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Änderungsbeschluss zum Haushaltsplan 2021/2022 der Landeshauptstadt Mainz

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Academic year: 2022

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Änderungsbeschluss zum

Haushaltsplan 2021/2022 der Landeshauptstadt

Mainz

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Änderungsbeschluss zum

Haushaltsplan 2021/2022

der Landeshauptstadt Mainz

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Änderungsbeschluss zur

Haushaltssatzung 2021/2022

der Landeshauptstadt Mainz

(6)

Festgesetzt werden 1.

755.204.490 Euro 768.958.626 Euro 791.910.771 Euro 818.445.430 Euro -36.706.281 Euro -49.486.804 Euro 2.

21.798.242 Euro 9.049.642 Euro 70.801.329 Euro 35.660.469 Euro 232.068.836 Euro 109.351.343 Euro -161.267.507 Euro -73.690.874 Euro

139.469.265 Euro 64.641.232 Euro

0 Euro 0 Euro

69.525.698 Euro 73.690.874 Euro

91.741.809 Euro 0 Euro

161.267.507 Euro 73.690.874 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitions- kredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich in 2021 auf 62.934.329 Euro und in 2022 auf 23.194.395 Euro.

2021

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen verzinste Kredite zur Finanzierung von übertragenen

Investitionsauszahlungsermächtigungen aus Vorjahren auf zusammen auf

2021 im Ergebnishaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf im Finanzhaushalt

Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Mainz für die Jahre 2021 und 2022

vom 28.04.2021

Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgenden Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung beschlossen:

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt für 2021 auf 76.105.929 Euro und für 2022 auf 38.246.395 Euro.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

2022

zinslose Kredite auf

2022

verzinste Kredite zur Finanzierung der im Haushaltsplan 2021/2022 veranschlagten Investitionsauszahlungsermächtigungen auf

(7)

1.

0 Euro 900.000 Euro 0 Euro 900.000 Euro 2.

5.000.000 Euro 150.000 Euro 0 Euro 5.150.000 Euro 3.

0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro

- 350 v.H. 350 v.H.

- 480 v.H. 480 v.H.

- 440 v.H. 440 v.H.

- 186 Euro 186 Euro

- 216 Euro 216 Euro

- 216 Euro 216 Euro

- 600 Euro 600 Euro

c) Gebäudewirtschaft auf

§ 7 Gebühren und Beiträge

In den Stadtteilen Mainz-Ebersheim, Mainz-Laubenheim und Mainz-Hechtsheim werden Beiträge zur Weinbergshut erhoben. Die Umlage erfolgt mit 100 % der Gesamtkosten auf die Weinbergsbesitzer nach der Größe der im Ertrag stehenden Weinberge.

Auf die jeweils vorliegenden Steuersatzungen wird im Einzelfall verwiesen.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

a) Entsorgungsbetrieb auf b) Kommunale Datenzentrale auf

b) Kommunale Datenzentrale auf c) Gebäudewirtschaft auf zusammen auf

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt für das Wirtschaftsjahr 2021 auf

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

c) Gebäudewirtschaft auf

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt für 2021 auf 850.000.000 Euro und für 2022 auf 850.000.000 Euro.

a) Entsorgungsbetrieb auf

zusammen auf

a) Entsorgungsbetrieb auf b) Kommunale Datenzentrale auf

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Grundsteuer B auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

Verpflichtungsermächtigungen

Gewerbesteuer auf

§ 6 Steuersätze

Grundsteuer A auf

Die Steuersätze für die Gemeinde werden wie folgt festgesetzt:

2021 2022

für jeden weiteren Hund für jeden gefährlichen Hund

2021 2022

für den zweiten Hund für den ersten Hund

(8)

2.391.006 Euro 2.423.404 Euro

Michael Ebling Oberbürgermeister

Das Volumen des Leistungsentgeltes gemäß § 18 TVöD beträgt für das Jahr

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 200.000 Euro sind der Investitionsübersicht des jeweiligen Teilhaushaltes einzeln darzustellen.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug:

§ 11 Altersteilzeit

§ 12 Leistungszahlungen

Stadtverwaltung

§ 8 Eigenkapital

Mainz, den

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

2022

903.847.117 903.847.117

Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2020

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2021 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2022 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 75.000 Euro überschritten sind.

Gemäß § 4 TV FlexAZ liegt die Quote von 2,5 v.H. für das Jahr 2021 bei 80 Beschäftigten, im Jahr 2022 bei 82 Beschäftigten.

2021

867.140.836 817.654.032 764.262.310 714.264.814

Euro Euro Euro Euro Euro

(9)

Ergänzung en zum

Vorbericht

(10)

Ergänzung zum Vorbericht

(gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO)

zu 4. Rahmenbedingungen des Doppelhaushaltes 2021/2022

Über die für das Haushaltsjahr 2021 für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen vorgesehene Aufnahme von Krediten im Gesamtbetrag von 69.525.698 Euro entsteht für die Finanzierung von bereits laufenden Investitionsmaßnahmen aus Vorjahren, die im Jahr 2021 kassenwirksam werden, ein zusätzlicher Investitionskreditbedarf von über 91 Mio. Euro.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass Auszahlungsermächtigungen für begonnene Investitionsmaß- nahmen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung bestehen bleiben, die Kreditermächtigung für diese Maßnahmen jedoch nur bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres gültig ist.

Gerade bei großen Bauvorhaben, die von der Planung bis zur Fertigstellung oft über 5 bis 6 Jahre, in Einzelfällen noch länger laufen, ergibt sich die Diskrepanz, dass die Auszahlungsermächtigung wei- terbesteht, die für die Maßnahme bestehende Kreditermächtigung aber bereits untergegangen ist.

Hierdurch haben sich über die letzten Jahre sukzessive Auszahlungsermächtigungen durch Übertra- gungen aus Haushaltsvorjahren aufgebaut, denen keine Kreditermächtigung mehr gegenübersteht.

In den vergangenen Jahren konnten die übertragenen Auszahlungsermächtigungen durch die Kredi- termächtigung des laufenden Haushaltsjahres gedeckt werden. Dies war möglich, weil neu veran- schlagte Investitionsmaßnahmen nicht oder zeitlich verzögert realisiert wurden. Bereits 2019 und 2020 musste die Kreditermächtigung vollständig in Anspruch genommen werden.

Aufgrund des großen Umfanges der Übertragungen von 2020 nach 2021 und der prognostizierten Kassenwirksamkeit wird der im Haushaltsjahr 2021 veranschlagte Kreditbedarf nicht ausreichen.

Der Gesamtbetrag der Investitionskredite wird deshalb in der Haushaltssatzung 2021 um 91.741.809 Euro erhöht; es handelt sich dabei um eine Kreditaufnahme, die bereits in Haushaltsvorjahren durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde.

Bei diesem zusätzlichen Kreditbedarf sind zusätzliche Einzahlungen aus Zuwendungen in Höhe von

pauschal 30 % berücksichtigt.

(11)

* der Betrag beinhaltet 131,1 Mio. Euro zur Finanzierung von Investitionsauszahlungsermächtigungen aus Vorjahren Übersicht über die Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen lfd. Nr. Inanspruchnahme JahrInvestitionenInvestitions- förderungs- maßnahmen in 1.000 € 1 5. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 2016 23.427 1.913 2 4. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 2017 39.199 7.489 3 3. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 2018 49.222 12.769 4 2. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 2019 84.023 19.439 5 1. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2020 63.992 7.862 6 Ansatz des 1. Haushaltsjahres 2021 (Doppelhaushalt 2021/2022) 2021 * 230.148 1.921 7 Ansatz des 2. Haushaltsjahres 2022 (Doppelhaushalt 2021/2022) 2022 107.851 1.500 8 1. Haushaltsfolgejahr (Planung)2023 52.910 1.500 9 2. Haushaltsfolgejahr (Planung)2024 29.781 1.500

(12)

* der Betrag beinhaltet die zum 01.01.2016 vom Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Mainz in den Kernhaushalt der LH Mainz übertragenen Investitionskredite in Höhe von EUR 97,6 Mio. ** der Betrag beinhaltet EUR 91,7 Mio. zur Finanzierung von Investitionsauszahlungsermächtigungen aus Vorjahren Übersicht über die Entwicklung der Investitionskredite, kreditähnliche Rechtsgeschäfte lfd. Nr. Inanspruchnahme JahrInvestitions- kreditekreditähnliche Rechtsgeschäfte in 1.000 € 1 5. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 2016 *121.545- 2 4. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 2017 28.500 - 3 3. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 2018 35.000 - 4 2. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 2019 68.700 - 5 1. Haushaltsvorjahr (vorläufiges Jahresergebnis) 2020 58.840 - 6 Jahresergebnis (Ansatz des 1. Haushaltsjahres – Doppelhaushalt 2021/2022) 2021 **161.268- 7 Jahresergebnis (Ansatz des 2. Haushaltsjahres – Doppelhaushalt 2021/2022) 2022 73.691 - 8 1. Haushaltsfolgejahr (Planung)2023 26.378 - 9 2. Haushaltsfolgejahr (Planung)2024 0 -

(13)

Finanzhaushalt

(14)

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ErgebnisseAnsätze einschl. Nachträge

AnsätzeAnsätzePlanungsdatenPlanungsdaten 201920202021202220232024 1.10 - Hauptamt-20.647.285-46.058.451-24.849.453-41.206.135-25.330.259-4.157.325 2.12 - Amt für Stadtforschung und nachhaltige Stadtentw.-610.363-642.775-865.379-804.970-780.622-794.242 3.14 - Revisionsamt-1.242.687-1.108.919-1.096.255-1.048.780-1.013.048-1.035.585 4.20 - Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport-19.158.359-18.267.958-16.084.486-15.171.424-14.785.110-15.074.827 5.30 - Rechts- und Ordnungsamt-6.350.634-6.580.409-7.345.858-8.095.827-8.475.903-8.726.763 6.31 - Verkehrsüberwachungsamt-1.004.858-1.127.423-861.212-442.108-878.956-926.922 7.33 - Bürgeramt-5.528.137-4.959.859-8.100.466-5.772.330-5.612.886-6.651.764 8.37 - Feuerwehr-19.839.149-19.665.820-24.785.278-32.015.141-24.512.404-20.565.303 9.40 - Schulamt-30.607.970-15.714.710-41.295.393-38.034.676-21.876.684-12.728.793 10.42 - Amt für Kultur und Bibliotheken-18.978.313-22.046.904-22.894.433-20.564.581-21.042.362-21.416.442 11.44 - Peter-Cornelius-Konservatorium-2.172.216-3.108.546-2.552.239-2.849.482-3.328.429-3.427.847 12.451 - Gutenberg-Museum-1.637.285-1.737.899-2.508.947-2.270.213-3.101.022-1.927.268 13.452 - Naturhistorisches Museum-2.043.638-1.318.994-1.309.417-1.435.879-1.390.471-1.427.875 14.47 - Stadtarchiv-899.136-798.743-874.112-870.604-877.598-894.719 15.50 - Amt für soziale Leistungen-99.412.134-97.720.182-97.533.580-99.398.224-101.623.099-101.968.785 16.51 - Amt für Jugend und Familie-111.800.272-107.699.590-130.156.115-128.220.408-125.569.465-126.707.869 17.60 - Bauamt-3.670.369-5.161.349-5.208.972-5.308.223-5.779.496-5.915.388 18.61 - Stadtplanungsamt-29.312.129-25.518.719-33.580.343-36.999.481-31.122.518-31.619.731 19.67 - Grün- und Umweltamt-16.495.096-20.589.764-19.477.846-21.646.490-19.936.300-19.220.145 20.80 - Amt für Wirtschaft und Liegenschaften-79.061.700-51.655.566-70.077.266-70.856.923-76.893.144-86.046.226 21.ALLGFIN - Allgemeine Finanzwirtschaft440.164.373434.052.335371.987.785468.370.666477.369.565491.184.980 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag*-30.307.356-17.430.245-139.469.265-64.641.233-16.560.21119.951.161 *Die Abweichungen im ämterbezogenen Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag gegenüber dem Gesamtergebnis aus dem Finanzhaushalt beruhen auf Rundungsdifferenzen.

Übersicht über die Finanzdaten der Teilhaushalte in €

Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag des Teilfinanzhaushaltslfd. Nr.

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Erläuterungen und Haushaltsvermerke zum Inves tit ions projekt 7.100000 Invest it ionen aus V orjahre

Allgemeine Erläuterungen: Nach § 17 GemHVO bleiben Auszahlungsermächtigungen für Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen (§ 17 Abs. 2 GemHVO). Dem gegenüber gilt, bei kreditfinanzierten Investitionsvorhaben, die Kreditermächtigung grundsätzlich nur bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres (§103 Abs. 3GemO). Gerade bei großen Bauvorhaben (Schulen, Kindertagesstätten) ergibt sich daraus folgende Diskrepanz: Die Errichtung von Gebäuden läuft in nicht wenigen Fällen von der ersten Planung bis zur Fertigstellung und Nutzungsaufnahme über fünf bis sechs Jahre, in Einzelfällen länger. Die ursprünglich für das Projekt veranschlagte Investitionskreditermächtigung ist aber bereits nach zwei Jahren nicht mehr gültig. Hierdurch haben sich über die letzten Jahre sukzessive Auszahlungsermächtigungen durch Übertragungen aus Haushaltsvorjahren aufgebaut, denen keine Kreditermächtigung mehr gegenübersteht. In den vergangenen Jahren konnten die übertragenen Auszahlungsermächtigungen durch die laufende Kreditermächtigung des laufenden Haushaltsjahres gedeckt werden. Dies war möglich, weil neu veranschlagte Investitionsmaßnahmen nicht oder zeitlich verzögert realisiert wurden. Aufgrund des großen Umfanges der Übertragungen von 2020 nach 2021 und der prognostizierten Kassenwirksamkeit wird der im Haushaltsjahr 2021 veranschlagte Kreditbedarf nicht ausreichen. Die Investitionen aus Vorjahren wurden aus technischen Gründen in einem Investitionsprojekt zusammengefasst. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um geförderte Maßnahmen, deshalb werden Einzahlungen aus Zuwendungen mit pauschal 30 % veranschlagt. Die einzelnen Investitionsauszahlungsermächtigungen ergeben sich aus den jeweiligen Übertragungen. Die Gesamtein-/auszahlungen der Maßnahme betragen in Summe Einzahlungen39.317.918 € Summe Auszahlungen- 131.059.727 € Saldo Ein-/Auszahlungen- 91.741.809 €

(23)
(24)

Dezernat II

Stadthaus Große Bleiche

Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1 | 55116 Mainz Postfach 3820 | 55028 Mainz

Tel. 06131 12-2030 Fax 06131 12-2029

finanzdezernat@stadt.mainz.de www.mainz.de

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