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Meldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

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Formularnummer: 30_0047 | Stand: 29.10.2019 | 11.24 Uhr

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Stadtverwaltung Mainz

Standes-, Rechts-und Ordnungsamt

Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Stadthaus, Kreyßig-Flügel

Kaiserstraße 3 – 5 55116 Mainz

Stadtverwaltung Mainz

Standes-, Rechts-und Ordnungsamt

Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Stadthaus, Kreyßig-Flügel

Kaiserstraße 3 – 5 55116 Mainz

Tel. 06131 12-3236 Fax 06131 12-3010

Meldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

1. Angaben zum Betrieb

Erlaubnisinhaber/in (Familienname, Vorname/n oder Firma) Straße | Hausnummer

PLZ Ort

(Mobil-) Telefon (freiwillige Angabe) E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)

Ort | Datum Unterschrift der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers bzw. der stellvertretenden Person

2. Angaben zu der im Prostitutionsgewerbe tätigen Person

Name Vorname/n

Geburtsname Geburtsort Geburtsdatum

Straße | Hausnummer Zusatz (z.B. auf dem Briefkasten) Staatsangehörigkeit

PLZ Ort

(Mobil-) Telefon (freiwillige Angabe) E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)

Aufenthalt in den letzten fünf Jahren

von – bis Straße, Hausnummer, PLZ, Ort

von – bis Straße, Hausnummer, PLZ, Ort

von – bis Straße, Hausnummer, PLZ, Ort

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Formularnummer: 30_0047 | Stand: 29.10.2019 | 11.24 Uhr

Seite 2 | 2 Stadtverwaltung Mainz | Standes-, Rechts-und Ordnungsamt | Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Meldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

3. Checkliste Unterlagen

Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel wird nachgereicht ist beigefügt

Führungszeugnis der Belegart 0

(zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, Verwendungszweck „Erlaubnis nach § 12 ProstSchG“)

beantragt am ist beigefügt

4. Hinweise

• Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird gemäß § 15 Abs. 2 ProstSchG eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.

• Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und selbstständig oder nichtselbstständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel, soweit sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates haben.

Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben und stimme der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu.

Informationen zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie unter www.mainz.de/dsgvo.

Ort | Datum Unterschrift der zu überprüfenden Person

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