DR. FAHLBUSCH + PARTNER Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Anlage 4/6 Fortführung der Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche Anhang 5/14 Seite 1
Projektbezeichnung Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Fortführung der
Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt- Eiche
Maßnahmenblatt
M14
M_CEF_RBP_5
Schaffung von
Zauneidechsenhabitaten und - lebensraum
(Komp = Kompensation, Verm = Verminderung/Vermeidung, CEF=
continuous ecological functionality-measures (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der
ökologischen Funktion)
Gemarkung Bebertal;
Flur 2;
Flst.: 60, 69/62, 91.
Flur 3;
Flst.: 243/1, 243/2, 244/2, 246/1, 247/1, 258/1, 258/2, 263/7.
Flur 12;
Flst.: 9/2, 10/1, 12/1, 12/2, 21/2, 21/7.
Flur 16;
Flst.: 22/1, 24/1, 26/12, 26/13, 26/5, 26/8, 27/15, 27/16, 27/17.
Vorhabenträger
Norddeutsche Naturstein GmbH
Betroffene Art Zauneidechse
Amphibien, verschiedene Arten
Konflikt:
K_Art_Rep_2: Verlust von Lebensraum der Zauneidechse
Lage: Innerhalb der Antragsfläche
Beschreibung:
K_Art_Rep_2: Durch die vorhabenbedingte Flächenbeanspruchung gehen sowohl Sommer- als auch Winterlebensräume sowie Fortpflanzungstätten der Zauneidechse verloren.
Diese offenen Lebensräume sind auch Lebensraum von Amphibien wie der Wechselkröte sowie anderer Tierarten.
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Maßnahme
Beschreibung / Zielsetzung: M_CEF_RBP_5 Fläche: je rd. 10-50 m² Ziel ist der Ersatz des Verlustes von besiedelten und potenziellen Habitaten der Zauneidechse. Diese werden voraussichtlich auch von Amphibienarten zu verschiedenen Jahreszeiten genutzt werden.
Als Lebensraumersatz werden Verstecke, die für Zauneidechsen zur Überwinterung und Eiablage geeignet sind, angelegt. Die Anlage dieser Habitate erfolgt im Südwesten und Norden des Tagebaus Dönstedt-Eiche.
Weiterhin wird flächig neuer Lebensraum für die Zauneidechse in Verbindung mit den Habitaten geschaffen.
Diese Schaffung erfolgt zum einen auf Flächen, die bereits jetzt im Norden vorhanden sind und entwickelt werden können. Sie ersetzen die Lebensräume, welche durch die Fortführung des Rohstoffabbaus verloren gehen.
Zum anderen wird auf den Innenkippen im Norden und Süden Zauneidechsenlebensraum entwickelt. Dieser ersetzt den Lebensraum, der langfristig durch die Gewässerentwicklung und Verkippung von Böschungen
verloren geht. Die Lebensraumentwicklung auf der nördlichen Innenkippe steht im räumlichen Zusammenhang mit dem Lebensraum, der auf bereits jetzt vorhanden Flächen entwickelt werden soll.
Die Maßnahme setzt sich somit aus zwei Teilmaßnahmen zusammen.
M_CEF_RBP_5-1: Anlage von Zauneidechsenhabitaten und M_CEF_RBP_5-2: Entwicklung von Zauneidechsenlebensraum.
Beide Maßnahmen teilen sich auf eine Fläche im Norden und eine im Süden des Tagebaus auf und finden teilweise auf den Innenkippen statt.
Hinweis: Innerhalb der auf Seite 1 dargestellten Maßnahmenflächen werden nur Teilflächen zu Zauneidechsenlebensraum (M_CEF_RBP_5-2a und M_CEF_RBP_5-2b) entwickelt.
Die speziell für die Zauneidechsen angelegten Biotope sind gleichermaßen als Landlebensraum für verschiedene Amphibienarten und andere Tiere als Versteckplatz und Überwinterungshabitat geeignet.
Da der derzeit vorhandene Zauneidechsenlebensraum zuwächst, ist in ca. 50 Jahren damit zu rechnen, dass die Art ohne Schaffung neuen Lebensraumes verschwinden würde. Deshalb wird die Maßnahmendauer einschließlich Pflege auf 50 Jahre nach Beanspruchung entsprechenden Lebensraumes festgesetzt. Da ab Ende der
Pflegemaßnahmen mit einem Zeitraum von 30 bis 50 Jahren zu rechnen ist, ab dem die Flächen aufgrund der Sukzession nicht mehr für Zauneidechsen geeignet sind, wird hier neuer Zauneidechsenlebensraum für mindestens 80 Jahre geschaffen. Dieser Zeitraum übersteigt die Spanne, innerhalb derer mit einem Verschwinden der Art aufgrund natürlicher Sukzession zu rechnen ist.
Die Schaffung von Zauneidechsenhabitaten im Norden soll nicht nur neue Habitate schaffen, sondern durch Schaffung von Trittsteinbiotopen die Besiedlung von Ersatzlebensraum im Osten des Tagebaus fördern bzw. die dorthin bestehende Vernetzung verbessern.
Die jeweilige Schaffung von Habitaten und Lebensräumen wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände vor Durchführung in Detailplanungen näher geregelt.
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Teilmaßnahme M_CEF_RBP_5-1 Fläche: 24 Habitate mit je rd. 100 m²
Zielsetzung:
Schaffung von speziellen Zauneidechsenhabitaten, in die gefangene Tiere umgesetzt werden bzw. in die vergrämte Tiere abwandern können und die sofort Deckung und Schutz bieten.
Hierzu werden im Norden des Tagebaus auf der Maßnahmenfläche M_CEF_5-1a in bereits jetzt besiedelten Habitaten 15 spezielle Biotope angelegt, um Habitatkapazität zu verbessern bzw. zu erhöhen.
Die Maßnahme M_CEF_5-1a ist deckungsgleich mit der Maßnahme M_CEF_HBP_1-1. Im Süden des Tagebaus werden auf der Maßnahmenfläche M_CEF_5-1b gezielt fünf Habitate angelegt. Diese Fläche ist derzeit nicht von Zauneidechsen besiedelt. Sie grenzt ebenfalls an eine Innenkippe an, auf der nach Abschluss der
Innenverkippung auf Teilflächen Zauneidechsenlebensraum entwickelt werden soll.
Umsetzung:
Als Abstand zwischen einzelnen Habitaten sind im Regelfall 80 m vorgesehen. In Anpassung an die örtlichen Verhältnisse kann hiervon abgewichen werden, wobei 50 m Abstand nicht unterschritten werden dürfen und 150 m den Maximalabstand darstellen.
Auf der Maßnahmenfläche M_CEF_5-1a werden 15 Habitate angelegt, auf Maßnahmenfläche M_CEF_5-1b fünf Habitate. Innerhalb Maßnahmenfläche M_CEF_5-2c sind weitere vier Habitate vorgesehen.
Bei der Maßnahmenfläche M_CEF_5-1a handelt es sich derzeit um die Pionierwald (XGVc) und Ruderalfluren (URA). Durch die Anlage der Biotope wird die Eignung als Zauneidechsenlebensraum bzw. eine Funktion als Trittsteinbiotope langfristig (>50 Jahre) gesichert, da auf den Steinschüttungen bzw. den Sandflächen kein oder geringerer Vegetationsaufwuchs stattfindet als derzeit.
Die Anlage der Biotope wird wie folgt durchgeführt.
Schaffung einer mindestens 2 m x 4 m großen, frostsicheren Senke. Tiefe mindestens 0,8 m. Einbau von Steinmaterial (Naturstein) bis mindestens 0,1 m (maximal 0,5 m) über GOK. Abmessungen/Qualität: 50 % mit 20 bis 40 cm Kantenlänge, insgesamt weniger als 10 % Feinanteil. Das Material muss bei Schüttung
geeignete Hohlräume für Zauneidechsen bis zum Boden der Mulde bieten.
Anderweitige Schaffung / Gewährleistung von frostfreien Verstecken in Steinen ist möglich.
Aufschichten von Holz mit Durchmesser >10 cm einschließlich Stubben bis zu Höhen zwischen 1,2 m und 2,5 m über GOK über den Steinverstecken. Das abgelagerte Holz schließt möglichst direkt an den Aushub an, der bei der Schaffung von Mulden entstand. Eine Überkippung des Holzes mit Aushub oder sonstigem Material, insbesondere mit dünnastigem Grünschnitt erfolgt nicht.
Süd- oder westseitig werden angrenzend an die beschriebenen Verstecke mindestens 1 m breite Bereiche aus Sand, Grundfläche mindestens 2 m² angelegt. Die Schütthöhe beträgt mindestens 0,3 und maximal 0,6 m mit leichter Neigung nach Süden/Westen. Um die Sandschüttung herum erfolgt auf 0,5 bis 1 m Breite die Schüttung von Überkorn oder Naturstein in einer Schichtdicke von 0,3 bis 0,5 m um die Sandschicht zu stabilisieren.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vor Beginn des Abbaus der jeweiligen Habitate bzw. vor der Flächeninanspruchnahme (Abraum etc.), so dass alle anzulegenden Habitate vor der ersten Flächenbeanspruchung fertiggestellt sind.
Typ der Maßnahme: CEF-Maßnahme Zeitpunkt der Durchführung:
Beginn: spätestens 6 Monate vor Beanspruchung von Zauneidechsenlebensraum.
Ende: 50 Jahre nach Schaffung der Habitate Pflege und Unterhaltung:
Alle 10 Jahre: Entfernen zur starker Vegetationsentwicklung, gegebenenfalls Erneuerung der Holzstapel Eigentum und Sicherung
Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein
Sicherung: Eigentumsflächen; grundbuchliche Sicherung für 50 Jahre kann erfolgen
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Teilmaßnahme M_(CEF)_RBP_5-2 Fläche: 13,2 ha
Zielsetzung:
Ziel ist die langfristige Entwicklung von Zauneidechsenlebensraum
- auf den nicht bepflanzten Innenkippen des Tagebaus Dönstedt / Eiche (Maßnahmenflächen M_CEF_5-2a (nördliche Kippe) und M_CEF_5-2b (südliche Kippe)) und
- der bereits vorhandenen Fläche M_CEF_5-1c, die östlich an die nördliche Innenkippe angrenzt und bereits im aktuellen Hauptbetriebsplan für einen entsprechende Lebensraumentwicklung vorgesehen ist.
Diese Teilflächen grenzen an die geschaffenen Habitate (Maßnahme M_CEF_RBP_5-1) direkt an bzw. umgeben diese, so dass eine Besiedlung ohne weite Wanderstrecken möglich ist.
Folgende für Zauneidechsen geeignete Biotopentwicklung ist hier vorgesehen:
M_CEF_5-2a: ZAB (aufgelassener Steinbruch) 2,6 ha
URA (Ruderalflur) 3,6 ha
M_CEF_5-2b: ZAB (aufgelassener Steinbruch) 1,5 ha
URA (Ruderalflur) 1,5 ha
M_CEF_5-2c: ZAB/URA (Ruderalflur) 4,0 ha
Umsetzung auf Innenkippenflächen (M_CEF_5-2a (nördliche Kippe) und M_CEF_5-2b (südliche Kippe)):
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt schrittweise. Die Maßnahmenfläche M_CEF_5-2b wird nach derzeitigem Planungsstand zuerst hergerichtet, gefolgt von M_CEF_5-2a. Die Fertigstellung der Flächen erfolgt nach der Fertigstellung der Innenkippen. Folgende prinzipielle Grundsätze werden bei Entwicklung von Ruderalfluren berücksichtigt:
- Die Vegetationsentwicklung erfolgt durch Selbstbegrünung. Ausnahmsweise ist der Einsatz von geeignetem Saatgut zulässig, wenn großflächige (>50m²) vegetationsfreie Stellen vorhanden sind. Es erfolgt kein
Pestizideinsatz und keine Startdüngung.
- Gegebenenfalls erfolgt der Auftrag feinkörnigen, begrünungsfähigen Materials aus dem Tagebau.
Die genaue Lage des Lebensraumes auf den Innenkippen und die Ausführung wird im Rahmen von
Detailplanungen, z.B. zur Wiedernutzbarmachung nach Fertigstellung (von Teilflächen) der jeweiligen Innenkippe in Haupt- bzw. Sonderbetriebsplänen festgelegt. Da die Innenkippen vor Seespiegelanstieg und damit vor Verlust von Zauneidechsenlebensraum durch die Seeflächenentwicklung fertiggestellt sein werden, handelt es sich auch hierbei um eine CEF-Maßnahme.
Umsetzung Fläche östlich der nördlichen Innenkippe (M_CEF_5-2c)
Die Maßnahme erfolgt mit Beanspruchung der in der Fläche zur Fortführung des Rohstoffabbaus gelegenen Zauneidechsenlebensräume.
Es erfolgt eine Mahd der vorhandenen Calamagrostis-Flur mit Abfuhr des Mähgutes mindestens alle drei Jahre über einen Zeitraum von 15 Jahren zu einer dauerhaften Extensivierung. Zusätzlich werden mind. 5 Stellen (Entfernung >50m) mit dichter Vegetation von je 10 m² mit tagebaueigenem Material in einer Schichtdicke von 0,5 bis 1 m überkippt, um zukünftigen Aufwuchs zu verhindern bzw. zu verringern. Das zu erwartende Mosaik aus offenen bzw. schütter vegetationsbestandenen Flächen ist voraussichtlich gut als Zauneidechsenlebensraum geeignet.
Typ der Maßnahme: CEF-Maßnahme Zeitpunkt der Durchführung
Beginn: spätestens 6 Monate vor Beanspruchung von Zauneidechsenlebensraum.
Ende: 50 Jahre nach Schaffung des Lebensraumes Pflege und Unterhaltung
M_CEF_5-2c: Innerhalb der ersten 15 Jahre Mahd mit Abfuhr Mähgut alle drei Jahre zur Aushagerung. Im Restzeitraum alle 6 Jahre Mahd mit Abfuhr Mähgut
M_CEF_5-2a, b: Entsprechend jeweiligem Haupt/Sonderbetriebsplan Eigentum und Sicherung
Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: ja
Sicherung: Eigentumsflächen / Grundstücke für betriebliche Nutzung werden erworben / gepachtet; grundbuchliche Sicherung für 50 Jahre kann erfolgen