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Archiv "Palliativmedizin: Selbstausbeutung" (19.01.2001)

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A

A98 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 3½½19. Januar 2001

B R I E F E

In der von Ihnen angeführten Repräsentativumfrage spra- chen sich 64 Prozent für die aktive Sterbehilfe aus. Auch demnach ist ein entsprechen- des Gesetz in der BRD längst überfällig. Es muss möglich sein, dass ein im Vollbesitz sei- ner geistigen Kräfte stehender Bürger (gerade hier!) Eigen- verantwortung übernehmen kann und nicht anderen in sei- ner Qual ausgeliefert ist.

Todkranken einen fremden Willen aufzuzwingen, sie – ent- gegen ihrem Willen – ihrem Leiden zu überlassen ist grau- same Diktatur und hat mit ethischen Prinzipien, christli- chen Werten nichts zu tun.

Dr. Ulrich Hipp, Klingenstraße 24, 71336 Waiblingen

Wer ist wertvoll?

Interessant ist es, darüber nachzudenken, woher die Ängste der Bevölkerung, auch in Bezug auf unsere ärztliche Behandlung, kom- men. Die Angst davor, ein Pflegefall zu werden, könnte auch Ausdruck einer zuneh- menden Grundeinstellung in unserer Gesellschaft sein, dass nur, wer für sich selbst sorgen kann, wertvoll ist. An- ders, plakativer ausgedrückt mit einem Spruch von einer Scherzpostkarte: „Wenn sich jeder nur um sich kümmert, ist doch für alle gesorgt“ – Ausdruck eines zunehmen- den Übergewichts wirtschaft- lichen Denkens. Hier gilt es achtsam zu sein – auch bei uns Ärzten selber.

Dr. med. Nicolas Behrens, Mathildenstraße 1, 80336 München

Chronische Wunden

Zu dem Beitrag „Viel Geld für nichts?“ von Dr. med. Olaf Prik in Heft 45/2000:

An Zinkmangel denken

Angesichts dessen, dass die immensen Kosten für Ulcus cruris überwiegend durch die direkte Wundbehand- lung verursacht werden, for- dert der Autor zu Recht ei-

ne „Intensivierung der Dia- gnostik, Therapie und Nach- sorge der Grunderkran- kung, die das Auftreten von chronischen Wunden begün- stigt“. In diesem Zusam- menhang muss erwähnt wer- den, dass offenbar ein großer Teil der Ulcus-cruris- Patienten an Zinkmangel leidet, der eine schlechte Wundheilung zur Folge hat.

Die Therapie eines Zink- mangels ist einfach, risikolos und wirkungsvoll. Gegen- über den von Dr. Pirk pro- pagierten innovativen The- rapiemaßnahmen grenzt sich die Zinksubstitution in einem entscheidenden Punkt ab – sie ist konkur- renzlos preiswert. Gerade auf dem Gebiet der Wund- heilung könnte sie als be- gleitende Maßnahme zu ei- ner deutlichen Entlastung der GKV beitragen.

Dr. Anton Kraus, Am Waitzeckerbach 22, 82362 Weilheim

Palliativmedizin

Zu dem Beitrag „Krebskranken ein Sterben zu Hause ermöglichen“ von Dr. med. Thomas Schindler et al. in Heft 41/2000 und dem Leserbrief

„,Vorsintflutliche‘ Landarztmedizin“

von Axel-R. Kantner in Heft 50/2000:

Beispielhaft

. . . Wir begrüßen das „Berli- ner Home-Care Projekt“, das in beispielhafter Weise die kontinuierliche Betreu- ung von an Krebs erkrankten Patienten von Beginn der ambulant durchgeführten Chemotherapie bis zum Ster- ben zu Hause ermöglicht. In diesem Modell garantiert die regelmäßige Kommunikation und der fachliche Austausch zwischen den Ärzten der Schwerpunktpraxis mit dem an die Praxis assoziierten

„Home-Care Arzt“ den lückenlosen Informations- fluss. Dies kommt zuallererst den Patienten zugute, die auch bei Verschlechterung ihrer Krankheitssituation nicht das Gefühl haben, nun nach Hause abgeschoben zu werden. Der Patient kann

auch die letzte Lebensphase in seinem gewohnten Umfeld verbringen. Die Lebensqua- lität des Patienten wird durch Schmerzfreiheit und ein ho- hes Maß an Selbstbestim- mung erhalten. Die Patien- ten erhalten in Zusammenar- beit mit dem Hausarzt ein ihrem körperlichen Zustand gemäßes Betreuungsangebot.

Der lückenlose Informati- onsfluss und die zentrale Ver- waltung aller Patientendaten in der onkologischen Schwer- punktpraxis vermindert aber auch die Zahl der Doppelun- tersuchungen. Krankenhaus- einweisungen können ver- mieden werden. Dies führt über den Gewinn für den ein- zelnen Patienten zu einem

gesundheitsökonomischen Mehrwert. Den Krankenkas- sen konnte durch die wissen- schaftliche Dokumentation des Projektes bewiesen wer- den, dass eine große Zahl präfinaler krebskranker Pa- tienten durch das „Home- Care Projekt“ bis zu ihrem Tode zu Hause bleiben konn- te. Aus diesem Grunde ha- ben die Krankenkassen für dieses Projekt Sondervergü- tungen bereitgestellt . . . Priv.-Doz. Dr. Stephan Schmitz, Dr.

J. Herrenberger, Berufsverband der niedergelassenen Hämatologen und internistischen Onkologen in Deutschland e.V., Sachsenring 69, 50677 Köln

Selbstausbeutung

Prüfen bis zum bitteren Ende

Otto Zierer hat mit seinem Artikel

„Noch Handlungsbedarf für ärztliche Praxen“ (Heft 34–35/2000) eine Lawi- ne der Verwirrung ausgelöst. Leser- briefautor Torsten Beckel (Heft 46) kontert, alle elektrischen Geräte und nicht nur Endgeräte müssten geprüft werden. Was gibt es außer Endgeräten noch für elektrische Geräte? Antonius Spier (Heft 46) offenbart, dass die

„Endgeräte“ gar nicht so heißen, son- dern „elektrisch betriebene Betriebs- mittel“. Ferner läge Zierer falsch, nur Medizinprodukte ohne regelmäßige Wartungspflicht der BGV A2 zu unter- werfen. Das hat Zierer gar nicht be- hauptet; vielmehr geht er davon aus, dass diese sowieso nach anderen Re- geln dauernd geprüft (und ggf. gewar- tet) werden, also nicht noch einmal von der Prüfkraft fürs Allgemeine ge- gengeprüft werden müssen.

Nach Zierer muss jedes elektrische End- oder Betriebsmittel alle vier Jahre geprüft werden, nach Beckel wesent- lich öfter, und zwar so oft, dass man eine Störung erkennen kann. Preisfra- ge: Wie oft muss die Stehlampe ge- prüft werden, um den Ausfall der Birne rechtzeitig zu erkennen? Spier sagt, dass die Bezeichnung „Elektrofach- kraft“ nicht zu Prüfung und Wartung an Medizinprodukten befähigt; wohl-

gemerkt, es geht um die Maschinen, die nicht sowieso vom Hersteller oder vereidigten Sachverständigen turnus- mäßig vorgenommen werden, zum Beispiel um die Rotlichtlampe. Wel- chen Spezialingenieur soll man dafür einfliegen? Ferner warnt Spier davor, die BG-Vorschriften zur Dispens von anderen Prüfvorschriften zu missbrau- chen. So habe ich Zierer nicht verstan- den. Er sagt allerdings, dass die Schreibtischlampe, die der unversi- cherte Betriebsinhaber allein betreibt (unter striktem Verbot für die Putz- frau), nicht im Prüfinteresse der BG liegt.

Beckel wiederum wirft Zierer vor, die Auflistung medizinischer Geräte zur fa- kultativen Sache gemacht zu haben, wo sie doch Pflicht sei. Zierer empfahl dagegen, die nichtmedizinischen Gerä- te zu listen, um die Arbeit des Elektri- kers zu beschleunigen, also quasi die Stehlampenliste. Die ist nämlich er- staunlicherweise im kontrollwütigen Deutschland noch nicht Pflicht.

Am Ende bleiben offene Fragen. Müs- sen elektrisch betriebene End-Glühbir- nen, die vor vier Jahren auf Vorrat ge- kauft wurden, nach vier Jahren und ei- nem Tag von der Elektrofachkraft ge- prüft werden. Oder früher? Und ist es nun wirklich DIN VDE 750/751 oder DIN VDE 105-100 Abschnitt 5.3? Viel- leicht melden sich noch mehr Ratge- ber. Dem Leser geht es wie der Grete im Limerick:

Frau Griet riet der Frau Grete, was sie, wenn sie sie wäre, täte.

Frau Ruth riet ihr, sie, wär sie sie, tät es nie.

Nichts ist so schlimm wie zwei Räte.

Dr. E. W. Grundmann,93133 Burglengenfeld

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. . . Selbst im jugendlichen Alter von 43 Jahren, in dem man noch vor Idealismus glüht und noch alles machbar erscheint, kann dieses Kon- zept nur funktionieren, wenn man keine Familie hat. Aber dann braucht man, ebenfalls praktisch rund um die Uhr, bezahlte Kräfte für so völlig unheroische (und unbedank- te!) Tätigkeiten wie Einkau- fen, Kochen, Wäsche wa- schen und nicht zuletzt Klo- putzen und Müllentfernen.

Und hat einer/eine, der/die sich seinen (Schein-)Heili- genschein auf diese Weise verdient, statt bezahlter Kräfte dann gar noch Fami- lie, dann muss er/sie schon verdammt hart gesotten sein, um nicht in Konflikt zu gera- ten. Oder aber, die Familie

„funktioniert“ pausen- und reibungslos, dann muss er aber glatt die himmlische

Heerschar selbst statt einer Otto-Normalverbraucher- Familie im Haus haben: be- neidenswert, aber Dank und Bewunderung gebühren dann eben nur dieser!

Dass Krebskranke nicht in der Lage und willens sein sollten, nachts und am Wo- chenende einen Kollegen vom Notdienst in Anspruch zu nehmen, zumal ja wohl selbst bei Suizidalen nicht über Monate hinweg täglich zwei intensive Gespräche er- forderlich sind, und sie über- wiegend sehr wohl verstehen, dass „ihr“ Arzt auch ein Pri- vatleben hat und deswegen ja keineswegs aus der Welt ist, halte ich aus meiner langjäh- rigen Erfahrung sowohl mit eigenen Patienten als auch aus meiner ganz persönlichen Erfahrung mit meinen eige- nen an „Krebs“ erkrankten und verstorbenen Eltern für

narzisstische Selbstüberschät- zung. Deshalb muss klar fest- gestellt werden: sich selbst und/oder seine Familie aus- zubeuten ist kein Verdienst, sondern eine Sucht! Und da- mit bestenfalls krankhaft . . .

Dr. med. Elfriede Dauses, Theatergassen 8, 96047 Bamberg

Werberecht

Zu dem Beitrag „Werberecht für Krankenhäuser und Institute: Grenz- überschreitungen nicht erlaubt“ von Dr. jur. Cornelis Lehment in Heft 44/2000:

Werbung kann existenz- bedrohend sein

Es gibt überregional arbei- tende arbeitsmedizinische Dienste, die mit Broschüren und Angeboten direkte Werbung bei Unternehmen

betreiben.

Dies geschieht zusätzlich mit Dumping-Angeboten, in denen ärztliche Einsatzzei- ten mit weniger als 100 DM berechnet werden. Solche Angebote können nicht mit echter Leistung nach den Anforderungen der Berufs- genossenschaften erfüllt werden.

Redlich arbeitende Arbeits- mediziner, die nicht werben und ihre Leistung zu ange- messenem Preis anbieten und entsprechend auch er- füllen, werden ausgebootet und in ihrer Existenz be- droht. Ihnen bleibt dann, sich bei einem überregional arbeitenden Dienst zu be- werben.

Dr. med. Andreas U. Bock, Werksarzt der Zanders Feinpapier AG, An der Gohrsmühle, 51465 Bergisch Gladbach

Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 3½½19. Januar 2001 AA99

B R I E F E

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