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Meine Ladestation für zu Hause und unterwegs

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Academic year: 2022

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Mit unserer App ewz mobil können Sie Ihr Elektroauto bei sich zu Hause, an den ewz-Ladestationen in der Stadt Zürich sowie unterwegs im grössten Schweizer Schnellladenetzwerk und an 40’000 europäischen Ladestationen unkompliziert aufladen.

So einfach legen Sie einen persönlichen Account auf ewz mobil an

1. App ewz mobil herunterladen (iOS App Store und Google Play Store) 2. Registrierung direkt in der App

3. Eingabe Ihrer persönlichen 5-stelligen Ladestationsnummer

→ Sollte diese noch nicht bekannt sein, können Sie diese jederzeit auch später auf ewz.ch/aktivieren erfassen → Wenn Sie bereits einen ewz mobil-Account haben, geben Sie Ihre Ladestationsnummer auf ewz.ch/aktivieren ein 4. Kreditkarte hinterlegen

Ihre RFID-Karte erhalten Sie innerhalb einer Arbeitswoche per Post.

Platzhalter Name Neue Haas Light 10Pt

Meine Ladestation für zu Hause

und unterwegs

ewz mobil bietet Ihnen eine breite Palette an komfortablen Zusatzleistungen rund um Elektromobilität:

¡ Die Abrechnung erfolgt über Kreditkarte

¡ Einfache Anpassung Ihrer Profildaten

¡ Übersichtliche Darstellung der aktuellen und der vorangegangenen Abrechnungsperiode sowie der Standzeiten

¡ Karte aller Ladestationen in der Schweiz und in Europa

¡ Bei Verlust Ihrer RFID-Karte können Sie diese sofort selbst sperren und gleichzeitig eine neue beantragen

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Kosten ewz mobil

Grundgebühr persönliche Ladestation:

CHF 9.90 pro Monat inkl. MwSt.

Mindestvertragsdauer: keine

Kündigungsfrist: per Ende des Folgemonats

Kosten Energie

¡ An Ihrer persönlichen Ladestation in der Stadt Zürich:

19 Rp./kWh inkl. MwSt.

¡ An allen anderen Ladestationen in der Schweiz und in Europa erfolgt die Abrechnung individuell gemäss gültigem Tarif der lokalen Betreiberin bzw. des lokalen Betreibers.

08.2021 MM

Fragen rund um Ihre persönliche Ladestation ewz

Tramstrasse 35 8050 Zürich

Telefon +41 58 319 47 67 www.ewz.ch/elektromobilitaet elektromobilitaet@ewz.ch

Fragen zum Laden unterwegs

Bitte wenden Sie sich direkt an die lokale Betreiberin bzw. den Betreiber der Ladesäule.

Abrechnung

Die Abrechnung der Grundgebühr wie auch der bezogenen Energie erfolgt automatisch jeden Monat über Ihre Kreditkarte.

100% Naturstrom

An unseren Schnellladestationen in der Stadt Zürich laden Sie reinen Naturstrom. Damit leisten Sie gemeinsam mit uns einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Umwelt und setzen ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit im Alltag.

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So funktioniert’s:

1. Halten Sie Ihre RFID-Karte zur Identifikation an die Ladestation.

2. Schliessen Sie das Ladekabel sowohl an die Ladestation als auch Ihr Elektroauto an.

Die Ladestation passt sich automatisch an Ihr Elektroauto sowie die verfügbare Energie an.

Lichtleiste

RFID Zone

Ladebuchse Typ 2 (EU-Standard)

Platzhalter Name Neue Haas Light 10Pt

Weiss – Blinklicht

Weiss – schnelles Blinklicht

Weiss – Dauerlicht Weiss – Pulsieren Licht unten an der Lichtleiste

Warten auf Authentifizierung

RFID-Tag empfangen (Warten auf Schlüssel- überprüfung)

Auto angeschlossen Ladevorgang läuft Standby

Sollte der Ladeprozess nicht auf Anhieb klappen, prüfen Sie, ob

¡ die Ladefunktion in Ihrem Auto aktiviert ist

¡ alle Stecker richtig verbunden sind

¡ die Lichtleiste an der Ladestation weiss leuchtet Blinkt die Lichtleiste rot, ist die Ladestation überhitzt.

Bitte warten Sie ab, bis das Blinken aufhört und starten dann den Ladevorgang erneut.

Sollte das Blinken länger als fünf Minuten dauern oder während des Ladevorgangs erneut einsetzen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Support-Hotline 058 319 47 67

Bei Störungen sind wir rund um die Uhr für Sie da.

Funktionserklärungen Lichtleiste

So funktioniert

Ihre Ladestation

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ewz

Markt und Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Meine Ladestation (Version 01/20)

1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Meine Ladestation regeln die Stromlieferung sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch ewz im Zusammenhang mit dem Produkt Meine Ladestation. Die Dienstleistungen von ewz umfassen das Zurverfügungstellen einer Heimladestation für aufladbare Elektro- oder Hybridfahrzeugen sowie die Verrechnung von Ladedienstleistungen, das Zugangsmanage- ment und den Support an dieser Ladestation für die registrierte Kundin über das Backendsystem von ewz.

Mit der Registrierung für Meine Ladestation über die Website von ewz anerkennt die Kundin die vorliegenden AGB. Diese bilden einen integrie- renden Bestandteil des zwischen ewz und der Kundin abgeschlossenen Vertrags. Abweichun- gen von diesen AGB bedürfen der ausdrückli- chen und schriftlichen Zustimmungen von ewz.

ewz erbringt seine Ladedienstleistungen ge- mäss der jeweils im Zeitpunkt des Leistungsbe- zugs gültigen Fassung der AGB. Die jeweils gül- tige Fassung der AGB ist auf der Website von ewz (www.ewz.ch) abrufbar. ewz behält sich eine jederzeitige Änderung der AGB vor. Ände- rungen der AGB werden der Kundin per E-Mail an die von der Kundin zuletzt bekannt gegebene E-Mailadresse mitgeteilt.

2 Begriffe

Die Kundin ist die registrierte Nutzerin respek- tive der registrierte Nutzer von Meine Ladesta- tion von ewz.

ewz stellt der Kundin ein webbasiertes Kunden- portal auf seiner Website und eine App (gemein- sam die «e-Mobility-Software») zur Verfügung.

Über diese kann die Leistung Meine Ladestation bezogen werden.

Meine Ladestation von ewz ist eine Dienstleis- tung seitens ewz zum Betrieb der Ladeinfra- struktur. Parkplatznutzerinnen in einer Liegen- schaft mit ewz.ladelösung müssen sich für Meine Ladestation von ewz registrieren, damit sie die Ladestation nutzen können.

Die Zugangsdaten umfassen einen Benutzer- namen sowie ein sicherheitstechnisch starkes Passwort für die Kundin.

3 Registrierung

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung Meine Ladestation von ewz durch die Kundin ist die Nutzung eines Parkplatzes, der mit einer ewz Ladeinfrastruktur ausgerüstet ist. Weiter muss der Eigentümer der Liegen- schaft, in welcher sich der von der Kundin ge- nutzte Parkplatz befindet, ewz mit dem Betrieb der Ladeinfrastruktur beauftragt haben. Zusätz- lich muss die Kundin sich vorgängig über die ewz e-Mobility Software registrieren und ein Kundenkonto eröffnen. Bei der Registrierung ist die Kundin verpflichtet, eine gültige Kreditkarte zu hinterlegen. Für die Nutzung der e-Mobility Software gelten die jeweils aktuelle Fassung der AGB von ewz Ladestationen. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist auf der Website von ewz (www.ewz.ch) abrufbar.

ewz bestätigt der Kundin die erfolgreiche Anmel- dung für das Produkt Meine Ladestation von ewz per E-Mail.

4 Preis und Zahlungsmodalitäten 4.1 Monatliche Grundgebühren

Für die Nutzung von Meine Ladestation fällt eine monatliche Grundgebühr für die Kundin an.

Diese Grundgebühr wird der Kundin alle drei Mo- nate am Monatsende in Rechnung gestellt. Der gültige Preis der Grundgebühr ist für die Kundin bei der Registrierung für Meine Ladestation von ewz ersichtlich und wird ihr von ewz nach erfolg- ter Registrierung per E-Mail bestätigt.

Die Rechnung wird der Kundin schriftlich oder elektronisch an die gültige Adresse zugestellt.

Die Rechnungen sind jeweils innert 30 Tagen seit Ausstellungsdatum der Rechnung durch ge- bührenfreies Überweisen des Rechnungsbetra- ges auf das Konto von ewz zu bezahlen (Verfall- tag). Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist werden für ausstehende Rechnungsbeträge sämtliche Kosten des Zahlungsverzugs, Mahngebühren (CHF 20.00 für die erste kostenpflichtige Mah- nung, CHF 40.00 für die letzte Zahlungsauffor- derung) und der gesetzliche Verzugszins in Rechnung gestellt.

ewz ist berechtigt, bis zum Eingang der vollstän- digen Zahlung das Kundenkonto der Kundin zu sperren.

ewz kann die Abrechnung und das Inkasso an einen von ewz beauftragten Dritten übertragen.

4.2 Preis für das Heimladen

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Seite 2/4 Die Ladepreise für die Nutzung von Meine La-

destation basieren auf den gültigen Energieprei- sen (bestehend aus dem Stromtarif und dem Netznutzungsentgelt) des jeweiligen Stromliefe- ranten zuzüglich eines Dienstleistungszuschlags von ewz. Die Kundin kann die jeweils gültigen Endkundenpreise bei der Nutzung der Kunden- karte über die Website von ewz oder in der App abrufen. Die angegebenen Preise verstehen sich jeweils inklusive MWST.

4.3 Abrechnung und Zahlung für Lade- leistungen

ewz rechnet monatlich über die von der Kundin aktivierten Ladevorgänge ab. Die Rechnungs- stellung erfolgt zu Beginn des Folgemonats. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig.

Die Zahlung erfolgt mit der im Kundenportal hin- terlegten Kreditkarte, indem der offene Rech- nungsbetrag direkt dieser Kreditkarte belastet wird. Sollte eine Zahlung aus irgendeinem Grund nicht erfolgreich abgewickelt werden kön- nen, versucht ewz im Laufe der darauffolgenden Tage die offene Forderung erneut einzuziehen.

Sollte auch der zweite Versuch scheitern, stellt ewz den offenen Rechnungsbetrag mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsda- tum schriftlich an die von der Kundin im Kunden- portal angegebene Adresse in Rechnung. Zu- sätzlich zum Rechnungsbetrag stellt ewz eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- in Rechnung.

Für das weitere Mahnwesen gilt die gleiche Re- gelung wie in Ziffer 4.1 dieser AGB. ewz ist be- rechtigt, bis zum Eingang der Zahlung den Zu- gang zu Ladedienstleistungen zu sperren.

ewz kann die Abrechnung und das Inkasso an einen von ewz beauftragten Dritten übertragen.

4.4 Sperrung der Heimladestation

ewz ist berechtigt Meine Ladestation zu sperren und die Kundin vom Bezug der Ladedienstleis- tung auszuschliessen, wenn i) die Kundin sich in Zahlungsverzug befindet, ii) die Kundin die Best- immungen dieser AGB (insbesondere die Si- cherheitsvorschriften in Ziffer. 6.3) verletzt, iii) die Kundin gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst, iv) die Sperrung im mutmasslichen In- teresse der Kundin liegt, z.B. bei Missbrauch durch Dritte.

ewz informiert die Kundin über die erfolgte Sper- rung per E-Mail. Die Sperrung kann so lange auf- rechterhalten werden, bis der Grund für die Sperrung wegfällt.

5 App und Kundenportal

ewz stellt der Kundin die zur e-Mobility-Software gehörende App in den entsprechenden App- Stores (iOS, Android) zur Verfügung. Mittels e-

Mobility-Software kann die Kundin u.a. ihre ei- gene Ladestation innerhalb des Netzwerks von swisscharge.ch finden, aktivieren und die Lade- vorgänge kontrollieren (Ort, Dauer, Kosten jedes Ladevorgangs).

Die Kundin kann Informationen über Abrechnun- gen und Standzeiten von vergangenen und lau- fenden Abrechnungsperioden jederzeit im Kun- denportal einsehen.

6 Ladevorgänge 6.1 Identifizierung

ewz stellt der Kundin kostenlos eine Kunden- karte zur Verfügung. Mit dieser Karte kann sich die Kundin an den öffentlichen Ladestationen, sowie der eigenen Heimladestation registrieren und den Ladevorgang starten und stoppen. ewz stellt der Kundin die Kundenkarte nach Eröff- nung ihres Kontos per Post zu.

Bei Verlust oder Diebstahl der Kundenkarte muss die Kundin diese sofort über die Support- Hotline von ewz deaktivieren lassen. ewz lehnt jede Haftung für den missbräuchlichen Ge- brauch einer verloren gegangenen oder gestoh- lenen Kundenkarte ab. Wird diese zur Bezah- lung eingesetzt, bevor die Kundin die Karte von ewz hat sperren lassen, muss die Kundin die entsprechenden Beträge selber bezahlen.

ewz ersetzt defekte Kundenkarten kostenlos, so- fern die Kundin den Defekt nicht selber verur- sacht hat. Der Ersatz von verlorenen, gestohle- nen oder von der Kundin beschädigten Kunden- karten erfolgt auf Rechnung der Kundin.

6.2 Aufladen von Fahrzeugen

Für den Ladevorgang verbindet die Kundin ihr Fahrzeug mittels Ladekabel mit der Ladestation.

Die Kundin ist verpflichtet diejenige Steckdose zu verwenden, die den technischen Spezifikatio- nen ihres Fahrzeugs entspricht.

Falls die Ladestation nicht korrekt für den Lade- vorgang freigegeben werden oder dieser nicht beendet werden kann oder wenn die Ladestation defekt oder beschädigt ist, ist die Kundin ver- pflichtet, die Support-Hotline von ewz anzurufen und das Problem zu melden.

Eine Bedienungsanleitung für das Aufladen von Fahrzeugen kann über die Website von ewz ab- gerufen werden. Sodann befindet sich bei jeder Ladestation von ewz eine entsprechende Bedie- nungsanleitung. Die Kundin ist verpflichtet, den Ladevorgang gemäss dieser Bedienungsanlei- tung durchzuführen.

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Seite 3/4

6.3 Sicherheitsvorschriften

Aus Sicherheitsgründen verpflichtet sich die Kundin,

- ausschliesslich aufladbare Elektro- oder Hybridfahrzeuge an die Ladestationen von ewz anzuschliessen, die für den Strassenverkehr zugelassen sind;

- ausschliesslich Fahrzeuge anzuschlies- sen, die mit ihren Komponenten (wie La- dekabel, Stecker etc.) allen geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und in gebrauchsbereitem, sicherem und fachgerecht gewartetem Zustand sind;

- die Vorgaben des Fahrzeugherstellers hinsichtlich Dauer und maximaler Leis- tung des Ladevorgangs einzuhalten;

- die Ladestation gemäss den Bestim- mungen dieser AGB zu benützen und sämtliche Anweisungen und Nutzungs- hinweise von ewz bei der Nutzung der Ladestationen zu befolgen;

- die Ladestation und deren Umgebung bestmöglich gegen Beschädigungen zu schützen soweit dies im Einflussbereich der Kundin liegt.

Die Kundin ist verpflichtet, Warnmeldungen, die von Warnleuchten an der Ladestation und/oder von ihrem Fahrzeug ausgehen, zu beachten und unverzüglich sämtliche erforderlichen Massnah- men zu ergreifen, um die Sicherheit der Kundin und von Dritten sowie des Fahrzeugs zu schüt- zen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, trennt die Kundin im Falle von Warnmeldungen sofort die Verbindung zwischen der Ladestation und dem Fahrzeug. Sodann ist die Kundin verpflichtet, un- verzüglich die Support-Hotline von ewz anzuru- fen.

Die Kundin haftet für Schäden, die sie in Miss- achtung dieser Ziffer 6.3 verursacht.

6.4 Unterbrechung der Ladedienstleis- tung

Die Heimladestation steht der Kundin grundsätz- lich 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich zur Verfügung. ewz kann jedoch das Funktionie- ren der Ladestation ohne Unterbrechungen und Störungen nicht gewährleisten. ewz ist insbe- sondere berechtigt, die Verfügbarkeit von Meine Ladestation und der e-Mobility-Software vo- rübergehend einzuschränken oder zu unterbre- chen:

- bei betriebsbedingten Unterbrechungen wie Systemstörungen, Fehlerbehebun- gen, Unterhalts- und Aktualisierungsar- beiten;

- bei Unterbrechung der Telekomleitun- gen bzw. Internetverbindung zwischen

der Ladestation und den Servern von ewz bzw. denjenigen seiner Service- Provider;

- bei Über- oder Unterlast im Stromver- sorgungsnetz sowie anderen Netzstö- rungen;

- in Fällen von höherer Gewalt, Naturer- eignissen oder anderen ausserordentli- chen Vorkommnissen ausserhalb des Einflussbereichs von ewz;

- in allen anderen Fällen, welche eine Un- terbrechung oder Einschränkung unbe- dingt notwendig machen.

7 Support

ewz stellt der Kundin eine 24/7 Support Hotline zur Verfügung. Die Hotline dient der Kundin zur Meldung von Störungen und Problemen mit der eigenen Ladestation. ewz bemüht sich, allfällige Probleme mit den verfügbaren Mitteln so schnell wie möglich zu beheben. Die Reaktions- zeit von ewz in Bezug auf Rückmeldungen be- trägt maximal drei ganze Arbeitstage.

8 Vertragsdauer und Kündigung 8.1 Dauer

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeig abge- schlossen und kann von jeder Partei unter Ein- haltung einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.

Als schriftliche Kündigung gilt auch eine Kündi- gung per E-Mail.

8.2 Kündigung aus wichtigem Grund

Jede Partei kann den vorliegenden Vertrag je- derzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wir- kung kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbe- sondere

a) wenn die andere Partei trotz schriftlicher Androhung der Vertragsauflösung und nach Ansetzen einer Nachfrist von nicht weniger als 30 Tagen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht erfüllt; die For- derung von Ersatz des aus der Nichter- füllung entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.

b) bei einem Verstoss gegen die Sicher- heitsvorschriften gemäss Regelung in Ziffer 6.3.

Darüber hinaus ist ewz berechtigt, diesen Ver- trag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls und soweit ewz nicht mehr zur Bewirtschaftung der von der Kundin genutzten Ladeinfrastruktur be- rechtigt sein sollte.

9 Haftung von ewz

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Seite 4/4 ewz haftet für absichtlich oder grobfahrlässig

verursachten Schaden unbegrenzt. Die Haftung für Sach- und Vermögensschaden (z.B. entgan- genen Gewinn, «unmittelbarer Schaden» ge- mäss Art. 208 Abs. 2 OR, «weiterer Schaden»

gemäss Art. 208 Abs. 3 OR) ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen (Art. 100 Abs. 1 OR).

10 Kundendaten und Datenschutz

ewz ist berechtigt, Kundendaten, welche durch die Kundin zur Verfügung gestellt oder durch ihre Nutzung der e-Mobility-Software generiert wer- den (Daten im Zusammenhang mit dem Aufla- den des Fahrzeuges) unter Beachtung der ein- schlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmun- gen zu erheben, zu bearbeiten, zu nutzen und an Dritte weiterzugeben, soweit dies i) zur Erfül- lung von vertraglichen Verpflichtungen gegen- über der Kundin ii) zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung, iii) zur Indivi- dualisierung der e-Mobility-Software oder der Bereitstellung personalisierter Inhalte oder Wer- bung oder iv) zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Produkten und Dienst- leistungen von ewz erforderlich ist. Die Kundin hat jederzeit über die Website von ewz die Mög- lichkeit mitzuteilen, dass sie keine Werbung wünscht.

ewz ergreift die dem Stand der Technik entspre- chenden Massnahmen zur Geheimhaltung der Kundendaten und zum Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Änderung der Kontaktangaben

Die Kundin ist verpflichtet, ewz über Änderungen ihrer Kontaktangaben per E-Mail zu informieren.

Bis zur Mitteilung der neuen Kontaktangaben gelten Mitteilungen von ewz an die zuletzt be- kannt gegebene E-Mailadresse / Adresse der Kundin als gültig erfolgt.

11.2 Vertragsänderungen

Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

11.3 Ungültigkeit/Lückenfüllung

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Ver- trags als ganz oder teilweise ungültig erweisen beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestim- mungen sind durch rechtlich zulässige Regelun- gen zu ersetzen, die sachlich und wirtschaftlich

den ungültigen Bestimmungen möglichst nahe- kommen.

Falls sich Vertragslücken ergeben sollten, ist der Vertrag seinem Sinn und Zweck entsprechend zu ergänzen.

11.4 Anwendbares Recht und Gerichts- stand

Auf alle Fragen im Zusammengang mit diesem Vertragsverhältnis findet zwischen den Parteien schweizerisches Recht Anwendung (unter Aus- schluss des Kollisionsrechts). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

11.5 Inkrafttreten

Diese AGB (Version 01/20 treten am 1.1.2020 in Kraft.

Referenzen

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