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Ehrenkodex des Rates der Landeshauptstadt Mainz

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Academic year: 2022

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Ehrenkodex des Rates der Landeshauptstadt Mainz

Allen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ist bewusst, dass sie besondere Verantwortung tragen. Die Öffentlichkeit erwartet von den von ihr gewählten Repräsentanten unbeeinflusste und am Gemeinwohl orientierte Entscheidungen.

Deshalb gelten über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus für die Tätigkeit in den jeweiligen Gremien folgende Grundsätze:

1. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nehmen keine Zuwendungen an, die ihnen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Rats- und

Ausschussmitglieder angeboten werden und auf die kein Rechtsanspruch besteht.

2. Die Annahme von Bewirtungen und Dienstleistungen im Rahmen des Mandats (z.B.

bei Sitzungen, Besichtigungen, Besprechungen. Jubiläen, Ausstellungseröffnungen, Einweihungen, Sportveranstaltungen) bleibt erlaubt, wenn sie üblich und angemessen sind, dem Gebot der Höflichkeit entsprechen und sich die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger einer solchen Annahme nicht entziehen können, ohne damit gegen gesellschaftliche Normen zu verstoßen. Dies gilt auch für die Arbeit in

Aufsichtsgremien kommunaler Unternehmen.

3. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nehmen keine Vergünstigungen, z.B. bei Konditionen von Kreditinstituten, Bezugsbedingungen von Versorgungsunternehmen, Ausschreibungen und Aufträgen der öffentlichen Hand, Kauf- und Mietpreisen für Wohnungen und Grundstücke, Einkaufsmöglichkeiten in Unternehmen an, soweit diese im Zusammenhang mit der Mandatsausübung stehen und anderen Personen grundsätzlich nicht angeboten werden.

4. Die Mitglieder von Aufsichtsgremien kommunaler und stadtnaher Unternehmen vertreten ausschließlich die öffentlichen Interessen der Stadt und die

Unternehmensinteressen, nicht die Interessen Dritter.

5. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nehmen im Zusammenhang mit einer Tätigkeit in einem Aufsichtsgremium eines Unternehmens, in das sie gewählt oder entsandt sind, keine Vorteile jeder Art (z.B. Reisen) an, die nicht der

Aufgabenerfüllung im Unternehmen dienen oder damit zusammenhängen.

6. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger verwenden Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mandatsträger bekannt werden, nicht zur Erlangung eines Vorteils für sich oder Dritte.

7. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zeigen einen Korruptionsverdacht unverzüglich dem Vorsitzenden des Stadtrates an.

8. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger setzen sich auch in der Öffentlichkeit für die Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption ein.

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