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Philippi in: ZDMG S

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(1)

WANN WIRKTE DAS PHILIPPISCHE GESETZ?'

von Klaus Beyer, Heidelberg

Nach F. W. M. Philippi in: ZDMG 32 (1878), S. 42 wurde ursemitisches / in ge¬

schlossener Drucksilbe, der noch ein Konsonant folgt, zu a gesteigert. Aber im Ak¬

kadischen, Kanaanäischen, Nordarabischen und Äthiopischen (labdska „du zogst

dich an" usw. ist nach qatdlka usw. gebildet) ist von diesem Gesetz nichts zu be¬

merken. Und auch beim Aramäischen gibt es Schwierigkeiten, denn die von C._

Brockelmann: Syrische Grammatik. Leipzig 1951, S. 31 genannten Beispiele *sedtä

> sattä „Stamm", ""kapentä > kparitä , hungrige" und *mahaymentä> mhaymantä

„gläubige" (dazu noch mgannä ,, Schild", gaJrä ,, Brücke" und vieUeicht häkannä<

*hä' + ken-hä' ,,so") haben zwar nach dem *e, wie verlangt, zwei Konsonanten, aber der Dmck liegt nach der Schulaussprache auf der Status emphaticus-Endung.

In Wirklichkeit wich der Druck um 700 n.Chr. bei offener Endsilbe auf die vorletz¬

te Silbe zurück (vgl. C. Brockelmann: op. cit. S. 46 und ZDMG 52 (1898), S. 402),

und damit smd hier alle von Phüippi genannten Bedingungen erfüllt. Das PhUippi-

sche Gesetz wirkte also im 8. Jh. n. Chr., d.h. noch rechtzeitig, um die syrische und alle hebräischen Punktationen zu beeinflussen (vgl. H. Bauer und P. Leander: Histo¬

rische Grammtik der hebräischen Sprache. HaUe 1922, S. 194-196). VoU sichtbar

ist seine Wirkung im Neu westsyrischen, wo alle Wörter der Nominalform qitl außer

15 und IIS zu qatl geworden sind (vgl. 0. Jastrow: Laut- und Formenlehre des neu¬

aramäisehen Dialekts von Midin im Tur cAbdin. Bamberg 1967, S. 167 Anm. 1;

174 Anm. 1), d.h. genau die Entwicklung wirklich eingetreten ist, die Bauer-Lean¬

der: op. cit. S. 194a beim Hebräischen vermißt haben. AUerdings blieben die Wör¬

ter der Nominalform qill unverändert (vgl. 0. Jastrow: op. cit. S. 178 Anm. 5), weil

im Westsyrischen inlautende Konsonanten schon vorher gekürzt worden waren

(vgl. C. Brockelmann: op. cit. S. 42). Dadurch wird die späte Ansetzung des Philip¬

pinischen Gesetzes ebenso bestätigt wie durch die Tatsache, daß es vom späten

Mittelsyrisch abgesehen erst in den hebräischen Punktationen in Erscheinung tritt

und innerhalb des Neuaramäisehen nur im Neuwestsyrischen seine Spuren hinter¬

lassen hat. Das Philippische Gesetz scheint sich also vom 8. Jh. n. Chr. an von Sy¬

rien aus verbreitet und abgelegene aramäische Gmppen gar nicht mehr erreicht zu

haben. Es ist ein rein aramäisches Lautgesetz.

1 Auch hierfür güt das in ZDMG Supplement 111,1 (1977), S. 652 Anm. 1, Gesagte. Dasa in bat „Tochter", das vom 1. Jh. n. (Uhr. an in griechischen Transkriptionen bezeugt ist, stammt aus bar „Sohn", wo a um 800 v. Chr. hieroglyphenhethitisch (KAI II S. 34) und im 7. Jh. V. Chr. keilschriftlich belegt ist.

XX. Deutscher Orientalistentag 1977 in Erlangen

(2)

BEMERKUNGEN ZUR FUNKTIONSBESTIMMUNG DER

NEUHOCHARABISCHEN KONJUGATIONSFORMEN

von Hartmut Bobzin, Erlangen

Vergleicht man die deutschen Vergangenheitstempora Präteritum (Pr), Perfekt

(Pf) und Plusquamperfekt (Pq) mit deren arabischer Übersetzung in einigen Texten

von BERTOLT BRECHT, so ergibt sich folgendes Bild (in %):

fa'-ala qad faf^ala käna (qad) fa'-ala yaf^alu käna yaf alu

Pr 75% 7,8% 0,4% 6,3% 0,9%

Pf 76,4% 15,2% 0,4% 5,2% 2,8%

Pq 100% - - - -

Neben dem Überwiegen der Wiedergabe von dt. Pr und Pf durch vom Arab, aus

nicht näher spezifiziertes fa'-ala fällt an dieser Statistik auf, daß das dt.Pr tenden¬

ziell häufiger mit yaf^alu/käna yaf^alu (zus. 15,2%) als mit qad fa'-ala, das dt. Pf dagegen häufiger mit qad famala als mit yaf^alu/käna yaf^alu (zus. 8%) übersetzt

wird. Angesichts dieser Tendenz stellt sich die Frage, ob sich bestimmte Regeln

herausfinden lassen, nach denen für die Wiedergabe von dt. Pr oder Pf die eine bzw.

die andere arab. Tempusgruppe obligatorisch gewählt werden muß.

Diese Frage kann nur im Rahmen eines systematischen Vergleichs beider Tem¬

pussysteme beantwortet werden. Ein solcher Vergleich setzt jedoch, wenn nicht

disparate Größen unreflektiert miteinander in Beziehung gesetzt werden sollen, die Ausarbeitung bzw. das Vorhandensein eines außereinzelsprachlich gültigen begriff¬

lichen Bezugssystems voraus, zu dem beide einzelsprachlichen Systeme in Bezie¬

hung gesetzt werden können. Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen ist das

Beschreibungssystem, das K. BAUMGÄRTNER und D. WUNDERLICH in ihrer

Arbeit ,A^nsatz zu einer Semantik des deutschen Tempussystems" (in: Der Begriff

Tempus- eine Ansichtssache? (= Beüiefte zur Zeitschrift „Wirkendes Wort", 20,

Düsseldorf 1969,23^9) entwickelt haben. Danach gehört die Kategorie „Tempus"

(bzw. „Aspekt") dem Zeigfeld der Sprache an, d.h. sie ist BestandteU des „Refe- renzsystem(s) jedes Sprechers ... mittels dem er seine Äußemngen den nicht sprach¬

lichen Gegenständen oder Prozessen der physischen Welt zuordent" (S. 32). Grund¬

legend sind

1. die Relationen bestimmter Zeitintervalle zueinander, u. zw.:

A V B = Zeitintervall A vor Zeitintervall B A n B = Zeitintervall A nach Zeitintervall B A ü B = Zeitintervall A überlappt Zeitintervall B,

XX. Deutscher Orientalistentag 1977 in Erlangen

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