• Keine Ergebnisse gefunden

TOP 9 - Evaluation zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) im Land Bremen – „Fortschreibung des Evaluationsberichts für den Zeitraum 01.10.2020 bis 30.06.2021“

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "TOP 9 - Evaluation zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) im Land Bremen – „Fortschreibung des Evaluationsberichts für den Zeitraum 01.10.2020 bis 30.06.2021“"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

In der Senatssitzung am 10. August 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa

09.08.2021

N e u f a s s u n g

Vorlage für die Sitzung des Senats am 10.08.2021

„Evaluation zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) im Land Bremen“

„Fortschreibung des Evaluationsberichts für den Zeitraum 01.10.2020 bis 30.06.2021“

A. Problem

Mit Beschluss des Senates vom 22.12.2020 bat dieser um die Vorlage eines erneuten Berichts Mitte 2021 mit einer weiteren Bewertung und unter Einbeziehung der

Auswirkungen der Corona-Pandemie.

B. Lösung

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa legt die als Anlage beigefügte

Fortschreibung des Evaluationsberichts für den Zeitraum 01.10.2020 bis 30.06.2021 vor.

C. Alternativen Keine Alternativen

D. Finanzielle, personalwirtschaftliche und genderbezogene Auswirkungen Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen ergeben sich aus dem Bericht nicht. Die Regelungen wenden sich an Menschen jeglichen Geschlechts. In der Prostitution sind überwiegend Frauen tätig.

Die Prostitutions-Statistikverordnung – ProstStV – sieht keine Erhebung des

Geschlechts im Rahmen der Anmeldung vor; deshalb stehen keine entsprechenden Zahlen zur Verfügung.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist abgestimmt mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, dem Senator für Inneres, der

Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) und dem Magistrat Bremerhaven.

(2)

2 F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem

Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

1. Der Senat nimmt die Fortschreibung des Evaluationsberichts zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes im Land Bremen zur Kenntnis und bittet die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa diesen der Deputation für

Wirtschaft und Arbeit vorzulegen.

2. Der Senat bittet die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa einen erneuten Evaluationsbericht nach Vorlage der wissenschaftlichen Evaluation des

Bundes, voraussichtlich Ende 2023, vorzulegen.

(3)

3 Anlage

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa

Fortschreibung des Evaluationsberichtes vom 22.12.2020

Evaluation zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) im Land Bremen Betrachtungszeitraum 01.10.2020 bis 30.06.2021

Nach den jeweils im Land Bremen geltenden Verordnungen zum Schutz vor

Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 war die Ausübung der Prostitution sowie die Öffnung der Prostitutionsstätten für den Betrachtungszeitraum nur in den Zeiten vom 01.10. bis 02.11.2020 sowie ab dem 21.06.2021 erlaubt.

Anmeldeverfahren für Prostituierte

Das im Bericht vom 22.12.2020 beschriebene Verfahren und die dort aufgeführten Abläufe haben sich bewährt und werden von den Prostituierten und den

Mitarbeiter*innen als positiv empfunden. Daher gab es hier keine Veränderungen.

Im Betrachtungszeitraum waren sowohl in Bremen wie auch in Bremerhaven Anmeldungen und die gesundheitlichen Beratungen nach dem ProstSchG durchgehend möglich.

Es wurden insgesamt 87 Anmeldebescheinigungen im Land Bremen ausgestellt. In der Stadtgemeinde Bremen 75 und in Bremerhaven 12.

11 Personen haben ihre Anmeldebescheinigungen zurückgegeben.

Folgende Staatsangehörigkeiten wurden für den Betrachtungszeitraum erfasst:

Staatsangehörigkeit Bremen Bremerhaven

bulgarisch 10 2

deutsch 18 1

estnisch 1 0

ghanaisch 3 0

kolumbianisch 1 0

lettisch 3 0

litauisch 3 1

niederländisch 1 0

polnisch 4 2

rumänisch 16 3

russisch 3 0

slowenisch 1 0

spanisch 2 0

(4)

4

thailändisch 5 0

tschechisch 1 0

ukrainisch 1 0

ungarisch 2 3

Gesamt 75 12

Erlaubnisverfahren für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Im Betrachtungszeitraum wurden insgesamt 33 Erlaubnisse zum Betrieb einer

Prostitutionsstätte erteilt - 20 in der Stadtgemeinde Bremen und 13 in Bremerhaven.

10 Anträge wurden zurückgezogen.

Kontrollen

Es wurden insgesamt 39 gewerberechtliche Kontrollen im Land Bremen durchgeführt.

In der Stadtgemeinde Bremen 28 angekündigte (im Rahmen der Erlaubniserteilung) sowie 2 unangekündigte Kontrollen. In Bremerhaven wurden 9 unangekündigte

Kontrollen durchgeführt. Bei den Kontrollen gab es keine Beanstandungen hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und der Maßgaben der Betriebskonzepte.

Fazit

Aufgrund der weiteren Corona bedingten Schließungen der Prostitutionsstätten und dem Verbot der Prostitution liegt auch weiterhin kein ausreichendes Datenmaterial für eine aussagefähige Bewertung, inwieweit insbesondere der Schutzzweck des

ProstSchG umgesetzt werden konnte, vor.

Das ProstSchG sieht in § 38 die Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation auf Bundesebene ab dem Jahr 2022 vor. Hier werden die Länder entsprechend beteiligt, so dass länderspezifische Problemstellungen Berücksichtigung finden werden.

Das Ergebnis dieser Evaluation dürfte eine deutlich höhere Aussagekraft über die Wirkung der Vorgaben des ProstSchG haben und eventuell auch zu einer Anpassung einzelner Regelungen im Gesetz führen.

Ein erneuter Bericht unter Einbeziehung der Ergebnisse der Evaluation auf Bundesebene ist daher nach Vorlage des Evaluationsberichtes des Bundes vorgesehen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIM) ist Ende 2018 von der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport beauftragt worden,

Wie viele Fälle sind bekannt, in denen Schülerinnen und Schüler aus dem Land Bremen während eines Ferienaufenthalts im Ausland verheiratet wurden, und in wie vielen Fällen sind

Eine enge Kommunikation mit der Agentur für Arbeit erfolgt während der Einfüh- rung von „Lebensbegleitende Berufsberatung“ über die Strukturen der Jugend- berufsagentur

Das Innovationsprogramm 2020 hat mit branchenübergreifenden Handlungsfel- dern wie Informations- und Kommunikationstechnologien, Maschinenbau/Robotik und Innovative Materialien

Der Senat bittet den Senator für Finanzen die notwendigen Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 2.500 je Monat zur Verfügung zu stellen, um die Liquidität der privaten Testan- bieter im

Gemäß Beschluss des Senats vom 27.06.2017 sind die Gewerbebehörden grundsätzlich für den Vollzug des ProstSchG zuständig, womit in Bremen der Senator für Wirtschaft, Arbeit

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 07.12.2020 einer mündlichen Antwort auf die

Personennahverkehr vor und lässt eine Antragstellung durch die Aufgabenträger für den Zeitraum bis Ende 2020 zu, da der Schadensausgleich gegenüber den Aufgabenträgern keine Beihilfe