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5. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall Notruf: 112

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Academic year: 2022

Aktie " 5. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall Notruf: 112"

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Spritzen und Sprühen mit lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen ohne krebserzeugende Bestandteile (krebserzeugende Bestandteile sind z.B. Zinkchromate und Strontiumchromat)

Abteilung: ________________________ Spritzstand/Lackierkabine: ________________________

Alkohole (Butanole), Aromatische Kohlenwasserstoffe (Ethylbenzog, Toluol, Xylole), Ester (Blutylacetat, Ethylacetat) Produktname: _________________________________________________________________________

 Reizt die Schleimhaut der Augen- und Atemwege

 Kann zu Appetitlosigkeit, Übelkeit, Schwindelgefühl, Erbrechen und Atemlähmung führen

 Kann Haut, Leber, Nieren und das Zentralnervensystem schädigen

 Brandgefahr

 Lösemittel gefährden Erdreich und Grundwasser

 Vor Arbeitsbeginn Absaugeinrichtung einschalten

 Vor Arbeitsbeginn Hände und Unterarme mit Hautschutzmittel einreiben: ...

 Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände und Unterarme mit warmem Wasser und mildem (nicht scheuern- dem) Hautreiniger reinigen: ____________________________________________________________

 Anschließend Hautpflegemittel auftragen: _________________________________________________

 Hautkontakt möglichst vermeiden, dazu gehört:

– Hände nicht mit Lösemittel reinigen – Feuchte Kleidung sofort wechseln

– Spritzschutz bzw. Gummischürze verwenden

– Mit verschmutzten Händen nie Mund, Nase, Augen berühren

 Behälter dicht geschlossen lagern

 Am Arbeitplatz vorhandene Mengen auf Schichtbedarf begrenzen

 Zum Reinigen Einwegpapiertücher verwenden (nicht in die Kleidung stecken)

 Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken und keine Lebensmittel aufbewahren

 Nicht in die Kanalisation oder ins Erdreich gelangen lassen

 Bei Ausfall der Absauganlage Arbeit unterbrechen und Vorgesetzten informieren

 Arbeit nur auf Anweisung und mit Atemschutz (Kombinationsfilter A2/P2) fortsetzen

 Verschüttete Lacke/Lösemittel mit Papiertuch, Bindemittel aufnehmen: ______________________________

 Im Brandfall nur mit bereitgestellten Löschmittel löschen: ...

 Ersthelfer und Vorgesetzten verständigen

 Bei Hautkontakt mit viel Wasser abwaschen

 Bei Augenkontakt mit viel Wasser spülen, Augendusche/Spülflasche benutzen

 Bei Einatmen und Unwohlsein Frischluft zuführen

 Bei Hautreaktionen Vorgesetzten informieren

 Täglich Wirksamkeit der Absauganlage prüfen, Betriebsanleitung beachten

 Anlage in regelmäßigen Abständen reinigen: __________________________________________________

 Lösemittelreste und gebrauchtes Putzmaterial in besonders gekennzeichneten Behältern sammeln:

_______________________________________________________________________________

 Instandhaltung und Entsorgung erfolgt durch: ___________________________________________

2. Gefahrstoffbezeichnung

3. Gefahren für Mensch und Umwelt

4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

5. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall Notruf: 112

6. Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe Notruf: 112

7. Instandhaltung, Entsorgung 1. Anwendungsbereich

Firma: Betriebsanweisung Nummer: 7.3.07

Namen der Firma hier einsetzen gem. GefStoffV § 20

Datum: xx.03.96 Unterschrift:

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