• Keine Ergebnisse gefunden

FORTBILDUNGSLEHRGANG. Hygienebeauftragte/r in der Arzt- und Zahnarztpraxis (HBP) am Institut für Hygiene und Umwelt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "FORTBILDUNGSLEHRGANG. Hygienebeauftragte/r in der Arzt- und Zahnarztpraxis (HBP) am Institut für Hygiene und Umwelt"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

„Hygienebeauftragte/r in der Arzt- und Zahnarztpraxis“ (HBP) am Institut für Hygiene und Umwelt

Das INSTITUT FÜR HYGIENE UND UMWELT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG ist die älteste norddeutsche Fortbildungsstätte für Hygienebeauftragte in der Arzt- und Zahnarztpraxis (HBP).

Angeboten werden sowohl die komplette Fortbildung zu Hygienebeauftragten als auch spätere Auffrischungskurse. Auch nach Beendigung der Ausbildung stehen die Mitarbeiter des INSTITUTS FÜR HYGIENE UND UMWELT gern für fachliche Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.

Allgemeines

Die Bedeutung des Schutzes von Patienten und Personal vor Infektionen in ambulanten und stationären medizinischen Einrichtungen wird sowohl in Fachkreisen als auch in der Öffentlichkeit mehr und mehr erkannt. Der steigende Anteil älterer, multimorbider und abwehrgeschwächter Menschen, neue Krankheitserreger sowie eine zunehmende Antibiotikaresistenz vieler Keime stellen Medizin und Hygiene vor immer neue Herausforderungen.

Den Beeinträchtigungen für den Patienten und den Kostensteigerungen für die Allgemeinheit durch das gehäufte Auftreten von Infektionen kann nur mit verstärkten Anstrengungen zur Qualitätssicherung begegnet werden.

Gerade dem Ambulanten Sektor kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Immer kürzere Liegezeiten in den Krankenhäusern, beispielsweise nach operativen Eingriffen, führen notwendigerweise zu höheren Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz in der nachstationären Patientenversorgung. Die ambulante Betreuung von Patienten mit parenteral übertragbaren Erkrankungen wie Hepatitis B, Hepatitis C oder AIDS sowie die zunehmende Problematik im Umgang mit multiresistenten Keimen erfordert ein verändertes Hygienemanagement in der Arzt- und Zahnarztpraxis.

Rechtlicher Rahmen

Die Notwendigkeit, verbindliche Grundsätze und Maßstäbe für Qualität und Qualitätssicherung in den verschiedenen Institutionen des Gesundheitswesens zu etablieren, hat auch der Gesetzgeber erkannt. Für den Bereich der Arzt- und Zahnarztpraxis kommen hierbei beispielsweise das SGB V zum Tragen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterstellt verschiedenste Einrichtungen des Gesundheitswesens der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt und verpflichtet alle (teil-)stationären und viele ambulante Einrichtungen zur Festlegung von innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Form von Hygieneplänen. Im Rahmen des Personalschutzes sieht auch die TRBA 250 "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" eine Verpflichtung zur Erstellung von Hygieneplänen vor.

(2)

Bedarf

Die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen setzt ein profundes Wissen bei entsprechend geschultem Fachpersonal voraus. Für eine wirkungsvolle und effiziente Hygiene und Infektionsprävention in der Arzt- und Zahnarztpraxis kommt der Fortbildung von Praxispersonal zu Hygienebeauftragten eine besondere Bedeutung zu.

Die Hygienebeauftragten in der Arzt- und Zahnarztpraxis sollen die im Bereich der ambulanten Patientenversorgung auftretenden hygienischen Probleme und die zu ihrer Lösung notwendigen Maßnahmen kennen lernen, um hierzu Empfehlungen abgeben zu können und eine entsprechende Beratung der Verantwortlichen zu gewährleisten. Sie sollen bei der Umsetzung der oben genannten gesetzlichen Anforderungen sowie der einschlägigen Empfehlungen für die verschiedenen Bereiche des ambulanten Gesundheitswesens mitwirken. Hier sind insbesondere die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut zu berücksichtigen. Durch die Ausarbeitung und Umsetzung von Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsplänen kann ein gezielter und sparsamer Einsatz von Desinfektions-und Reinigungsmitteln sowie von Sterilgut und Einmalartikeln erzielt werden. Außerdem soll eine Unterrichtung und praktische Anleitung des Praxis - und Reinigungspersonals zu hygienerelevanten Themen und Problemen erfolgen.

HBP-Fortbildung am Institut für Hygiene und Umwelt

Die Fortbildung zur/m Hygienebeauftragten in der Arzt- und Zahnarztpraxis (HBP) am INSTITUT FÜR HYGIENE UND UMWELT beinhaltet ein breit angelegtes, alle ambulanten und (teil-)stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens umfassendes Fortbildungsprofil. Zielgruppe der Fortbildung sind Arzthelfer/innen und Zahnarzthelfer/innen aus Praxen sämtlicher medizinischen und zahnmedizinischen Fachgebiete, ambulant operierenden Einrichtungen, Tageskliniken, kieferorthopädischen Praxen, oral- und kieferchirurgischen Praxen, zahnmedizinischen Kliniken, Dialysepraxen und -kliniken sowie betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmen.

Auch andere medizinische Berufsgruppen aus dem Bereich der Physiotherapie, der Podologie, der Geburtshilfe (Hebammen, Geburtshäuser) oder Heilpraktikerpraxen können im Einzelfall an der Fortbildung teilnehmen.

Ziel der Fortbildung ist der Erwerb des Zertifikates "Fortbildung zur/m Hygienebeauftragten in der Arztpraxis am INSTITUT FÜR HYGIENE UND UMWELT" oder "Fortbildung zur/m Hygienebeauftragten in der Zahnarztpraxis am INSTITUT FÜR HYGIENE UND UMWELT". Die Fortbildung soll Praxisfachpersonal durch die Vermittlung qualifizierter Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen und Fähigkeiten dazu befähigen, daran mitzuwirken, in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie vergleichbaren medizinischen Einrichtungen die Hygiene durch Maßnahmen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen zu verbessern.

(3)

Lehrgangsumfang

Die Fortbildung wird über einen Zeitraum von drei Wochen als ca. halbjähriger, tätigkeitsbegleitender Lehrgang durchgeführt. Die Maßnahme gliedert sich in einen zweiwöchigen und einen einwöchigen theoretisch- praktischen Unterrichtsblock von insgesamt 120 Stunden à 45 Minuten.

Unterrichtseinheiten

Der Unterricht wird in Form von Blockkursen durchgeführt, in erster Linie in den Räumlichkeiten des INSTITUT FÜR HYGIENE UND UMWELT. Gelehrt wird im Normalfall montags bis donnerstags im Zeitraum von 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr. Fachvorträge, lernzielorientierte Gruppenarbeit und Plenumsdiskussionen wechseln sich dabei ab. Den Kursteilnehmer/innen werden die Unterrichtsunterlagen in digitaler Form zu jeder Unterrichtseinheit zur Verfügung gestellt. Jeder Blockkurs endet mit einer schriftlichen Leistungskontrolle (Ankreuztest). Die Bestehensgrenze beträgt einheitlich 50 Prozent. Im Falle des Nichtbestehens oder des Versäumens eines Tests wird dieser wiederholt oder in Form eines Fachgesprächs nachgeholt.

Der Lehrplan umfasst folgende Fachgebiete:

1. Grundlagen der Hygiene (80 Stunden)

2. Spezielle Hygieneprobleme in der Arzt- und Zahnarztpraxis sowie vergleichbaren medizinischen Einrichtungen (40 Stunden)

• Spezielle Hygiene in der Arztpraxis

• Spezielle Hygiene in der Zahnarztpraxis

• Einführung in die Mikrobiologie

• Grundlagen der Infektiologie

• Grundlagen der Hygiene

• Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien in der Hygiene

• Hygienemaßnahmen im Bereich ambulanter und stationärer Einrichtungen

• Hygienemaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten

• Lebensmittel- und Küchenhygiene

• Wäschehygiene

• Abfallhygiene und Entsorgung

• Desinfektion und Sterilisation

• Reinigungs- und Desinfektionspläne

• Umgang mit Desinfektions- und Reinigungsmitteln

• Umgang mit Sterilgut und Sterilgutlagerung

(4)

Zertifikatserteilung

Voraussetzungen für die Erteilung des abschließenden Zertifikats sind die regelmäßige Teilnahme am Unterricht (maximal zehn Prozent Fehlzeiten insgesamt) sowie die erfolgreiche Teilnahme an den Kurstests.

Teilnahmevoraussetzungen

• Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Arzthelferin/Arzthelfer oder Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter

• Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter oder Zahnarzthelferin/Zahnarzthelfer

• Nachweis einer in der Regel mindestens zweijährigen Berufsausübung in einer Praxis/Klinik oder einer anderen medizinischen Einrichtung

Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin sollte eigenverantwortlich prüfen, ob in Abhängigkeit vom eigenen beruflichen Werdegang sowie den eigenen Erfahrungen und Interessensschwerpunkten folgende Bereiche beispielsweise im Rahmen von eintägigen Hospitationen visitiert werden sollten:

Ambulantes Operieren, Endoskopie, Dialyse, Röntgen sowie Physiotherapie

Eine allgemeine Vorstellung von den Abläufen und Gerätschaften der genannten Bereiche werden im Unterricht vorausgesetzt.

Termine und Lehrgangsinhalte

Die Termine für die nächsten Lehrgänge entnehmen Sie bitte der aktuellen Unterrichtsübersicht.

Teilnahmegebühren

Die aktuelle Teilnahmegebühr entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Über etwaige Förderungsmöglichkeiten beraten die zuständigen staatlichen Stellen. Die Gebühr schließt sämtliche theoretisch-praktischen Unterrichtseinheiten einschließlich der dazugehörigen Seminarunterlagen, Unterrichts- und Labormaterialien sowie etwaige Exkursionen und Begehungen ein.

Bewerbungsunterlagen

1. Kopie des Zeugnisses der Ausbildungsstätte (Abschlussprüfung) 2. Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

3. Nachweise einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit 4. Anmeldeformular

(Das Anmeldeformular erhalten Sie auf Anfrage. E-Mail: hu30@hu.hamburg.de)

(5)

Ansprechpartner

Pflegerische Leitung

Telefon: 040 428 45-7917 Kurssekretariat

Telefon: 040 428 45-7902 E-Mail: hu30@hu.hamburg.de Internet: www.hamburg.de/hu

Impressum

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Institut für Hygiene und Umwelt

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

terien wurden 1980 zufällig Adressen von Mitgliedern der politischen Führung auf Bundes-, Staats- und Gemeindeebene ermittelt und befragt. Für die 1982 durchgeführte

Bernhard Saneke, Wiesbaden ü  alles mit einem Brüllen regeln und dann merken, daß für den Rest des Tages keiner mit Ihnen spricht ü  selbst bei Trainingsspielen um jeden

In vielen Fällen wird hingegen der Patient über Unwohlsein klagen und sich anschlie- ßend mehr oder weniger rapide eine gefährliche Situation entwickeln.. Wich- tig ist es,

Nicht bei der Bayerischen Landes- ärztekammer gemeldete Ärztinnen und Ärzte bitten wir, eine Kopie ihrer Approbation und gegebenenfalls Promotion sowie eventuell

Teilnahmegebühr: Das viertägige Hygiene- Präsenzseminar einschließlich der Absolvierung des webbasierten E-Learning-Anteils kostet 650 € (inkl. Zugang zu moderierter Lernplattform,

Nicht bei der BLÄK gemeldete Ärztinnen und Ärzte bitten wir, eine Kopie ihrer Approbation und gegebenenfalls Promotion sowie eventu- ell weiterer akademischer Titel der Anmeldung

Nicht bei der Bayerische Landesärz- tekammer gemeldete Ärztinnen und Ärzte bit- ten wir, eine Kopie ihrer Approbation und gege- benenfalls Promotion sowie eventuell weiterer

Während der achtstündigen E-Learning- Phase (webbasierte Lernplattform) werden neben einer infektiologischen Kasuistik unter- schiedliche Risikobewertungen im Hinblick auf