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Academic year: 2022

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des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Er E r m m i i t t t t l l u u ng n g un u nd d Be B e we w er rt tu un ng g

ps p s yc y c hi h is s c c h h er e r Be B el la as st tu un ng ge en n am a m Ar A rb be ei i t t s s pl p la at tz z in i n au a us sg ge ew wä äh hl lt te en n Be B et tr ri ie eb be en n

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Ge G es s t t a a l l t t un u ng gs s mö m ög gl l i i c c hk h ke ei i t t en e n

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Inhaltsverzeichnis

1. Aufgabenstellung

2. Rechtsgrundlagen

3. Durchführung 3.1 Ausführende

3.2 Verfahrensauswahl

3.3 Auswahl der Unternehmen und Tätigkeiten 3.4 Zeitlicher Rahmen

3.5 Vorgehen

4. Darstellung und Bewertung der Ergebnisse

4.1 Beachtung psychischer Belastungen durch den Arbeitgeber

4.2. Möglicher Beitrag der Gewerbeaufsicht zur Bewertung psychischer Belastun- gen/Fehlbelastungen in Unternehmen unter Anwendung eines psychologischen Verfahrens

4.2.1 Bewertung von Fehlbelastungen durch Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht 4.2.2 Anwendbarkeit der orientierenden Verfahren - Modul 4 „Merkmalsliste“ und

Modul 3 „Indikatorenliste“

4.2.3 Weiterführende Analysen durch Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsverwaltung 4.3 Zusammenfassende Bewertungen

5. Schlussfolgerungen und Maßnahmen

Anlagen

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1. Aufgabenstellung

Der Arbeitgeber hat für die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit seiner Beschäftig- ten „hinsichtlich aller Aspekte, die die Arbeit betreffen“, Sorge zu tragen. So ist es festge- schrieben in der europäischen Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (RL 89/391/EWG1). Ein Aspekt stellt die psychische Belastung durch die Arbeitstätigkeit dar. Psychische Belas- tungen können positive Wirkungen bei den Beschäftigten hervorrufen und sie können bei bestimmten Ausprägungen negative Auswirkungen auf Verhalten, Leistung und Gesund- heit haben.

Vor diesem Hintergrund initiierte die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen- Anhalt im Jahr 2003 eine Sonderaktion zur Ermittlung und Bewertung psychischer Be- lastungen am Arbeitsplatz in ausgewählten Betrieben des Landes. Diese Sonderaktion hatte zwei miteinander verknüpfte Zielstellungen.

Einerseits war im Rahmen der Sonderaktion zu ermitteln, inwieweit psychische Belas- tungen bei der Bewertung der Gefährdungen durch den Unternehmer berücksichtigt werden. Es sollte bei den Verantwortlichen in den Betrieben das Problembewusstsein hinsichtlich des Auftretens psychischer Fehlbelastungen geschärft werden.

Andererseits ist für die Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsverwaltung die Beachtung psychischer Fehlbelastungen als Auslöser negativer Beanspruchungsfolgen mit ge- sundheitlicher Relevanz für die Arbeitnehmer ein neues Aufgabenterrain. Im Rahmen der Sonderaktion sollte überlegt und erprobt werden, in welcher Weise man sich die- sem Aufgabengebiet nähern kann und welche psychologischen Verfahren geeignet sind im Rahmen der Aufsichtstätigkeit eingesetzt zu werden, um psychische Fehlbe- lastungen zu erkennen.

2. Rechtsgrundlagen

Das Arbeitsschutzgesetz2 fordert vom Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maß- nahmen des Arbeitsschutzes notwendig sind. Maßnahmen sind auch solche zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Zur menschengerechten Gestaltung der

1 Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. EG Nr. L 183 S.1)

2 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Ge- sundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl.

I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950, 2008)

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Arbeit wurden ergonomische Normen erlassen, unter anderem auch die Norm DIN EN ISO 10075 „Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung“, auf deren Begrifflichkeiten (Teil 1) und Gestaltungsgrundsätze (Teil 2) die Sonderaktion inhaltlich aufbaut.

Die Arbeitsschutzbehörden sind durch § 22 Arbeitsschutzgesetz legitimiert, notwendi- ge Auskünfte einzuholen, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und zu untersuchen, ob arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorliegen. Ihnen obliegt, durch § 21 Arbeits- schutzgesetz festgeschrieben, nicht nur die Überwachung der Bestimmungen des Ar- beitsschutzgesetzes, sie haben auch den Auftrag, den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten zu beraten.

Die Sonderaktion basiert auf diesen gesetzlichen Grundlagen.

3 Durchführung

3.1 Ausführende

Aus allen Dezernaten der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalts wurden Mitarbeiter benannt, die so genannten „Kompetenzteams“, die zusammen eine temporäre Arbeitsgruppe zur Durchführung der Sonderaktion zur psychischen Belastung/Beanspruchung, bildeten. Die Arbeitsgruppe umfasste 15 Personen, davon rekrutierten sich 13 aus dem Aufsichtsdienst (Außendienstmitarbeiter) und zwei Mitarbeiter einschließlich des Leiters der Arbeitsgrup- pe kamen aus den Referaten Grundsatzfragen und Fachdienste des Fachbereichs Arbeits- schutz des Landesamtes für Verbraucherschutz.

Diese Mitarbeiter wurden in einem dreitägigen Kurs an der Technischen Universität Dresden, Institut für Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologie, geschult. In den Seminaren wurden Informationen und Zusammenhänge zum Thema Erfassen und Bewerten psychischer Belastungen/Beanspruchungen vermittelt, Gestaltungsmöglich- keiten erörtert und beispielhaft auch einfache Verfahren zum Bewerten psychischer Belastungen angewandt.

Neben diesen speziellen Schulungen der Kompetenzteams fand für alle Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsverwaltung eine obligatorische eintägige Weiterbildung zum Thema

„Psychische Belastung/Beanspruchung“ statt. Dies war Voraussetzung für das Sach- verständnis der Mitarbeiter bei der Auswahl der einzubeziehenden Betriebe und der Auswahl der zu bewertenden Tätigkeiten. Außerdem war es ein Ziel der obligatori- schen Veranstaltung, bei den Mitarbeitern der Arbeitsschutzverwaltung Hemmschwel- len gegenüber der Beachtung psychischer Fehlbelastungen abzubauen und sie zu mo- tivieren, diese in ihr Aufgabenfeld einzubeziehen.

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3.2 Verfahrensauswahl

Das zu verwendende Verfahren sollte ein Hilfsmittel sein, welches dem Gewerbeauf- sichtsmitarbeiter ermöglicht einzuschätzen, ob eine Tätigkeit mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf Grund ihres Arbeitsinhalts oder der vorhandenen Arbeits- und Organisationsbedingungen zu einer Fehlbeanspruchung führen kann. Dies war insbe- sondere erforderlich, da gesetzliche Vorschriften, die den „Sollzustand“ zur Vermei- dung psychischer Fehlbeanspruchungen fixieren, nicht existieren. Hinzu kommt, dass psychologisches Fachwissen auf Grund der vorliegenden Ausbildungen der Mitarbeiter nur in Einzelfällen vorlag.

Das Verfahren musste auf Grund der beschriebenen Ausgangssituation verschiedenen Kriterien genügen. Das Verfahren

x sollte ausschließlich Bedingungen der Tätigkeit und keine personenbezogenen Daten erfassen,

x durfte nur orientierende, grobe Merkmalsraster enthalten (geeignet für psycholo- gisch wenig geschulte Benutzer),

x sollte universell in allen Branchen einsetzbar sein und x sollte keine Befragung von Beschäftigten beinhalten.

Die Palette psychologischer Verfahren, mit deren Hilfe Tätigkeiten hinsichtlich ihrer psychischen Belastung analysiert werden können, ist derzeit schon recht groß. In der Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erschien 2001 die Toolbox Version 1.0 - Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen. Sie enthält neben Anwendungshinweisen eine Auflistung und Beschreibung von 82 psy- chologischen Verfahren. Bei der Anwendung der oben beschriebenen Kriterien, waren diese Verfahren jedoch, bis auf wenige Ausnahmen, für die Sonderaktion nicht nutz- bar, da sie sehr häufig auf Befragungen von Beschäftigten basieren, nur von speziell geschulten Nutzern angewendet werden können bzw. nur für definierte Tätigkeiten zugelassen sind.

Während der Vorbereitungsphase der Sonderaktion erschien noch im Entwurf die

„Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltung der Länder zur Ermittlung psy- chischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention“

herausgegeben vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, die kurz darauf im Mai 2003 als LASI-Veröffentlichung 31 (LV 31) veröffentlicht wurde

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und geeignet erschien im Rahmen der Sonderaktion zumindest partiell eingesetzt zu werden.

Aus der modular aufgebauten Handlungsanleitung wurden die Module 3 und 4 (siehe Anhang, Anlage 1 und 2) zur Anwendung ausgewählt. Das Modul 4 „Merkmale von Arbeitstätigkeiten, die psychische Fehlbelastungen auslösen können“ beinhaltet, in welcher Ausprägung bestimmte Merkmale einer Tätigkeit zu Fehlbelastungen führen können. Es unterscheidet die Merkmalsbereiche „Arbeitsinhalt“, „Arbeitsorganisation“,

„Soziale Beziehungen“ und „Arbeitsumgebungsfaktoren“. Jeder Merkmalsbereich ent- hält Tätigkeitsmerkmale (z.B. Handlungsspielraum), deren negative Ausprägungen (z.B. kein Einfluss auf Arbeitsinhalt, Arbeitspensum…) sowie Beispiele für Berufe oder Tätigkeiten, bei denen diese negativen Merkmalsausprägungen erfahrungsgemäß ge- häuft auftreten (z.B. Fließbandarbeit…).

Das Modul 3 beschreibt Indikatoren, die auf psychische Fehlbelastungen hinweisen können (z.B. Fluktuation, Fehlerhäufigkeit).

Die Module wurden inhaltlich nicht modifiziert, jedoch zur besseren Handhabung in der Darstellung geändert und durch die Bewertung, ob ein Merkmal vorhanden bzw. ein Indikator zutreffend sei oder dies nicht ermittelbar sei, ergänzt (siehe Anhang, Anla- gen 3 und 4).

3.3 Auswahl der Unternehmen und Tätigkeiten

Die Auswahl der Unternehmen bzw. die Auswahl der in den Unternehmen zu beurtei- lenden Tätigkeiten lag allein im Ermessen der Außendienstmitarbeiter. Vorgaben be- züglich der Branche, Betriebsgröße usw. gab es nicht. Es waren solche Tätigkeiten für die Bewertung auszusuchen, bei denen auf Grund von Vorerfahrungen psychische Fehlbelastungen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vermutet wurden. Vereinbart wurde, dass durch jedes der fünf Dezernate der Gewerbeaufsicht ca. zehn Tätigkeiten hinsichtlich des Vorliegens psychischer Fehlbelastungen bewertet werden sollten.

3.4 Zeitlicher Rahmen

Die Verfahrensauswahl, die Entwicklung der Dokumentationsbögen und die Abstim- mung über das Vorgehen beanspruchten den Zeitraum von Januar 2003 bis Ende Juni 2003. Danach begannen die Recherchen in den Betrieben. Im Dezember 2003 traf sich die Arbeitsgruppe um Erfahrungen auszuwerten und Probleme zu besprechen.

Ende Februar 2004 waren die Tätigkeitsbewertungen zur psychischen Belastung abge- schlossen. Für die Auswertung und Bewertung sowie für eventuell weiterführende

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Screeninganalysen und das Erstellen des Abschlussberichtes stand der Zeitraum ab April 2004 zur Verfügung.

3.5 Vorgehen

Die Aktion war der Geschäftsführung des Unternehmens im Vorhinein bekannt zu ma- chen. Wie dies erfolgte wurde nicht vorgegeben. Es konnte ein Ankündigungs- und Informationsschreiben benutzt werden, das zu diesem Zweck erarbeitet worden war (siehe Anhang, Anlage 5).

Der Bewertung des Vorhandenseins der Merkmale und Indikatoren der Module 3 und 4 musste ein Gespräch mit Experten des Unternehmens (z.B. Führungskräfte, Betriebs- arzt, Sicherheitsfachkraft als gute Kenner der Tätigkeiten) vorangehen. In diesem Ge- spräch

x wurden Angaben über die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzge- setz erfragt,

x wurde abgeklärt, welche Tätigkeiten in die Aktion einbezogen werden sollen und x wurden die Experten über diejenigen Tätigkeitsbedingungen, deren Kenntnis zur

Bewertung der psychischen Belastung nötig war, befragt.

Die eigentliche Bewertung der Tätigkeit anhand der Vorgaben der Merkmalsliste (Mo- dul 4) fand im Anschluss an dieses Gespräch statt und schloss eine Revision des Ar- beitsplatzes und der Tätigkeit ein. Danach wurden die Ergebnisse der Bewertung mit der Unternehmensführung besprochen.

Inhaltliche Vorgaben für die Gespräche vor und nach der Bewertung wurden nur inso- fern gemacht, als dass inhaltlich und statistisch bedeutsame Informationen auf einem Dokumentationsbogen zu vermerken waren (siehe Anhang, Anlage 6).

Folgende Sachverhalte waren im Rahmen der Sonderaktion im Betrieb zu recherchie- ren und zu dokumentieren:

x Art der zu bewertenden Tätigkeit,

x Anzahl der mit dieser Tätigkeit beschäftigten Arbeitnehmer,

x Vorliegen einer Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung (ja/nein),

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x Berücksichtigung psychischer Belastungen in dieser Dokumentation (ja/nein, falls ja Kopie erbitten),

x Durchführung von Maßnahmen zur Optimierung psychischer Belastungen auch ohne Berücksichtigung in der Gefährdungsanalyse (wenn ja, welche?),

x Unternehmer berücksichtigt eigenständig künftig psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung,

x Unternehmer strebt Hilfe durch externe Experten an

x Unternehmer würde Hilfe durch die Gewerbeaufsicht begrüßen,

x Unternehmer stimmt der Einschätzung, dass hohe psychische Belastungen vor- liegen, nicht zu.

Bestand Interesse des Arbeitgebers an externer Hilfe bei der Beurteilung psychischer Gefährdungen, dann wurde auf ein Anbieterverzeichnis

„Ermittlung und Prävention psychischer Fehlbelastungen im Betrieb – wer kann hel- fen?“

verwiesen, das im Jahr 2002 durch die Gewerbeaufsichtsverwaltung Sachsen-Anhalts erstellt worden ist (siehe Anhang, Anlage 7). Auch bestand die Möglichkeit einer Ana- lyse von psychischen Fehlbelastungen mittels psychologischem Screeningverfahren durch die Psychologinnen der Gewerbeaufsicht. Dies sollte jedoch nur in Ausnahmefäl- len in Betracht gezogen werden.

4 Darstellung und Bewertung der Ergebnisse

Von den Mitarbeitern der temporären Arbeitsgruppe Psychische Belastung/Beanspru- chung aus den Aufsichtsdezernaten wurden 27 Unternehmen aufgesucht. Dabei wurde innerhalb der Betriebe und Einrichtungen jeweils nur ein bestimmter Bereich bzw. wurden bestimmte Tätigkeiten betrachtet, d.h., es erfolgte keine Bewertung der psychischen Be- lastung aller Tätigkeiten des Unternehmens.

Das Branchenspektrum streute stark, am häufigsten waren Maschinenbaubetriebe und öffentliche Verwaltungen/Sozialversicherungen sowie die Papierindustrie vertreten.

Aber auch aus dem Ernährungsgewerbe, der chemischen Industrie, dem Gesundheits-

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und Sozialwesen und anderen Branchen wurden Tätigkeiten ausgewählt. Die Betriebs- größen wurden nicht explizit erfasst.

In den aufgesuchten Betrieben und Einrichtungen wurden 44 Tätigkeiten hinsichtlich möglicher psychischer Fehlbelastungen bewertet. Die Art der Tätigkeiten kann dem Anhang Anlage 8 entnommen werden. Die Anzahl der mit den jeweiligen Tätigkeiten Beschäftigten variierte stark und lag zwischen einem Beschäftigten und 600 Beschäf- tigten. Es überwogen deutlich Tätigkeiten (64%), mit denen nur bis maximal 20 Ar- beitnehmer betraut waren.

4.1 Beachtung psychischer Belastungen durch den Arbeitgeber

Die Auswertung der Dokumentationsbögen ergab, dass nur in einem Fall für eine Tä- tigkeit keine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz vom Betrieb durch- geführt worden war. Bei ca. einem Viertel der durchgeführten Gefährdungsbeurteilun- gen war die Bewertung psychischer Belastungen erfolgt. Im Einzelnen ergaben sich die in Tabelle 1 dargestellten Ergebnisse.

Tabelle 1 Vorliegen einer Gefährdungsbeurteilung, Berücksichtigung psychischer Be- lastungen in der Gefährdungsanalyse und Durchführung von Maßnahmen zur Optimierung psychischer Belastungen

Frage Ja Nein Keine Angaben

Ist für die Tätigkeit eine Gefährdungsbeur- teilung vorhanden? (n=44)

43 1 -

Ist in der Gefährdungsbeurteilung die psy- chische Belastung berücksichtigt?

11 32 1

Wurden Maßnahmen zur Optimierung der psychischen Belastung durchgeführt?

25 10 9

Nur bei 11 der 44 betrachteten Tätigkeiten hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungs- beurteilung psychische Belastungen einbezogen. Zu beachten ist, dass nur solche Tä- tigkeiten von den Mitarbeitern der Arbeitsgruppe ausgesucht worden waren, bei denen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Fehlbelastungen erwartet wurden. Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass viele Arbeitgeber dieser Belastungsart noch wenig Beachtung schenken. Die Ursachen dafür wurden im Rahmen der Sonderaktion nicht analysiert, es lassen sich deshalb nur Vermutungen dazu anstellen. Zum einen wird alles „Psychische“ nach wie vor in der Gesellschaft tabuisiert. Zum anderen liegen

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kaum Kenntnisse bei den Unternehmern vor, welche methodischen Zugänge zur Beur- teilung psychischer Belastungen möglich sind.

Obwohl nur bei 11 Tätigkeiten die psychische Belastung im Rahmen der Gefährdungs- beurteilung angeführt worden war, wurden bei 25 Tätigkeiten Maßnahmen durchge- führt, die zur Optimierung psychischer Belastungen beitragen können. D.h., auch oh- ne augenscheinliche Berücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der Ge- fährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz war bei einer ganzen Reihe von Tätigkeiten offenbar Handlungsbedarf gesehen worden.

Es ist davon auszugehen, dass diesen Maßnahmen Einschätzungen über hohe psychi- sche Belastungen zu Grunde liegen, die häufig intuitiv und/oder aus betrieblichen Notwendigkeiten heraus entstanden, und nicht Ergebnisse fundierter Beurteilungen sind. Bedenkt man, dass hohe psychische Belastungen zu Fehlbeanspruchungen füh- ren können und diese sich auch auf die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auswir- ken, sind Maßnahmen wie zusätzliche Pausen, Tätigkeitsrotation bei sehr einförmigen Tätigkeiten oder Qualifizierungsmaßnahmen gut verständlich.

Die durchgeführten Maßnahmen betrafen nicht die Veränderung der Tätigkeitsinhalte, sondern zielten auf

x die Aufarbeitung von negativen Beanspruchungen (z.B. Angebot psychologischer Betreuung nach extremen Belastungssituationen, Kummerkasten)

x die Qualifizierung der Arbeitnehmer zur besseren Anforderungsbewältigung (z.B.

Weiterbildung in Gesprächsführung, Teilnahme an Anti-Mobbing-Seminaren) x die Verkürzung der Fehlbelastungszeiten (z. B. durch Tätigkeitsrotation, geson-

dertes Pausenregime)

x eine Mitarbeiterbeteiligung bei der Organisation der Arbeit (z.B. Dienstplanges- taltung durch Mitarbeiter).

Dass bei den durchgeführten Maßnahmen nicht die Inhalte der Tätigkeiten verändert worden sind, kann folgende objektive Hintergründe haben:

x manche Belastungsfaktoren sind tätigkeitsspezifisch und unterliegen nicht der Einflussnahme durch den Arbeitgeber (z.B. emotionale Inanspruchnahme bei Rettungssanitätern),

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x komplexe Belastungsfaktoren können nur nach speziellen psychologischen Analy- sen erkannt werden (z.B. qualitative und/oder quantitative Überforderung bei Dispatcher-/Steuertätigkeiten), dazu wäre externe Hilfe erforderlich oder

x trotz Kenntnis von Fehlbelastungsfaktoren können die Arbeitsinhalte vom Arbeit- geber nicht verändert werden, ohne dass er seine gesamte Verfahrenstechnolo- gie ändert. In diesen Fällen (z.B. bei monotonen Tätigkeiten wie Bandarbeit, Mo- tormontage), kann nur eine prospektive Gestaltung der Arbeitstätigkeiten Abhilfe schaffen.

4.2 Möglicher Beitrag der Gewerbeaufsicht zur Bewertung psychischer Belastungen/Fehlbelastungen in Unter- nehmen unter Anwendung eines psychologischen Ver- fahrens

Auf der Grundlage der geführten Gespräche mit betrieblichen Vertretern und der Be- sichtigung der Arbeitplätze wurden alle Tätigkeiten durch die Mitglieder der temporä- ren Arbeitsgruppe „Psychische Belastungen“ der Gewerbeaufsichtsverwaltung hinsicht- lich der Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins einer psychischen Fehlbelastung be- wertet. Die Beurteilungsergebnisse basieren auf der Anwendung des Moduls 4 der LV 31. Bei hoher Wahrscheinlichkeit für eine Fehlbelastung wurde erfasst, wie der Arbeit- geber perspektivisch reagieren will. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 dargestellt.

Tabelle 2 Ergebnis der Bewertung der 44 Tätigkeiten durch Mitarbeiter der Gewerbe- aufsichtsverwaltung

Frage/Sachverhalt ja Nein

Treten bei der betrachteten Tätigkeit mit einer gewissen Wahr- scheinlichkeit psychische Fehlbelastungen auf? (n=44)

33 11

Falls ja (n=33), welche Situation liegt vor (Doppelnennung möglich)?

Unternehmer berücksichtigt eigenständig künftig psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung

30

Unternehmer hält die Beurteilung psychischer Belastungen nicht für notwendig

1

Unternehmer strebt Hilfe durch Experten an 1

Unternehmer würde Hilfe durch Gewerbeaufsicht begrüßen 11

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4.2.1 Bewertung von Fehlbelastungen durch Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht

Bei 33 Tätigkeiten wurde das Auftreten psychischer Fehlbelastungen von den Mitarbei- tern der Gewerbeaufsicht als wahrscheinlich eingeschätzt, in 11 Fällen wurde es ver- neint. Das zeigt, dass sich alle Ausführenden nach der Anwendung eines Verfahrens (Merkmalsliste – Modul 4) in der Lage sahen, ein Urteil zum Vorliegen psychischer Fehlbelastungen abzugeben, den Arbeitgeber dazu zu informieren und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Zur Güte dieser Beurteilungen lässt sich im Rahmen der Sonderaktion keine Aussage treffen. Nach Einschätzung der beteiligten Mitarbeiter führte die Sonderaktion jedoch nicht zum routinierten Umgang mit der Materie. Die künftige Beurteilung psychischer Belastungen, auch bei Anwendung der Merkmalsliste, macht weitere Schulungen und Übungen notwendig.

Ein verwaltungsrechtlich gebundenes Handeln, wie z.B. das Treffen von Anordnungen, kann auf Grund der Beurteilungsergebnisse nicht erfolgen. Es ist wahrscheinlich, dass die Beurteilungen gleicher Tätigkeiten durch verschiedene Personen variieren würden, d.h., dass die Beurteilungsergebnisse nicht nachweislich objektiv sind. Dies ist jedoch hin- nehmbar, sofern die Ebene der präventiven Gestaltung von Arbeitsbedingungen nicht verlassen wird und die Ergebnisse der Beurteilungen nur zu Empfehlungen führen.

4.2.2 Anwendbarkeit der orientierenden Verfahren - Modul 4

„Merkmalsliste“ und Modul 3 „Indikatorenliste“

Von den beteiligten Mitarbeitern wurde eingeschätzt, dass die im Modul 4 aufgeliste- ten Merkmale ein gutes Hilfsmittel für die zu leistende Beurteilung darstellen. Wenn man bedenkt, dass die Ausführenden in der Regel geschulte Laien waren, spricht die- ses Ergebnis für die Geeignetheit der Merkmalsliste als orientierendes Verfahren zur Anwendung bei Betriebsrevisionen. Es sollten jedoch einige Modifikationen vorge- nommen werden. Dies betrifft jene Bereiche der Tätigkeit, die nicht durch Inaugen- scheinnahme vor Ort erkennbar sind bzw. die stark einer individuellen Wertung unter- liegen, wie Führungskräfteverhalten, Konflikte zwischen den Kollegen u. ä.

Als wenig hilfreich für den Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde zeigte sich das Modul 3 der Handlungsanleitung - die Indikatorenliste. Dort gab es nur vereinzelte Nennungen von Indikatoren. Häufig wurden bestimmte Sachverhalte als nicht ermittelbar einge- schätzt bzw. es wurden überhaupt keine Eintragungen vorgenommen. Die bei der Re- vision durch die Mitarbeiter feststellbaren bzw. erfragbaren Fakten, lassen ein Urteil über z.B. „häufige Fehlhandlungen“, „verstärktes Rückzugsverhalten“ oder „Gewalt am Arbeitsplatz“, nicht zu. Geeignet erscheint das Modul 3 jedoch, um den Verantwortli-

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chen im Betrieb im Gespräch Anhaltspunkte zu geben, welche Sachverhalte Indikato- ren für ein eventuelles Vorliegen psychischer Fehlbeanspruchungen sein können.

4.2.3 Weiterführende Analysen durch Mitarbeiter der Gewerbeauf- sichtsverwaltung

Die Durchführung vertiefender psychologischer Verfahren durch Mitarbeiter der Ge- werbeaufsicht wurde verworfen. Diese Verfahren erfordern einen sehr hohen zeitlichen Aufwand und sind nur von Mitarbeitern mit arbeitspsychologischen Fachkenntnissen durchführbar. Im Rahmen der Revisionstätigkeit der Gewerbeaufsichtsverwaltung können bei der derzeitigen Personalsituation solche Verfahren nicht angewandt wer- den. Eine einmalige Durchführung im Rahmen der Sonderaktion hätte dem Ziel, Vor- gehensweisen zu erproben, die künftig routinemäßig angewandt werden können, wi- dersprochen.

4.3 Zusammenfassende Bewertungen

Ein nicht zu unterschätzendes Ergebnis der Sonderaktion ist, dass in 27 Unternehmen Gespräche zum Thema der psychischen Belastung am Arbeitsplatz mit der Unterneh- mensführung oder deren Beauftragten stattgefunden haben. Unabhängig vom jeweili- gen Ergebnis fand hier eine Sensibilisierung des Arbeitgebers oder seiner Vertreter zu diesem Problemkreis statt und unabhängig davon, ob die Gespräche konträr oder einmütig geführt worden sind, sind Informationen und Wissen transferiert worden.

Insgesamt ist festzuhalten, dass im Rahmen der Tätigkeit der Gewerbeaufsicht auch die Vermeidung von psychischen Fehlbelastungen thematisiert werden kann. Dies setzt jedoch eine Schulung der Mitarbeiter zum Erwerb arbeitspsychologischer Grund- kenntnisse voraus und es ist ein methodisches Hilfsmittel zur Bewertung erforderlich.

In der Sonderaktion wurde dabei auf das Modul 4 der „Handlungsanleitung für die Ar- beitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention – LV 31“, zurückgegriffen.

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5 Schlussfolgerungen und Maßnahmen

Den Schlussfolgerungen liegen die Ergebnisse der Erhebungen zu Grunde sowie Erfah- rungen und Eindrücke, die durch die Gespräche in den Betrieben entstanden sind oder die aus dem Erfahrungsaustausch der beteiligten Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht stammen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beziehen sich auf das weitere Vorgehen bei der Thematisierung psychischer Belastungen von Arbeitstätigkeiten in den Unter- nehmen durch Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht.

x Die Unternehmer kommen ihrer Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz überwiegend nach. Psychische Belastungen werden dabei jedoch selten dokumentiert. Die Sensibilisierung der Arbeitgeber, auch die Beur- teilung psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen und zu dokumentieren, ist im Rahmen der Revisionstätigkeit fortzusetzen.

x Es ist möglich, im Rahmen der Revisionstätigkeit der Gewerbeaufsicht die Aus- prägung psychischer Belastungen von Arbeitstätigkeiten zu beurteilen. Bei An- wendung eines einfachen Verfahrens kann auf orientierender Ebene entschieden werden, ob bei einer Tätigkeit auf Grund des Arbeitsinhalts, der Umgebungsbe- dingungen und/oder der Arbeitsorganisation Merkmale vorhanden sind, die zu ei- ner Fehlbelastung führen können. Soziale Beziehungen können in diesem Rah- men nicht bewertet werden.

x Die Beachtung psychischer Belastungen bei Revisionstätigkeiten erfordert ar- beitspsychologische Grundkenntnisse, die die Mitarbeiter in Schulungen und praktischen Übungen erwerben müssen. Dies kann keine einmalige Weiterbildung leisten, sondern es ist eine permanente Qualifizierung erforderlich. Aus diesem Grund sollte der Kreis der Mitarbeiter, der sich diesem Thema stellt, wie auch in der Sonderaktion praktiziert, begrenzt werden.

x Der Beurteilung des Gewerbeaufsichtsmitarbeiters über das Vorliegen einer Fehl- belastung liegt kein quantitatives Messverfahren zu Grunde und es gibt keinen definierten Sollzustand. Damit unterliegt die Bewertung einer gewissen Irrtums- wahrscheinlichkeit. Aus diesem Grund kann allein aus dieser Beurteilung kein Verwaltungshandeln, das die Durchführung von Gestaltungsmaßnahmen er- zwingt, abgeleitet werden. Beratungen und Empfehlungen sind möglich.

x Das bei der Sonderaktion zur Beurteilung psychischer Belastungen durch Mitar- beiter der Gewerbeaufsicht verwandte Verfahren – das Modul 4 der LV 31 (Merkmalsliste) ist grundsätzlich geeignet. Es sollte jedoch geringfügig modifi-

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ziert werden. Merkmale, die im Rahmen von Revisionstätigkeiten nicht erfasst werden können (soziale Beziehungen), sollten entfallen.

x Das ebenfalls bei der Sonderaktion zur Beurteilung psychischer Belastungen durch Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht verwandte Verfahren – das Modul 3 der LV 31 (Indikatorenliste) ist einsetzbar, um den Arbeitgebern Anhaltspunkte für mögliche Auswirkungen psychischer Fehlbelastungen zu verdeutlichen.

x Die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht sollten zukünftig bei ihrer Tätigkeit auch in der Lage sein, konkrete Hinweise und Empfehlungen für Maßnahmen zu geben, die zur Optimierung psychischer Belastungen beitragen können. Dazu ist ihnen ein entsprechender „Maßnahmekatalog“ als Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.

Ein solcher Katalog kann nach entsprechenden Literaturrecherchen zusammen- gestellt und aufgearbeitet werden. Dies sollte auf Grund des Umfangs der Arbeit in einer weiterführenden Aktion geschehen.

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Anhang

Anlage 1 Modul 3 – Indikatoren für psychische Fehlbelastungen – LV 31

Anlage 2 Modul 4 – Merkmale von Arbeitstätigkeiten, die psychische Fehlbelastun- gen auslösen können – LAV 31

Anlage 3 Muster Indikatorenliste Anlage 4 Muster Merkmalsliste

Anlage 5 Ankündigungs- und Informationsschreiben Anlage 6 Muster Dokumentationsbogen

Anlage 7 Anbieterverzeichnis der Gewerbeaufsichtsverwaltung Sachsen-Anhalts – Ermittlung und Prävention psychischer Fehlbelastungen im Betrieb – wer kann helfen?

Anlage 8 Liste der beurteilten Tätigkeiten

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Anhang: Anlage 1

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Sonderaktion 2003/2004

Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz in ausgewählten Betrieben des Lan- des Sachsen-Anhalt - Handlungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten

Modul 3: Betriebliche Indikatoren für psychische Fehlbelastungen Die Daten bzw. Resultate in der Tabelle können Indikatoren für das Vorliegen von psychischen Fehlbelastungen sein:

1. Betriebliche Daten zu Fehlzeiten und Fluktuation

x überdurchschnittliche Unfallzahlen (meldepflichtige und nicht meldepflichtige Unfälle) x überdurchschnittlicher Krankenstand und auffällige Fehlzeiten

x überdurchschnittliche Fluktuation 2. Arbeitsergebnisse

x vermehrter Ausschuss, schlechte Produktqualität x sich häufende Kundenreklamationen

3. Arbeitsprozess

x häufige Fehlhandlungen x Leistungsschwankungen x Nichteinhalten von Terminen

x häufige Störungen und Unterbrechungen

x Nichteinhalten der Arbeitszeitordnung/häufige Überstunden 4. Befindlichkeit und Gesundheit der Beschäftigten

x Unzufriedenheit, Resignation, Burn-out x Reizbarkeit, Nervosität

x verstärktes Rückzugsverhalten

x erhöhter Nikotin-, Alkohol- und Medikamentenkonsum x Zunahme an psychosomatischen Erkrankungen

5. Soziales Klima

x Häufige Konflikte, aggressives Verhalten, disziplinäre Probleme x Kompetenzgerangel

x Mobbing

x Sexuelle Belästigung x Gewalt am Arbeitsplatz

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Anhang: Anlage 2

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Sonderaktion 2003/2004

Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz in ausgewählten Betrieben des Lan- des Sachsen-Anhalt - Handlungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten

Modul 4: Merkmale von Arbeitstätigkeiten, die psychische Fehlbelas- tungen auslösen können

Die Tabellen enthalten eine Auswahl wichtiger belastungsrelevanter Tätigkeitsmerk- male und Arbeitsumgebungsbedingungen kritischer Ausprägungen und zur Veran- schaulichung entsprechende Tätigkeitsbeispiele.

Tätigkeitsmerkmale, die psychische Fehlbelastungen hervorrufen können / Merkmalsbereich 1: „Arbeitsinhalt“

Merkmale Negative Ausprägung Beispiele für Berufe oder Tätig- keiten, bei denen diese negativen Merkmalsausprägungen erfah- rungsgemäß gehäuft auftreten 1.1

Vollständigkeit der Aufgabe

Tätigkeit enthält

x nur vorbereitende oder x nur ausführende oder

x nur kontrollierende Handlungen

x Fließbandtätigkeiten

x Schreibbüro (nur Abtippen von Tex- ten)

1.2

Handlungsspiel- raum

Kein Einfluss auf ...

x Arbeitsinhalt x Arbeitspensum

x Arbeitsmethoden/-verfahren x zeitlichen Ablauf (Reihenfolge)

x Fließbandtätigkeiten x Kassenarbeitsplatz

x Maschinenbedienung (z.B. Stanzen)

1.3

Variabilität (Abwechslungs- reichtum)

Einseitige Anforderungen:

x wenige, ähnliche Arbeitsgegens- tände und Arbeitsmittel

x häufige Wiederholung gleicharti- ger Handlungen (Bearbeitungs- dauer <3 min)

x Telefonvermittlung

x Call-Center (Routineauskünfte) x Montagearbeiten am Fließband x Verpackungstätigkeiten

Informationsangebot:

x zu umfangreich (Reizüberflu- tung)

x Leitwartentätigkeit, Datenverarbei- tung

x zu gering (lange Zeiten ohne neue Information)

x Überwachungstätigkeit

x ungünstig dargeboten x informationsverarbeitende Tätigkei- ten am Computer (Mängel in Soft- wareergonomie)

1.4

Information/

Informationsan- gebot

x lückenhaft (wichtige Informatio- nen fehlen)

x Informationsaufnahme in Rettungs- leitstellen

Verantwortung:

x sehr hoch (für Menschenleben oder sehr hohe Sachwerte)

x Ärzte, Pflegekräfte, Anlagenfahrer im Kernkraftwerk

1.5

Verantwortung

x unklare Kompetenzen und Ver- antwortlichkeiten

x bei jeder Tätigkeit möglich

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Merkmale Negative Ausprägung Beispiele für Berufe oder Tätig- keiten, bei denen diese negativen Merkmalsausprägungen erfah- rungsgemäß gehäuft auftreten Geforderte Qualifikation:

x Einsatz erfolgt nicht entspre- chend der Qualifikation der Be- schäftigten (Über- oder Unter- forderung)

x bei jeder Tätigkeit möglich

x unzureichende Einweisung in die Tätigkeit

x bei jeder Tätigkeit möglich 1.6

Qualifikation

x keine Lernmöglichkeiten x bei einfachen Tätigkeiten Hohe emotionale Inanspruchnah-

me:

x durch das Erleben emotional stark berührender Ereignisse (z.B. Umgang mit Krankheit, Verletzung und Tod)

x Arbeit im Sterbe-Hospiz, Personal der Altenpflege, Feuerwehr, Ret- tungsdiensten

x durch das ständige Eingehen auf andere Menschen (z.B. auf Kun- den, Patienten, Schüler)

x Lehrkraft, Verkaufspersonal 1.7

Emotionale In- anspruchnahme

x durch permanentes Zeigen posi- tiver Emotionen unabhängig von den eigenen Empfindungen

x Flugbegleitung

x Agent im Call-Center

Tätigkeitsmerkmale, die psychische Fehlbelastungen hervorrufen können / Merkmalsbereich 2: „Arbeitsorganisation“

Merkmale Negative Ausprägung Beispiele für Berufe oder Tätig- keiten, bei denen diese negativen

Merkmalsausprägungen erfah- rungsgemäß gehäuft auftreten x lange Schichtzeiten (>10 Stun-

den/Schicht)

x Rettungsdienst, Ärzte in Kranken- häusern

x Schichtarbeit x Wochenendarbeit

x bei vielen Tätigkeiten möglich

x geteilte Schichten x Verkaufspersonal

x ambulanter Pflegedienst 2.1

Arbeitszeit

x Arbeit auf Abruf x Gastronomie

x Zeitdruck x bei jeder Tätigkeit möglich („dünne Personaldecke“)

2.2

Arbeitsablauf

x häufige Störungen/ Unterbre- chungen

x anfällige Technik in der Produktion, häufige Anrufe im Büro

x isolierter Einzelarbeitsplatz x Kranführer x keine oder geringe Möglichkeit

der Unterstützung durch Vorge- setzte oder Kollegen

x Wachschutz

x ambulanter Pflegedienst 2.3

Kommunikati- on/Kooperation

x keine oder geringe Möglichkeiten sozialer Kontakte mit Kollegen

x Teleheimarbeiter

(22)

Tätigkeitsmerkmale, die psychische Fehlbelastungen hervorrufen können / Merkmalsbereich 3: „Soziale Beziehungen“

Merkmale Negative Ausprägung Beispiele für Berufe oder Tätigkei- ten, bei denen diese negativen Merkmalsausprägungen erfah- rungsgemäß gehäuft auftreten 3.1

Führungsverhal- ten

x autoritärer Leitungsstil x keine Zielvereinbarung und

Rückmeldung

x bei jeder Tätigkeit möglich

3.2

Gruppenverhal- ten

x häufige Konflikte zwischen Mit- arbeitern

x Mobbing

x bei jeder Tätigkeit möglich

Merkmale der Arbeitsumgebung, die zu psychischer Fehlbeanspruchung füh- ren können / Merkmalsbereich 4: „Arbeitsumgebungsfaktoren“

Beispiele für belastende Merkmale der Arbeitsumgebung

Beispiele für negative Wirkungen

4.1

Ungünstige Beleuchtung, Lärm

x können Wahrnehmung wichtiger Informati- onen beeinträchtigen

4.2

Lärm, Hitze, Vibration

x können Konzentrationsfähigkeit und Wohl- befinden beeinträchtigen

4.3

Gefahrstoffe, Infektionsgefährdung, unbe- kannte Gerüche

x können Unsicherheit und Angst erzeugen

(23)

Anhang: Anlage 3 Muster Indikatorenliste

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Sonderaktion 2003/2004

Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz in ausgewählten Betrieben des Lan- des Sachsen-Anhalt - Handlungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten

Bewertung*

Indikatoren Negative Ausprägung

vorhanden nicht ermit- telbar

Überdurchschnittliche Unfallzahlen Überdurchschnittlicher Krankenstand 1.

Betriebliche Fehl- zeiten

Überdurchschnittliche Fluktuation

vermehrter Ausschuss, schlechte Produktqualität 2.

Arbeitsergebnisse

sich häufende Kundenreklamationen häufige Fehlhandlungen

Leistungsschwankungen Nichteinhalten von Terminen 3.

Arbeitsprozess

häufige Störungen und Unterbrechungen Unzufriedenheit, Resignation, Burn-out Reizbarkeit, Nervosität,

verstärktes Rückzugsverhalten

erhöhter Nikotin-, Alkohol-, Medikamentenkonsum 4.

Befindlichkeit und Gesundheit der Beschäftigten

Zunahme psychosomatischer Erkrankungen häufige Konflikte, disziplinäre Probleme Kompetenzgerangel

Mobbing

sexuelle Belästigung 5.

Soziales Klima

Gewalt am Arbeitsplatz

*Im Bewertungsfeld ist bei Zutreffen der jeweiligen Bewertung die Zahl 1 zu vermer- ken.

(24)

Anlage 4 Muster Merkmalsliste

Erfassungsbogen zur Sonderaktion "Psychische Belastung": Liste der Merkmale Tätigkeit ...

Unternehmen ...

Bewertung*

Merkmal negative Ausprägung

vorhanden nicht ermit- telbar

Notizen

1. Arbeitsinhalt

nur vorbereitende Handlungen nur ausführende Handlungen 1.1.

Vollständigkeit der Aufgabe

nur kontrollierende Handlungen kein Einfluss auf Arbeitsinhalt kein Einfluss auf Arbeitspensum kein Einfluss auf Arbeitsmethoden 1.2

Handlungsspielraum

kein Einfluss auf zeitlichen Ablauf wenige ähnliche Arbeitsgegenstände 1.3

Variabilität (Abwechse-

lungsreichtum) häufige Wiederholung; Turnus < 3 min zu umfangreich (Reizüberflutung) zu gering (Reizarmut)

ungünstig dargeboten 1.4

Information

/Informationsangebot

lückenhaft

sehr hoch (Menschen; Sachwerte) 1.5

Verantwortung unklare Verantwortlichkeiten

nicht aufgabenangemessen

unzureichende Einweisung in Tätigkeit 1.6

Qualifikation

keine Lernmöglichkeiten

Erleben emotional stark berührender Ereignisse ständiges Eingehen auf andere Menschen 1.7

emotionale Inanspruch- nahme

ständig positive Emotionen zeigen müssen 2. Arbeitsorganisation

Schichtzeiten > 10 Stunden Schichtarbeit

Wochenendarbeit geteilte Schichten 2.1

Arbeitszeit

Arbeit auf Abruf Zeitdruck 2.2

Arbeitsablauf

häufige Störungen/Unterbrechungen

(25)

Bewertung*

Merkmal negative Ausprägung

vorhanden nicht ermit- telbar

Notizen

3.Soziale Beziehungen

Isolierter Einzelarbeitsplatz

keine/geringe Unterstützung von anderen 3.1

Kommunikation /Kooperation

keine/geringe Möglichkeit sozialer Kontakte autoritärer Leitungsstil

3.2

Führungsverhalten keine Zielvereinbarung/Rückmeldung

häufige Konflikte zwischen Kollegen 3.2

Gruppenverhalten

Mobbing 4. Arbeitsumgebungsfaktoren

Beeinträchtigung der Wahrnehmung Beeinträchtigung d. Konzentrationsfähigkeit Unsicherheit und Angst

*Im Bewertungsfeld ist bei Zutreffen der jeweiligen Bewertung die Zahl 1 zu vermerken.

(26)

Anlage 5 Ankündigungs- und Informationsschreiben

(27)

Anlage 6 Muster Dokumentationsbogen

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt - Sonderaktion 2003/2004

Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz in ausgewählten Betrieben des Lan- des Sachsen-Anhalt - Handlungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten

Dokumentationsbogen

1. Dezernat: 2. Mitarbeiter:

3. BS-Nr. IFAS: 4. Branche:

5. Bezeichnung der Tätigkeit

6. Anzahl der mit dieser Tätigkeit beschäftigten Arbeitnehmer:

7. Gefährdungsbeurteilung vorhanden? ja: nein:

8. Psychische Belastung in Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt? ja: nein:

Wennja, bitte Kopie der Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung anfügen 9. Wurden (auch ohne Beurteilung im Rahmen der Gefährdungs-

analyse) Maßnahmen zur Optimierung psychischer Belastungen durchgeführt?

ja: nein:

Wenn ja, welche:

10. Treten bei der betrachteten Tätigkeit im Ergebnis der Gesprä- che und der Besichtigung mit einer gewissen Wahrscheinlich- keit psychische Fehlbelastungen auf?

ja nein:

Falls ja, welche Situation liegt vor:

a) Unternehmer berücksichtigt eigenständig künftig psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung

b) Unternehmer zeigt keine Einsicht

c) Unternehmer strebt Hilfe durch Experten (Firma) an d) Unternehmer würde Hilfe durch die GA begrüßen

Datum:

(28)

Anlage 7 Anbieterverzeichnis der Gewerbeaufsichtsverwaltung Sachsen-Anhalts – Ermittlung und Prävention psychischer Fehlbelastungen im Betrieb – wer kann helfen?

(29)

Anlage 8 Liste der beurteilten Tätigkeiten

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt - Sonderaktion 2003/2004

Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz in ausgewählten Betrieben des Lan- des Sachsen-Anhalt – Handlungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten

Liste der beurteilten Tätigkeiten

1 Dispatcher

2 Pflegekraft/Krankenschwester 3 Verpacken von Süßwaren

4 Endverpackung von Arzneimitteln

5 Abfüllen, Verschließen, Endverpacken von Arzneimitteln 6 Zusammenschrauben von Receivern

7 Dosieren von Reizstoffpatronen

8 Dosieren und Pressen von Leuchtspurmunition 9 Rettungsleitstelle – Rettungsdienst

10 Kartonierer

11 Sichtkontrolle von bestückten Leiterplatten 12 Notrufannahme in der Rettungsleitstelle 13 Motormontage

14 Montagetätigkeit - Magnete Einziehen in Motor 15 Sortieren von Kunststoffabfällen

16 Montagetätigkeit – Lüfterrad auflegen 17 Mitarbeiter Sozialamt

18 Busfahrer im öffentlichen Personennahverkehr 19 Straßenbahnfahrer

20 Kassiererin Lebensmittelkaufhalle 21 Rettungssanitäter

22 Callcenter Agent

23 Mitarbeit Krankenhausabrechnung und Callcenter 24 Feuerwehrmänner und Rettungssanitäter

25 Altenpfleger 26 Altenpfleger

27 Mitarbeiter Netzleitstelle 28 Gabelstaplerfahrer 29 Mitarbeiter Feuerwehr 30 Disponent

31 Papiermaschinenführer 32 Instandhaltung Schlosser 33 Instandhaltung Elektriker 34 Leitstandfahrer

35 Walzer

36 Beschickungs- und Entnahmetätigkeit am Automaten 37 Pfortenbedienstete im Justizvollzug

38 Bühnenhandwerker im Theater 39 Bühnenhandwerker im Theater

40 Tätigkeit im Personalservice einer Krankenkasse

41 Annahme von Pack- und Hilfsstoffen für Margarineprodukte

42 Ansatzstation – Mischen von Inhaltsstoffen zur Herstellung von Margarine 43 Mitarbeiter Verwaltung – Bildschirmarbeit

44 Technologe

(30)

Der Abschlussbericht wurde erarbeitet von

Dipl.-Psych. Ingelore Bruns, Dezernat Gewerbeaufsicht West, Halberstadt Dipl.-Psych. Karin Engelhardt, Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte, Magdeburg

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Juli 2005 – LAV 07/2005-127

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