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Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe: Fortschreibung der Krebsrichtlinie und REACH

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Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe:

Fortschreibung der Krebsrichtlinie und REACH

Dr. Friederike Paven, Diskussionsveranstaltung REACH und Arbeitsschutz, 9. Mai 2017

31.05.2017

(2)

Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe

© Onypix – Fotolia.com

Arbeitsschutz EU:

 BOELs,

 IOELs

Arbeitsschutz D:

 AGW,

 ERB,

 BM

REACH:

 DNEL/DMEL,

 Referenz-DNEL

(3)

 Was tun, wenn die Werte voneinander abweichen?

  Für Arbeitsschutz gelten national verbindlich festgelegte Arbeitsplatzgrenzwerte.

  Verwendungsbedingungen, die unter Berücksichtigung von DNEL(s) ermittelt und im Sicherheitsdatenblatt mitgeteilt werden sind am Arbeitsplatz einzuhalten oder es ist eine Anwender-Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH vorzunehmen.

Grenzwertableitung - wer macht was?

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 AGS: Laufende

Überarbeitung der TRGS 900 und TRGS 910

 Direkte Gültigkeit der Grenzwerte

 Bearbeitung durch UA III, UA III-Arbeit basiert z. T.

auf MAK, SCOEL

 Bearbeitungsliste verfügbar

EU-Kommission (DG Empl)

 Revision der Krebsricht- linie/neue BOEL

 Bearbeitung (noch) durch SCOEL

 Übernahme in nationales Recht erforderlich

 Keine verfügbare Bearbeitungsliste

EU-Kommission (DG Grow), ECHA

 DNEL-Ableitung durch Unternehmen bei

Registrierung – „Gesamt“

No-(Adverse-)Effect- Level für bestimmte Exposition

 RAC leitet im Rahmen des Zulassungsver- fahrens ggf. Referenz- DNEL ab – vereinfacht das Verfahren, nicht verbindlich

(4)

 Was tun, wenn die Werte voneinander abweichen?

  Für Arbeitsschutz gelten national verbindlich festgelegte Arbeitsplatzgrenzwerte.

  Verwendungsbedingungen, die unter Berücksichtigung von DNEL(s) ermittelt und im Sicherheitsdatenblatt mitgeteilt werden sind am Arbeitsplatz einzuhalten oder es ist eine Anwender-Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH vorzunehmen.

Grenzwertableitung - wer macht was?

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 Laufende Überarbeitung der TRGS 900 und TRGS 910

 Direkte Gültigkeit der Grenzwerte

 Bearbeitung durch UA III, UA III-Arbeit basiert z. T.

auf MAK, SCOEL

 Bearbeitungsliste verfügbar

EU-Kommission (DG Empl), SCOEL

 Revision der Krebsricht- linie/neue BOEL nach Aufforderung

 Bearbeitung (noch) durch SCOEL

 Übernahme in nationales Recht erforderlich

 Keine verfügbare Bearbeitungsliste

EU-Kommission (DG Grow), ECHA

 DNEL-Ableitung durch Unternehmen bei

Registrierung – „Gesamt“

No-(Adverse-)Effect- Level für bestimmte Exposition

 RAC leitet im Rahmen des Zulassungsver- fahrens ggf. Referenz- DNEL ab – vereinfacht das Verfahren, nicht verbindlich

Harmoni-

sierung?!

(5)

Harmonisierung der Grenzwerte in der Realität

Vorschlag neuer BOEL für 13 Stoffe

Nachbesserung von (fast) allen Seiten gefordert

Wissenschaftlicher Aus- tausch gescheitert?

Gemeinsamer WS von DG Grow & DG Empl

2014

2016

2016

2017

Kommission legt 1. Revision

der Krebs- richtlinie vor

(nach Aufforderung)

DG Grow regt an, Aufgaben des SCOEL auf

RAC zu übertragen

Kritik an zu

„hohen“ Werten, z. B. für Cr(VI) Wissenschaft-

licher

Austausch von RAC & SCOEL,

Doppelarbeit vermeiden

(6)

Harmonisierung der Grenzwerte – ein unmögliches Vorhaben?

Beitrag durch Arbeitssicherheit

 Ganzheitliche Bewertung der Gefährdung

 Expert Judgement auf Basis

epidemiologischer Daten, Erfahrungen zur Expositionsminimierung und aus der

Arbeitsmedizin

Beitrag durch REACH

 Umfangreiche Stoffdaten

 Standardisierte Verfahren

 Bessere Informationslage zu

Alternativmethoden und Alternativstoffen

Was benötigt die Grenzwertableitung?

 Informationen zu Stoffen/toxikologischen Endpunkten und Tätigkeiten/Verwendungen

 Toxikologische Bewertung nach definierten Kriterien und Expert Judgement

 Erfahrung im Arbeitsschutz und/oder der Arbeitsmedizin

(7)

Relevant für die Risikominimierung im praktischen Arbeitsschutz

 Einhaltbarkeit des Arbeitsplatzgrenzwertes oder der ERB

Mehr Anerkennung für Optionen bei Anwendung der Maßnahmen- hierarchie: Technische, Organisatorische und/oder Persönliche Maßnahmen!

 Schutzziel: sicherer Umgang mit Gefahrstoffen, z. B. krebserzeugenden Stoffen

Einhaltung des Grenzwerts ist nur eine Maßnahme, kein Schutzziel!

 Sicherheitsbewusstsein bei Mitarbeitern

Rolle von Unterweisung und Training nicht unterschätzen

 Niedrige Grenzwerte allein erhöhen nicht die Sicherheit am Arbeitsplatz!

Bedeuten niedrige Grenzwerte Risikominimierung?

(8)

Organisatorische Maßnahmen

Minimierung von Dauer und Häufigkeit der Tätigkeiten und exponierter Personen

Information der Beschäftigten, Unterweisung, Training

Technische Maßnahmen

Anlagenbezogene Maßnahmen, Belüftung, lokale Absaugung, geschlossene Apparatur etc.

Persönliche Maßnahmen

Verhaltensbezogene Sicherheitsprogramme

PSA

Substitution

Substitution ist vorrangig Sonst: Risikominimierung

S ic he rhe it s k ul tur

Hierarchie der Schutzmaßnahmen im Arbeitsschutz

(9)

Erreichbarkeit von Schutzzielen im Arbeitsschutz

Prävention sicherheitsrelevanter Ereignisse funktioniert nur mit den Beschäftigten

Technische

Schutzmaßnahmen

Organisatorische Maßnahmen

SHE Managementsysteme

Persönliche Maßnahmen:

Sicherheitskultur

Information der Beschäftigten,

Betriebsanweisung

W ahr s c hei nl ic hk ei t s ic her hei ts - rel ev ant er E rei gni s s e

(10)

 Mehr Akzeptanz für risikobasierten Ansatz: mit krebserzeugenden Stoffen kann man sicher arbeiten, auch wenn das Restrisiko nicht null ist

Schlussfolgerungen & Botschaften aus Arbeitgebersicht

 Schutzmaßnahmen müssen ergebnis- orientiert und nicht papierbasiert sein

 Mehr Anerkennung für Optionen bei

Anwendung der

Maßnahmenhierarchie (STOP)

 Harmonisierung der Grenzwerte bedeutet nicht Absenkung auf niedrigsten Wert

 Dialog mit Sozial- partnern darf nicht umgangen werden

 Schutzmaßnahmen müssen prioritär in Arbeitsschutzrecht- setzung festgelegt werden

 Zielorientierter

Arbeitsschutz bedeutet Erhaltung des flexiblen Maßnahmensystems

(11)

Dr. Friederike Paven Mainzer Landstraße 55 60329 Frankfurt am Main

T: 069 / 2556-1513 F: 069 / 2556-1471 E: paven@vci.de

Sitz: Frankfurt am Main

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

Referenzen

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