• Keine Ergebnisse gefunden

Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) 1. Angaben zum Betrieb

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) 1. Angaben zum Betrieb"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Formularnummer: 30_0042 | Stand: 09.04.2019 | 11:57 Uhr Seite 1 | 3 Stadtverwaltung Mainz

Standes-, Rechts-und Ordnungsamt Stadthaus, Kreyßig-Flügel

Kaiserstraße 3-5 55116 Mainz

Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung Tel.: 06131 12-3236 Fax: 06131 12-3010

Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

1. Angaben zum Betrieb

Inhaber/in des Prostitutionsgewerbes (Name, Vorname oder Firma) Straße | Hausnummer (des Prostitutionsgewerbes)

PLZ Ort

(Mobil-) Telefon (freiwillige Angabe) E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)

Die Erlaubnis nach § 12 ProstSchG für das Prostitutionsgewerbe wurde erteilt am:

Ort | Datum Unterschrift der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers

bzw. der stellvertretenden Person

2. Angaben der zur Vertretung berufenen Person 2.1 Person

Name, ggf. Geburtsname Geburtsdatum

Vorname/n Geburtsort

Staatsangehörigkeit Geburtsland

(Mobil-) Telefon (freiwillige Angabe) E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe) Straße | Hausnummer

PLZ Ort

Aufenthalt in den letzten 5 Jahren

von bis Aufenthaltsort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) von bis Aufenthaltsort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) von bis Aufenthaltsort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) von bis Aufenthaltsort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

(2)

Formularnummer: 30_0042 | Stand: 09.04.2019 | 11:57 Uhr Seite 2 | 3 Stadtverwaltung Mainz

Standes-, Rechts-und Ordnungsamt Stadthaus, Kreyßig-Flügel

Kaiserstraße 3-5 55116 Mainz

Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung Tel.: 06131 12-3236 Fax: 06131 12-3010

Sind oder waren Sie Mitglied in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt und sind seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen?

nein ja

Ausübung einer beruflichen Tätigkeit als Geschäftsführer/in einer GmbH, als persönlich haftender Gesellschafter /in einer OHG oder KG oder als Inhaber/in eines Einzelhandelsunternehmens in den letzten 5 Jahren:

nein ja Falls ja:

Firmenbezeichnung Anschrift

2.2. Überprüfung der Zuverlässigkeit Anhängige Strafverfahren?

nein ja

Justizbehörde | Aktenzeichen

Anhängige Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit?

nein ja

Behörde | Aktenzeichen

Eintragungen im Schuldnerverzeichnis?

nein ja

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung eines Eröffnungsantrags mangels Masse ? innerhalb der letzten fünf Jahre

nein ja

Amtsgericht | Aktenzeichen

Anhängige oder abgeschlossene Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung und/oder Rücknahme oder Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis?

nein ja

Behörde | Aktenzeichen

(3)

Formularnummer: 30_0042 | Stand: 09.04.2019 | 11:57 Uhr Seite 3 | 3 Stadtverwaltung Mainz

Standes-, Rechts-und Ordnungsamt Stadthaus, Kreyßig-Flügel

Kaiserstraße 3-5 55116 Mainz

Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung Tel.: 06131 12-3236 Fax: 06131 12-3010

3. Checkliste erforderliche Unterlagen

Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Erlaubnis nach § 12 ProstSchG des Prostitutionsgewerbes

wird nachgereicht

ist beigefügt

Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel

wird nachgereicht

ist beigefügt

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)

beantragt am

ist beigefügt

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)

beantragt am

ist beigefügt

Auskunft aus dem elektronischen Vollstreckungsportal ( www.vollstreckungsportal.de )

beantragt am und wird nachgereicht

ist beigefügt Bescheinigung in Steuersachen (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt)

beantragt am und wird nachgereicht

ist beigefügt Auskunft des Amtsgerichts hinsichtlich eines Insolvenz-/ Konkursverfahrens (zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht)

beantragt am und wird nachgereicht

ist beigefügt

4. Hinweise

• Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Umfang der Erlaubnis, die Mindestgebühr beträgt nach der Ziffer 5.1 der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Besonderes Gebührenverzeichnis) 240 Euro.

• Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird gemäß § 15 Abs. 2 ProstSchG eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.

• Ausländische Personen, die sich in Deutschland aufhalten und selbstständig oder nicht-selbstständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel, soweit sie nicht die Staatsan- gehörigkeit eines EU/EWR Mitgliedstaates haben.

Ich versichere/Wir versichern die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.

Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass die in diesem Antrag aufgeführten Behörden die für die Bearbeitung erforderlichen Auskünfte erteilen und Akteneinsicht gewähren.

Informationen zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie auf www.mainz.de/dsgvo

Ort | Datum Unterschrift der zur Stellvertretung berufenen Person

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

• Bei der ersten Anmeldung ist der Nachweis einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung vorzulegen. • Für eine Verlängerung der

Der/Die Betreiber/in eines Prostitutionsgewerbes darf eine Person nicht als Prostituierte oder Prostituierten in seinem Prostitutionsgewerbe tätig werden lassen, wenn für ihn

Er hat ferner die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den

Bitte beachten Sie, dass für den/die Betriebsleiter/-in/-innen oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragte/-n eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister

In einer Spielhalle oder einem Gebäude oder einem Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle befindet, können keine Sportwetten oder ähnliches angeboten werden (§ 21 GlüStV). Zu

Das Landratsamt Zwickau benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht

Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis beigefügt wird nachgereicht (Bitte holen Sie eine Selbstauskunft beim Zentralen Vollstreckungsgericht.

ja nein ja nein Aufenthalt und berufliche Betätigung in den letzten drei Jahren:. von bis Aufenthaltsort