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TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

Ein Fünftel der Vegetationsfläche ist dauerhaft mit überwiegend standortgerechten Bäumen und Sträu-chern (der Pflanzenlisten 1, 2 und 4) zu bepflanzen.

Nadelgehölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zu-lässig. (A 15.4)

Welche Bäume und Sträucher hierfür infrage kom-men, ist in den Pflanzlisten des Bebauungsplans auf-gelistet. Auszüge hiervon finden sich im Kapitel „Gär-ten“.

Die notwendigen Zuwegungen werden – auch, um die Abflussmenge des Regenwassers zu reduzieren – wasserdurchlässig befestigt, etwa mit einem versicke-rungsfähigen Pflaster oder mit Gittersteinen.

Für Oberflächenbeläge empfiehlt der Bebauungsplan helle Farbtöne mit einem Albedowert von mindes tens 30 %. (C 9).

Albedo ist ein Maß für die Helligkeit und damit für das Rückstrahlvermögen eines Körpers. Je heller die-ser ist, desto größer ist die Albedo. Um zu verstehen, was ein Mindestwert von 30 % bedeutet: Asphalt hat etwa 15 %, Wüstensand etwa 30 %. Weitere Erläute-rungen finden sich in Kapitel 6 zum Thema

Fassaden-EINFRIEDUNGEN

Einfriedungen zu öffentlichen Flächen sind möglich, werden aber nicht vorgeschrieben. Besteht jedoch der Wunsch, sein Grundstück einzufrieden, gelten im Be-bauungsplan je nach dessen Lage differenzierte Re-geln. Unterschieden wird dabei, ob die Grundstücke an die offene Landschaft, an öffentliche Grünflächen oder an Straßen oder Plätze grenzen.

Allen ist der Wunsch nach einem einheitlichen und

„grünen“ Erscheinungsbild gemeinsam. Daher fin-den sich in Bierstadt-Nord auch keine Betonmauern oder Stein-Gabionen als Einfriedungen, sondern aus-schließlich Hecken.

Einfriedungen der Grundstücksgrenzen …

… zur offenen Landschaft sind freiwachsende Hecken. Werden Maschendraht- und Flechtwerkzäu-nen verwendet, sind diese in die Heckenanpflanzung zu integrieren. Die maximale Höhe der Einfriedungen beträgt 1,50 m. (B 3.1)

… zu den öffentlichen Grünflächen dürfen höchstens 1,5 m hoch sein. (B 3.2)

… zur Straßenverkehrsfläche dürfen eine Höhe von

Die privaten Vorbereiche müssen nicht eingefriedet sein, sondern können direkt an Straßen und Plätze grenzen…

… aber wenn der Wunsch besteht, sein Grundstück einzufrieden, geschieht dies mit Hecken.

Für beide sind geschnittene Laubhecken zu bevor-zugen. Auch hier müssen eventuelle Maschendraht- und Flechtwerkzäune in eine Heckenanpflanzung in-tegriert werden.

Noch wichtiger als der Wunsch, sein Grundstück zu den öffentlichen Flächen einzufrieden, ist oft der nach einer Abgrenzung zum Nachbarn. Auch hierfür gibt es Regeln, die zu beachten sind:

Einfriedungen der Grundstücksgrenzen …

… untereinander sind höchstens 1,2 m hoch. Werden Maschendraht- und Flechtwerkzäune verwendet, müssen diese begrünt oder ebenfalls in eine Hecken-anpflanzung integrieren werden. Sichtschutzwände und ähnliches sind nur im Bereich von Terrassen bis zu einer maximalen Länge von 3 Metern und einer Höhe von 2 m zulässig. (B 3.4)

GÄRTEN

Die privaten Gärten sollen nach eigenen Wünschen gestaltet und genutzt werden. Als Hilfestellung kann auch hier dienen, was über die Gestaltung der Vor-gärten gesagt wurde. Denn was für die einsehbaren Vorzonen gilt, gilt auch für die „privateren“ Bereiche der geschützten Gärten: eine standortgerechte Ge-staltung geht einher mit geringerem Pflegeaufwand

und Kosten, mit einem Aussehen, das den Jahres-zeiten folgt, mit einer gesünderen Umwelt und nicht zuletzt mit gewonnenem Lebensraum für heimische Tiere.

Der Wert grüner Gärten liegt dabei im Zusammen-spiel von Atmosphäre, Erholung und einem guten Mi-kroklima:

q Hitze- und Kälteschutz: Indem Pflanzen Tempe-raturextreme regulieren und die Luft befeuchten, verbessern sie das Mikroklima. Sie kühlen die Luft merklich, da sie Wasser verdunsten – ein großer Vorteil gerade in heißen Sommern.

q Luftqualität: Gartenbesitzer profitieren davon, dass Pflanzen an ihren Oberflächen Staub binden, Sau-erstoff freisetzen und CO2 aus der Luft aufnehmen.

q Regenwasserspeicher: Ein guter, durchwurze-lungsfähiger Boden trägt zur Bewässerung der Pflanzen bei. Er dient als Wasserspeicher und gibt erst nach und nach das Wasser wieder ab. In voll-versiegelte Böden kann Wasser nicht versickern – es fließt auf die Straße und in die Kanalisation.

q Obst- und Gemüseanbau: Ein Obstbaum verbes-sert nicht nur das Mikroklima, sondern liefert Kir-schen oder Äpfeln aus dem eigenen Garten. Gemü-se und Obst liefern Buschtomaten, rankende

Gur-q Naturschutz: Grüne Gärten helfen in vielfacher Hinsicht beim Natur- und Artenschutz. Wer etwa auf regional typische, alte Kultursorten für Obst und Gemüse zurückgreift, trägt zusätzlich zum Ar-tenschutz bei.

Insgesamt besteht bei der Gartengestaltung ein gro-ßer Spielraum – niemand möchte vorschreiben, wie genau ein Garten auszusehen hat. Daher gibt es in Wiesbaden – im Gegensatz zu den einsehbaren und für das Bild von Bierstadt-Nord wirksamen Vorgär-ten – auch keine Satzung über die Gestaltung privater Gärten.

Trotzdem finden sich im Bebauungsplan einige Re-geln, die zu beachten sind. Auch aus klimatischen Gründen sind die Gärten überwiegend mit heimischen und standortgerechten Arten zu bepflanzen.

80 % der nicht überbauten bzw. durch Zufahrten, Stellplätze und Nebenanlagen genutzten Flächen müssen als Vegetationsflächen angelegt werden. Die übrigen 20 % der Flächen können für die Gestaltung mit Wegen, Sitzplätzen usw. mit wasserdurchlässiger Befestigung genutzt werden.

Ein Fünftel der Vegetationsfläche ist dauerhaft mit überwiegend standortgerechten Bäumen und Sträu-chern (der Pflanzenlisten 1, 2 und 4) zu bepflanzen.

Nadelgehölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zu-lässig.

Je 200 m² Grundstücksfreifläche ist mindestens ein Baum der Kategorie D, Pflanzliste 1, Stammumfang 16-18 cm anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.

(A 15.4)

Für Hausgärten sollten vorzugsweise heimische Ge-hölzarten verwendet werden. Welche hierfür infrage kommen, findet sich in den Pflanzlisten 1, 2 und 3 der Kategorie D. (C 3)

Bei der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern ist da-rauf zu achten, dass die notwendigen Grenzabstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Diese sind im § 38 des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes (NachbG) geregelt. Je nach Baumart liegen sie in der Regel zwischen 1,5 und 4 m, bei Sträuchern zwischen 50 cm und 1 m. (C 3)

Die angesprochenen Pflanzlisten für die zu verwen-denden Bäume und Sträucher sind Teil des Bebau-TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

Apfelbaum und Roter Hartriegel sind für die Gärten in Bierstadt-Nord geeignet.

Spitzahorn und Sommerlinde sind Beispiele für hei-mische Laubbäume, die in den Gärten gepflanzt werden können.

Standortgerechte Bäume und Sträucher Kategorie D: Extensivwiese und Gehölzfläche

Heimische Laubbäume (Pflanzenliste 1)

— Acer platanoides Spitzahorn

— Acer pseudoplatanus Bergahorn

— Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie

— Fagus sylvatica Rotbuche

— Fraxinus excelsior Gemeine Esche

— Juglans regia Walnuss

— Quercus petraea Traubeneiche

— Quercus robur Stieleiche

— Sorbus domestica Speierling

— Tilia cordata Winterlinde

— Tilia platyphyllos Sommerlinde

Heimische Sträucher (Pflanzenliste 2, Auszug)

— Acer campestre Feldahorn

— Cornus mas Kornelkirsche

— Cornus sanguinea Roter Hartriegel

— Corylus avellana Hasel

— Crataegus monogyna Eingriffeliger

Weißdorn

— Crataegus laevigata Zweigriffeliger

Weißdorn

— Euonymus europaeus Pfaffenhütchen

— Ligustrum vulgare Liguster

— Lonicera xylosteum Heckenkirsche

— Prunus spinosa Schlehe

— Rosa canina Hundsrose

— Salix caprea Salweide

— Sambucus nigra Schwarzer Holunder

— Viburnum opulus Gemeiner Schneeball

Obstbäume (Pflanzenliste 4, Auszug)

— Apfel z. B. Jakob Lebel, Schafsnase, Winterrambour, Großer und Kleiner Rheinischer Bohnapfel, Kaiser Wilhelm

— Birne z. B. Gute Graue, Pastorenbirne, Grüne Jagdbirne, Gräfin von Paris, Gute Luise

— Süßkirsche Schneiders Späte Knorpel, Ludwigs Frühe, Morellenfeuer, Hedelfinger Riesenkirsche

— Zwetschge Erfinger Frühzwetschge, Hauszwetschge, Wangeheims Frühzwetschge, Mirabelle von Nancy

Höhenunterschiede innerhalb der Gärten werden mit begrün-ten Böschungen oder etwa mit Trockenmauern abgefangen.

Grüne Gärten helfen in vielfacher Hinsicht beim Natur- und Artenschutz.

Nicht nur auf den öffentlichen Flächen im direkten Anschluss an die B 455 finden sich wertvolle Bäume, die zu erhalten sind. Auch innerhalb des Baugebietes sollen einige davon in das neue Quartier integriert werden. Dies kann problemlos gelingen, da sie sich außerhalb der Baufelder in den künftigen Gärten ei-nes Baublocks am westlichen Quartierseingang befin-den. Im Bebauungsplan ist deren Erhalt bzw. eine evtl.

Neupflanzung folgendermaßen geregelt:

Die im Bebauungsplan durch Planzeichen als „zu halten“ festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu er-halten und fachgerecht zu pflegen. Ausnahmen sind zulässig für abgängige Bäume, die nach Feststellung des zuständigen Fachamtes der Landeshauptstadt Wiesbaden beseitigt werden dürfen. In diesen Fällen sind die Bäume durch Neupflanzungen von Laubbäu-men der Pflanzliste E mit einem Stammumfang von mindestens 20-25 cm, gemessen in 1,00 m Höhe, zu ersetzen. (A 15.5)

Ein Sonderfall für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern besteht auf den Flächen der für das Klima wichtigen Belüftungsachsen. Um den Luftstrom nicht zu behindern, gelten hier besondere Regeln:

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

Belüftungsachsen definieren sich als die Gebäudezwi-schenräume der nördlichen und östlichen Baufenster angrenzend an die Plangebietsgrenzen. Für die An-pflanzflächen kommen nur niedrig wachsenden He-ckengehölze infrage, die höchstens 1,5 m hoch sein dürfen. Baumpflanzungen sind hier ausgeschlossen.

(A 15.1)

Höhenunterschiede innerhalb der Gärten werden na-turnah mit begrünten Böschungen oder Mäuerchen abgefangen und dürfen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten:

Stützmauern bzw. Sockelwände dürfen nicht höher als 1,5 m sein. Sie sind als Natursteinwände, Sicht-betonwände, Gabionenwände, Trockenmauern herzu-stellen oder mit einer Natursteinverblendung zu ver-sehen. Nicht erlaubt sind sichtbare Betonpflanzstei-nen. (B 5.2)

Abgrabungen und Aufschüttungen dürfen höchstens 1,5 m unter bzw. über dem natürlichen bzw. dem vor-handenen Gelände liegen. (B 5.1)

Der Ökologie und dem Artenschutz dienen verschie-dene Festsetzungen und Hinweise des Bebauungs-plans:

Aus ökologischen Gründen sollten bei der Bewirt-schaftung der Gärten keine Pestizide verwendet wer-den. Pflanzliche Abfälle sollten kompostiert werwer-den.

(C 3)

Zierteiche sowie andere offene Wasserflächen sollen mit rauen Fluchtrampen für Kleintiere versehen wer-den. (C 2)

Je Baugrundstück sind mindestens eine Nisthilfe für höhlenbrütende Vögel und ein Fledermausflachkasten am Gebäude oder an geeigneten Gehölzen anzubrin-gen, zu pflegen und bei Verlust zu ersetzen. (A 13.4.2) Für kulturfolgende Tierarten wie Eulen, Mauersegler, Schwalben, Fledermäuse sollen darüber hinaus geeig-nete Nisthilfen angebracht werden. (C 2)

UMGANG MIT DEM NIEDERSCHLAGSWASSER Das Niederschlagswasser wird in Bierstadt-Nord weitgehend zurückgehalten. Den Wohngrundstücken kommt in diesem System eine tragende Rolle zu. Be-reits durch die grünen Dächer reduziert sich das an-fallende Regenwasser, durch die wasserdurchlässigen Beläge der Zuwege und Stellplätze wird dessen Ab-flussmenge weiter verringert.

Wie mit der verbleibenden Menge umzugehen ist, re-gelt der Bebauungsplan:

Sofern es nicht versickert oder gedrosselt abgeleitet wird, muss Niederschlagswasser von Dach- und pri-vaten Freiflächen in Zisternen gesammelt und ver-wertet werden. (A 13.3 und B 6)

Das hier gesammelte Wasser steht dann z. B. zur Gar-tenbewässerung oder für die Toilettenspülung zur Verfügung.

Auch, wenn Dachbegrünung nur für die Dächer der Wohngebäude vorgeschrieben ist, empfiehlt sie sich auch für Carports und Gara-gen. Der Belag der Stellplätze ist wasserdurchlässig und reduziert so die Abflussmenge des Niederschlagswassers.

Am besten werden die Zufahrten zu den Tiefgaragen in die Gebäude oder die Freiraumgestaltung integriert.

STELLPLÄTZE

Parkmöglichkeiten für Autos werden in Bierstadt-Nord auf vielfältige Weise angeboten: auf Besucher-stellplätzen entlang der öffentlichen Straßen – nicht jedoch in den Wohnhöfen – und auf privaten Grund-stücken, sei es oberirdisch oder in Tiefgaragen3. Nicht jeder oberirdische Stellplatz ist dabei in un-mittelbarer Nähe zum entsprechenden Gebäude an-geordnet. Im Bereich der östlichen Sammelstraße und an den Wohnhöfen gibt es eine Konzentration der Stellplätze – straßenbegleitend oder in kleinen Parktaschen. Um auch hier den grünen Charakter des Quartiers fortzusetzen, sieht der Bebauungsplan Baumpflanzungen vor:

Je angefangenem 5. Stellplatz ist in der jeweiligen Stellplatzreihe ein Laubbaum der Kategorie D, Pflan-zenliste 1 (…) anzupflanzen und dauerhaft zu unter-halten. Die Nettogrundfläche der Baumscheibe muss mindestens 4 m² betragen. (B 4.3)

Was für die Zuwegungen der Gebäude gilt, gilt auch für die Gestaltung der Stellplätze: ihr Belag ist was-serdurchlässig und reduziert so die Abflussmenge des Niederschlagswassers.

3 Die detaillierte Verteilung und Anordnung des ruhen-den Verkehrs findet sich im Bebauungsplan (als Fläche A gekennzeichnet) und im Anhang dieses Gestaltungs-handbuchs.

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

Die Flächen von Stellplätzen und ihren Zufahrten sind mit versickerungsfähigen Belägen herzustellen. (B 4.1) Sollte aufgrund von Anforderungen der Befahrbarkeit eine versickerungsfähige Bauweise der Flächen nicht möglich sein, ist das anfallende Oberflächenwasser seitlich aufzufangen und in das Regenrückhaltesys-tem des jeweiligen Grundstücks einzuleiten. (B 4.2) Private Stellplätze sind nicht nur in den im Bebau-ungsplan vorgesehenen Flächen möglich, sondern auch auf dem privaten Grundstück, und zwar

— als ein nicht überdachter Stellplatz je Grundstück zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der überbaubaren Grundstücksfläche (A 5.7) und

— innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (auch als überdachter Stellplatz) (A 5.6)

Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind somit auch überdachte Stellplätze denkbar – als Ga-rage oder Carport.

Um ein harmonisches Gesamtbild zu erhalten, sollten Garagen und Carports als Teil des Gebäudes verstan-den und in ihrer Gestaltung auf die Wohnhausfassa-de abgestimmt werWohnhausfassa-den. Fertigprodukte, die in Form und Material nicht der gestalterischen Qualität des Wohnhauses entsprechen, sollte es in Bierstadt-Nord nicht geben.

Auch, wenn Dachbegrünung nur für die Dächer der Wohngebäude vorgeschrieben ist, empfiehlt sie sich auch für Carports und Garagen.

Damit die Tiefgaragen auf den Grundstücken entlang der Speierlingstraße und der Grünen Mitte sich mög-lichst gut in das Erscheinungsbild einfügen und nicht wie ein Fremdkörper wirken, gibt es auch für deren Einbindung gestalterische Regeln:

Die Oberkanten von Tiefgaragendecken dürfen an kei-ner Stelle mehr als 2,00 m über das angrenzende Ge-lände herausragen. (A 2.3.4)

Die nicht überbauten Tiefgaragenflächen sind, außer für notwendige Nebenanlagen, intensiv zu begrünen.

Der Schichtaufbau muss dabei mindestens 80 cm be-tragen. (A 15.2)

Am besten werden die Zufahrten zu den Tiefgaragen in die Gebäude integriert. Dann sollten die Zufahrts-tore mit der Gesamtgestaltung des Gebäudes harmo-nieren und nach Möglichkeit blickdicht sein.

Auch, wo eine Einbindung in das Gebäude nicht mög-lich oder gewünscht ist – etwa auf den Grundstücken entlang der Grünen Mitte – sollten sie sich in die Ge-samtgestaltung einfügen. Empfehlenswert ist eine Farbgebung, die sich am Sockel oder den Fenstern und Türen der aufstehenden Gebäude orientiert. Die Zufahrtstore und der Sockel sollten vandalismus- und graffitiresistent ausgeführt werden.