vor- und Rücksprün- ge des obersten Ge- schosses für eine gute Gliederung sor- gen. Gleichzeitig sind die entstehenden Flächen als Terrassen und Balkone nutzbar.

Die extensive Dach- begrünung mit niedrigen und pfle- gearmen Pflanzen leistet in den Som- mermonaten einen wertvoller Beitrag zur Verringerung der Überhitzung in Bier- stadt-Nord.

Durch das vorgeschriebene Flachdach können Vor- und Rücksprünge des obersten Geschosses für eine gute Gliederung sorgen. Gleichzeitig sind die entstehenden Flächen als Balkone und Terrassen nutzbar.

Der Bezug zur Gesamtfassade sollte aber immer be- rücksichtigt werden.

Die Dächer sollten keinen Dachüberstand haben.

Wird eine Attika verwendet, etwa um die dahinter lie- genden Solaranlagen zu verbergen, sollten diese im gleichen Material und in der gleichen Farbe wie die Fassade sein oder aus einem matten Metall ausgebildet werden.

Alle Dächer der Wohngebäude (…) sind mit Ausnahme notwendiger Fensteröffnungen in der Dachfläche ex- tensiv zu begrünen. Der Schichtaufbau der Dachbegrü- nung muss mindestens 10 cm betragen. (A 13.5) Extensiv bedeutet die Verwendung von niedrigen und pflegearmen Pflanzen wie Gräser, Moose oder Kräuter.

Warum alle Flachdächer als Gründächer auszubilden sind, hat mehrere Gründe:

q Kleinklima: Etwa ein Drittel der Gesamtfläche im Quartier wird durch die Dachflächen der Gebäude eingenommen. Sie haben damit den größten Anteil an allen versiegelten Flächen. Die extensive Dach- begrünung leistet in den Sommermonaten einen wertvoller Beitrag zur Verringerung der Überhit- zung in Bierstadt-Nord.

q Regenrückhaltung: Zusammen mit den Rückhal- teanlagen auf den Grundstücken trägt die Dach- begrünung zu einer hohen Drosselungsrate des Regenwassers bei, da das Wasser zunächst vom Schichtenaufbau der Dachbegrünung aufgenom- men und damit zurückgehalten wird.

q Ortsbild und Quartiersgestaltung: Wegen des vor- handenen Geländeverlaufs wird das neue Wohn- quartier höchstwahrscheinlich von den höher gelegenen Landschaftsbereichen im Norden gut eingesehen werden können. Die vollständige Dach- begrünung verspricht eine harmonische und ruhige Dachlandschaft.

Diese wird auch nicht gestört durch die auf den Dä- chern möglichen solarenergetischen Anlagen, wenn bestimmte Regeln zur Größe und Anordnung eingehal- ten werden. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in diesem Kapitel unter „Anlagen zur Energiegewin- nung“.

(34)

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

FASSADENMATERIAL UND -FARBE

Die Fassade bestimmt wie kein anderes Element die Einzigartigkeit des Gebäudes. Ziel sollte es sein, den jeweiligen Gestaltungswünschen ausreichend Raum zu lassen, gleichzeitig aber ein harmonisches Sied- lungsbild zu sichern.

Für eine abwechslungsreiche und dennoch verbinden- de Gestaltung hat sich eine Maxime bewährt, die man umschreiben kann mit „Vielfalt in der Gemeinsamkeit“

– oder mit „individueller Gestaltung innerhalb eines gemeinsamen Kanons“.

Dieser wird im Bebauungsplan lediglich über die Hel- ligkeit der Fassadenfarben geregelt. Dies allerdings weniger aus gestalterischen Gründen, sondern viel- mehr, um einer drohenden Überhitzung der Sied- lung entgegen zu wirken. Daher dürfen für Fassaden ausschließlich helle Farben mit dem entsprechenden Rückstrahlvermögen verwendet werden:

Es sind ausschließlich helle Farbtöne mit einem Min- dest-Albedowert von 30 % zulässig. (B 1.3)

Albedo ist ein Maß für die Helligkeit eines Körpers. Je heller dieser Körper ist – in diesem Fall die Fassade –

und je größer damit die Albedo ist, desto mehr wird von der einfallenden Sonnenstrahlung reflektiert. Die nicht reflektierte Strahlung wird von der Fassade auf- genommen und erwärmt sie. Den Einfluss der Hellig- keit von Materialien auf die Oberflächentemperatur merkt man besonders an heißen Sommertagen: dunk- ler Asphalt ist wesentlich wärmer als etwa helle Geh- wegplatten, die mehr Strahlung reflektieren.

Eine wichtige Hilfe bei der Auswahl der richtigen (hel- len) Fassadenfarbe ist der so genannte Hellbezugs- wert. Auch er ist ein Maß für die Helligkeit von Ober- flächen. Ein Wert von 100 entspricht der Helligkeit einer absolut weißen Oberfläche, ein Wert von 0 für eine absolut schwarze Oberfläche. Der Hellbezugswert beschreibt den Anteil des von einer Oberfläche reflek- tierten Lichts. Kleinere Werte bedeuten also dunklere Farbtöne, hellere Farbtöne haben größere Werten.

Zu empfehlen sind helle Farben in den Farbtönen weiß, grau. beige oder gelb. Denkbar sind auch – etwa zur Akzentuierung – kräftigere Farben.

Als Materialien kommen dafür helle, möglichst pas- tellfarbene Putze oder helles Verblendmauerwerk aus Klinker oder Backstein infrage.

Weitere ausgewählte Materialien können zur Akzen- tuierung untergeordnet eingesetzt werden, z. B. Na- turstein, Sichtbeton oder Holz.

Fassadenbegrünungen sind aus klimatologischer Sicht wünschenswert, sollten aber nur in Teilbereichen vor- gesehen werden.

Insbesondere bei Doppelhäusern sollten Material und Farbe aufeinander abgestimmt sein.

Im Sinne des Klimaschutzes und der Energieeinspa- rung ist es möglich, auch an den Fassaden solarener- getische Anlagen anzubringen. Um sie gestalterisch einzubinden, ist ihre Größe allerdings begrenzt:

An den Außenwänden sind die Errichtung und der Betrieb von solarenergetischen Anlagen mit einer ma- ximalen Fläche von 4 m² je Fassadenseite zulässig.

(B 1.2.2)

FASSADEN: GLIEDERUNG UND ÖFFNUNGEN Für den gewünschten gemeinsamen Gestaltungska- non sollten einige Hinweise beachtet werden:

(35)

In der Fassadengliederung sollten sich Erd- und Obergeschoss aufeinan- der beziehen. Das muss allerdings nicht bedeuten, dass alle Öffnungen in einer Achse sitzen.

Unabhängig davon, ob für die Fassade Putz oder Verblendmauerwerk gewählt wird, sollten helle Farbtöne verwendet werden.

Bei Doppelhäusern und Hausgruppen wie Reihen- oder Kettenhäusern sollte das Fassadenbild auf die angrenzenden Gebäude abgestimmt werden.

Entlang der Grünen Mitte sollte eine höhere Einheit- lichkeit erreicht werden. Daher sollten die Fassaden der Gebäude auf einem Baufeld ähnlich gegliedert sein.

In der Fassadengliederung sollten sich Erd- und Ober- geschoss aufeinander beziehen. Das muss allerdings nicht bedeuten, dass alle Öffnungen in einer Achse sitzen.

Historisierende Elemente, wie Ornamente, klassizisti- sche Säulen, Sprossenfenster, und bewusste Kopien von für die Region untypischen Bauelementen, etwa in der Form einer toskanischen Villa, sind nicht er- wünscht.

Wichtige Komponenten in der Fassadengestaltung sind die Formate der Wandöffnungen – etwa stehen- de oder liegende Fensterformate –, deren Einheitlich- keit oder Vielfalt und inwieweit die Öffnungen auf- einander Bezug nehmen – ob etwa axial aufeinander bezogen oder im freien Spiel.

(36)

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

Letztendlich bleibt es meist Geschmackssache, ob eine Fassade harmonisch und ruhig oder eher spannungs- voll gestaltet werden soll. Aber auch hier kann die Be- achtung einiger Empfehlungen zu einem stimmigen Siedlungsbild führen:

Die Eingänge ins Gebäude sollten immer der Straße zugewandt sein. Sie sollten ihrer herausragenden Be- deutung entsprechend gestaltet werden und in ihrer Materialität oder ihrer Farbgebung Bezug zum Ge- bäude aufweisen. Idealerweise sind die Eingänge in einem Rücksprung in der Fassade untergebracht. Bei einer Reihung sollten die Türen einheitlich gestaltet sein.

Türen sollten möglichst schlicht sein, entscheidend ist eine gute Oberflächenqualität und sorgfältig gestal- tete Details.

Große Öffnungen nach Süden erhöhen dabei den Wärmeeintrag durch Sonnenenergie. Es sollten da- her entsprechende Sonnenschutzmaßnahmen für heiße Sommertage vorgesehen werden. Diese Son- nenschutzelemente sollten bündig mit der Fassade angebracht und auf die Gestaltung der Fenster abge- stimmt sein.

Fenster sollten so angeordnet und in ihrer Größe ge- wählt sein, dass sie Bezug zueinander haben.

Werden Fenster mit einer Teilung gestaltet, sollte es sich um eine echte, konstruktive Teilung handeln.

Die Rahmen sollten möglichst schmal und bevorzugt aus Holz oder Metall sein.

Ihre Farbgebung sollte einheitlich und auf die Fassa- denfarbe abgestimmt sein.

Als Farben für Fenster und Türen empfehlen sich ins- besondere Weiß-, Grau- und Anthrazittöne, natür- liche Metalltöne bei Metallverwendung oder Holz- farben.

Glas sollte transparent und farblos sein, untergeord- nete Bereiche (z. B. Badezimmerfenster) können in undurchsichtigem Glas (z. B. Milchglas) ausgeführt werden. Spiegelglas ist nicht erwünscht.

Um die Gefahren insbesondere für Vögel zu vermin- dern, gibt der Bebauungsplan den Hinweis:

Beidseitig durchschaubare Fensteranordnungen sol- len durch geeignete Mittel kenntlich gemacht wer- den. (C 2)

UNTERGEORDNETE BAUTEILE: BALKONE, LOGGIEN, VORDÄCHER USW.

Loggien und Balkone bereichern das Wohnen um Wohnraum im Freien. Neben dem Nutzwert schaffen Loggien und Balkone zudem eine gute Gliederung in der Fassadengestaltung.

Um die beliebte Ausrichtung nach Süden oder Westen zu gewährleisten, können sich diese Freisitze je nach Lage der Gebäude im Quartier Bierstadt-Nord sowohl zu den privaten Gärten als auch zu den Straßen und Höfen orientieren. Zum privaten Freiraum sollte der Spielraum der Gestaltung größer sein als zum öffent- lichen Straßenraum.

Untergeordnete Bauteile sollten eine klar erkennbare (dienende) Funktion haben, sich dem Erscheinungs- bild des Gebäudes unterordnen und mit ihm harmo- nieren.

Tiefe Auskragungen von Balkonen sind zur einseh- baren Seite nicht erwünscht, daher sollten die Stra-

(37)

Balkone und Loggien können zum gliedernden Fassaden- element werden. Loggien sollten am besten mit geschlos- senen Brüstungen versehen werden.

Unabhängig von der Wohnform und vom Bautypus: Ein- gänge sollten immer ihrer herausragenden Bedeutung entsprechend gestaltet werden.

Die Eingänge ins Gebäude sollten immer der Straße zu- gewandt sein.

versehen werden, die Auskragungen beschränken sich dabei auf ein geringes Maß.

Geschlossene Elemente erfüllen das Bedürfnis auf Privatsphäre eher als Glas- oder Sprossenelemente.

Auch daher sollten die Loggien zum Straßenraum mit geschlossenen Brüstungen versehen werden. Sie soll- ten auf die Fassadenmaterialien und -farben abge- stimmt werden.

Vordächer über Hauseingängen sollten möglichst zu- rückhaltend gestaltet werden.

Die Gestaltung der überbaubaren Flächen stellt für Kleintiere der heimischen Tierwelt häufig Gefahren dar. Diese sollen durch geeignete Maßnahmen ent- schärft werden:

Hofabläufe, Hauskellerschächte und ähnliche Anlagen sollen durch geeignete Mittel gegen das Hineinfal- len und Verenden von Kleintieren gesichert werden.

Dachrinnenabläufe sollen durch Drahtvor-sätze gesi- chert werden. (C 2)

Kellertreppenabgänge sollen an einer Wangenseite mit einer waschbetonrauen Rampe von 10 cm Breite als Kleintierfluchtweg versehen werden. (C 2)

(38)

Die Anordnung und Gestaltung von Solar- anlagen sollte so unauffällig wie möglich er- folgen.

ANLAGEN ZUR ENERGIEGEWINNUNG

Die Nutzung der Sonnenenergie ist ein wichtiger Teil der Energiegewinnung in Bierstadt-Nord.

Die Anordnung und Gestaltung von Solaranlagen wie auch von anderen technischen Anlagen sollte aller- dings so unauffällig wie möglich erfolgen. Die Flach- dächer im Wohnquartier bieten geeignete Möglich- keiten, sie weitestgehend nicht sichtbar unterzubrin- gen.

Auf den Flachdächern sind die Errichtung und der Be- trieb von solarenergetischen Anlagen zulässig, unter der Voraussetzung, dass diese Anlagen in einem Min- destabstand von 1,50 m von der jeweiligen Außen- kante der Dachflächen angeordnet werden. (B 1.2) Solarenergetische Anlagen dürfen die Gesamtdach- fläche zu höchstens 30 % überdecken. (B 1.2.1) Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie (Photovoltaik oder Solarthermie) um max. 1,50 m überschritten werden.

(A 2.3.5) TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

LÜFTUNGSGERÄTE, WÄRMEPUMPEN, KLIMAANLA- GEN UND SONSTIGE TECHNISCHE ANLAGEN Lüftungsgeräte, Wärmepumpen und Klimaanlagen sollten nicht auf dem Dach oder an der Fassade ange- bracht werden. Idealerweise werden Geräte dieser Art unauffällig in den Baukörper integriert, bei stehenden Geräten ist eine Anbringung im rückwärtigen Garten- bereich sinnvoll.

Bei einigen Gebäuden werden sicherlich Aufzüge ein- gebaut werden. Damit dabei keine hohen Dachauf- bauten entstehen, sollten diese ohne Überfahrt ge- plant werden.

Empfangsgeräte (Antennen oder Satellitenschüsseln) sollten möglichst nicht an der Fassade, sondern auf dem Dach angebracht werden. Ist dies nicht möglich, sollte sie an der Rück- oder Schmalseite des Gebäu- des angeordnet werden.

Entlüftungen, etwa für Tiefgaragen, sollten an die Fassadengliederung und den Rhythmus von Fenster- und Türöffnungen ausgerichtet werden. Ihre Ausbil- dung sollte sich in die Fassaden- oder Freiraumge- staltung einfügen.

(39)

6.1 | WOHNEN AM BOULEVARD (WA 3): STADTHÄUSER UND GESCHOSSWOHNEN

6.3 | WOHNEN AM WOHNHOF (WA 1A, WA 1B): VERDICHTETE INVIDUELLE EINFAMILIENHÄUSER 6.2 | WOHNEN AN DER GRÜNEN MITTE (WA 2A, WA 2B): REPRÄSENTATIVE EINZELHÄUSER

ÜBERSICHT DER GESTALTUNGSANFORDERUNGEN FÜR GRUNDSTÜCKE UND GEBÄUDE

(40)

4Die GFZ ist neben der GRZ ein weiterer Wert für das Maß der baulichen Nutzung. Die Geschossflächenzahl gibt das Verhältnis der Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Fläche des Baugrundstücks an. Bei einer GRZ von 0,4 und 3 Voll- geschossen ergibt sich eine GFZ von 1,2.

5Die Gebäudehöhe reicht vom Bezugspunkt bis zur Oberkante der obersten Attika.

Der Bezugspunkt in den Bau- gebieten (…) WA 3 ist dabei die Gehwegoberkante der erschlie- ßenden Straße in der Mitte des

6.1 | WOHNEN AM BOULEVARD (WA 3): STADTHÄUSER UND GESCHOSSWOHNEN

VORGABEN DES BEBAUUNGSPLANS GESTALTUNGSEMPFEHLUNGEN GEBÄUDEFORM UND -GRÖSSE — offene Bauweise (Gebäude nicht länger als 50 m)

— Grundflächenzahl (GRZ): 0,4

— Geschossflächenzahl (GFZ)4: 1,2

— maximal 3 Vollgeschosse

— maximale Gebäudehöhe: 10,0 m5

— auch aus energetischen Gründen kompakte, klare und einfache Bau- körper

— Abstimmung der Geschosszahl und der Gebäudehöhe mit Nachbar- bebauung

DACH — Flachdach mit maximaler Neigung von 5 Grad

— extensive Dachbegrünung

— Ausbildung ohne Dachüberstand

— Material und Farbe einer möglichen Attika auf die Fassade abgestimmt FASSADENMATERIAL UND -FARBE — Farbtöne mit Mindest-Albedowert von 30 % — Abstimmung von Material und Farbe mit der Nachbarbebauung

— helle Putze oder helles Verblendmauerwerk aus Klinker oder Back- stein

— Putz bevorzugt mit weißen, grauen, beigen oder hellgelben Farb- tönen

— Naturstein, Sichtbeton oder Holz zur Akzentuierung

— in Teilbereichen Fassadenbegrünungen

FASSADENGLIEDERUNG UND -ÖFFNUNGEN — Abstimmung der Fassadengestaltung mit der Nachbarbebauung

— Bezug zwischen Erd- und Obergeschoss

— Verzicht auf historisierende und für die Region untypische Elemente

— Integration von Sonnenschutzelementen, möglichst bündig mit Fas- sade

— bei Fensterteilung nur echte, konstruktive Ausbildung

— möglichst schmaler Fensterrahmen aus Holz oder Metall, auf Fassa- denfarbe abgestimmte Farbgebung (bevorzugt Weiß-, Grau- und An- thrazit, holzfarben oder natürliche Metalltöne)

— möglichst transparentes und farbloses Fensterglas EINGÄNGE — Oberkante des Erdgeschossfußbodens höchstens 0,60 m über Geh-

wegoberkante

— Eingänge der Straße zugewandt

— ihrer Bedeutung entsprechende Gestaltung

— möglichst schlichte und aufeinander abgestimmte Gestaltung der Eingangstüren

— möglichst zurückhaltende und filigrane Gestaltung von Vordächern

LOGGIEN UND BALKONE — Straßenfassaden eher mit nach innen gezogenen Loggien mit gerin-

ger Auskragung statt mit Balkonen

— geschlossene Brüstungselemente in Einklang mit Fassadenmateria- lien und -farben

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

(41)

Gestaltungsbeispiele für Stadthäuser und Geschosswohnen am Boulevard

VORGABEN DES BEBAUUNGSPLANS GESTALTUNGSEMPFEHLUNGEN TECHNISCHE ANLAGEN — solarenergetische Anlagen auf dem Dach

— höchstens 30 % der Gesamtdachfläche

— Mindestabstand zu Außenkanten 1,5 m

— Überschreitung der möglichen Gebäudehöhe um maximal 1,5 m

— solarenergetische Anlagen an den Außenwänden

— bis maximal 4 m² je Fassadenseite

— Aufzüge ohne Überfahrt

— Empfangsgeräte (Antennen oder Satellitenschüsseln) möglichst auf dem Dach

— Einfügen von (Tiefgaragen-)Entlüftungen in Fassaden- oder Frei- raumgestaltung

STELLPLÄTZE — Unterbringung der Stellplätze überwiegend in Tiefgaragen

— im westlichen Baufeld nördlich der Speierlingstraße auch auf Ge- meinschaftsstellplatz

— Tiefgaragen

— Oberkante der Tiefgaragendecke nicht mehr als 2,0 m über Ge- lände

— Begrünung der nicht überbauten Tiefgaragenfläche

— Gemeinschaftsstellplatz

— nicht überdachter Stellplatz

— Baumpflanzung je angefangenem 5. Stellplatz

— Befestigung mit versickerungsfähigen Belägen

— Tiefgaragen

— Integration der Zufahrt in Gebäude

— Gestaltung des Zufahrtstores in Einklang mit der Gebäudege- staltung

NEBENANLAGEN — einheitliche Gestaltung der acht Müllsammelanlagen in den Bauge- bieten WA 1 und WA 3

— Einfügen aller Nebenanlagen und Unterordnung unter das Haupt- gebäude

— Eingrünung von Abfall- und Wertstoffsammelanlagen oder Integra- tion in das Erd- oder Garagengeschoss (zentrale Müllräume neben den Zufahrten zu den Tiefgaragen)

— Integration von Lüftungsgeräten, Wärmepumpen und Klimaanlagen (im Gebäude oder im Gartenbereich)

VORGÄRTEN — 80 % als Vegetationsfläche, 20 % mit wasserdurchlässiger Befestigung

— Bepflanzung von 20 % der Vegetationsfläche mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern

— ohne Einfriedung oder als Hecke

— helle Oberflächenbeläge

— für Einfriedungen geschnittene Laubhecken

GÄRTEN — 80 % als Vegetationsfläche, 20 % mit wasserdurchlässiger Befestigung

— Bepflanzung von 20 % der Vegetationsfläche mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern

— Baumpflanzung je 200 m² Gartenfläche

— höchstens 1,2 m hohe Einfriedungen (Hecken oder begrünt)

— Sichtschutzwände nur im Bereich der Terrassen

— Nutzung von Niederschlagswasser (Versickerung, gedrosselte Ablei- tung oder Sammlung und Verwertung in Zisternen)

— Verwendung heimischer Gehölzarten

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

5 % Perforation Ab diesem Zeit- punkt müssen die Tiere einen in grösse- ren Flächen zusammenhängenden Lie- gebereich haben, der nur einen geringen Perforationsanteil zum Abflies-

Die Belastung des Gesundheitswesens hängt maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen

Masken Ganz gleich welche Maske angewendet wird – die Haut sollte vor dem Auftragen gründlich gereinigt werden.. Denn Masken sind ein Zusatz- programm und kein Ersatz für

Wiederholen sich solche Jahre öfter, ist mit schwerwie- genden Folgen für Natur und Wirtschaft zu rechnen, die selbst im reichen Deutschland nicht einfach kom- pensiert werden

Durch Anklicken der gelben Felder. und der Querschnitte --- gelangen Sie zu den

Poli tische Blockaden, Abstimmungen in letzter Minute, Unsicherheiten über zukünftige Regulierungen oder gar die Aussicht, dass große Reformen nach einer Wahl wieder

[r]

Wenn es sich um dauer- hafte kontinuierliche Symp- tome handelt, die typisch für Venenerkrankungen sind, sollte eine ärztliche Untersuchung zur Klärung des Stadiums an-