• Keine Ergebnisse gefunden

Verwendungsnachweis Förderung der Forschung, Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verwendungsnachweis Förderung der Forschung, Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Stand: 06.03.2017

Verwendungsnachweis

Förderung der Forschung, Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Zuweisungsempfänger:

Vorhabenbezeichnung:

Vorhabenort:

Kennziffer:

Zuweisungsschreiben des Landesverwaltungsamtes

vom: AZ über €

Änderungsschreiben

vom: AZ über €

vom: AZ über €

Bewilligter Gesamtbetrag:

In Anspruch genommener Betrag

€ €

Das Vorhaben wurde begonnen am: und beendet am:

Falls mit dem Vorhaben bereits vor Bewilligung der Zuweisung(en) begonnen wurde:

Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde zugestimmt durch:

am: Aktenzeichen:

1. Sachbericht:

Eingehende Darstellung der Durchführung der Arbeiten oder Aufgaben, ihres Erfolgs und ihrer Auswirkungen, Angaben über die Verwendung der Zuweisung im Rahmen der zuweisungsfähigen Gesamtausgaben:

Darstellung in der Öffentlichkeit (z. B. Presseartikel, Hinweise in Broschüren):

Darstellung der Vergabe von Aufträgen gemäß VOL/VOF/VOB:

(bitte auf gesondertem Blatt, als Anlage beifügen)

:

(2)

Stand: 06.03.2017

2. Zahlenmäßiger Nachweis

2.1 Finanzierung der Maßnahme

Vorgesehen lt.

Antrag Tatsächliche Einnahmen

€ v.H. € v.H.

Zuweisung aus EFRE

Eigenmittel des Zuweisungs-

empfängers

erwirtschaftete Nettoeinnahmen Sonstige Finanzierungshilfen

Private Mittel

Beiträge Dritter

Insgesamt 100 100

(Die Beträge sind in Ziff. 2.2 bis 2.4 aufzuschlüsseln.)

2.2 Die Zuweisung(en) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind in folgenden Raten gezahlt:

Rate Tag der Zahlung Betrag ()

2.3 Die nicht zuweisungsfähigen Beiträge Dritter setzen sich wie folgt zusammen:

Dritter Betrag ()

a)

b)

2.4 Die Nettoeinnahmen wurden durch folgende Arten erwirtschaftet:

(Belege sind beizufügen)

Einnahmeart Betrag ()

a)

b)

:

(3)

Stand: 06.03.2017 2.5 Ausgabengegenüberstellung nach dem anliegenden Ausgabeblatt:

Veranschlagte Kosten

als zuweisungsfähig an- erkannte Anteile der ver- anschlagten Ausgaben

entstandene Ausgaben

davon zuweisungsfähig Aufgliederung Beträge

€ € € €

Personal-

ausgaben

sächliche Verwal-

tungsausgaben

Geräte/

Investitionen

Sonstige

Ausgaben

Summe ____ v. H. der zuweisungsfähigen Kosten

(abzgl. erwirtschafteter Nettoeinnahmen)

Es wurden insgesamt ausgezahlt

2.5.1 Gegenüber den veranschlagten Ausgaben ergaben sich:

Einsparungen Mehrausgaben in Höhe von: €

2.5.2 Die Zuweisung(en) wurde(n)

in voller Höhe nur teilweise in Anspruch genommen.

2.6 Wurde bei der Berechnung der Personalkosten das Besserstellungsverbot

beachtet? ja nein

Wurde bei der Berechnung der Dienstreisekosten das Bundesreisekosten-

gesetz beachtet?? ja nein

Liegen die Stundennachweisformulare zu den Beschäftigten vor? ja nein

2.7 Wurde bei allen Veröffentlichungen, Präsentationen usw. auf die

EU-Finanzierung hingewiesen? ja nein

Wurden dabei die verbindlichen Formvorgaben gemäß des Art.15 und des

Anhang XII der VO (EU) Nr. 1303/2013beachtet? ja nein

2.8 Dem Verwendungsnachweis ist das Ergebnis der Forschung, Nutzung und Einführung intelli- genter Verkehrssysteme als Anlage beizufügen.

Dabei ist besonders die Reduzierung der CO2-Emissionen, der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn und der innovative Beitrag hervorzuheben und darzustellen.

:

(4)

Stand: 06.03.2017

3.

3.1

Bescheinigung, Prüfvermerk

Bescheinigung des Zuweisungsempfängers

Die Vorhabenunterlagen (Planungsakten, Vergabeakten, Rechnungsoriginale usw.) werden bis zum 31.12.2028 in folgender/n Einrichtung/en (Archive) aufbewahrt:

(Bezeichnung) (Straße) (Ort)

Die vorgenannten Angaben stimmen mit dem Zuweisungsschreiben, den Büchern und den Belegen überein.

Die Ausgaben waren notwendig. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden beachtet (s. VV Nr. 1 zu § 7 LHO).

Soweit die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz besteht, wurden nur diese (Preise ohne Umsatzsteuer) nachgewiesen (Nr. 6.4 ANBest-P in analoger Anwendung).

Es wird erklärt, dass

. die Bedingungen und Auflagen eingehalten wurden und

. die Angaben über die Maßnahme, ihre Ausgaben und die Finanzierung vollständig und belegt sind.

Zu ihrer Nachprüfung stehen die notwendigen Unterlagen, einschließlich Rechnungen mit Belegen zur Verfügung.

Ort Datum

rechtsverbindliche Unterschrift des Zuweisungsempfängers, Stempel

3.2 Bescheinigung einer Prüfungseinrichtung (z. B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc.)

 siehe Formblatt

:

:

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Eingehende Darstellung der Durchführung der Arbeiten oder Aufgaben, ihres Erfolgs und ihrer Auswirkungen, Angaben über die Verwendung der Zuwendung im Rahmen der

Mit diesem Gutachten wird die Programmplanung für die EU-Fonds im Bundesland Sachsen- Anhalt für die Förderperiode 2007-2013 einer umfassenden Bewertung unterzogen, wie sie von

Außerdem ist mir/uns bekannt, dass die im Antrag (einschließlich Anlagen) gemachten Anga- ben zur Abwicklung der Förderung beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,

Doch auch auf Angebotsseite des Ausbildungsmarkts sind Defizite in Sachsen-Anhalt im Bundes- vergleich erkennbar: Betrachtet man die Zahl der ausbildenden Betriebe im Jahr 2017, zeigt

Neben der Information von potenziell Begünstigten, soll im Rahmen der Kommunikationsarbeit der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF auch die Bekanntheit der EU-Förderung in Sachsen-

Verwendung der Zuweisung auf der Grundlage quittierter Rechnungen Ja Nein. Die Zuweisung ist zweckentsprechend

Wir weisen darauf hin, dass die Angaben (erfasste Stunden und Daten zum Gehalt/Lohn) sowie die eingereichten Unterlagen subventionserheblich im Sinne von § 264 Strafgesetzbuch

Die EFRE-Verwaltungsbehörde bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa hat die Senatskanzlei, den Senator für Finanzen, die Senatorin für Gesundheit, Frauen