Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe:
Fortschreibung der Krebsrichtlinie und REACH
Dr. Friederike Paven, Diskussionsveranstaltung REACH und Arbeitsschutz, 9. Mai 2017
31.05.2017
Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe
© Onypix – Fotolia.com
Arbeitsschutz EU:
BOELs,
IOELs
Arbeitsschutz D:
AGW,
ERB,
BM
REACH:
DNEL/DMEL,
Referenz-DNEL
Was tun, wenn die Werte voneinander abweichen?
Für Arbeitsschutz gelten national verbindlich festgelegte Arbeitsplatzgrenzwerte.
Verwendungsbedingungen, die unter Berücksichtigung von DNEL(s) ermittelt und im Sicherheitsdatenblatt mitgeteilt werden sind am Arbeitsplatz einzuhalten oder es ist eine Anwender-Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH vorzunehmen.
Grenzwertableitung - wer macht was?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AGS: Laufende
Überarbeitung der TRGS 900 und TRGS 910
Direkte Gültigkeit der Grenzwerte
Bearbeitung durch UA III, UA III-Arbeit basiert z. T.
auf MAK, SCOEL
Bearbeitungsliste verfügbar
EU-Kommission (DG Empl)
Revision der Krebsricht- linie/neue BOEL
Bearbeitung (noch) durch SCOEL
Übernahme in nationales Recht erforderlich
Keine verfügbare Bearbeitungsliste
EU-Kommission (DG Grow), ECHA
DNEL-Ableitung durch Unternehmen bei
Registrierung – „Gesamt“
No-(Adverse-)Effect- Level für bestimmte Exposition
RAC leitet im Rahmen des Zulassungsver- fahrens ggf. Referenz- DNEL ab – vereinfacht das Verfahren, nicht verbindlich
Was tun, wenn die Werte voneinander abweichen?
Für Arbeitsschutz gelten national verbindlich festgelegte Arbeitsplatzgrenzwerte.
Verwendungsbedingungen, die unter Berücksichtigung von DNEL(s) ermittelt und im Sicherheitsdatenblatt mitgeteilt werden sind am Arbeitsplatz einzuhalten oder es ist eine Anwender-Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH vorzunehmen.
Grenzwertableitung - wer macht was?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Laufende Überarbeitung der TRGS 900 und TRGS 910
Direkte Gültigkeit der Grenzwerte
Bearbeitung durch UA III, UA III-Arbeit basiert z. T.
auf MAK, SCOEL
Bearbeitungsliste verfügbar
EU-Kommission (DG Empl), SCOEL
Revision der Krebsricht- linie/neue BOEL nach Aufforderung
Bearbeitung (noch) durch SCOEL
Übernahme in nationales Recht erforderlich
Keine verfügbare Bearbeitungsliste
EU-Kommission (DG Grow), ECHA
DNEL-Ableitung durch Unternehmen bei
Registrierung – „Gesamt“
No-(Adverse-)Effect- Level für bestimmte Exposition
RAC leitet im Rahmen des Zulassungsver- fahrens ggf. Referenz- DNEL ab – vereinfacht das Verfahren, nicht verbindlich
Harmoni-
sierung?!
Harmonisierung der Grenzwerte in der Realität
Vorschlag neuer BOEL für 13 Stoffe
Nachbesserung von (fast) allen Seiten gefordert
Wissenschaftlicher Aus- tausch gescheitert?
Gemeinsamer WS von DG Grow & DG Empl
2014
2016
2016
2017
Kommission legt 1. Revision
der Krebs- richtlinie vor
(nach Aufforderung)
DG Grow regt an, Aufgaben des SCOEL auf
RAC zu übertragen
Kritik an zu
„hohen“ Werten, z. B. für Cr(VI) Wissenschaft-
licher
Austausch von RAC & SCOEL,
Doppelarbeit vermeiden
Harmonisierung der Grenzwerte – ein unmögliches Vorhaben?
Beitrag durch Arbeitssicherheit
Ganzheitliche Bewertung der Gefährdung
Expert Judgement auf Basis
epidemiologischer Daten, Erfahrungen zur Expositionsminimierung und aus der
Arbeitsmedizin
Beitrag durch REACH
Umfangreiche Stoffdaten
Standardisierte Verfahren
Bessere Informationslage zu
Alternativmethoden und Alternativstoffen
Was benötigt die Grenzwertableitung?
Informationen zu Stoffen/toxikologischen Endpunkten und Tätigkeiten/Verwendungen
Toxikologische Bewertung nach definierten Kriterien und Expert Judgement
Erfahrung im Arbeitsschutz und/oder der Arbeitsmedizin
Relevant für die Risikominimierung im praktischen Arbeitsschutz
Einhaltbarkeit des Arbeitsplatzgrenzwertes oder der ERB
Mehr Anerkennung für Optionen bei Anwendung der Maßnahmen- hierarchie: Technische, Organisatorische und/oder Persönliche Maßnahmen!
Schutzziel: sicherer Umgang mit Gefahrstoffen, z. B. krebserzeugenden Stoffen
Einhaltung des Grenzwerts ist nur eine Maßnahme, kein Schutzziel!
Sicherheitsbewusstsein bei Mitarbeitern
Rolle von Unterweisung und Training nicht unterschätzen
Niedrige Grenzwerte allein erhöhen nicht die Sicherheit am Arbeitsplatz!
Bedeuten niedrige Grenzwerte Risikominimierung?
Organisatorische Maßnahmen
Minimierung von Dauer und Häufigkeit der Tätigkeiten und exponierter Personen
Information der Beschäftigten, Unterweisung, Training
Technische Maßnahmen
Anlagenbezogene Maßnahmen, Belüftung, lokale Absaugung, geschlossene Apparatur etc.
Persönliche Maßnahmen
Verhaltensbezogene Sicherheitsprogramme
PSASubstitution
Substitution ist vorrangig Sonst: Risikominimierung
S ic he rhe it s k ul tur
Hierarchie der Schutzmaßnahmen im Arbeitsschutz
Erreichbarkeit von Schutzzielen im Arbeitsschutz
Prävention sicherheitsrelevanter Ereignisse funktioniert nur mit den Beschäftigten
Technische
Schutzmaßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
SHE ManagementsystemePersönliche Maßnahmen:
Sicherheitskultur
Information der Beschäftigten,
Betriebsanweisung
W ahr s c hei nl ic hk ei t s ic her hei ts - rel ev ant er E rei gni s s e
Mehr Akzeptanz für risikobasierten Ansatz: mit krebserzeugenden Stoffen kann man sicher arbeiten, auch wenn das Restrisiko nicht null ist
Schlussfolgerungen & Botschaften aus Arbeitgebersicht
Schutzmaßnahmen müssen ergebnis- orientiert und nicht papierbasiert sein
Mehr Anerkennung für Optionen bei
Anwendung der
Maßnahmenhierarchie (STOP)
Harmonisierung der Grenzwerte bedeutet nicht Absenkung auf niedrigsten Wert
Dialog mit Sozial- partnern darf nicht umgangen werden
Schutzmaßnahmen müssen prioritär in Arbeitsschutzrecht- setzung festgelegt werden
Zielorientierter
Arbeitsschutz bedeutet Erhaltung des flexiblen Maßnahmensystems
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