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17. Sitzung des Landesteilhabebeirats - Überarbeitung des Aktionsplans - Präsentation der Monitoring-Stelle UN-BRK

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Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Aktionspläne:

Erfahrungen aus den Ländern

Peter Litschke, 18. Oktober 2018 Bremen, Landesteilhabebeirat

(2)

Überblick

1. Das Institut und die Monitoring-Stelle

2. Der UN-Fachausschuss

3. Der Aktionsplan

4. Erfahrungen aus den Ländern

5. Fazit: Rückschlüsse für Bremen

Donnerstag, 18.10.2018 2

(3)

1. Das Institut und die MSt

(4)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte

eingerichtet 2001

die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands

Aufgabe: Förderung und Schutz der Menschenrechte (zum Beispiel Politikberatung, Stellungnahmen,

Veranstaltungen, Veröffentlichungen)

gesetzliche Grundlage seit 2015

Finanzierung durch den Bundestag seit 2016

zwei Monitoring-Stellen am Deutschen Institut für Menschenrechte

Donnerstag, 18.10.2018 4

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Die Monitoring-Stelle UN-BRK

seit 2009 angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte

politisch unabhängig

Aufgabe: Rechte von Menschen mit Behinderungen fördern und schützen; Umsetzung in Deutschland überwachen (Politikberatung, Veranstaltungen, Veröffentlichungen, etc.)

11 Personen (Stand Oktober 2018)

Donnerstag, 18.10.2018 5

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2. Der UN-Fachausschuss

(7)

Der Ausschuss

Überwachung der weltweiten Umsetzung

18 Expert_innen mit Beeinträchtigungen

Tagt zwei Mal pro Jahr in Genf

Allgemeine Bemerkungen („General Comments“, z.B.

General Comment Nr. 7 zu Partizipation)

Individualbeschwerde, „Views“: Rechtsprechung

Abschließende Bemerkungen („Concluding Observations“)

Donnerstag, 18.10.2018 7

(8)

Die Abschließenden Bemerkungen 2015

Ca. 30 behindertenpolitische Forderungen und

Empfehlungen, die sich an die Bundes-, Landes- und kommunale Ebene richten

In Bremen bekannt machen

Aufnahme der Abschließenden Bemerkungen (die in die Landes-Zuständigkeit fallen) in den Aktionsplan

In jedem Handlungsfeld aufzeigen, welche

Abschließenden Bemerkungen wie aufgenommen sind

Öffnungsklausel (NAP 2.0, Kapitel 5.5)

Gutes Beispiel: Brandenburg

2. Staatenprüfverfahren Deutschland 2018-2020

Donnerstag, 18.10.2018 8

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3. Der Aktionsplan

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Der Aktionsplan

Empfehlung des Ausschusses (RN 8b)

Menschenrechtlich ausgerichtet (BRK-Definition von Behinderung, Verpflichtung zu den Menschenrechten)

Rückbindung an die UN-BRK

Berücksichtigung von Gruppen in vulnerablen Lebenslagen

Querschnittsthemen

Bestandsaufnahme / Ist-Zustand

Donnerstag, 18.10.2018 10

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Der Aktionsplan

Ziele & Maßnahmen SMART (spezifisch, messbar, akzeptabel, realistisch, terminiert)

Finanzierung

Beteiligung & Zuständigkeiten

Nummerierung

Controlling, Steuerung, Begleitung

Partizipation

Evaluation und Fortschreibung

Donnerstag, 18.10.2018 11

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Evaluation

Interne Evaluation: Umsetzungsstand, Controlling

Externe Evaluation: unabhängige Expertise

Interne und externe Evaluation als ergänzende Ansätze

Methoden: Normativ und sozialwissenschaftlich

Rückbindung an die UN-BRK, Verpflichtungen aus der UN-BRK

Wirkung und Geeignetheit der Ziele und Maßnahmen

Prozesse (Entstehung, Fortschreibung, Strukturen)

Partizipation bei Evaluation (Expert_innen-Interviews)

Donnerstag, 18.10.2018 12

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Fortschreibung

Koordination: Focal Point

Steuerungsgremium: Interministerielle AG

Beteiligung der Zivilgesellschaft (Auftaktveranstaltung, Arbeitsgruppen, Stellungnahmen, Beteiligungsforen und -portale, Gremien)

Transparentes Verfahren (Homepage, LBB)

Menschenrechtlicher Ansatz

Bestandsaufnahmen / Datensammlung

Donnerstag, 18.10.2018 13

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4. Erfahrungen aus den

Ländern

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Aktionspläne der Länder

Bestehende Aktionspläne der 1. Generation (13):

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen,

Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holsten Bereits fortgeschriebene Aktionspläne (3):

(Bund), Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen Evaluierte Aktionspläne (5):

(Bund), Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen Gerade in der Fortschreibung (5):

Bayern (Schwerpunkte), Berlin, Hessen (1. Schritte eingeleitet), Niedersachsen (2-Jahres-Rhythmus), Mecklenburg-Vorpommern (1. Schritte eingeleitet)

Donnerstag, 18.10.2018 15

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Zwei Beispiele: Berlin & Thüringen

Berlin:

Keine Evaluierung durchgeführt

Fortschreibung hat begonnen

Ressortübergreifende Arbeitsgruppe

AGs Menschen mit Behinderung

Thüringen

Externe Evaluation

Interministerielle AG zur Umsetzung der UN-BRK

Fortschreibungsprozess unter Beteiligung der Zivilgesellschaft in fortlaufenden AGs (inkl.

Angemessene Vorkehrungen)

Donnerstag, 18.10.2018 16

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Gute Beispiele

Generell: Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Thüringen

Aufnahme der Abschließenden Bemerkungen (Bund, BB)

Stellungnahmen des Landesbehindertenbeirats im Aktionsplan (RLP)

Aufgreifen von Querschnittsthemen (BB)

Gruppen in vulnerablen Lebenslagen (NRW)

Normprüfung inkl. Beteiligung Zivilgesellschaft (HE)

Donnerstag, 18.10.2018 17

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Gute Beispiele

Berücksichtigung der Finanzierung (SN, BB)

Darstellung der Maßnahmen inkl. Laufzeiten, Zuständigkeiten und Zielbeschreibungen (BB)

Verknüpfung zwischen Maßnahmen & UN-BRK (BB)

Online-Übersicht über Maßnahmen (München)

Beteiligungsmechanismen (MV, NRW, SL, ST)

Strukturen (Koordinierung, Steuerung, Controlling) (TH)

Donnerstag, 18.10.2018 18

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5. Fazit: Rückschlüsse für

Bremen

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Rückschlüsse für Bremen

Evaluation des Aktionsplans (intern/extern)

Vollumfängliche Beteiligung der Zivilgesellschaft bei Evaluation und Fortschreibung

(Hochrangiges) interministerielles Gremium

Regelmäßiger Austausch zwischen den Ressorts auf Fachebene

Ausreichend Zeit (mind. 2 Jahre) und Finanzierung einplanen

Von anderen Ländern lernen

Donnerstag, 18.10.2018 20

(21)

Vielen Dank

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Monitoring-Stelle

UN-Behindertenrechtskonvention

Peter Litschke

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359-457

litschke@institut-fuer-menschenrechte.de www.institut-fuer-menschenrechte.de Twitter: @DIMR_Berlin

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