Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom xy bis xy (KW xy)
18.10.21 09.30 12.30 Schwurger,saal I. Stock
Schöffen- verfahren
Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 erster und fünfter Fall und Abs 4 Z 3 SMG u.a. Del.
3 Angeklagte
wesentlicher Anklagevorwurf:
Die Angeklagten sollen in Indoorplantagen Cannabispflanzen angebaut und dadurch Cannabis in einer Menge von ca. zehn Kilogramm erzeugt und ca.
neun Kilogramm verkauft haben.
Tatort und Tatzeit:
Zwischen 2019 und 24. Mai 2021 in Eggendorf, Scheiblingkirchen und anderen Orten Österreichs.
20.10.21 09.00 12.00 Saal 254 II. Stock
Schöffen- verfahren
Verbrechen des gewerbsmäßigen und räuberischen Diebstahls nach §§ 15, 127, 130 Abs 1 erster Fall, 131 StGB
wesentlicher Anklagevorwurf:
Die Angeklagte soll mit einer Nagelschere die Etiketten von Waren der Firma Intersport im Wert von EUR 752,91 abgetrennt, mit den erbeuteten Gegenständen die Filiale, ohne zu bezahlen, verlassen und in weiterer Folge die Nagelschere bedrohlich gegen die sie anhaltenden Intersport-Mitarbeiter gerichtet haben.
Tatort und Tatzeit:
Am 02. Juli 2021 in Wiener Neudorf
Einzelrichterverfahren
18.10.21 11.30 12.30 Saal 152,
II. Stock Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 3 erster und zweiter Fall StGB u.a. Del.
Wesentlicher Anklagevorwurf:
Verursachung eines Frontalzusammenstoßes bzw. einer Folgekollision mit zwei PKW aufgrund einer Alkoholisierung und überhöhter Geschwindigkeit, bei dem die Unfallgegner verletzt wurden (u.a. Prellung von Brustbein und Brustkorb, Prellung der Lendenwirbelsäule, Rippenbrüche).
Tatzeit und Tatort:
Mai 2021 in Felixdorf
19.10.21 09.00 09.30 Saal 254 II. Stock
Vergehen der Begehung einer strafbaren Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 StGB in Verbindung mit dem Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 erster Satz dritter Fall StGB u.a.Del.
wesentlicher Anklagevorwurf:
Die Angeklagte soll sich fahrlässig in einen Rauschzustand (2,4 Promille Blutalkoholgehalt) versetzt haben und Angriff gegen Polizeibeamte, um diese an der rechtmäßig ausgesprochenen Festnahme und ihrer Verbringung auf eine Polizeidienststelle, zu hindern unter anderem durch einen Tritt gegen den Kopf im Zustand voller Berauschung (2,4 Promille)
Tatort und Tatzeit:
Am 31. Oktober 2020 in Wiener Neustadt
19.10.21 09.30 12.30 Saal 152, I. Stock
Vergehen des unerlaubten Umganges mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 achter Fall und Abs 3 SMG u.a. Del.
wesentlicher Anklagevorwurf:
Verkauf von Crystal Meth, Speed, Cannabiskraut, Ecstasy und Kokain mit jeweils zumindest straßenüblichem Reinheitsgehalt
Tatort und Tatzeit:
Im Zeitraum von Juli 2020 bis Juni 2021 in Wiener Neustadt, Enzesfeld- Lindabrunn und anderen Orten Österreichs.
19.10.21 11.00 12.30 Saal 252 2. Stock
Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB
wesentlicher Anklagevorwurf:
Der Angeklagte soll, dadurch, dass er das Opfer im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung aggressiv an der Hand erfasste, es aufs Bett warf und mit der linken Faust gegen die rechte Gesichtshälfte schlug, vorsätzlich am Körper zu verletzen versucht haben und mit Gewalt zu einer Duldung, nämlich auf das Bett werfen, genötigt haben.
Tatort und Tatzeit:
Am 23. Juli 2021 in Guntramsdorf
20.10.21 09.15 11.00 Saal 152 I. Stock
Verbrechen des Diebstahls durch Einbruch oder mit Waffen nach den §§
127, 129 Abs. 2 Z 1 StGB
wesentlicher Anklagevorwurf:
Der Angeklagte soll einen Schlüsselbund mit acht Schlüsseln im Wert von ca.
EUR 1.500,-- weggenommen und dabei die Eingangstür und meherer Innentüren des Einfamilienhauses des Opfers aufgebrochen haben.
Tatort und Tatzeit:
Am 7.9.2019 in Frohsdorf.
20.10.21 10.00 12.00 Schwurger.saal I. Stock
Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 15, 105, 106 Abs 1 Z 1 fünfter Fall StGB u.a. Del.
wesentlicher Anklagevorwurf:
Drohung, die Wohnung des Opfers abzufackeln oder es mit dem Hammer auf den Schädel zu schlagen und dadurch Verhinderung, dass das Opfer die Polizei ruft
Tatort und Tatzeit:
Im Zeitraum von Juni bis August 2021 in Unterwaltersdorf, Ebreichsdorf, Wien und anderen Orten Österreichs.
20.10.21 11.15 13.30 Saal 152, 1.
Stock
Verbrechen der fortgesetzten Gewaltausübung nach § 107b Abs 1 und 3 StGB
wesentlicher Anklagevorwurf:
Der Angeklagte soll seiner Ehegattin wiederholt Schläge mit der flachen Hand gegen das Gesicht und gegen ihren Körper versetzt, sie an den Haaren gezogen, ihr Tritte versetzt, ihren Kopf gegen die Heizung geschlagen, ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen und weitere Gewalttaten gegen sie ausgeübt haben, wodurch das Opfer Hämatome und Prellungen, den Abbruch eines Zahnes und weitere Verletzungen erlitt.
Tatort und Tatzeit:
Im Zeitraum von 2013 bis April 2021 in Göttschach, Wien und anderen Orten
21.10.21 09.00 12.00 Schwurger.saal I. Stock
Verbrechen der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 StGB
3 Angeklagte
wesentlicher Anklagevorwurf:
Die Erstangeklagte soll einen aus einer Erbschaft herrührenden, Ende April bzw.
Anfang Mai 2015 erhaltenen Betrag von EUR 50.904,-- verheimlicht bzw.
beiseite geschafft haben und dadurch die Befriedigung einer Gläubigerin vereitelt bzw. geschmälert haben, indem sie den erwähnten Geldbetrag auf ein in der Verfügungsmacht ihrer Eltern stehendes Konto überweisen ließ und durch Zahlung einer Reise und Anmietung einer Wohnung verschleuderte.
Der Zweit- und die Drittangeklagte sollen zur Ausführung der oben genannten Tat eine ihnen vom Pflegschaftsgericht aufgetragene mündelsichere Veranlagung der Gelder bewusst unterlassen haben.
Tatort und Tatzeit:
Im Zeitraum zwischen 04.05.2015 und 09.03.2016 in Perchtoldsdorf.
21.10.21 09.00 12.00 Saal 152 I..Stock
Verbrechen des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 5, 129 Abs. 1 Z 1, 130 Abs. 1 erster Fall und Abs. 2 zweiter Fall StGB u.a. Del.
4 Angeklagte
wesentlicher Anklagevorwurf:
Diebstahls in mehreren Angriffen von Elektronikartikel, PC´s, Mobiltelefone, Kameras, Alkoholika und andere Wertgegenstände durch Einstieg durch ein Loch im Zaun auf das Firmengelände einer Firma und Einschlagen von Fenster
Tatort und Tatzeit:
Im Zeitraum von Juli bis August 2021 in Wiener Neustadt.
21.10.21 09.30 10.10 Saal 252, II. Stock
Vergehen der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 StGB
wesentlicher Anklagevorwurf:
Der Angeklagte soll vor Gericht gelogen haben, inder er ausgesagt haben soll, dass er am Tag des Vorfalls, nämlich am 28.02.2021, kein Heroin konsumiert habe Tatort und Tatzeit:
Juni .2021 in Baden
21.10.21 10.10 11.00 Saal 252, II. Stock
Vergehen des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Abs 1 Z 1 StGB
wesentlicher Anklagevorwurf:
Einbruch in ein „Kebap-Pizzahaus “ und Wegnahme von Euro 250,--
Tatort und Tatzeit:
April 2021 in Tribuswinkel.
21.10.21 13.00 16.00 Schwurger.saal, I. Stock
Verbrechen der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 5 Z 2 StGB
wesentlicher Anklagevorwurf:
Die Angeklagten sollen mit weiteren abgesondert verfolgten unbekannten Mittätern das Opfer wuchtige Schläge und Tritte verpasst haben, wodurch das Opfer
multiple Prellungen und Hämatome erlitt.
Tatort und Tatzeit:
Am 16. Jänner 2021 in Bad Vöslau.
22.10.21 09.15 11.00 Zimmer 152, I. Stock
Vergehen der beharrlichen Verfolgung nach § 107a Abs. 1 StGB ua. Del.
wesentlicher Anklagevorwurf:
Der Angeklagte soll dem Opfer auf Instagram unter diversen Fake-Profilen Nachrichten geschickt und sie mit unterdrückter Nummer mehrmals telefonisch kontaktiert haben
Weiters soll der Angeklagte ein weiteres Opfer druch die Vorspiegelung,
überwiesene Beträge gewinnbringend für es anzulegen, zur Freischaltung einer Paysafe-Card im Wert von insgesamt Eur 150,-- und zur persönlichen Übergabe von EUR 420,-- verleitet haben.
Tatort und Tatzeit:
Im Zeitraum von August 2020 bis Juli 2021 in Ternitz
22.10.21 10.00 11.30 Saal 180, I. Stock
Vergehen der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs. 1 und Abs 4 StGB;
Vergehen der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 erster Fall StGB sowie das Vergehen der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 zweiter Fall StGB
wesentlicher Anklagevorwurf:
Die Angeklagte soll wahrheitswidrig behauptet haben, ihr Ehegatte habe ein Rotlichtlokal angemietet ihr gedroht, dass sie ihr Kind verlieren werde, sie auf die Straße fliegen und er sie fertigmachen werde, wenn sie kein Geld mehr nach Hause bringe, und er sie bei der Polizei anzeigen werde, sodass sie wieder gezwungen gewesen sei, sich zu prostituieren, und sie in der Folge das gesamte Geld, das sie durch die Prostitution verdient habe, ihrem Ehemann übergeben habe müssen.
Tatort und Tatzeit:
Am 23.02. 2021 in Wiener Neustadt und am 21.04.20021 in Wiener Neudorf.
22.10.21 11.15 13.00 Saal 152 I. Stock
Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB u.a. Del.
Wesentlicher Anklagevorwurf
gewaltsame Wegnahme des Handys um zu verhindern, dass Polizei gerufen werden kann
Tatort und Tatzeit:
September 2021 in Tribuswinkel