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Bosch-Areal in Rutesheim

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„Bosch-Areal“ in Rutesheim

Öffentliche Ausstellung der 4 Arbeiten der Mehrfachbeauftragung im Rathaus Rutesheim vom 7. bis 29. Mai 2019

Ausstellungs-Eröffnung am Dienstag, 7. Mai 2019, 19 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auf Seite 2.

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„Bosch-Areal“ in Rutesheim

Öffentliche Ausstellung der 4 Arbeiten der Mehrfachbeauftragung im Rathaus Rutesheim vom 7. bis 29. Mai 2019

Ausstellungs-Eröffnung am Dienstag, 7. Mai 2019, 19 Uhr

Am 5. April 2019 wurde die Arbeit des Büros Hähning + Gemecke freie Architekten aus Tübingen einstimmig zum Sieger des städte- baulichen Wettbewerbes auf dem Werksgelän- de der Robert Bosch GmbH in Rutesheim ge- kürt. Die mit Vertretern der Stadt Rutesheim, der Firma Bosch sowie externen Architekten besetzte Jury unter Vorsitz von Frau Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, freie Architektin, Stadtplanerin und Dozentin an der Universität Stuttgart, attestierte dem Entwurf eine sehr gute Umsetzung der in der Ausschreibung formulierten Anforderungen.

Auch die Ergebnisse der im Vorfeld durchge- führten Bürgerbeteiligung sind umfassend in das Konzept eingeflossen. Das Quartier ist sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung durch- lässig. Der geschickte Umgang mit der Höhen- entwicklung sorgt für einen fließenden Übergang zwischen bestehender und neuer Bebauung und mit dem Quartiersplatz wird ein Ort der Begeg- nung für die Bewohner des neuen Viertels und die Bürger von Rutesheim insgesamt geschaffen.

Damit wird die Grundlage geschaffen, das bis- her gewerblich genutzte Gelände im Sinne der Stadt Rutesheim und Bosch zu einem attraktiven Wohnquartier zu entwickeln.

Die im Wettbewerb vorgestellten Arbeiten werden vom 7.-29. Mai 2019 im Rathaus in Rutesheim ausgestellt, um allen Bürgern die Möglichkeit zu bieten, sich den Siegerentwurf und die Ideen der anderen drei Teilnehmer anzuschauen.

Zur Eröffnung der Ausstellung am Dienstag, 7. Mai 2019, 19 Uhr, wird herzlich eingeladen.

Juryurteil

Nach Einschätzung der Jury nimmt der Entwurf konsequent bestehende, städtebauliche Straßen, Wege und Achsen auf. Die geplante Wohnstra- ße nimmt einen Bezug zur Richard-Wagner-Stra- ße auf; in der Verlängerung befindet sich die Römerstraße. In der Mitte des Quartiers entsteht ein Platz mit einem angemessenen, urbanen Charakter. Von hier aus gibt es jenseits der

Robert-Bosch-Straße 6 eine axiale Fuß- und Rad- wegeverbindung zum Schulzentrum. Dies ist gut gelöst. Nord-Süd verlaufende Schulwege werden neu definiert und erhalten neue Qualitäten.

Der Quartiersplatz verspricht aufgrund seiner Lage und Größe die Kommunikation der Bewoh- ner zu fördern. Er lädt zudem andere Bewohner von Rutesheim zu einem Besuch ein. Die An- siedlung von kleinen Geschäften mit einer Vielfalt an Nutzungsformen ist gut vorstellbar.

Die Anordnung der Baukörper verspricht einen guten Wohnkomfort und ein qualitätsvolles Wohn- umfeld. Im Bereich der Geschosswohnungsbau- ten werden klar definierte, städtebaulich gefasste Innenhöfe gebildet, die einen großen Wohnwert eröffnen und die Bildung von Nachbarschaften ermöglichen. Zur bestehenden Bebauung im Westen wird durch eine niedrigere Bebauung ein sehr guter Übergang geschaffen. Insgesamt ist eine sensible Verwebung mit dem Bestand festzustellen.

Der Eingang des neuen Quartiers wird an der Ecke Robert-Bosch-Straße / Bahnhofstraße durch einen fünfgeschossigen Bau städtebaulich klar gekennzeichnet. Zusätzlich ist eine Nachver- dichtung des Bestands im Bereich Römerstraße nachgewiesen. Die Erschließung des Quartiers ist durch Wohn- und Spielstraßen und durch die Lage der Hauszugänge gut gelöst. Der ruhende Verkehr ist nachgewiesen, so dass das Quartier weitgehend autofrei ist.

Der Entwurf bietet gute Voraussetzungen für eine

Realisierbarkeit. Sowohl die Baukörperformen,

die Flächeneinteilung und Dichte als auch ins-

besondere der Anteil von öffentlichen Spiel- und

Aufenthaltsflächen sind wirtschaftlich. Das Quar-

tier kann – bei einer späteren, architektonisch

nicht beliebigen Bebauung – eine gute Quartiers-

identität entfalten. Zukunftsweisende Mobilitäts-,

Energie- und Wohnkonzepte sind in nächstem

Schritt zu erarbeiten.

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Der Forst und der Bauhof haben wieder eine Fichte aus dem Stadtwald ausge- sucht, als Maibaum hergerichtet und Fa.

Lanz hat ihn am 30. April auf dem neuen Marktplatz aufgestellt. Mit einem schönen Kranz mit bunten Bändern, angefertigt von der Creativ-Werkstatt, ist er geschmückt.

Die Fahnen der Mitglieder des Vereins der Selbständigen Rutesheim sind aus Stand- sicherheitsgründen, so ein Maibaum muss auch einem Sturm Stand halten können, nicht mehr direkt am Maibaum, sondern an zwei Fahnenmasten beim Alten Rathaus angebracht worden.

Maibäume in Rutesheim und in Perouse

In Perouse wird das Maibaumstellen schon seit sehr vielen Jahren vom „Bauwagenteam“ in guter Tradition verbunden mit einer gut besuchten Hocketse gepflegt. Das Foto zeigt die kräftigen jungen Perouser Mitbürger/innen bei ihrem Einsatz am 30. April für das traditionelle Aufstellen einer schön ge- schmückten Birke aus dem Rutesheimer Wald auf dem Henri- Arnaud-Platz.

Bürgersprechstunden im ersten Halbjahr 2019

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch für 2019 möchte ich wieder Bürgersprechstunden anbieten. Sie wurden im letzten Jahr sehr gut angenommen und sowohl in Rutesheim wie auch in Perouse haben mich viele Bürgerinnen und Bürger besucht. Es ist für mich interessant, welche Themen Sie bewegen und wie ich Ihnen helfen kann. Nur wenn ich weiß, was Ihnen am Herzen liegt, kann ich mit Ihnen ins Gespräch kommen und das ein oder andere Thema auch angehen und umsetzen.

Folgende Termine sind bis zu den Sommerferien vorgesehen:

Donnerstag, der 16. Mai 2019 im Rathaus in Rutesheim Donnerstag, der 11. Juli 2019 im Rathaus in Rutesheim

Der bisherige Ablauf hat sich bewährt, deshalb würde ich daran gerne festhalten. Das bedeutet, es ist keine Anmeldung im Vorfeld erforderlich und Sie können in der Zeit von 17 bis 20 Uhr in das jeweilige Rathaus kommen. Sie können daher auch kurzfristig entscheiden, ob Sie von dem Angebot der Sprechstunde Gebrauch machen möchten. Bitte beachten Sie jedoch, dass pro Termin ca. 20 bis maximal 30 Minuten zur Verfügung stehen, je nach Andrang der Bürgerinnen und Bürger und dass es für Sie auch zu Wartezeiten kommen kann.

Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, mit mir einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Dadurch kann ich mir für Ihr Anliegen mehr Zeit nehmen und mir auch im Vorfeld schon Informationen zum Thema einholen. Sollten Sie an einem dieser Besprechungstermine interessiert sein, wenden Sie sich bitte an mein Vorzimmer, Frau Heigold und Frau Wagner, Telefon 5002 1051.

Ich freue mich auf Ihren Besuch und darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!

Mit freundlichen Grüßen Susanne Widmaier Bürgermeisterin

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Stadt Rutesheim Landkreis Böblingen

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das

Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats , des Kreistags und der Mitglieder der Regional- versammlung des Verbands Region Stuttgart sowie die Erteilung von Wahl- scheinen für diese Wahlen am 26. Mai 2019

Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Stadt Rutesheim die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Kreistags und die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart- statt.

1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Stadt Rutesheim werden in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsicht- nahme im Rathaus Rutesheim, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim Zimmer 101 bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver- zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtig- keit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldege- setzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahl- schein für diese Wahlen hat.

2. Für die Kommunalwahlen und die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung gilt außerdem 2.1Wahl des Gemeinderats

Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

2.2 Wahl des Kreistags – Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung Personen, die ihr Wahlrecht

für die Wahl des Kreistags -

für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart

durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - aus dem Verbandsgebiet- verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis - in das Verbandsgebiet - zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis - im Verbandsge- biet – wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetra- gen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis - das Verbandsgebiet der Region Stuttgart verlas- sen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis / dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.

2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftli- chen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Er- klärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen.

Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) beim Bürgermeisteramt Rutesheim, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim eingehen.

Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Rutesheim im Zimmer 101 bereit.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahl- schein beantragt hat.

3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10. Mai 2019 bis 12.30 Uhr, bei der Gemeindebehörde Bürgermeisteramt 71277 Rutesheim, Leonberger Straße 15, Zimmer 101, Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichti- gung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen.

Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt / gestellt werden.

4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenach- richtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler- verzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

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Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5).

5. Wahlschein

5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Böblingen durch Stimmabgabe in einem beliebi- gen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahl- schein angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen.

6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

6.2.1 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerver- zeichnis

Europawahl

bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat,

Kommunalwahlen

bei Wahlberechtigten nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat.

Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen,

6.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden bei der Europawahl

die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 EuWO bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat, bei den Kommunalwahlen

die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 10. Mai 2019versäumt hat.

Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen.

6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl bei der Europawahl

erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 EuWO,

oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist;

bei den Kommunalwahlen

erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG ent- standen ist.

6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes ge- langt ist.

zu6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt 71277 Rutesheim, Leonberger Straße 15, Zimmer 101 mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

zu 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 6.2.1 - 6.2.4 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

7. Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefum- schlag.

Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merk- blatt für die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen.

7.1 Briefwahl für die Europawahl

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel,

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl bei der Eu- ropawahl“,

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Bekanntmachung des Haushaltsplans 2019 der Sozialstiftung Rutesheim

I. Aufgrund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg und den §§ 101, 97 und 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg hat der Stiftungsrat am 28. Februar 2019 folgenden Beschluss über den Haushaltsplan der Sozialstiftung Rutesheim für das Haushaltsjahr 2019 gefasst:

§ 1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 38.000 € davon

im Verwaltungshaushalt 27.000 € im Vermögenshaushalt 11.000 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen

Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung)

in Höhe von 0 €

3. dem Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 €

§ 2 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000 € festgesetzt.

§ 3 Stellenplan

Die Sozialstiftung Rutesheim hat kein eigenes Personal. Die Verwaltung und Rechnungs führung erfolgt nach der Stiftungs- satzung unentgeltlich durch die Stadtverwaltung.

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum- schlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die Europawahl“ und

- ein Merkblatt für die Briefwahl.

7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

- die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, ggf. mit zugehörigen Merkblättern, - die/den dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge für die Briefwahl,

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum- schlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die kommunale Wahl".

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist

im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;

dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen;

im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig,

wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.

Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahl- scheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen.

Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl).

Der Wahlbriefe für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs- form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versen- dungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Rutesheim, 2. Mai 2019 Bürgermeisteramt Rutesheim

Debora Widmaier

II. Das Landratsamt Böblingen als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 18.04.2019 die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 31 Stiftungsgesetz i. V. m §§ 101 Abs. 1, 81 Abs. 3 und § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt.

III. Der Haushaltsplan 2019 der Sozialstiftung liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit von Montag, 06.05.2019 bis einschließlich Dienstag, 14.05.2019 während der üblichen Dienstzeiten des Bürgermeisteramts im Rathaus Rutesheim, Leonberger Str. 15, Zimmer 107, öffentlich aus.

Baustelle Erschließung Taläcker

Vom Montag, 6. Mai bis Mittwoch, 8. Mai 2019 werden die Endbelagsarbeiten im Neubaugebiet Taläcker ausgeführt. In dieser Zeit wird die Kurt-Schaible-Straße und die Karl- Mitschele-Straße für jeglichen Verkehr voll gesperrt werden.

Die Anlieger werden gebeten, in dieser Zeit außerhalb zu parken, auch Handwerker und Lieferdienste dürfen nicht zu- fahren. Sicherungsposten werden die gesperrten Zufahrten überwachen. Fußgänger werden gebeten, nur die Gehwege zu benutzen. Im Bereich des Kreisverkehres Flachter Stra- ße/Taläcker und des Mieminger Weges kann es zu kurzzei- tigen Behinderungen kommen.

Die Anlieger werden noch gesondert mit einem Schreiben des ausführenden Unternehmens informiert.

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Neu in Rutesheim: Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung

Die ehrenamtliche Versichertenberaterin, Frau Rosemarie Rixecker, beantwortet Ihnen alle Fragen rund um die Ren- tenversicherung. Sie kümmert sich auch nach Feierabend um Ihre Anliegen, nimmt Ihre Anträge auf und lässt für Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihren gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen.

Frau Rixecker steht Ihnen für eine kostenlose persönliche Beratung zur Verfügung.

Die Beratung findet jeden 1. Dienstag im Monat von 15:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus Rutesheim, Zimmer 213, statt.

Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin!

Tel. 07152/6195143 oder 0163-4201678.

Stadtradeln 2019 – Save the date

2018 belegte Rutesheim mit 95.161 geradelten Kilometern Platz 1 im Landkreis Böblingen.

2019 wollen wir diesen sehr guten Platz verteidigen.

Unser Ziel ist, dass möglichst viele mitmachen und Freude am Radeln haben bzw. gewinnen … wir bitten, sich schon jetzt unseren 3-wöchigen Aktionszeitraum vorzumerken:

Mittwoch, 26.06.2019 bis Dienstag, 16.07.2019 Anmeldungen sind ab sofort möglich: www.stadtradeln.de Wir freuen uns schon auf unsere 10. Teilnahme an der bundesweiten Aktion „Stadtradeln 2019“ und laden Teams, Tourenleiter/innen und Radler/innen schon heute sehr herz- lich ein. Neue Teams und Mitradler/innen sind immer herz- lich willkommen.

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Bereitschaftsdienste

Ärztliche Notdienste

Der ärztliche Notdienst erfolgt durch die Notfallpraxis am Kran- kenhaus Leonberg, Rutesheimer Str. 50, in 71229 Leonberg.

Der bisherige gynäkologische Notfalldienst der Ärzteschaft Le- onberg wird nicht mehr fortgeführt. Patientinnen mit gynä- kologischen Notfällen werden über den ärztlichen Notdienst und ggf. über die gynäkologischen Ambulanzen der Kran- kenhäuser versorgt.

Die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg ist dienstbereit

montags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr

dienstags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr

mittwochs 14.00 Uhr bis 00.00 Uhr

donnerstags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr

freitags 16.00 Uhr bis 00.00 Uhr

samstags 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr

sonntags 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr

feiertags 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Mittwoch und Freitag erfolgt die Versorgung von Notfallpa- tienten durch die Notfallambulanz des Krankenhauses.

Kostenfreie Rufnummer: 116-117

Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis durchgeführt

ACHTUNG: neue Rufnummer für den ärztlichen Bereit- schaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpra- xis und für medizinisch notwendige Hausbesuche, kosten- freie Rufnummer: 116-117

Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der Rettungs- dienst zuständig, Telefonnummer 112

Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte

Kinderärztlicher Notdienst der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte in der Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120, 71032 Böblingen (Tel. 07031 668-0)

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.30 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag

von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Zentrale Rufnummer: 01806-070310

Notfalldienst der HNO-Ärzte und Augenärzte

Bei akuten Erkrankungen im Bereich der Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde, die nicht durch den ärztlichen Notdienst versorgt werden können, ist die HNO-Universitätsklinik Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5, in 72076 Tübingen (Tel. 07071 298- 8088), zuständig.

Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.00 bis 20.00 Uhr

Zentrale Rufnummer: 01806-070711

Augenärztliche Notfallpraxis

Am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstr. 60, Haus K, 70174 Stuttgart.

Öffnungszeiten: Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr Wochenende von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr Feiertage von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig.

Zentrale Rufnummer: 0180-6071122

Zahnärztlicher Notdienst

Zu erfragen unter http://www.kzvbw.de

Apotheken-Nachtdienst

Der Dienst beginnt morgens ab 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr des Folgetags.

Do., 02.05.2019 Apotheke Höfingen, Ditzinger Str. 9, Leonberg-Höfingen, Tel.: 07152-2 68 95 Fr., 03.05.2019 Apotheke Warmbronn, Planstr. 3,

Leonberg-Warmbronn, Tel.: 07152-94 95 50 Sa., 04.05.2019 Schwaben-Apotheke Renningen, Lange Str. 18,

Renningen, Tel.: 07159-25 88

So., 05.05.2019 Central-Apotheke international, Leonberger Str. 108, Leonberg, Tel.: 07152-4 30 86 Mo., 06.05.2019 Apotheke Butz Heimsheim,

Mönsheimer Str. 50, Heimsheim, Tel.: 07033-46 95 30

Di., 07.05.2019 Graf-Ulrich-Apotheke Leonberg, Graf-Ulrich-Str. 6, Leonberg, Tel.: 07152-2 44 22

Mi., 08.05.2019 Arkaden-Apotheke Heimerdingen, Karlstr. 6, Ditzingen-Heimerdingen, Tel.: 07152-5 88 77

Notrufe

Polizei 110

Polizeiposten Rutesheim (nicht ständig besetzt) 99910-0 Polizeirevier Leonberg (ständig besetzt) 6050

Rettungsdienst und Feuerwehr 112

Krankentransport 19222

Informations- u. Beratungstelefon

häusliche Gewalt 07031/663-1331

EnBW-Bezirksstelle Rutesheim (Störungen) 0800 3629-477 EnBW-Bezirksstelle Rutesheim

Gasversorgung (Störungen) 0800 3629-447

Stadtverwaltung Rutesheim 5002-0

Telefax 5002-1033

außerhalb der Dienstzeiten (in dringenden Notfällen)

Feuerwehrkommandant, Herr Jäger 0157 71560654 Bauhofleiter, Herr Kappus 0171 5685378 Wasserversorgung, Herr Güthler/Herr Weiß 0171 5685380 Straßenbeleuchtung, Herr Schenk 0170 4962249 Kläranlage Rutesheim, Herr Seitter 0171 5685379

Sprechzeiten

Bürgermeisteramt Rutesheim

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 9.30 – 12.30 Uhr

Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr

und 16.00 Uhr – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Sprechzeiten Bürgeramt (neu)

Montag 8.30 – 15.00 Uhr

Dienstag bis Freitag 8.30 – 12.30 Uhr

Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr

und 16.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Revierförster Herr Neumann

Donnerstag, 02.05.2019 –. von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 110

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Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen

Kleinschwimmhalle

in der Theodor-Heuss-Turnhalle Freitag, 18.15 Uhr – 21.30 Uhr

Christian-Wagner-Bücherei

Pforzheimer Str. 1

Tel. 90 57 67

Unsere Öffnungszeiten:

Montag 17.00 – 20.00 Uhr

Dienstag 9.00 – 11.00 Uhr und 17.00 – 19.00 Uhr

Mittwoch 15.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 9.00 – 11.00 Uhr und 16.00 – 20.00 Uhr Freitag 9.00 – 11.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr

Samstag 10.00 – 13.00 Uhr

Bücherei in Perouse in der ehem. Schule Waldenserstraße 46

Tel.: 53177

Mittwoch von 15.00 – 17.00 Uhr Freitag von 16.30 – 18.30 Uhr

Wochenmarkt

Der Wochenmarkt findet wieder auf dem Platz vor dem Pfle- geheim „Haus am Marktplatz“ statt.

Samstag von 7.30 bis 12.00 Uhr

Wertstoffhof Rutesheim

Drescherstraße

Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr Samstag von 9.00 bis 15.00 Uhr

Tagespflege Rutesheim

Rathausplatz 5,

Frau Zorn, Tel. 5002-3700 E-Mail: tagespflege@rutesheim.de

IAV - Stelle

Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

Bürgermeisteramt Rutesheim

Leonberger Str. 15, Zimmer 213, Tel. 5002-1037, Frau Groth Ehrenamtlicher Besuchsdienst

für ältere und kranke Menschen Herr Besserer Tel: 07152-7659442 Frau Groth Tel: 07152-5002-1037

Beratungsstelle

bei Häuslicher Gewalt

„Frauen helfen Frauen e.V. Kreis Böblingen“

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Tel. 08000 116 016

Information und Beratung für ein Leben ohne Gewalt.

Telefon 07031 632808

Zu den Zeiten: Mo., Di., Do.: 10 – 13 Uhr und Mi.: 13 – 16 Uhr

E-Mail: beratung@frauenhelfenfrauenbb.de Notruftelefon 07031 222066:

Nachts von 20 – 7 Uhr sowie an

Wochenenden und an Feiertagen rund um die Uhr.

Landratsamt Böblingen Soziales Sozialer Dienst

Frau Felsen, Tel.: 07031/663-1595 E-Mail: c.felsen@lrabb.de

Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung, Hilfe zur Pflege. Orientierungsberatung bei finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren.

Sozialstation Rutesheim

Widdumhof, Pforzheimer Straße 31 Frau Gampe-Röhrl, Tel. 5 55 69 E-Mail:sozialstation@rutesheim.de

Nachbarschaftshilfe Rutesheim

S. Kugler, Salzburger Str. 37, Tel. 58495 Vertretung: Tel. 54489 (B. Knoch) Spielstube für Kinder ab ca. 2 Jahren im Gemeindehaus der Johanneskirche

Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.15 Uhr Ansprechpartnerin: U. Felger, Tel. 52199, Mobil: 0176-51974059 Spielgruppe „Krabbelkäfer“ für Eltern mit Kindern

ab ca. 6 Monaten

Leider fällt diese Spielgruppe derzeit aus!

Bei Änderungen werden die neuen Zeiten und Kontaktdaten hier bekanntgegeben!

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Eltern-Kind-Gruppe im Heuweg/Silberberg für Kinder von 0 – 3 Jahren mit Begleitung Immer donnerstags von 9 – 10 Uhr

(außer an Feiertagen und in den Schulferien)

In der Thomaskirche, Am Heuweg 44, 71277 Rutesheim Ansprechpartnerin: Corinna Schwarz, Mobil: 0172/7379058 Spiel- und Kontaktgruppe in Perouse

Für kleine Spielmäuse ab 6 Monate bis 3 Jahre Altes Rathaus Perouse

dienstags 9.45 bis 11.00 Uhr

Ansprechpartner: Carolin Simondet, Mobil: 0151/15538650.

Bestattungsordner

Trauerhilfe GmbH, Schulstraße 30, Tel. 52421

Altersjubilare

04.05.2019 Wally Daiss-Stoll 80 Jahre 05.05.2019 Wilhelm Maihofer 80 Jahre 07.05.2019 Irene Schmidt 75 Jahre Wir wünschen den Jubilaren alles Gute.

Das neue Bundesmeldegesetz gestattet die Veröffentlichung von Geburtstagen ab dem 70. Lebensjahr und danach alle 5 Jahre, nicht jährlich, ab dem 100. Lebensjahr jedes Jahr und aufgrund des Datenschutzes jeweils ohne Angabe der Anschrift.

Amtliche

Bekanntmachungen

StVO: Heute Informationen über das Halten und Parken

Manche Autofahrer/innen meinen, selbst absolute Haltverbote seien unwichtig oder Gehwege und Radfahrschutzstreifen seien

„Parkstreifen“ für ihr Kraftfahrzeug. Das ist nicht zutreffend und Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Fußgänger, insbesondere Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen z. B. mit Rollator und Kinder können behindert oder sogar gezwungen werden, auf die belebte Fahrbahn auszuweichen. Deshalb ist das „Gehweg- Parken“ nicht, auch nicht bloß „kurzzeitig“, gestattet und es wird mit Geldbußen geahndet. Das gilt auch für das Halten oder Parken auf Radfahrschutzstreifen.

Auch ohne Haltverbotszeichen gilt:

§ 12 Absatz 1 StVO: Das Halten ist unzulässig:

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, 2. im Bereich von scharfen Kurven,

3. auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen, 4. auf Bahnübergängen,

5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

§ 12 Absatz 2 StVO: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.

§ 12 Absatz 3 StVO: Das Parken ist unzulässig:

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, 2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen

verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

5. vor Bordsteinabsenkungen.

Als restliche freie Straßenbreite müssen immer mindestens 3,05 m frei bleiben. Dies aus einfachem Grund: Einsatzfahrzeu- ge der Feuerwehr und Rettungswagen, auch landwirtschaftliche Fahrzeuge sollen durchfahren können.

Werden Verwarnungsangebote nicht bezahlt bzw. der Fahrer nicht mitgeteilt, erhält der Halter bei Verstößen im sogenann- ten „ruhenden Verkehr“ einen Kostenbescheid über 23,50 €.

Bei wiederholten Verstößen sind nicht nur die relativ geringen Verwarnungen, sondern auch höhere Geldbußen, Punkte und Fahrverbote möglich.

Ihre Stadtverwaltung Rutesheim

Einladung zu einer Sitzung des Verwaltungsausschusses

am Montag, 6. Mai 2019

Beginn 16.30 Uhr Rathaus – Großer Sitzungssaal Tagesordnung:

Öffentlich 1. Bekanntgaben

2. Annahme von Spenden

3. Forstneuorganisation ab 1.1.2020

- Beratung und Betreuung des Stadtwaldes durch das Landratsamt Böblingen

4. Änderung der Förderrichtlinien

5. Verschiedenes, Anfragen und Anregungen

Die Bevölkerung ist zu der Sitzung herzlich eingeladen.

Susanne Widmaier Bürgermeisterin

Erschließung

„Nördlich Schelmenäcker/Pfuhlweg“

Vollsperrung der Heimerdinger Straße

Ab Mittwoch, 08.05.2019, 7 Uhr, wird für die Erschließung des Neubaugebietes „Nördlich Schelmenäcker/Pfuhlweg“

die Heimerdinger Straße zwischen Kreisverkehr Nordum- fahrung K 1082 und Hegelstraße voraussichtlich für zwei Monate voll gesperrt.

Die innerörtliche Umleitung erfolgt über die Nordumfahrung Rutesheim und Flachter Straße. Dem reinen Durchgangs- verkehr wird die Umfahrung empfohlen.

Der Reiterhof Breining/Rathfelder ist über den Kreisverkehr der Nordumfahrung / Heimerdinger Straße erreichbar. Die Höfe am Pfuhlweg sind über den Wirtschaftsweg an die- sem Kreisverkehr erreichbar.

Geänderter Redaktionsschluss für die Stadtnachrichten Nr. 19

Wegen drucktechnischen Gründen zur Kandidatenvor- stellung zur Kommunalwahl (26.05.2019) wird der Re- daktionsschluss für Mitteilungsblatt Nr. 19 vorverlegt auf

Montag, 06. Mai 2019, 10.00 Uhr.

Wir bitten um Vormerkung und Beachtung.

Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksich- tigt werden.

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Geänderter Redaktionsschluss für die Stadtnachrichten Nr. 20

Wegen drucktechnischen Gründen zur Kandidatenvor- stellung zur Kommunalwahl (26.05.2019) wird der Re- daktionsschluss für Mitteilungsblatt Nr. 20 vorverlegt auf

Montag, 13. Mai 2019, 10.00 Uhr.

Wir bitten um Vormerkung und Beachtung.

Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksich- tigt werden.

Urlaubszeit / Reisezeit: Sind Ihre Ausweise gültig?

Das Bürgeramt empfiehlt regelmäßig und insbesondere vor Be- ginn einer geplanten Reise zu prüfen, ob die notwendigen Aus- weispapiere gültig sind. Die Ausstellung von Personalausweisen bei der Bundesdruckerei in Berlin nimmt derzeit ca. 2 Wochen und von Reisepässen 3 Wochen in Anspruch. Mit einem weite- ren Ansteigen der Bearbeitungszeit zu Beginn der Reisesaison muss erfahrungsgemäß gerechnet werden. Kinderreisepässe werden vom Bürgeramt Rutesheim direkt ausgestellt.

Um nicht den termingerechten Ablauf Ihrer Urlaubs- oder Ge- schäftsreisen zu gefährden, sollten Sie sich frühzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente kümmern. Jeder Antragsteller muss persönlich mit seinem bisherigen Ausweisdokument und einem aktuellen, biometrischen Passfoto zum Bürgeramt kom- men. Für Ausweisdokumente für Kinder unter 16 Jahren bzw.

unter 18 Jahren bei Reisepässen, muss eine schriftliche Zu- stimmungserklärung beider Elternteile vorgelegt werden. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage der Stadt (www.

rutesheim.de) abrufbar und kann vorab ausgefüllt werden.

Derzeit gelten folgende bundesweit einheitlichen Gebühren- sätze:

Personalausweis (ab dem 24. Lebensjahr) 28,80 € Personalausweis (bis zum 24. Lebensjahr) 22,80 €

Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

Reisepass (ab dem 24. Lebensjahr) 60,00 € Reisepass (bis zum 24. Lebensjahr) 37,50 €

Expressreisepass 92,00 €

Vorläufiger Reisepass 26,00 €

Kinderreisepass 13,00 €

Verlängerung / Änderung Kinderreisepass 6,00 € Wichtig:

Welches Dokument (Reisepass, Kinderreisepass, etc.) Sie für Ihre Auslandsreise benötigen, können Sie bei der konsula- rischen Vertretung des jeweiligen Reiselandes erfragen. Die Telefonnummern des Konsulats bzw. der Botschaft finden Sie im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de.

Verlust von Ausweisdokumenten

Der Verlust eines Ausweisdokumentes muss beim Bürgeramt angezeigt werden und ein neues Dokument beantragt werden.

Öffnungszeiten des Bürgeramtes:

Montag, 8.30 Uhr – 15.00 Uhr Dienstag, 8.30 Uhr – 12.30 Uhr Mittwoch, 8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Donnerstag, 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr Freitag, 8.30 Uhr – 12.30 Uhr

und jederzeit nach Vereinbarung.

Veröffentlichung von Geburtstagen und Jubiläen

Wir bitten alle Einwohner, die eine Veröffentlichung ihres Ge- burtstages (ab 70.), Goldene Hochzeit usw. im Mitteilungs- blatt und Leonberger Kreiszeitung nicht wünschen, uns dies rechtzeitig mitzuteilen (Zimmer 204, Tel. 5002-1051).

Personen, die bereits früher mitgeteilt haben, dass sie eine Veröffentlichung nicht wünschen, brauchen dies nicht noch einmal tun.

Telefon: Durchwahl-Rufnummern der Stadtverwaltung

Bitte beachten Sie, dass die bisherigen 2-stelligen Durch- wahl-Rufnummern durch 4-stellige Rufnummern, die für das Rathaus alle mit „10“ beginnen, ersetzt worden sind. Wäh- len Sie deshalb bitte:

5002-10xx. „xx“ steht für die bekannte bisherige 2-stellige Durchwahl-Rufnummer.

In unserer Homepage www.rutesheim.de finden Sie alle Durchwahl-Rufnummern gleich auf der Startseite.

Neue Rufnummern haben zudem erhalten:

Schulen

Gymnasium Rutesheim 5002-2500

Realschule Rutesheim 5002-2800

Theodor-Heuss-Schule Rutesheim 5002-2900

Mensa Frau Elke Wagner 5002-3500

Kernzeit Schulzentrum 5002-3103

Hort Schulzentrum 5002-2909

Kernzeit / Hort Hindenburgstraße 5002-2912

Bauhof 5002-1400

Bauhof Elektriker 5002-1401

Bauhof Wassermeister 5002-1402

Hinweis: Leider sind in der Ausgabe 2018/2019 des Tele- fonbuches „Das Örtliche“ die alten Telefonnumern gedruckt worden. Wir bitten um Beachtung!

Fundsachen

Beim Fundamt Rutesheim wurde abgegeben:

1 Autoschlüssel, 1 Ball, 1 Halskettenanhänger, 1 Kleinkinderjacke.

Besitzansprüche sind auf dem Rathaus – Zimmer 101 – gel- tend zu machen.

Geschwindigkeitskontrollen

Für die Verkehrssicherheit und für den Lärmschutz wurden die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge überprüft.

Datum  Uhrzeit (von ­ bis)  Straße  zulässige 

Geschwindigkeit Gesamtfahr­

zeuge  beanstandete 

Fahrzeuge  %  max km/h 

16.04.2019  06:37  07:23  Robert­Bosch­Straße  30  34  5  11,7  43 

16.04.2019  08:03  08:48  Flachter Straße  40  39  1  2,6  46 

16.04.2019  09:25  10:10  Schillerstraße  30  15  1  6,7  36 

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Bekanntmachungen anderer Ämter

Landkreis Böblingen

Podiumsdiskussion „Europa und Wir“ zum Europatag am 8. Mai im Kaufmännischen Schulzentrum

Was tut Europa für uns und was tun wir für Europa?

Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen zum Europäischen Parla- ment statt. Trotz einer langen Friedensperiode in Europa haben europaskeptische Parteien in den Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union einen regen Zulauf. Dagegen sind konkrete Errungenschaften und Förderungen der EU zu verdanken, von denen auch die Menschen im Landkreis Böblingen profitieren.

Landrat Roland Bernhard möchte daher am Vorabend des Europatages die Frage erörtern: „Was tut Europa für uns und was tun wir für Europa?“ Unter dem Titel „Europa und Wir“

diskutiert er mit Dr. Walther Michl, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht der Ludwig-Maximilians-Universität München, mit Paul Epple, ein Vertreter der Schülerproteste

„Fridays for Future“ und Oliver Krause von der überparteilichen Bewegung „Pulse of Europe“ über bürgerschaftliches Engage- ment, Politikbegeisterung und die Europäische Union.

Die öffentliche Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 8. Mai 2019, 19.30 Uhr (Einlass 19 Uhr) in der Aula des Kaufmän- nischen Schulzentrums in Böblingen. Sie wird unterstützt vom Kreisverband der Bürgerinitiative „Europa-Union“.

Bezahlbarer Wohnraum gesucht!

Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für private Immobilienbesitzer zur Vermietung ihrer Immobilien Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Pro- gramms „Wohnungsbau BW 2018/2019“ landesweit die Schaf- fung von bezahlbarem Wohnraum. Dabei werden Neubau, aber auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen finanziell unter- stützt. So eröffnet dieses Förderprogramm privaten Immobili- enbesitzern die Möglichkeit, zinsfreie Darlehen oder Zuschüsse für die Vermietung ihrer Immobilien zu erhalten. Insbesondere könnte das Ausbauten von Dachgeschossen betreffen, Aufsto- ckungen von Gebäuden oder Anbauten oder die Umwandlun- gen von Räumen, die bisher anderen Zwecken dienten.

Auch eine Miet- und Belegungsbindung, also die Vergabe von bereits bestehendem Wohnraum wird bezuschusst. Das bedeu- tet, dass eine Wohnung für eine bestimmte Dauer (zwischen 10 und 30 Jahren) kostengünstig an einen Personenkreis mit Wohnberechtigungsschein vermietet wird. Kostengünstig meint, ca. 33 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die gerin- geren Mieteinnahmen sollen, je nach Förderung, durch die zinsfreien Darlehen bzw. einen Zuschuss ausgeglichen werden.

Informationen zu diesem Programm gibt es zusammengefasst in einem Flyer, auf den Homepages des Landratsamts Böblin- gen und den Städten und Gemeinden oder online unter www.

lrabb.de, Stichwort Service + Verwaltung / Broschüren. Fragen beantwortet auch die Wohnraumförderstelle des Landratsamts, E-Mail: bauen-gewerbe@lrabb.de.

Mundart und Lebensgeschichte

Das „MundWerk“ – jetzt zum Hören bereit!

„Oh, und wia i schaffa han miase als Kend! I hab mit sechs Jåhr åfanga miase spüale, Schuah butza und und und. I war noe- nahalb, wo mei Brud‘r uff d‘Welt 'komma isch. Als mei Muader vom Krankahaus z‘rickkomma isch, håt se g‘saet: 'Des Kend isch jetzt dei G‘schäft!‘“ Wenn die 90-jährige Aidlingerin Lisa Stürner über ihr Leben erzählt, dann spüren wir: In der Spra- che, der Mundart, eröffnet sich uns eine ganze Welt! Viele dieser Erzählungen sind jetzt auf der „Sprechenden Landkarte des Landkreises Böblingen“ unter www.dialekt.lrabb.de abruf- bar; diese ergänzt das Buch „MundWerk“, das im Februar unter großem Widerhall vorgestellt wurde.

Landrat Roland Bernhard erklärt: „Die Förderung des Schwä- bischen Dialekts liegt mir sehr am Herzen. Deshalb habe ich 2015 den Dialektforscher Prof. Dr. Hubert Klausmann gebeten, für den Landkreis Böblingen einen Sprachatlas zu erstellen.

Unsere Kreisarchivarin Dr. Helga Hager hat aus den Ergeb- nissen dieses Forschungsprojekts mit eigenen, ergänzenden Forschungen ein außergewöhnliches Werk konzipiert: „Mund- Werk“ – Wia d´Leit läbet ond schwätzet em Kreis Beeblenga!

Ich freue mich sehr, dass nun auf der Sprechenden Landkarte des Landkreises Böblingen Hörbeispiele unseres Dialekts zu finden sind“.

Die Kulturstiftung Kreissparkasse Böblingen hat das Projekt mit 5.000 EUR finanziell unterstützt. Michael Tillmann, Vorstands- mitglied der Kulturstiftung, freut sich über dieses einzigartige Projekt: „Nähe und örtliche Verbundenheit werden mit Dialek- ten in einer der schönsten Formen ausgedrückt. Das Projekt passt daher perfekt zu einem regionalen Kreditinstitut wie der Sparkasse.“

Gerade, wenn wir mit der älteren Generation sprechen, wird uns vor Augen geführt, wie sehr der Dialekt den Klang gan- zer Ortschaften geprägt hat. Und es wird uns bewusst, wie eng die Sprache mit dem Lebensweg verbunden ist, dass beide aufeinander einwirken und sich stetig wandeln. Dass der Dialekt ein wertvolles Kulturgut darstellt, das uns mit un- seren Vorfahren verbindet, wird uns gerade heute angesichts der rasanten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüche bewusst. Mit dem Ziel, unsere Mundart zu bewahren und zu fördern, hat Landrat Roland Bernhard bereits 2016 die Erfor- schung des Dialekts in unserem Kreis angestoßen.

Einige Beispiele der Sprach- und Lebensgeschichten seien hier dargestellt:

„I ben mit fünf Johr doher komma, als Flüchtlingsbua, und ben au durch die Flucht a Johr später eig‘schult worda. Des war für mi ganz wichtig, dass i schwäbisch g‘schwätzt han, damit mr net glei merkt, dass i vo auswärts be. Kein Mensch håt g‘merkt, dass i koa geborener Schwab war!“ Gerhard Manz hat die Darmshei- mer Ortsmundart so gut beherrscht, dass er von Anfang an beim Darmsheimer Mundarttheater mitgespielt hat.

Der Zweite Weltkrieg hat nicht nur auf das Leben der Söhne und Väter, sondern auch auf das der Mütter und der heran- wachsenden Töchter eingewirkt. Die Deckenpfronnerin Hilde Luz:

„Mei Vadd‘r ischt im Kriag gwäa. Nå hao i misa mit dem Ehne und d‘r Mua‘r uff d‘r Landwirtschaft schaffa. Mei Irma, mei Zwil- lingsschwester, håt dirfa en d‘Landwirtschaftsschual, und i hao dirfa net gao. D‘r Ehne håt g‘saet: 'Dui brauch i!‘“

Und als dann der Vater der Deckenpfronnerin mit erheblichen Kriegsbeschädigungen nach Hause gekommen ist, wurde sie erst recht auf dem elterlichen Hof gebraucht.

Der Vater der Gärtringerin Hannelore Weber dagegen war 1946 in Estland in der Gefangenschaft gestorben, so dass die Mutter mit der Arbeit auf dem großelterlichen Anwesen die Fa- milie durchbringen musste: „Und durch des hao i in koa heahre Schual ganga därfa, håsch koa Geld g‘heet. Ja, då hettsch and- re Kload‘r braucht, du hettsch Fahrgäld zahla miasa, manchmal sogar no a Schualgäld. Und, wo i nå in d‘r achte Klass war, nå håt‘s g‘hoaßa: Ja, d‘r Kärle därf äbbes lärna, aber dui brauch i dahoam!“ Wo doch Hannelore Weber mit solcher Freude Eng- lisch gelernt hat – was damals aber nur den guten Schülern offenstand!

Gleichwohl: Alle haben ihren Weg ins Leben gefunden – und mit Tüchtigkeit und Energie wurden die kleinen landwirtschaftli- chen Betriebe lange Jahre weitergeführt. Mit ihrem Dialekt und ihrer unermüdlichen Schaffenskraft stellen sie in ihren Ortschaf- ten prägende Gestalten dar, in denen sich uns zugleich ein weiter historischer Horizont eröffnet.

Die Publikation MundWerk kostet 45 Euro und ist beim Land- ratsamt an der Infotheke zu den regulären Öffnungszeiten, teilweise vor Ort in den Gemeinden und in folgenden Buch- handlungen erhältlich: Buchhandlung Vogel (Bahnhofstraße Böblingen), Buchhandlung Papyrus (Herrenberg) und Buch- handlung Schäufele (Herrenberg).

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www.gleichstellung.landkreis-boeblingen.de Wiedereinstieg in den Beruf

Informationsveranstaltung

am 8. Mai im Landratsamt Böblingen Umgang mit Absagen und Niederlagen

Aus der Familienphase in den Arbeitsmarkt zurück: Informa- tionen rund um den beruflichen Wiedereinstieg gibt es am Mittwoch, 8. Mai 2019, von 9 bis 12 Uhr im Studio des Landratsamtes Böblingen. Wie der Wiedereinstieg in den Beruf gut gelingen kann, ist Thema der bewährten Informationsrei- he. Sie richtet sich speziell an Frauen und Männer, die nach der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern den Anschluss an ihre Qualifikation und den Arbeitsmarkt wiederherstellen möchten. Angeboten werden die Veranstal- tungen zum Wiedereinstieg in den Beruf von der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Stuttgart, der Coachingmeisterei und der Gleichstellungsbeauf- tragten des Landkrei ses Böblingen.

Patrizia Worbs, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeits- markt, informiert im ers ten Teil der Veranstaltung über aktuelle Entwicklungen bei der Stellensuche und stellt die Unterstüt- zungsangebote der Agentur für Arbeit vor. Im zweiten Teil geht es um den Themenschwerpunkt „Umgang mit Absagen und Niederlagen“. Aus der prakti schen Arbeit beruflicher Beratung der Coachingmeisterei Böblingen erfahren die Teil nehmenden, wie mit Rückschlägen besser umgegangen werden kann und welche Strategien und Sichtweisen beim Wiedereinstieg hilf- reich sind.

Den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen und Männern nach der Familienphase unterstützt der Landkreis Böblingen durch ein kreisgefördertes Wiedereinstiegs coaching. Wer sich hierfür interessiert, kann bei der Coachingmeisterei einen Beratungster- min vereinbaren und erhält durch die Informationsveranstaltung einen Vorgeschmack auf das Coaching.

Termin Wiedereinstieg in den Beruf:

Informationsveranstaltung am 08. Mai 2019, von 9 bis 12 Uhr, im Studio des Landratsamtes Böblingen, Parkstraße 16, in Böblingen. Interessierte Frauen und Männer sind zur Veranstal- tung herzlich eingeladen. Die Teilnahme daran ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Kontakt und Info zum Wiedereinstieg:

• Coachingmeisterei, Tel. 07031/435143, www.coachingmeisterei.de.

• Agentur für Arbeit Stuttgart, Tel. 0711 / 920 3565, www.arbeitsagentur.de

• Landratsamt Böblingen, Tel. 07031 / 663 1928,

Bundesfreiwilligendienst in der Regionalentwicklung

Landschaftspflege und Einsätze rund um touristische Präsentationen bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten Wer auf der Suche nach einer Stelle für ein Jahr Bundes- freiwilligendienst ist, der hat im Landratsamt Böblingen eine tolle Einsatzmöglichkeit bei der Regionalentwicklung. Es wartet ein spannendes Jahr mit vielfältigen Aufgaben im Bereich der Streuobst- und Landschaftspflege, der Vermarktung regionaler Produkte, des Tourismus und bei vielfältigen Veranstaltungen, Messen und Märkten.

Gesucht wird ein Bewerber für den Beginn des Bundesfreiwil- ligendienstes zum 01. September 2019. Für Rückfragen steht Helmut Ohngemach unter Tel. 07031 / 663-2381 oder Mail:

h.ohngemach@lrabb.de zur Verfügung. Für die Tätigkeit gibt es ein monatliches Taschengeld in Höhe von 390 Euro; außerdem werden die Fahrtkosten zur Dienststelle in Höhe einer Monats- fahrkarte übernommen. Ein eigener Führerschein ist zwingend erforderlich.

Bewerbungen bitte ausschließlich online über das Online-Portal des Landratsamts Böblingen. Es findet sich auf der Homepage www.landkreis-boeblingen.de, Startseite „Gesucht und gefun- den / Stellenangebote“.

Freiwillige Feuerwehr Rutesheim

Einsatzabteilungen

26/2019 – 23. April 2019 – Führungsgruppe

Am gestrigen Dienstag gegen 12:30 Uhr wurde die Führungs- gruppe Nord des Landkreises mit der Meldung ET2BA nach Leonberg zu einer unklaren Rauchentwicklung im Engelberg- tunnel alarmiert. Vor Ort wurde der Kommunikationsraum vor- bereitet. Nach Erkundung der Einsatzleitung konnte der Einsatz abgebrochen werden. Im Einsatz befand sich der MTW 1 der Abteilung Rutesheim.

27/2019 – 25. April 2019 – Schwerer LKW-Unfall auf BAB 8 Am Donnerstag gegen 6:00 Uhr wurde die Freiwillige Feuer- wehr Rutesheim mit der Meldung 2 VU auf die BAB 8 in Fahrt- richtung Karlsruhe alarmiert. Es wurde ein LKW im Graben mit zwei eingeschlossenen Personen gemeldet. Die Freiwillige Feu- erwehr Rutesheim befreite die zwei Fahrer des LKW durch die Frontscheibe. Anschließend wurde gemeinsam mit der Freiwil- ligen Feuerwehr Leonberg die Betriebsstoffe aus einem geris- senen Tank gebunden bzw. abgepumpt. Gegen 8:00 Uhr war die Tätigkeit für die Feuerwehr beendet, die Bergungsarbeiten wurden durch eine Spezialfirma übernommen und zogen sich bis in den nächsten Tag. Im Einsatz befanden sich KdoW, HLF20/16 und MTW 1 der Abteilung Rutesheim sowie die Frei- willige Feuerwehr Leonberg, Rettungsdienst, THW, Polizei und Abschleppunternehmen.

LKW-Unfall auf A 8

28/2019 – 28. April 2019 – Auslaufende Betriebsstoffe

Am Sonntagabend gegen 18:15 Uhr wurde die Feuerwehr Rutesheim mit der Meldung 1 UM zu auslaufenden Betriebs- stoffen auf den Parkplatz Kraxelalm Höhe Autobahnauffahrt

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alarmiert. An einem Fahrzeug trat vermutlich aufgrund eines technischen Defekts Dieselkraftstoff aus. Die Spur zog sich von der Margarete-Steiff-Straße über die Drescherstraße und die L 1180 bis zum Parkplatz. An den Kreuzungsbereichen und auf dem Parkplatz haben sich kleinere Lachen gebildet. Diese wurden entsprechend abgestreut und aufgenommen. Anschlie- ßend wurde die Einsatzstelle der Polizei übergeben. Im Einsatz befanden sich KdoW und GW-T der Abteilung Rutesheim.

Informationen

Weitere Informationen zu unseren Fahrzeugen oder den Alarm- stichworten sowie Bilder rund um Ihre Feuerwehr erhalten Sie unter www.feuerwehr-rutesheim.de oder auf Facebook un- ter „Freiwillige Feuerwehr Rutesheim“. Bei weiteren Fragen oder Anregungen erreichen Sie uns zudem jederzeit per E-Mail unter info@feuerwehr-rutesheim.de.

Termine

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

im Folgenden informieren wir euch über die anstehenden Ter- mine. Falls euch eine Teilnahme nicht möglich ist, wird um eine rechtzeitige Bekanntgabe bei den Gruppenführern oder Abteilungskommandanten gebeten.

04. +

05.05.2019 Abt. 1 + 2 24 Stunden JF Live 06.05.2019 19:30 Abt. 1 | 2+4 Monatsübung 11.05.2019 09:00 Abt. 1 + 2 2. Atemschutztag 13.05.2019 19:30 Abt. 2 Monatsübung 14.05.2019 09:00 Abt. 1 | 3 + 4 Monatsübung 17.05.2019 19:30 Abt. 1 + 2 Sportgruppe 22.05.2019 18:00 Kommando Große Dienst-

besprechung 23.05.2019 19:30 Abt. 1 + 2 Zug- und

Gruppenführer

*genauer Zeitplan und ggf. Einteilung folgen Bitte beachtet die Gruppeneinteilung!

Entsprechende Einteilungen und Dienstplan für 2019 hängen in den Feuerwehrhäusern aus und können bei Bedarf bei euren zuständigen Gruppenführern geordert werden.

Tages- und Pflegemütterverein e.V. Rutesheim

Schulnachrichten

Gymnasium Rutesheim

Es gibt nichts Gutes. Außer man tut es. (Claudia Vorderer) Werbeagentur Wündrich-Meissen Creativ Consulting GmbH un- terstützt Gymnasium Rutesheim mit Tablets

Am Gymnasium Rutesheim lernen Schüler ganz praktisch mit digitalen Medien umzugehen. Seit einigen Jahren arbeiten sie regelmäßig mit Tablets im Unterricht, um beispielsweise On- linerecherchen durchzuführen, mit dynamischer Geometriesoft- ware zu arbeiten oder selbst Erklär-Videos zu drehen. Hierfür stehen bisher zwei Klassensätze Tablets zur Verfügung, die täglich genutzt werden und immer häufiger ausgebucht sind.

Erfreulicherweise hat sich für diese Fälle nun eine wunderbare Lösung gefunden:

Frei nach dem Zitat „ Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“

von Erich Kästner handelte Wündrich-Meissen Creativ Consul- ting GmbH, eine kleine aber renommierte Werbeagentur, die seit vielen Jahren für bekannte Marken namhafter Kunden tätig ist. Von ihr wurden Tablets für einen neuen mobilen Computer- wagen zur Verfügung gestellt. Damit ist die Verfügbarkeit eines weiteren Wagens mit 32 Tablets für den Einsatz im Unterricht gesichert.

Bei der Übergabe verrät der Inhaber der Werbeagentur Johann Flickinger seine Gründe für das Sponsoring: „(…) Bildung und Kommunikation sind wichtige Grundlagen jeder Gesellschaft.

Je verantwortlicher der Zugang zu den Medienkanälen in den Schulen begleitet wird, desto besser kann von Schülerinnen und Schülern die objektive Meinungsbildung erfolgen. Das An- gebot im Internet ist unermesslich, deshalb möchten wir mit dieser Aktion die Möglichkeiten der Lehrerbelegschaft für die Wissensschärfung ihrer Schüler erweitern und den Unterricht fördern. (…)“ Ein weiterer Grund ist, dass Familie Flickinger seit vielen Jahren in Rutesheim wohnt und Tochter Jana gerne Schülerin am örtlichen Gymnasium war. Nach ihrem Studium verantwortet sie in der Werbeagentur den kreativen Bereich in allen Medien und gab hat den Anstoß für die Auswahl des Gymnasiums Rutesheim.

Wir freuen uns sehr über einen weiteren Klassensatz Tablets und bedanken uns herzlich bei Wündrich-Meissen Creativ Con- sulting GmbH für dieses großzügige Sponsoring.

Rutesheimer Schüler arbeiten hart daran, immer dümmer

zu werden. (Carolin Reichel)

Das Singspiel der fünften Klassen entführt das Publikum nach Schilda

„Ist denn tatsächlich Klugheit der Menschheit höchstes Gut?

Mach hin und wieder Unsinn, denn das lohnt sich absolut!“

Schon in alten Zeiten leiden die Bürger der Stadt Schilda unter einer sehr modernen Krankheit: Sie sind vom Burnout bedroht. Da sie weit und breit die Klügsten sind, schickt sie

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der Kaiser als Berater durch das ganze Land. Von ständigem Leistungs- und Termindruck gehetzt und voller Sehnsucht nach einem beschaulicheren Leben mit ihren Familien beschließen sie einfach nicht mehr schlau zu sein.

Gar nicht dumm stellten sich dagegen die rund 200 Fünft- klässler des Gymnasiums Rutesheim an, die am 9. April, 10.

April und 11. April 2019 der Geschichte der Schildbürger Leben einhauchten, ihr Publikum in ein bunte Welt entführten und mit mitreißenden Songs verzauberten.

Mit einer beeindruckenden Souveränität und Spiellust schau- spielerten und sangen sie und brachten Groß und Klein mit den pfiffigen Aktionen der Schildbürger zum Lachen: eine wü- tende Frau verpasst dem immer noch zu schlauen Lehrer eine Kopfnuss mit dem Schirm, die Apothekerin möchte ihm eine Medizin gegen die zu schlauen Gedanken verabreichen und der Bürgermeister ordnet an, die Stadtmauer bei Kerzenschein zu bauen.

Viel Grund zum Schmunzeln boten die Parallelen zu aktuellen Ereignissen. So gelingt die Fertigstellung des Rathauses in Schilda erst mit 25 Jahren Verzögerung, in Schilda herrscht ein Autoverbot, und Schilda 21 erinnert unter anderem an Stuttgarts Großbaustelle oder den Berliner Flughafen.

Am Ende des abwechslungsreichen Abends hatten die Schild- bürger durch viele dumme Aktionen geschafft: der Kaiser ver- lieh ihnen das offizielle Dummheitszertifikat, das ihnen absolute Narrenfreiheit und ein glückliches Leben garantierte.

Seit vielen Monaten haben die Musiklehrer des Gymnasiums die eigens komponierten und arrangierten Lieder und den passend dazu geschriebenen Text mit viel Herzblut und Enga- gement in den fünften Klassen einstudiert. Es tönten schwung- volle Melodien aus den Musiksälen, auf den Gängen sah man Fünftklässler eifrig ihren Text proben und Eltern hämmerten und sägten mit den Kunstlehrern, um das farbenfrohe Bühnenbild und die ausgefallenen Kostüme und Requisiten zu erstellen, die mit vielen Details begeisterten. So konnte das Publikum beispielsweise eine Stadtmauer aus farbigen Kacheln, einen Brunnen und fliegende bunte Häuser bestaunen.

Herzlichen Dank den Musiklehrern Margret Sanwald, Bastian Rochard, Michael Friedinger und Hannes Hasenmaier für die Regie und Einstudierung des Musicals, Bastian Rochard für die musikalische Leitung, allen Schülern, die im Orchester mit- wirkten, Margret Sanwald und Klaus Müller für den Text, Ulla Becker für das kreative Bühnenbild, allen Eltern, die am Ku- lissenbau beteiligt und Requisiten zur Verfügung gestellt haben und der Technik- AG unter der Leitung von Bastian Rochard und Jonas Lambers für das rechte Licht und den guten Ton.

Förderverein Gymnasium Rutesheim

Neuer Vorstand des Fördervereins (Laura Auhorn)

Am Mittwoch, 10.04.2019 wurde ein neuer Vorstand des För- dervereins gewählt. Frau Irrgang legt nach fünf Jahren Vor- standsvorsitzende und einem Jahr als Beisitzerin nun endgültig alle Ämter im Vorstand nieder. Wir bedanken uns für Ihr großes langjähriges Engagement!

Frau Kutschera wurde zum wiederholten Male als Vorstands- vorsitzende gewählt. Herr Schwarz begleitet weiter das Amt des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, Frau Üffing ist Schriftführerin, Frau Paschen führt die Kasse und Frau Vorderer und Frau Gottwald sind weiterhin als Kassenprüferinnen tätig.

Frau Elsässer wurde neu als Beisitzerin gewählt.

Volkshochschule

VOLKSHOCHSCHULE LEONBERG Geschäftsstelle: Neuköllner Straße 3-5,

Telefon 30 99 30, Fax 30 99 10, www.vhs.leonberg.de Das Vhs-Programm für Frühjahr/Sommer 1/2019 liegt für Sie in Rathäusern, Ortsschaftsverwaltungen, Banken, Sparkassen, Schreibwarengeschäfte, Büchereien, Post-Agenturen und in den Räumen der Vhs kostenlos bereit. Ab diesem Zeitpunkt finden Sie das Programm auch online (www.vhs.leonberg.de)

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513291B

Englisch Grammatik Intensiv:

Adjektive & Adverbien sowie ihre Steigerungsformen Ihnen fehlen einige Grundlagen in der englischen Grammatik und Sie möchten gezielt und wiederholend noch einmal daran arbeiten, um mehr Sicherheit zu gewinnen? Dieser Intensivkurs in einer Kleingruppe wird Ihnen dabei helfen. Lassen Sie uns aktiv und mit Spaß an wichtige Grammatikthemen herange- hen. In diesem Kurs beschäftigen wir uns mit Adjektiven und Adverbien, ihrer Anwendung sowie den regelmäßigen und un- regelmäßigen Steigerungsformen. Zudem bleibt Raum für Ihre persönliche Anliegen zu diesem Thema. Im Kurs können 3,00- 4,00 € für Kopierkosten anfallen.

Birgit Sattler

Fr, 10.05.2019, 18:00-20:15 Uhr

Theodor-Heuss-Schule Rutesheim, Handarbeitsraum, Fachklassenbau

13.00 € (Kleingruppe, keine Ermäßigung) 272891B

Rund um die Frühlingsrolle

Die Frühlingsrolle ist eine sehr beliebte Vorspeise in der asiati- schen Küche. Wir bereiten verschiedene Varianten zu, so z.B.

herzhafte Frühlingsrollen mit Fleisch, vegetarische mit Gemüse, in der Pfanne frittierte oder auch frische, in Kohl eingewickelte Frühlingsrollen. Dazu werden passende Dips zubereitet. Da- bei wird Wert auf die unterschiedlichen Geschmacksrichtungen süß, sauer, herzhaft und scharf gelegt. Der in der Zubereitung ähnliche Yam Wun Sen (Glasnudelsalat) ist ebenfalls Gegen- stand des Kurses. Bitte mitbringen: Kleinere, auch zum Einma- chen geeignete Gläser.

Jürgen Armbruster

Di, 28.05.2019, 18:00-22:00 Uhr Theodor-Heuss-Schule Rutesheim, Küche 33.00 € (inkl. 13.00 € Lebensmittelkosten*)

Unsere Geschäftsstelle ist montags – mittwochs von 9 – 11.30 Uhr und von 14 – 16.30 Uhr, donner stags von 9 – 11.30 Uhr und 14 – 18 Uhr sowie freitags von 9 – 11.30 Uhr geöff- net. Telefonisch sind wir für Sie unter 07152/3099-30 (Fax 07152/309910 und E-Mail vhs@leonberg.de) erreichbar.

Christian-Wagner-Bücherei

8.5.: Musikalisches Mitmachtheater 9.5.: Zuhören und Genießen

Rabe Theobald:

Das Theater Sturmvogel zeigt am Mittwoch, 8.

Mai, 15.30 Uhr im Bürgersaal das musikalische Mitmachtheater

„Der kleine Rabe Theobald“ für alle Kinder von vier bis elf Jah- ren Es ist eine Reise in das

Land der Klänge, bei der auch die kleinen und großen Zu- schauer mitmachen können. Eintrittskarten zum Preis von € 2,50 gibt es noch in der Bücherei.

Zuhören und Genießen: Karin Hammer und Marie-Luise Schwarz unterhalten Erwachsene jeden Alters am Donners- tag, 9. Mai, 14.30 bis 16 Uhr beim Zuhören und Genießen mit einer bunten Auswahl an Literatur. Dazu gibt es Kaffee, Tee, Brezeln und Hefezopf. Der Eintritt beträgt 3 €. Das Büche- reiteam bittet um Voranmeldung in der Bücherei oder unter Tel.-Nr. 905767.

Vorlesezeit am Samstag: Die nächs- te Vorlesezeit mit Nelli Illg für alle Kinder von drei bis fünf Jahren ist am Samstag, 11. Mai, 10.30 Uhr in der Lese- lounge im 2. OG. Der Eintritt ist frei.

Insektensterben abwen- den: Im Rahmen des Jah- resthemas „Warum wir die Natur brauchen...“ referiert Thomas Köberle (NABU) am Donnerstag, 16. Mai, 20 Uhr über das Thema

„Insektensterben. Können wir etwas dagegen tun?“.

Verschiedene Studien ha- ben einen Rückgang der Insekten um 75 % belegt.

Was kann jeder einzelne tun, um das Insektenster- ben abzuwenden? Um die- se Frage geht es in dem Vortrag, der in Kooperation mit NABU Leonberg e. V.

angeboten wird.

Der Eintritt ist frei.

Saitenreise: Gitarrenmusik live und meisterhaft gespielt – das erwartet alle Musikliebhaber am Donnerstag, 23.

Mai, 20 Uhr im Bürgersaal. Der Gitar- rist Volker Luft nimmt Sie mit auf eine mitreißende musikalische Reise durch Stilepochen und Musikstile – von Jo- hann Sebastian Bach bis zum Flamen- co, vom Blues bis zu den keltischen Klängen Irlands. Eintrittskarten zum Preis von € 5 (inkl. Getränken) erhalten Sie in der Bücherei.

Der Filz hat das letzte Wort: Der Natur ihren Lauf lassen – dazu lädt die Ruteshei- mer Textilkünstlerin Elke Zahn expe- rimentierfreudige Erwachsene ein.

Unter dem Motto

„Der Filz hat das

letzte Wort“ bietet sie am Samstag, 25. Mai, 10 bis 14 Uhr einen Workshop an, bei dem jeder und jede Filzflächen kreie- ren kann. Bei schönem Wetter findet der Workshop auf dem Patio statt. Der Kostenbeitrag beträgt € 10 inkl. Material. Bitte rechtzeitig Eintrittskarten in der Bücherei besorgen.

Medium der Woche: Den Schwarzwald auf eine andere Art betrachtet der Reiseführer von Manfred Frust, Silvia Huth und Peter Sandbiller mit dem Titel „Not macht erfinderisch. Ein Jahrtausend Arbeit im Schwarzwald“ (Silberburg-Verlag). Die Zeitreise durch den Schwarzwald zu interessanten Ausflugszie- len zeigt, wie die Schwarzwaldbauern mit Erfindungsreichtum und unternehmerischem Mut wirtschaftlich überleben konnten.

Im Serviceteil findet man über 200 Adressen für eigene Ent- deckungen.

Referenzen

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