• Keine Ergebnisse gefunden

2. Klausur am 19. Sept. 19.00 - 21.00 Uhr in Hörsaal II

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "2. Klausur am 19. Sept. 19.00 - 21.00 Uhr in Hörsaal II "

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Übung Betriebliche Finanzwirtschaft SS2000 Dr. K. Martens

1

2. Klausur am 19. Sept. 19.00 - 21.00 Uhr in Hörsaal II

13.06.00

3.3.2 Aufnahme neuer Gesellschafter bei nicht börsennotierten AG’s

3.3.2.1 Gewinnverteilung, Emissionskurs und Eigenkapitalkosten Die folgende Entscheidungssituation ist gegeben:

• Investitionsauszahlung (I)

• durch Verkauf junger Aktien aufzubringen

• keine Transaktionskosten Zuerst die Sicht der Altaktionäre:

Entscheidungsregel:

Investition und Kapitalerhöhung durchführen, wenn der auf den Kapitalanteil der Altaktionäre entfallende Gewinn nicht kleiner wird.

Annahme: I = KE * n KE = Preis/neue Aktie n = Anzahl der Aktien Gesichtspunkte:

• Verzinsung mit zusätzlichem Kapital

• Emissionskurs (KE) ↑ = dann Emission, weil weniger Aktien ausgegeben werden müssen, um I aufzubringen.

Symbolik: G0 = bisheriger Gewinn

∆G = zusätzlicher Gewinn aus der Investition a = Anzahl alter Aktien

n = Anzahl neuer Aktien KE = Emissionskurs

Entscheidungsregel der Altaktionäre als formaler Ausdruck:

G G

a n

0

+ +

(= Gewinn/Aktie nach Emission)

G a

0

Frage 1: Welche Verzinsung muß die Investition bei gegebenem KE erbringen (aus Sicht der Altaktionäre)?

a G a G a G n G

G

0

+ ⋅ ≥ ⋅

0

+ ⋅

0 a

0

:

G n

a G n K

E

≥ ⋅

0

: ⋅

∆G n K

G

E

a K

E

⋅ ≥ ⋅

0

[ n K

E

= I ]

{

∆G I

G a K

Investitions verzinsung

E geforderte Mindest verzinsung

EK Ko satz

=

0

:

.

123

G0:a = bisheriger Kurs je Altaktie

I = n * KE

Je niedriger KE, desto größer muß n sein. Der Grund hierfür sind die höheren EK-Kosten, weil mehr Gewinn von den Altaktionären abgegeben werden muß.

Frage 2: Welcher Mindest-KE muß aus Sicht der Altaktionäre bei gegebener Investitionsverzinsung (ri) erreicht wer- den, damit die Kapitalerhöhung und Investition für die Altaktionäre vorteilhaft ist?

∆G I

G

a K r G

E

a K

i

E

≥ ⋅ ⇔ ≥ ⋅

0 0

(2)

Übung Betriebliche Finanzwirtschaft SS2000 Dr. K. Martens

2

⇒ =

K G

E

a r

i 0

Je höher die Investitionsverzinsung, desto niedriger darf KE sein, weil dadurch ein hoher zusätzli- cher Gewinn realisiert werden kann. Quasi eine Entschädigung der Altaktionäre dafür, daß sie Ge- winn an Neuaktionäre abgeben müssen.

Sicht der Neuaktionäre:

Entscheidungsproblem: Erwerb junger Aktien zu KE oder Alternativanlage?

Entscheidungsregel:

Erwerb der jungen Aktien, wenn Gewinn je Aktie mindestens so groß ist wie der bei günstigster alternativer Verwendung erzielbare Ertrag (nachfolgend Bezeichnung der Alternativverzinsung mit: r)

G G

a n K r

Gewinn Aktie nachEmission Investition

E Ertragaus Alternativ anlage 0

+

+ ≥ ⋅

/ /

1 2 4 3 4 123

Frage 1: Welche Obergrenze besteht für KE aus Sicht der Neuaktionäre?

{

G G

a n K

E

r

Ober grenze fürKE 0

+

+ = ⋅

∆ $

( )

⇔ = +

$ + ⋅

K G G

a n r

E

0

→Dieser Quotient ist um so kleiner, desto größer r ist!

Je größer die Alternativverzinsung ist, desto niedriger liegt KE, den potentielle Neuaktionäre noch gerade akzeptieren.

Frage 2: Welche Verzinsung muß die Investition bei einem KE an der Obergrenze erzielen?

( )

G G

a n K

E

r

G 0

+

a n

+ = ⋅

⋅ +

$

( )

G

0

= K $

E

⋅ ⋅ + − r a nG

Einsetzen:

∆G n a G

≥ ⋅

0

( )

[ ]

⇔ ∆ G ≥ ⋅ n ⋅ ⋅ + − ∆ a K $

E

r a n G

{ {

⇔ ⋅ = ≥

G

n K

G

I r

E

Investitions verzinsung

Alternativ verzinsung Alternativ Opportunitäts kosten

$

/

(3)

Übung Betriebliche Finanzwirtschaft SS2000 Dr. K. Martens

3 Fazit:

{ K

E

{ K keineKapitalerhöhung

Mindestemis sionskursaus SichtderAlt aktionäre

E Obergrenzefür K ausSichtder NeuaktionäreE

> $ ⇒

K

E

< K $

E

Kapitalerhöhungdurchführbar daEinigungüberK möglich ,

E

3.3.2.2: Übersicht: Kapitalerhöhung bei nicht börsennotierten AG’s

Eine kleine AG verfügt über ein Grundkapital von Euro 50.000 (grds.: § 7AktG: Mindestnennbetrag des Grundkapitals Euro 50.000). Es befinden sich 1000 Aktien im Umlauf = a.

Geplant ist eine Kapitalerhöhung zur Finanzierung einer Investition mit einer Anfangsauszahlung von Euro 5.000.

Es sollen 150 junge Aktien (n) ausgegeben werden (Bezugsrechte für Altaktionäre werden vernachlässigt) Folgende Werte werden zugrunde gelegt:

G

0

= 5 000 .

∆G = 750

Alternativverzinsung: r = 0,14

Kann in dieser Situation eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden?

• Mindestemissionskurs:

G0 = 5.000 a = 1.000

r G

i

= ∆ I = 750 =

5 000 0 15

. ,

K G

E

a r

i

= ⋅ =

⋅ =

0

5 000

1 000 0 15 . 33 33

. , ,

• Obergrenze:

( ) ( )

$ .

. , ,

K G G

a n r

E

= +

+ ⋅ = +

+ ⋅ =

0

5 000 750

1 000 150 0 14 35 71

d.h. Einigungsbereich:

33 33 , ≤ K

E

≤ 35 71 ,

Vor diesem Hintergrund ist eine Emission möglich!

aber:

• „GK“: i.H.v. Euro 50.000

• „a“: i.H.v. 1.000

• rechnerischer Wert pro Aktie:

50 000 1 000 . 50

. =

§ 9 I AktG: Verbot der Ausgabe unterhalb des rechnerischen Werts.

Früher: Nennwertaktien, daraus resultierte ein unter-pari-Emissionsverbot.

Durch Euro-Einführung ungerade Nennwerte.

1. Möglichkeit der Nennwertanpassung: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder Kapitalherabset- zung

2. Umstellung auf Stückaktien: jede Aktie verbrieft den gleichen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft.

Daraus folgt der rechnerische Anteilswert:

gezeichnetesKapital

AnzahlderAktienüblichseit 0104 1998 . . , sog StückaktienG .

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dabei verstehen wir den Begriff der Umwelt nicht ausschließlich räumlich, sondern vielmehr als die Möglichkeit eines ganz-

Wir suchen nach wirtschaftlichen Lösungen, unter Beachtung eines angemessenen zeitli- chen

Neben Hightech-Racern zäh- len auch klassische Yachten, Serien- boote, Motoryachten, und hochwertige One-Off-Cruising-Yachten zum Portfo- lio wie auch inzwischen das Design und

Semesterabschlusskonzert auf dem Magdeburger Unicampus ein, dass nach dem großen Erfolg im Vorjahr zum zweiten Mal im Hörsaal 5 stattfindet. Unter der Leitung von Stefan

1 Tee nach Wahl, Brotvariation, Hummus, Tofu Aufstrich, Butter, Käse, weiches Bio-Frühstücksei, Gemüseauswahl, Bio-Chia Pudding mit Cranberries Organic breakfast with 1 tea of

Gerne stellen wir Ihnen nach Absprache ein Paket für Ihre Veranstaltungen zusammen2. Schreiben Sie Ihr Anliegen bitte mit Vorlauf an:

der Gesetzgeber verpflichtet uns, Zusatzstoffe, die in Getränken enthalten sind, durch die entsprechenden Zahlen zu kennzeichnen:. 1) mit Farbstoff, 2)

Absagen von für diese Wettkämpfe gemeldeten Teilnehmern sind bis jeweils 13:00 Uhr am Vortag des Wettkampfes beim Ausrichter direkt vor Ort in der Wettkampfhalle oder per