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ALLGEMEINE GESTALTUNGSREGELN

BAUKÖRPER: FORM UND PROPORTION

Form und Proportionen eines Hauses prägen nicht nur das Gebäude selbst, sondern bestimmen auch die Wir-kung der gesamten Siedlung. Um deren kleinteiligen Charakter zu unterstreichen, regelt der Bebauungsplan Art und Länge der Wohngebäude:

Es wird die offene Bauweise nach § 22 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. (A 3)

Dies bedeutet, dass Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand entweder als Einzelhäuser, als Doppel-häuser oder als Hausgruppen errichtet werden. Sie dürfen zudem nicht länger als 50 m sein.

Für eine stimmige Proportion des Gebäudes sind neben dessen Länge auch die Tiefe und Höhe entscheidend.

Die Gebäudetiefe wird im Bebauungsplan über die vorgegebenen Baufelder geregelt: Danach dürfen die Wohngebäude nicht tiefer als 12 m werden.

Auf den jeweiligen Wohnungstyp abgestimmt, setzt der Bebauungsplan auch die Gebäudehöhe und die

An-höher als 10 m sein und mehr als drei Vollgeschosse haben. Ausnahmen sind die Häuser im Baugebiet WA 2b, also entlang des südlichen Abschnitts der Grünen Mitte: Bei ihnen ist zusätzlich noch ein Dachgeschoss möglich, womit die Gesamthöhe auf 13 m steigen darf.

Bei den Geschossen und der Gebäudehöhe handelt es sich um Höchstmaße. Geringere Werte sind also denk-bar. Für das angestrebte harmonische Erscheinungsbild der Siedlung sollten sie aber (ebenso wie die Formen-sprache) auf die benachbarte Bebauung abgestimmt werden.

DÄCHER: DACHFORM UND AUFBAUTEN

Die Form und Ausbildung der Dächer haben einen ent-scheidenden Einfluss auf das Gesamterscheinungsbild eines Wohnquartiers. Zu viele verschiedene Dachfor-men oder ein ungeordneter Wechsel giebel- und trauf-ständiger Bauten würden nicht zu Vielfalt, sondern vielmehr zu einer unerwünschten Unordnung führen.

Der Bebauungsplan sieht für Bierstadt-Nord daher eine einheitliche Dachform vor – unabhängig davon, ob für Einzel- oder Doppelhäuser oder für Hausgruppen:

Zulässig sind ausschließlich Flachdächer mit einer ma-ximalen Dachneigung von 5 Grad. (B 1.1)

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

Durch das in Bier-stadt-Nord übliche Flachdach können Vor- und Rücksprün-ge des obersten Ge-schosses für eine gute Gliederung sor-gen. Gleichzeitig sind die entstehenden Flächen als Terrassen und Balkone nutzbar.

Die extensive Dach-begrünung mit niedrigen und pfle-gearmen Pflanzen leistet in den Som-mermonaten einen wertvoller Beitrag zur Verringerung der Überhitzung in Bier-stadt-Nord.

Durch das vorgeschriebene Flachdach können Vor- und Rücksprünge des obersten Geschosses für eine gute Gliederung sorgen. Gleichzeitig sind die entstehenden Flächen als Balkone und Terrassen nutzbar.

Der Bezug zur Gesamtfassade sollte aber immer be-rücksichtigt werden.

Die Dächer sollten keinen Dachüberstand haben.

Wird eine Attika verwendet, etwa um die dahinter lie-genden Solaranlagen zu verbergen, sollten diese im gleichen Material und in der gleichen Farbe wie die Fassade sein oder aus einem matten Metall ausgebildet werden.

Alle Dächer der Wohngebäude (…) sind mit Ausnahme notwendiger Fensteröffnungen in der Dachfläche ex-tensiv zu begrünen. Der Schichtaufbau der Dachbegrü-nung muss mindestens 10 cm betragen. (A 13.5) Extensiv bedeutet die Verwendung von niedrigen und pflegearmen Pflanzen wie Gräser, Moose oder Kräuter.

Warum alle Flachdächer als Gründächer auszubilden sind, hat mehrere Gründe:

q Kleinklima: Etwa ein Drittel der Gesamtfläche im Quartier wird durch die Dachflächen der Gebäude eingenommen. Sie haben damit den größten Anteil an allen versiegelten Flächen. Die extensive Dach-begrünung leistet in den Sommermonaten einen wertvoller Beitrag zur Verringerung der Überhit-zung in Bierstadt-Nord.

q Regenrückhaltung: Zusammen mit den Rückhal-teanlagen auf den Grundstücken trägt die Dach-begrünung zu einer hohen Drosselungsrate des Regenwassers bei, da das Wasser zunächst vom Schichtenaufbau der Dachbegrünung aufgenom-men und damit zurückgehalten wird.

q Ortsbild und Quartiersgestaltung: Wegen des vor-handenen Geländeverlaufs wird das neue Wohn-quartier höchstwahrscheinlich von den höher gelegenen Landschaftsbereichen im Norden gut eingesehen werden können. Die vollständige Dach-begrünung verspricht eine harmonische und ruhige Dachlandschaft.

Diese wird auch nicht gestört durch die auf den Dä-chern möglichen solarenergetischen Anlagen, wenn bestimmte Regeln zur Größe und Anordnung eingehal-ten werden. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in diesem Kapitel unter „Anlagen zur Energiegewin-nung“.

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

FASSADENMATERIAL UND -FARBE

Die Fassade bestimmt wie kein anderes Element die Einzigartigkeit des Gebäudes. Ziel sollte es sein, den jeweiligen Gestaltungswünschen ausreichend Raum zu lassen, gleichzeitig aber ein harmonisches Sied-lungsbild zu sichern.

Für eine abwechslungsreiche und dennoch verbinden-de Gestaltung hat sich eine Maxime bewährt, die man umschreiben kann mit „Vielfalt in der Gemeinsamkeit“

– oder mit „individueller Gestaltung innerhalb eines gemeinsamen Kanons“.

Dieser wird im Bebauungsplan lediglich über die Hel-ligkeit der Fassadenfarben geregelt. Dies allerdings weniger aus gestalterischen Gründen, sondern viel-mehr, um einer drohenden Überhitzung der Sied-lung entgegen zu wirken. Daher dürfen für Fassaden ausschließlich helle Farben mit dem entsprechenden Rückstrahlvermögen verwendet werden:

Es sind ausschließlich helle Farbtöne mit einem Min-dest-Albedowert von 30 % zulässig. (B 1.3)

Albedo ist ein Maß für die Helligkeit eines Körpers. Je heller dieser Körper ist – in diesem Fall die Fassade –

und je größer damit die Albedo ist, desto mehr wird von der einfallenden Sonnenstrahlung reflektiert. Die nicht reflektierte Strahlung wird von der Fassade auf-genommen und erwärmt sie. Den Einfluss der Hellig-keit von Materialien auf die Oberflächentemperatur merkt man besonders an heißen Sommertagen: dunk-ler Asphalt ist wesentlich wärmer als etwa helle Geh-wegplatten, die mehr Strahlung reflektieren.

Eine wichtige Hilfe bei der Auswahl der richtigen (hel-len) Fassadenfarbe ist der so genannte Hellbezugs-wert. Auch er ist ein Maß für die Helligkeit von Ober-flächen. Ein Wert von 100 entspricht der Helligkeit einer absolut weißen Oberfläche, ein Wert von 0 für eine absolut schwarze Oberfläche. Der Hellbezugswert beschreibt den Anteil des von einer Oberfläche reflek-tierten Lichts. Kleinere Werte bedeuten also dunklere Farbtöne, hellere Farbtöne haben größere Werten.

Zu empfehlen sind helle Farben in den Farbtönen weiß, grau. beige oder gelb. Denkbar sind auch – etwa zur Akzentuierung – kräftigere Farben.

Als Materialien kommen dafür helle, möglichst pas-tellfarbene Putze oder helles Verblendmauerwerk aus Klinker oder Backstein infrage.

Weitere ausgewählte Materialien können zur Akzen-tuierung untergeordnet eingesetzt werden, z. B. Na-turstein, Sichtbeton oder Holz.

Fassadenbegrünungen sind aus klimatologischer Sicht wünschenswert, sollten aber nur in Teilbereichen vor-gesehen werden.

Insbesondere bei Doppelhäusern sollten Material und Farbe aufeinander abgestimmt sein.

Im Sinne des Klimaschutzes und der Energieeinspa-rung ist es möglich, auch an den Fassaden solarener-getische Anlagen anzubringen. Um sie gestalterisch einzubinden, ist ihre Größe allerdings begrenzt:

An den Außenwänden sind die Errichtung und der Betrieb von solarenergetischen Anlagen mit einer ma-ximalen Fläche von 4 m² je Fassadenseite zulässig.

(B 1.2.2)

FASSADEN: GLIEDERUNG UND ÖFFNUNGEN Für den gewünschten gemeinsamen Gestaltungska-non sollten einige Hinweise beachtet werden:

In der Fassadengliederung sollten sich Erd- und Obergeschoss aufeinan-der beziehen. Das muss allerdings nicht bedeuten, dass alle Öffnungen in einer Achse sitzen.

Unabhängig davon, ob für die Fassade Putz oder Verblendmauerwerk gewählt wird, sollten helle Farbtöne verwendet werden.

Bei Doppelhäusern und Hausgruppen wie Reihen- oder Kettenhäusern sollte das Fassadenbild auf die angrenzenden Gebäude abgestimmt werden.

Entlang der Grünen Mitte sollte eine höhere Einheit-lichkeit erreicht werden. Daher sollten die Fassaden der Gebäude auf einem Baufeld ähnlich gegliedert sein.

In der Fassadengliederung sollten sich Erd- und Ober-geschoss aufeinander beziehen. Das muss allerdings nicht bedeuten, dass alle Öffnungen in einer Achse sitzen.

Historisierende Elemente, wie Ornamente, klassizisti-sche Säulen, Sprossenfenster, und bewusste Kopien von für die Region untypischen Bauelementen, etwa in der Form einer toskanischen Villa, sind nicht er-wünscht.

Wichtige Komponenten in der Fassadengestaltung sind die Formate der Wandöffnungen – etwa stehen-de ostehen-der liegenstehen-de Fensterformate –, stehen-deren Einheitlich-keit oder Vielfalt und inwieweit die Öffnungen auf-einander Bezug nehmen – ob etwa axial aufauf-einander bezogen oder im freien Spiel.

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

Letztendlich bleibt es meist Geschmackssache, ob eine Fassade harmonisch und ruhig oder eher spannungs-voll gestaltet werden soll. Aber auch hier kann die Be-achtung einiger Empfehlungen zu einem stimmigen Siedlungsbild führen:

Die Eingänge ins Gebäude sollten immer der Straße zugewandt sein. Sie sollten ihrer herausragenden Be-deutung entsprechend gestaltet werden und in ihrer Materialität oder ihrer Farbgebung Bezug zum Ge-bäude aufweisen. Idealerweise sind die Eingänge in einem Rücksprung in der Fassade untergebracht. Bei einer Reihung sollten die Türen einheitlich gestaltet sein.

Türen sollten möglichst schlicht sein, entscheidend ist eine gute Oberflächenqualität und sorgfältig gestal-tete Details.

Große Öffnungen nach Süden erhöhen dabei den Wärmeeintrag durch Sonnenenergie. Es sollten da-her entsprechende Sonnenschutzmaßnahmen für heiße Sommertage vorgesehen werden. Diese Son-nenschutzelemente sollten bündig mit der Fassade angebracht und auf die Gestaltung der Fenster abge-stimmt sein.

Fenster sollten so angeordnet und in ihrer Größe ge-wählt sein, dass sie Bezug zueinander haben.

Werden Fenster mit einer Teilung gestaltet, sollte es sich um eine echte, konstruktive Teilung handeln.

Die Rahmen sollten möglichst schmal und bevorzugt aus Holz oder Metall sein.

Ihre Farbgebung sollte einheitlich und auf die Fassa-denfarbe abgestimmt sein.

Als Farben für Fenster und Türen empfehlen sich ins-besondere Weiß-, Grau- und Anthrazittöne, natür-liche Metalltöne bei Metallverwendung oder Holz-farben.

Glas sollte transparent und farblos sein, untergeord-nete Bereiche (z. B. Badezimmerfenster) können in undurchsichtigem Glas (z. B. Milchglas) ausgeführt werden. Spiegelglas ist nicht erwünscht.

Um die Gefahren insbesondere für Vögel zu vermin-dern, gibt der Bebauungsplan den Hinweis:

Beidseitig durchschaubare Fensteranordnungen sol-len durch geeignete Mittel kenntlich gemacht wer-den. (C 2)

UNTERGEORDNETE BAUTEILE: BALKONE, LOGGIEN, VORDÄCHER USW.

Loggien und Balkone bereichern das Wohnen um Wohnraum im Freien. Neben dem Nutzwert schaffen Loggien und Balkone zudem eine gute Gliederung in der Fassadengestaltung.

Um die beliebte Ausrichtung nach Süden oder Westen zu gewährleisten, können sich diese Freisitze je nach Lage der Gebäude im Quartier Bierstadt-Nord sowohl zu den privaten Gärten als auch zu den Straßen und Höfen orientieren. Zum privaten Freiraum sollte der Spielraum der Gestaltung größer sein als zum öffent-lichen Straßenraum.

Untergeordnete Bauteile sollten eine klar erkennbare (dienende) Funktion haben, sich dem Erscheinungs-bild des Gebäudes unterordnen und mit ihm harmo-nieren.

Tiefe Auskragungen von Balkonen sind zur einseh-baren Seite nicht erwünscht, daher sollten die

Stra-Balkone und Loggien können zum gliedernden Fassaden-element werden. Loggien sollten am besten mit geschlos-senen Brüstungen versehen werden.

Unabhängig von der Wohnform und vom Bautypus: Ein-gänge sollten immer ihrer herausragenden Bedeutung entsprechend gestaltet werden.

Die Eingänge ins Gebäude sollten immer der Straße zu-gewandt sein.

versehen werden, die Auskragungen beschränken sich dabei auf ein geringes Maß.

Geschlossene Elemente erfüllen das Bedürfnis auf Privatsphäre eher als Glas- oder Sprossenelemente.

Auch daher sollten die Loggien zum Straßenraum mit geschlossenen Brüstungen versehen werden. Sie soll-ten auf die Fassadenmaterialien und -farben abge-stimmt werden.

Vordächer über Hauseingängen sollten möglichst zu-rückhaltend gestaltet werden.

Die Gestaltung der überbaubaren Flächen stellt für Kleintiere der heimischen Tierwelt häufig Gefahren dar. Diese sollen durch geeignete Maßnahmen ent-schärft werden:

Hofabläufe, Hauskellerschächte und ähnliche Anlagen sollen durch geeignete Mittel gegen das Hineinfal-len und Verenden von Kleintieren gesichert werden.

Dachrinnenabläufe sollen durch Drahtvor-sätze gesi-chert werden. (C 2)

Kellertreppenabgänge sollen an einer Wangenseite mit einer waschbetonrauen Rampe von 10 cm Breite als Kleintierfluchtweg versehen werden. (C 2)

Die Anordnung und Gestaltung von Solar-anlagen sollte so unauffällig wie möglich er-folgen.

ANLAGEN ZUR ENERGIEGEWINNUNG

Die Nutzung der Sonnenenergie ist ein wichtiger Teil der Energiegewinnung in Bierstadt-Nord.

Die Anordnung und Gestaltung von Solaranlagen wie auch von anderen technischen Anlagen sollte aller-dings so unauffällig wie möglich erfolgen. Die Flach-dächer im Wohnquartier bieten geeignete Möglich-keiten, sie weitestgehend nicht sichtbar unterzubrin-gen.

Auf den Flachdächern sind die Errichtung und der Be-trieb von solarenergetischen Anlagen zulässig, unter der Voraussetzung, dass diese Anlagen in einem Min-destabstand von 1,50 m von der jeweiligen Außen-kante der Dachflächen angeordnet werden. (B 1.2) Solarenergetische Anlagen dürfen die Gesamtdach-fläche zu höchstens 30 % überdecken. (B 1.2.1) Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie (Photovoltaik oder Solarthermie) um max. 1,50 m überschritten werden.

(A 2.3.5) TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

LÜFTUNGSGERÄTE, WÄRMEPUMPEN, KLIMAANLA-GEN UND SONSTIGE TECHNISCHE ANLAKLIMAANLA-GEN Lüftungsgeräte, Wärmepumpen und Klimaanlagen sollten nicht auf dem Dach oder an der Fassade ange-bracht werden. Idealerweise werden Geräte dieser Art unauffällig in den Baukörper integriert, bei stehenden Geräten ist eine Anbringung im rückwärtigen Garten-bereich sinnvoll.

Bei einigen Gebäuden werden sicherlich Aufzüge ein-gebaut werden. Damit dabei keine hohen Dachauf-bauten entstehen, sollten diese ohne Überfahrt ge-plant werden.

Empfangsgeräte (Antennen oder Satellitenschüsseln) sollten möglichst nicht an der Fassade, sondern auf dem Dach angebracht werden. Ist dies nicht möglich, sollte sie an der Rück- oder Schmalseite des Gebäu-des angeordnet werden.

Entlüftungen, etwa für Tiefgaragen, sollten an die Fassadengliederung und den Rhythmus von Fenster- und Türöffnungen ausgerichtet werden. Ihre Ausbil-dung sollte sich in die Fassaden- oder Freiraumge-staltung einfügen.

6.1 | WOHNEN AM BOULEVARD (WA 3): STADTHÄUSER UND GESCHOSSWOHNEN

6.3 | WOHNEN AM WOHNHOF (WA 1A, WA 1B): VERDICHTETE INVIDUELLE EINFAMILIENHÄUSER 6.2 | WOHNEN AN DER GRÜNEN MITTE (WA 2A, WA 2B): REPRÄSENTATIVE EINZELHÄUSER

ÜBERSICHT DER GESTALTUNGSANFORDERUNGEN FÜR GRUNDSTÜCKE UND GEBÄUDE

4Die GFZ ist neben der GRZ ein weiterer Wert für das Maß der baulichen Nutzung. Die Geschossflächenzahl gibt das Verhältnis der Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Fläche des Baugrundstücks an. Bei einer GRZ von 0,4 und 3 Voll-geschossen ergibt sich eine GFZ von 1,2.

5Die Gebäudehöhe reicht vom Bezugspunkt bis zur Oberkante der obersten Attika.

Der Bezugspunkt in den Bau-gebieten (…) WA 3 ist dabei die Gehwegoberkante der erschlie-ßenden Straße in der Mitte des

6.1 | WOHNEN AM BOULEVARD (WA 3): STADTHÄUSER UND GESCHOSSWOHNEN

VORGABEN DES BEBAUUNGSPLANS GESTALTUNGSEMPFEHLUNGEN GEBÄUDEFORM UND -GRÖSSE — offene Bauweise (Gebäude nicht länger als 50 m)

— Grundflächenzahl (GRZ): 0,4

— Geschossflächenzahl (GFZ)4: 1,2

— maximal 3 Vollgeschosse

— maximale Gebäudehöhe: 10,0 m5

— auch aus energetischen Gründen kompakte, klare und einfache Bau-körper

— Abstimmung der Geschosszahl und der Gebäudehöhe mit Nachbar-bebauung

DACH — Flachdach mit maximaler Neigung von 5 Grad

— extensive Dachbegrünung

— Ausbildung ohne Dachüberstand

— Material und Farbe einer möglichen Attika auf die Fassade abgestimmt FASSADENMATERIAL UND -FARBE — Farbtöne mit Mindest-Albedowert von 30 % — Abstimmung von Material und Farbe mit der Nachbarbebauung

— helle Putze oder helles Verblendmauerwerk aus Klinker oder Back-stein

— Putz bevorzugt mit weißen, grauen, beigen oder hellgelben Farb-tönen

— Naturstein, Sichtbeton oder Holz zur Akzentuierung

— in Teilbereichen Fassadenbegrünungen

FASSADENGLIEDERUNG UND -ÖFFNUNGEN — Abstimmung der Fassadengestaltung mit der Nachbarbebauung

— Bezug zwischen Erd- und Obergeschoss

— Verzicht auf historisierende und für die Region untypische Elemente

— Integration von Sonnenschutzelementen, möglichst bündig mit Fas-sade

— bei Fensterteilung nur echte, konstruktive Ausbildung

— möglichst schmaler Fensterrahmen aus Holz oder Metall, auf Fassa-denfarbe abgestimmte Farbgebung (bevorzugt Weiß-, Grau- und An-thrazit, holzfarben oder natürliche Metalltöne)

— möglichst transparentes und farbloses Fensterglas EINGÄNGE — Oberkante des Erdgeschossfußbodens höchstens 0,60 m über

Geh-wegoberkante

— Eingänge der Straße zugewandt

— ihrer Bedeutung entsprechende Gestaltung

— möglichst schlichte und aufeinander abgestimmte Gestaltung der Eingangstüren

— möglichst zurückhaltende und filigrane Gestaltung von Vordächern

LOGGIEN UND BALKONE — Straßenfassaden eher mit nach innen gezogenen Loggien mit

gerin-ger Auskragung statt mit Balkonen

— geschlossene Brüstungselemente in Einklang mit Fassadenmateria-lien und -farben

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

Gestaltungsbeispiele für Stadthäuser und Geschosswohnen am Boulevard

VORGABEN DES BEBAUUNGSPLANS GESTALTUNGSEMPFEHLUNGEN TECHNISCHE ANLAGEN — solarenergetische Anlagen auf dem Dach

— höchstens 30 % der Gesamtdachfläche

— Mindestabstand zu Außenkanten 1,5 m

— Überschreitung der möglichen Gebäudehöhe um maximal 1,5 m

— solarenergetische Anlagen an den Außenwänden

— bis maximal 4 m² je Fassadenseite

— Aufzüge ohne Überfahrt

— Empfangsgeräte (Antennen oder Satellitenschüsseln) möglichst auf dem Dach

— Einfügen von (Tiefgaragen-)Entlüftungen in Fassaden- oder Frei-raumgestaltung

STELLPLÄTZE — Unterbringung der Stellplätze überwiegend in Tiefgaragen

— im westlichen Baufeld nördlich der Speierlingstraße auch auf Ge-meinschaftsstellplatz

— Tiefgaragen

— Oberkante der Tiefgaragendecke nicht mehr als 2,0 m über Ge-lände

— Begrünung der nicht überbauten Tiefgaragenfläche

— Gemeinschaftsstellplatz

— nicht überdachter Stellplatz

— Baumpflanzung je angefangenem 5. Stellplatz

— Befestigung mit versickerungsfähigen Belägen

— Tiefgaragen

— Integration der Zufahrt in Gebäude

— Gestaltung des Zufahrtstores in Einklang mit der Gebäudege-staltung

NEBENANLAGEN — einheitliche Gestaltung der acht Müllsammelanlagen in den Bauge-bieten WA 1 und WA 3

— Einfügen aller Nebenanlagen und Unterordnung unter das Haupt-gebäude

— Eingrünung von Abfall- und Wertstoffsammelanlagen oder Integra-tion in das Erd- oder Garagengeschoss (zentrale Müllräume neben den Zufahrten zu den Tiefgaragen)

— Integration von Lüftungsgeräten, Wärmepumpen und Klimaanlagen (im Gebäude oder im Gartenbereich)

VORGÄRTEN — 80 % als Vegetationsfläche, 20 % mit wasserdurchlässiger Befestigung

— Bepflanzung von 20 % der Vegetationsfläche mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern

— ohne Einfriedung oder als Hecke

— helle Oberflächenbeläge

— für Einfriedungen geschnittene Laubhecken

GÄRTEN — 80 % als Vegetationsfläche, 20 % mit wasserdurchlässiger Befestigung

— Bepflanzung von 20 % der Vegetationsfläche mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern

— Baumpflanzung je 200 m² Gartenfläche

— höchstens 1,2 m hohe Einfriedungen (Hecken oder begrünt)

— Sichtschutzwände nur im Bereich der Terrassen

— Nutzung von Niederschlagswasser (Versickerung, gedrosselte Ablei-tung oder Sammlung und VerwerAblei-tung in Zisternen)

— Verwendung heimischer Gehölzarten

6.2 | WOHNEN AN DER GRÜNEN MITTE (WA 2A, WA 2B): REPRÄSENTATIVE EINZELHÄUSER

VORGABEN DES BEBAUUNGSPLANS GESTALTUNGSEMPFEHLUNGEN GEBÄUDEFORM UND -GRÖSSE — offene Bauweise (Gebäude nicht länger als 23 m)

— Grundflächenzahl (GRZ): 0,3

— Geschossflächenzahl (GFZ): 0,9

— maximal 3 Vollgeschosse, in WA 2b zusätzliches Dachgeschoss mög-lich

— maximale Gebäudehöhe: 10,0 m (WA 2a) bzw. 13,0 m (WA 2b)6

— auch aus energetischen Gründen kompakte, klare und einfache Bau-körper

DACH — Flachdach mit maximaler Neigung von 5 Grad

— extensive Dachbegrünung

— Ausbildung ohne Dachüberstand

— Material und Farbe einer möglichen Attika auf die Fassade abgestimmt FASSADENMATERIAL UND -FARBE — Farbtöne mit Mindest-Albedowert von 30 % — Abstimmung von Material und Farbe mit der Nachbarbebauung

— helle Putze oder helles Verblendmauerwerk aus Klinker oder Back-stein

— Putz bevorzugt mit weißen, grauen, beigen oder hellgelben Farb-tönen

— Naturstein, Sichtbeton oder Holz zur Akzentuierung

— in Teilbereichen Fassadenbegrünungen

FASSADENGLIEDERUNG UND -ÖFFNUNGEN — Abstimmung der Fassadengestaltung mit der Nachbarbebauung

— Bezug zwischen Erd- und Obergeschoss

— Verzicht auf historisierende und für die Region untypische Elemente

— Integration von Sonnenschutzelementen, möglichst bündig mit Fas-sade

— bei Fensterteilung nur echte, konstruktive Ausbildung

— möglichst schmaler Fensterrahmen aus Holz oder Metall, auf Fassa-denfarbe abgestimmte Farbgebung (bevorzugt Weiß-, Grau- und An-thrazit, holzfarben oder natürliche Metalltöne)

— möglichst transparentes und farbloses Fensterglas EINGÄNGE — Oberkante des Erdgeschossfußbodens höchstens 1,50 m über

Geh-wegoberkante

— Eingänge der Straße zugewandt

— ihrer Bedeutung entsprechende Gestaltung

— möglichst schlichte Gestaltung der Eingangstüren

— möglichst zurückhaltende und filigrane Gestaltung von Vordächern

LOGGIEN UND BALKONE — Straßenfassaden eher mit nach innen gezogenen Loggien mit

gerin-ger Auskragung statt mit Balkonen

— geschlossene Brüstungselemente in Einklang mit Fassadenmateria-lien und -farben

TEIL B | DIE GESTALTUNG: GRUNDSTÜCK UND GEBÄUDE

6 Die Gebäudehöhe reicht

6 Die Gebäudehöhe reicht