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Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den 27. Verbändekonsultationen der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behin-dertenpolitischen Verbänden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutsch

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Academic year: 2022

Aktie "Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den 27. Verbändekonsultationen der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behin-dertenpolitischen Verbänden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutsch"

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Deutscher Gewerkschaftsbund DGB Bundesvorstand Abteilung Arbeitsmarktpolitik Silvia Helbig

Silvia.Helbig@dgb.de Telefon: 030/ 240 60 570 Telefax: 030/240 60 771 Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin www.dgb.de

A. Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen dauerhaft überdurch- schnittlich hoch

Menschen mit Behinderung sind in Deutschland deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit be- troffen. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfasst die Arbeitslosenquote schwerbe- hinderter Menschen. Diese lag 2016 bei 12,4 Prozent, die vergleichbare allgemeine Arbeits- losenquote betrug 7,8 Prozent.

Seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesregierung in 2009 erfolgten überwiegend bewusstseinsbildende Maßnahmen in Richtung Unternehmen zur besseren Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt. Diese haben jedoch hinsichtlich des Abbaus der Arbeitslosigkeit keine nennenswerten Erfolge gebracht.

Der Abstand zwischen beiden Gruppen ist seit 2009 annähernd gleich. 2009 betrug er 4,7 Prozentpunkte, 2016 4,6 Prozentpunkte. Auch bei der durchschnittlichen Dauer der Arbeits- losigkeit von schwerbehinderten Menschen hat sich im Vergleich 2009 zu 2016 nichts getan.

Diese betrug damals und auch jetzt noch 54 Wochen. Schwerbehinderte Menschen sind nach wie vor überwiegend langzeitarbeitslos.

Die Bundesregierung benennt in ihrem im Sommer 2016 verabschiedeten zweiten Aktions- plan zur Umsetzung der UN-BRK keinerlei Zielsetzungen oder geeignete Maßnahmen, um die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen perspekti- visch zu senken.

stellungnahme

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den

27. Verbändekonsultationen der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behin- dertenpolitischen Verbänden

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen

27.02.2018

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Seite 2 von 5 der Stellungnahme vom 27.02.2018

Grafik: Arbeitslosenquoten im Verlauf

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

B. Arbeitsmarktmaßnahmen stark gekürzt

Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu fördern, gibt es in Deutschland ein breites Angebot, welches die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, die Quali- fikation behinderter Menschen und Zuschüsse an Arbeitgeber umfasst. Bei der Förderung arbeitsloser Menschen hat die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung in 2010 jedoch Sparmaßnahmen beschlossen. Seitdem wurden die Mittel deutlich gekürzt, begründet mit dem Rückgang der Arbeitslosigkeit nach der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 2009/2010. Allerdings gingen und gehen die Kürzungen weit über den Rückgang der Ar- beitslosigkeit hinaus. So ist die Zahl der Arbeitslosen in 2016 im Vergleich zu 2009 um 21 Prozent gesunken. Die Zahl der Teilnehmenden in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist mit 36 Prozent deutlich stärker zurückgegangen.

Die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen ist entgegen dem Trend leicht gestiegen. Diese Entwicklung wurde jedoch nicht durch eine besondere Förderung mit Maßnahmen abgefan- gen. Im Gegenteil, bei den Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen gab es 35 Prozent weniger Teilnehmende als in 2009. Schwerbehinderte Menschen sind durch die Kürzungen damit sogar stärker betroffen.

11,5%

10,0% 10,5% 10,0%

9,1% 8,8% 8,8% 8,60% 8,20% 7,80%

15,8%

14,7% 14,6% 14,8% 14,8% 14,1% 14,0%13,90%13,40%

12,40%

5,0%

7,0%

9,0%

11,0%

13,0%

15,0%

17,0%

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Allgemein (1) Schwerbehinderte (2)

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Seite 3 von 5 der Stellungnahme vom 27.02.2018

Tabelle: Entwicklung Arbeitslose und Teilnehmende in Arbeitsmarktmaßnahmen

2009 2016 Veränderung in %

Arbeitslose, insgesamt

3.414.531 2.690.975 -21,2%

Teilnehmer in Maß- nahmen insgesamt1

1.057.482 677.625 -36,0%

Arbeitslose, schwerbehindert

168.096 170.508 +1,2%

Schwerbehinderte Teilnehmer in Maß- nahmen insgesamt

48.157 31.387 -35,4%

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berechnungen des DGB

C. Mehr schwerbehinderte Erwerbspersonen, aber Beschäftigungspflicht wird nur unzureichend erfüllt

Insgesamt arbeiteten 2015 ca. 1,2 Mio. schwerbehinderte Menschen in Wirtschaft und Ver- waltung. Der Trend ist leicht zunehmend. Allerdings ist auch die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen im gleichen Zeitraum angestiegen. Die steigende Zahl schwerbehinderter Er- werbspersonen (Beschäftigte und Arbeitslose) ist auch auf den demografischen Wandel in Deutschland zurückzuführen, mit einem wachsenden Anteil an älteren und schwerbehinder- ten Menschen an der Bevölkerung allgemein.

In Deutschland haben Unternehmen ab 20 Beschäftigten die Pflicht, mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Beschäf- tigungspflicht nicht, müssen sie eine gestaffelte Ausgleichsabgabe zahlen. Die tatsächliche Beschäftigungsquote - der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter an allen Beschäftigten - betrug in 2009 4,5 Prozent, in 2015 betrug sie 4,7 Prozent. Sie stagniert seit Jahren auf diesem Niveau. Die privaten Arbeitgeber weisen eine Beschäftigungsquote von nur 4,1 Pro-

1 ohne Kurzarbeiter und vorruhestandsähnliche Regelungen in 2009, ohne Berufswahl und Berufs- ausbildung in 2016

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Seite 4 von 5 der Stellungnahme vom 27.02.2018

zent auf, die öffentlichen Arbeitgeber von 6,6 Prozent. Ein Viertel (39.100) der beschäfti- gungspflichtigen Unternehmen beschäftigen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen.

Dieser Anteil ist seit Jahren gleichbleibend hoch.

Tabelle: Schwerbehinderte Erwerbspersonen, Beschäftigungsquote

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

schwerbehin- derte Beschäftigte

1.018.115 1.039.382 1.070.450 1.102.944 1.125.035 1.152.365 1.198.022

schwerbehin- derte Arbeitslose

168.133 175.357 180.315 176.040 178.632 181.110 178.809

Beschäfti- gungsquote

4.5 4,5 4,6 4,6 4,7 4,7 4,7

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

D. Empfehlungen des DGB

Ziel der Bundesregierung sollte es sein, die dauerhaft überdurchschnittlich hohe Arbeitslo- sigkeit schwerbehinderter Menschen abzubauen. Dafür müssen wieder ausreichende Mittel für die Förderung von arbeitslosen schwerbehinderter Menschen, insbesondere bei der För- derung von Langzeitarbeitslosen bereitgestellt werden. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die Legislaturperiode von 2017 bis 2021 enthält hier einige begrüßenswerte Vorschläge, z.B. die Aufstockung der Mittel für die Jobcenter, die Langzeitarbeitslose be- treuen sowie eine neues Instrument zur besseren Förderung von Langzeitarbeitslosen.

Neben einer gezielten Förderung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen ist es wichtig, die Bereitschaft der Unternehmen zu erhöhen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Hier wurde von Seiten der Bundesregierung in den letzten Jahren viel informiert und aufgeklärt.

Die Sensibilisierung der Unternehmen ist eine wichtige Maßnahme, deshalb hat sich der DGB auch an verschiedenen Informationskampagnen für Unternehmen beteiligt. Allerdings müs- sen die Unternehmen zusätzlich stärker als bislang dazu angehalten werden, ihre Beschäfti- gungspflicht schwerbehinderter Menschen ernst zu nehmen. Zu diesem Zweck sollten die Beiträge zur Ausgleichsabgabe zumindest für die Unternehmen deutlich angehoben werden,

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Seite 5 von 5 der Stellungnahme vom 27.02.2018

welche die Beschäftigungsquote gar nicht bzw. nur unzureichend erfüllen. Der DGB schlägt vor:

 Bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis weniger als 5 Prozent wird die Ausgleichsabgabe pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat zukünftig von 125 Euro auf 250 Euro angehoben.

 Bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent wird die Aus- gleichsabgabe pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat zukünftig von 220 Euro auf 500 Euro angehoben.

 Bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent wird die Ausgleichsabgabe pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat zukünftig von 320 Euro auf 750 Euro angehoben.

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