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TOP 11 - Fortschreibung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 26. Mai 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

25.05.2020

Neufassung

Vorlage für die Sitzung des Senats am 26.05.2020

„Fortschreibung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention“

A. Problem

Der Senat hat am 2.12.2014 den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-

Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Land Bremen beschlossen. Im Aktionsplan ist für das Jahr 2019 eine Evaluation und eine anschließende Fortschreibung des Planes

festgeschrieben.

Einführung:

Die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIM) ist Ende 2018 von der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport beauftragt worden, den Bremer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK von 2014 zu evaluieren. Die Evaluation wurde in Kooperation mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, dem Landesteilhabebeirat und dem Büro des Landesbehindertenbeauftragten durchgeführt. Der Evaluationsbericht der Monitoring-Stelle wurde im Januar 2020 vorgelegt.

Als Grundlagen für die Evaluation dienten der Bremer Landesaktionsplan selbst sowie die seit 2014 erhobenen Zwischenstände zu den einzelnen Maßnahmen. Der Landesaktionsplan aus 2014 listet annähernd 200 Maßnahmen auf. Schwerpunkte der Evaluation bildeten unter anderem die Rückbindung des Aktionsplans an die UN-BRK, die Strukturen zur Erstellung und Umsetzung des Plans sowie die Beteiligung der Zivilgesellschaft. Des Weiteren wurde das Handlungsfeld "Pflege und Gesundheit" näher untersucht.

Vorgehen:

Um eigene Daten zu erheben, hat die Monitoring-Stelle insgesamt fünf leitfragengestützte Interviews mit Expert_innen durchgeführt. Interviewt wurden Vertreter_innen des Landesteilhabebeirats, der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, der Stadt Bremerhaven, der Bremischen Bürgerschaft sowie vom Büro des Landesbehindertenbeauftragten. Zudem hat die Monitoring-Stelle zwei Gruppendiskussionen veranstaltet. An dem Prozess der Evaluierung wurden neben den Mitgliedern des Landesteilhabebeirats und der Verwaltung auch Personen aus Zivilgesellschaft und der Selbstvertretung beteiligt. Der Evaluationsbericht wurde im Januar 2020 fertiggestellt und im Rahmen einer Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung des Landesaktionsplans im Landesteilhabebeirat am 13. Februar 2020 vorgestellt.

Der Evaluationsbericht:

Die Evaluation ist in zwei Teile gegliedert: Der erste Teil ist eine Betrachtung und Würdigung des ersten Aktionsplanes und im zweiten Teil finden sich Empfehlungen für die Fortschreibung. Im Anhang gibt es zusätzlich Hinweise zu den Abschließenden Bemerkungen, die die UN zum Nationalen Aktionsplan in 2015 gegeben haben.

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Betrachtung und Würdigung des ersten Aktionsplanes:

Der Aktionsplan wurde in einem langen Prozess von 2012 bis 2014 von einem Temporären Expertinnen und Expertenkreis (TEEK) erarbeitet. Dieser Prozess unter Beteiligung der Vereine und Verbände der behinderten Menschen (Zivilgesellschaft) wird in der Evaluation ausdrücklich als positiv bewertet. Kritisch wird jedoch bemerkt, dass es keine offenen Beteiligungsformate gegeben hat und schwer erreichbare Menschen mit Behinderungen, z.B.

in Einrichtungen, nicht einbezogen worden sind.

Bei den Themen, die im bremischen Landesaktionsplan als Querschnittsthemen behandelt worden sind, wird das Thema „Frauen mit Behinderung“ (Artikel 5) grundsätzlich als gut umgesetzt hervorgehoben. Das DIM kritisiert jedoch, dass nicht in jedem Handlungsfeld Maßnahmen zu diesem Thema zu finden sind und dass es zusätzlicher Daten bedarf, um die Situation von behinderten Frauen besser beurteilen zu können.

Darüber hinaus wird in der Evaluation angemerkt, dass behinderte Kinder (Artikel 7) nicht als Querschnittsthema vorkommen und lediglich im Handlungsfeld „Bildung“ erwähnt werden. Die Schlussfolgerung lautet: „Von einer Berücksichtigung von Kindern mit Behinderungen als Querschnittsthema ist der Plan daher weit entfernt.“

Das Thema Bewusstseinsbildung wiederum wird als positives Beispiel für eine gelungene Darstellung benannt, wohingegen beim Thema „Zugänglichkeit“ kritisiert wird, dass es nicht in den Handlungsfeldern „Bildung“, „Arbeit“ und im Bereich der Dienstleistungen behandelt wird.

Deutlich angesprochen wird, dass Menschen in vulnerablen Lebenslagen entweder nur teilweise oder gar nicht im Plan berücksichtigt sind. Behinderte Menschen in vulnerablen Lebenslagen befinden sich in einer Lebenssituation, die besonders schutzbedürftig ist. Dazu gehören unter anderem behinderte Menschen in (geschlossenen) Einrichtungen, Menschen mit (schweren) Mehrfachbehinderungen, Migrant_innen und geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigungen, behinderte Menschen in Armut sowie behinderte Menschen in Wohnungslosigkeit.

Die Frage, ob der Aktionsplan eine Menschenrechtliche Ausrichtung im Sinne der UN-BRK hat, wird in der Evaluation wie folgt beantwortet: „Zusammenfassend lässt sich daher feststellen, dass der Plan eine menschenrechtliche Ausrichtung verfolgt und sich klar zu den Zielen und Verpflichtungen der Konvention bekennt.“ Allerdings werde die Definition von Behinderung nicht explizit aus der UN-BRK übernommen, was vom DIM kritisch gesehen wird.

Hinweise für die Fortschreibung:

Im Aktionsplan von 2014 gibt es acht Handlungsfelder. Das DIM schlägt vor, dass es zukünftig ein zusätzliches Handlungsfeld geben soll: Familie und Partnerschaft. Damit könnten die Themen „Familie“, „Behinderte Eltern“, „Eltern von behinderten Kindern“, „reproduktive Rechte“ sowie „sexuelle Selbstbestimmung“ aufgegriffen werden. Außerdem wird empfohlen, das Thema „Armut“ genauer zu betrachten, da viele behinderte Menschen gar kein Einkommen oder ein geringes Einkommen haben.

Dem Prozess für die Fortschreibung räumt das DIM einen großen Raum in der Evaluation ein.

Es werden eine Reihe von Vorschlägen für Arbeitsformate und für Zuständigkeiten gemacht:

Der Landesteilhabebeirat könne die Funktion des TEEK aus dem ersten Prozess übernehmen.

Um seine Sitzungen nicht zu überlasten, sollen Arbeitsgruppen zu den einzelnen Handlungsfeldern gebildet werden. Die zuständigen Senatsressorts sollen federführend die Zuständigkeit für eine Arbeitsgruppe erhalten. An allen AGs sollen der Focal Point (die zentrale staatliche Stelle gemäß Artikel 33 UN-BRK bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport (SJIS)), die Geschäftsstelle des Landesteilhabebeirats, der Landesbehindertenbeauftragte (LBB), die Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) sowie die Bürgerschaftsfraktionen teilnehmen. Hier würden die Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Die Ergebnisse würden dem Landesteilhabebeirat vorgestellt.

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Die Maßnahmen der zuständigen Ressorts für die zu erreichenden Ziele der UN-BRK, die im neuen Aktionsplan stehen sollen, sollen SMART formuliert sein. Das bedeutet u.a., dass sie zeitlich konkretisiert, mit Zahlen beschrieben und überprüfbar sind. Außerdem soll eindeutig beschrieben werden, welches Referat in den Ressorts für die Maßnahme zuständig ist. Es soll auch dargestellt werden, wie viel die Umsetzung der Maßnahme kosten würde und auch ob sie im aktuellen oder in zukünftigen Haushalten realisierbar ist.

Zur Vereinheitlichung der Arbeitsweise, zum Austausch untereinander und zur Erstellung des Landesaktionsplanes (Entwurf) soll eine Ressortübergreifende Arbeitsgruppe (RÜAG) eingerichtet werden, die regelmäßig tagt. Die Geschäftsführung soll bei SJIS liegen (Focal Point). Der Focal Point sollte laut der Evaluation auch stärker die Umsetzungssteuerung der Maßnahmen übernehmen. Dazu gehöre der regelmäßige Austausch mit den Senatsressorts, als auch regelmäßige Abfragen zum Stand der Maßnahmen.

Der bisherige Plan ist vom Senat beschlossen und von der Bürgerschaft gewürdigt worden.

Das DIM rät dazu, den kommenden Landesaktionsplan ebenfalls von der Bremischen Bürgerschaft beschließen zu lassen. Dies würde aus Sicht des DIM den enthaltenen Maßnahmen mehr Gewicht verleihen.

B. Lösung

Der Senat nimmt die Empfehlungen des DIM zur Kenntnis und orientiert daran grundsätzlich die weitere Vorgehensweise. Dies wird auch vom Landesteilhabebeirat unterstützt.

Um allen Handlungsfeldern des künftigen Landesaktionsplans genug Raum zu geben, soll die Entwicklung und Erörterung von Maßnahmenvorschlägen zwischen Juni 2020 und Februar 2021 in folgenden Arbeitsgruppen stattfinden:

 Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung

 Schutz der Persönlichkeitsrechte / Familie und Partnerschaft

 Arbeit und Beschäftigung / Armut

 Erziehung, Bildung und Wissenschaft

 Gesundheit und Pflege

 Kultur, Freizeit und Sport

 Information und Kommunikation

Die Sitzungen der Arbeitsgruppen sind öffentlich und barrierefrei zu erreichen. Online können Maßnahmenvorschläge für den künftigen Landesaktionsplan auf der Seite www.teilhabebeirat.bremen.de eingereicht werden.

Es wird eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe (RÜAG) eingerichtet, die regelmäßig tagt.

Die Geschäftsführung liegt beim Focal Point. Aus den Senatsressorts nehmen die benannten Vertreterinnen und Vertreter für den Landesteilhabebeirat an der RÜAG teil. Die Arbeitsgruppe dient der Prozesskoordinierung sowie der Abstimmung untereinander.

Die RÜAG legt dem Landesteilhabebeirat den Entwurf eines Landesaktionsplans vor der Beschlussfassung durch den Senat vor. Der Beirat erhält Gelegenheit für Diskussion und ggf.

einer abschließenden Stellungnahme, die dem Senat zur Verfügung gestellt wird.

Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe (RÜAG) soll dem Senat im dritten Quartal 2021 einen Entwurf für den Landesaktionsplan vorlegen.

C. Alternativen

Werden nicht vorgeschlagen.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Für die Fortschreibung des Landesaktionsplans unter Beteiligung des Landesteilhabebeirats

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und der Zivilgesellschaft sind zusätzliche Kosten, zum Beispiel für die Anmietung von barrierefreien Räumen, für die Bereitstellung von Gebärden- und Schriftdolmetschung, für Übersetzungen in Leichte Sprache und inhaltlich unterstützende Dienstleistungen, in Höhe von insgesamt bis zu 70.000 € zu erwarten. Die Mittel stehen in den Haushaltsvoranschlägen des Produktplan 41 für die Jahre 2020/2021 zur Verfügung.

Zusätzliche personalwirtschaftliche Auswirkungen werden durch den vorgeschlagenen Prozess der Fortschreibung nicht erwartet. Der erforderliche Personaleinsatz wird durch die Ressorts im Rahmen ihrer Personalbudgets zur Verfügung gestellt.

Die Umsetzung zu entwickelnder Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von entsprechenden, im Haushaltsplan des jeweiligen Jahres veranschlagten Haushaltsmitteln („Haushaltsvorbehalt“). Sollten zusätzliche finanzielle Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen notwendig werden, müssten diese im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung der Ressorts in den folgenden Jahren in der Haushaltsaufstellung oder im Haushaltsvollzug berücksichtigt werden.

Die Belange von Frauen mit Behinderung sind im vergangenen Aktionsplan als Querschnittsthema behandelt worden. Das bedeutet, dass in jedem Handlungsfeld die Belange von Frauen mit Behinderung zu berücksichtigen sind. Dies wird im neuen Aktionsplan ebenso umgesetzt. Hier ist die Kritik des DIM zu berücksichtigen, dass die Berücksichtigung der Belange von Frauen mit Behinderung stärker in Maßnahmen Ausdruck finden sollte.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Vorlage ist mit allen Senatsressorts, dem Landesbehindertenbeauftragten, dem Magistrat Bremerhaven, der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau und der Senatskanzlei abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

1. Der Senat nimmt die Evaluation des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention durch das Deutsche Institut für Menschenrechte zur Kenntnis.

2. Der Senat nimmt die Vorschläge zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Kenntnis und bittet die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport (hier:

Focal Point), die Geschäftsführung für den Prozess der Fortschreibung entsprechend zu organisieren und dabei eng mit der Geschäftsstelle des Landesteilhabebeirates zusammenzuarbeiten.

3. Der Senat bittet die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Zwischenstände des Prozesses im Herbst 2020 und Frühjahr 2021 der Staatsrätekonferenz vorzustellen, bevor dem Senat ein Entwurf des Aktionsplans vorgelegt wird.

Anlage

Evaluations-Bericht

Schematische Darstellung des Prozesses

Referenzen

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