• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Würzburg 2002: Internet für Einsteiger" (12.04.2002)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Würzburg 2002: Internet für Einsteiger" (12.04.2002)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 15½½½½12. April 2002 AA1047

gen bei anderen Leistungen der künstli- chen Befruchtung (Substitution) führt.

(2) Die Partner dieser Bundesempfeh- lung stellen unter Verweis auf die Bun- desempfehlung vom 8. Juni 2001 fest, dass der finanzielle Mehrbedarf durch Einführung der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) und der damit verbundenen Maßnahmen der künstli- chen Befruchtung durch Einsparung in anderen geeigneten Bereichen nicht fi- nanziert werden kann.

(3) Die Partner dieser Bundesempfeh- lung empfehlen, für die Vergütung der ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit der intrazytoplasmatischen Spermien-

injektion (ICSI) und der weitergehenden Maßnahmen der künstlichen Befruchtung einen festen Punktwert zu vereinbaren.

Der Leistungsbedarf wird hierzu im Formblatt 3 gesondert ausgewiesen. Die Finanzierung des Mehrbedarfs für diese ärztlichen Leistungen erfolgt außerhalb der budgetierten Gesamtvergütungen.

(4) Die Partner dieser Bundesempfeh- lung empfehlen den Partnern der Ge- samtverträge eine unverzügliche Aufnah- me der Beratungen zur Finanzierung der Leistungen im Zusammenhang mit der in- trazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) und der damit verbundenen Maß- nahmen der künstlichen Befruchtung.

(5) Mit Wirkung zum 1. 1. 2004 wird den Partnern der Gesamtverträge emp- fohlen, gemeinsam festzustellen, inwie- weit die Neueinführung der Leistungen nach den Nrn. 1194 bis 1199 zu einer Verringerung des Leistungsbedarfs der Leistungen nach den Nrn. 171 bis 174, 1188 und 1190 führt, wobei als Ver- gleichszeitraum der Leistungsbedarf des Jahres 2000 zugrunde gelegt wird.

Werden solche Verminderungen einver- nehmlich festgestellt, einigen sich die Partner der Gesamtverträge über die Verwendung freigesetzter Mittel aus den pauschalierten Gesamtvergütun-

gen. ✮

Bundesempfehlung

der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Neukonzeption der vertragsärztlichen Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten und zur Einführung der bundesweit gültigen vertraglich vereinbarten Sachkostenpauschale für nichtärztliche Dialyseleistungen zum 1. Juli 2002 Der AOK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn; der Bundesverband

der Betriebskrankenkassen, K.d.ö.R., Essen; der IKK-Bundesver- band, K.d.ö.R., Bergisch Gladbach; der Bundesverband der Land- wirtschaftlichen Krankenkassen, K.d.ö.R., Kassel; die Bundes- knappschaft, K.d.ö.R., Bochum; die See-Krankenkasse, K.d.ö.R., Hamburg; der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. so-

wie der AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg, – ei- nerseits – und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, – andererseits – geben im Zusammenhang mit dem In- Kraft-Treten der vertraglichen Regelung zur Versorgung chro- nisch niereninsuffizienter Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung zum 1. 7. 2002 nachfolgende Empfehlung ab:

(1) Die Partner der Bundesmantelver- träge verfolgen mit den Regelungen zur Versorgung chronisch niereninsuffizien- ter Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung das vorrangige Ziel, die Ver- sorgung dieser Patienten in allen Stadien ihrer Erkrankung nachhaltig und dauer- haft zu verbessern.

Dazu dienen insbesondere

– die Regelungen der Bundesmantel- verträge, die eine an der Qualität der Ver- sorgung orientierte strukturierte und von Kooperation der Beteiligten geprägte stadiengerechte Behandlung gewährlei- sten sollen,

– eine Auslastungssteuerung, die den Vertragsärzten und Einrichtungen als Grundlage ihrer Versorgungsverantwor- tung wirtschaftliches Handeln ermögli- chen soll,

– die Änderung der Qualitätssiche- rungsvereinbarung zu den Blutreini- gungsverfahren gemäß § 135 Abs. 2 SGB V – und eine auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Vergü- tungsregelung.

Die Partner dieser Bundesempfehlung werden darauf hinwirken, dass der Bun- desausschuss der Ärzte und Krankenkas- sen zur Sicherung der Ergebnisqualität baldmöglichst eine einrichtungsübergrei- fende vergleichende Richtlinie gemäß

§ 136 a Nr. 1 in Verbindung mit § 135 a Abs. 2 SGB V beschließt. Hierzu wird ge- prüft, in der technischen Umsetzung die- ser Richtlinie mit QuaSi-Niere gGmbH zu kooperieren.

(2) Soweit nichtärztliche Dialyselei- stungen im Rahmen der vertragsärztli- chen Versorgung erbracht werden, wer- den sie auch nach Einführung der ver- traglich vereinbarten, bundesweit gülti- gen Pauschalerstattungen nach den Nrn.

7270 bis 7273 des EBM gemäß § 85 Abs.

3 a Satz 4 SGB V außerhalb der Gesamt- vergütungen honoriert.

(3) Die Partner der Bundesmantel- verträge beabsichtigen, mit Wirkung zum 1. Juli 2003 die vertraglich vereinbarte Vergütungsregelung nach der Nr. 7270 morbiditäts- bzw. aufwandsbezogen zu differenzieren. Diese Differenzierung soll im Vergleich zum Zeitpunkt der Um- setzung aufwandsneutral erfolgen.

(4) Die Partner dieser Vereinbarung werden die Auswirkungen der Vergü- tungsregelungen auf die Versorgung sorgfältig überwachen und gegebenen- falls notwendige Veränderungen vorneh-

men. ✮

Würzburg 2002: Internet für Einsteiger

(Samstag, 7. 9., bis Sonntag, 8. 9.)

9. Fortbildungsseminar der Bundesärztekammer in Würzburg in der Fachhochschule Münzstraße 12 vom 6. bis 14. September

Leitung: Dr. oec. Cathrin Becker, Claudia Göbert, beide Bundesärztekammer/Köln Inhalt: Das Internet ist in aller Munde, bietet es doch zahlreiche Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten. Diese Veranstaltung soll Ärztinnen und Ärzten in das World Wide Web einführen. Eventuelle Hemmschwellen sollen abgebaut wer- den, die Teilnehmer sollen in der Lage sein, am eigenen PC erste Streifzüge ins Internet zu unternehmen.

Die vorherige Anmeldung ist erforderlich. Das detaillierte Programm enthält alle weiteren Einzelveranstaltungen des 9. Fortbildungsseminars, und Sie erhalten es bei der Bundesärztekammer, Dezernat Fortbildung und Gesundheitsförderung, Postfach 41 02 20, 50862 Köln, Telefon: 02 21/40 04-4 15, -4 16, Fax: 02 21/40 04-3 88, E-Mail:

cme@baek.dgn.de ✮

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

The September 11th attack on the United States revealed an unrecognized willingness of terrorists to sacrifice their own lives in order to hurt their "enemies." In the

Description: From its colonial beginnings to the present, from New England Primers I will fear God and honor the King, to Franklin D.. Roosevelts the only thing we have to fear is

Um sicherzustellen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Aufgaben und Mög- lichkeiten im Bereich der Qualitätssiche- rung wie bisher – unbeschadet der beste-

(4) Für die Finanzierung der höheren Bewertung der kurativen Koloskopie empfehlen die Partner dieser Bundesemp- fehlung den Partnern der Gesamtverträge, für das 4.. Quartal 2002

Die Maßnahmen der Podologischen Therapie dürfen nicht verordnet werden, wenn keine krankhaften Schädigungen der Füße infolge Diabetes mellitus vorliegen.. 17.B.2 Ärztliche

Seminar-Praktika (Refresher-Seminare): Allergologie, Angiologie, Dermatologie, Diabetologie, Ernährung, Gastroenterologie, Geriatrie, Gynäkologie, Hepatolo- gie,

(4) Die Partner dieser Bundesempfeh- lung empfehlen den Partnern der Ge- samtverträge eine unverzügliche Aufnah- me der Beratungen zur Finanzierung der Leistung der Erst-

Allerdings sind Anästhesien bei diagnostischen oder therapeutischen Prozeduren, die normalerweise ohne Allgemein- anästhesie durchgeführt werden (z.B. bei nicht koope- rativen