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Archiv "Arztrecht: Ende des kalten Krieges" (23.03.1989)

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Dann kam der Arzt und sagte, daß es schon zwei Zellen und dann vier Zellen wären. Im Reagenzglas funktionierte das komischerweise, und ich konnte mir gar nicht erklä- ren, warum es sonst bei mir nicht ge- klappt hatte. Zwei Tage später ha- ben sie mir die Zellen eingesetzt.

Es war so entwürdigend!

Ich bekam eine Beruhigungs- spritze. Das Bett wurde hochgestellt, mit dem Fußende nach oben, daß man ganz schräg liegt. Ich mußte mich auf alle viere knien in dem Bett. Das Bett war so schief, die Fü- ße mußten hinten runtergucken, und der Hintern schwebte in der Luft.

Ich lag so auf allen vieren, also so was Entwürdigendes. Ich fand das furchtbar. Alle Ärzte standen hin- tenrum, konnten mir also von hinten bis nach vorne durchgucken. Das war das Allerallerschlimmste für mich.

Die Lage schon allein. Die Schwe- ster hatte mir vorher gesagt, daß ich mich auf alle viere würde stellen müssen, aber so hatte ich mir das nicht gedacht. Ich war wirklich schockiert.

Ich bekam eine Rolle unter den Bauch — aber ich habe vier Schnitte im Bauch, da kannst du nicht auf dem Bauch liegen, das tut weh, und dann hatte ich auch noch Luft im Bauch, von der Narkose, und auch die Schultern haben mir weh getan.

Mit der Rolle unter dem Bauch habe ich mich krampfhaft festgehalten.

Dann haben die mir das eingesetzt, und das hat höllisch weh getan. Es wurde richtig in die Gebärmutter hineingeschoben. Erst setzten sie mir so ein komisches Ding ein, wie ein Trichter sah das aus. Der wird einge- setzt und aufgeschraubt, damit schön alles auseinandergeht. Sie schoben mit dem Katheter die Eizelle hinein.

Das hat höllisch weh getan. Ich habe viel gejammert und konnte gar nicht mehr an mich halten. Als sie fertig waren, haben sie mir die Bauchrolle weggenommen, und dann durfte ich drei Stunden auf dem Bauch liegen in dieser Schräglage und sollte mich gar nicht bewegen. Denn jede Bewe- gung konnte ja die Eizelle wieder

rausdrücken, also ich mußte wirklich wie tot daliegen, auch nicht den Kopf oder die Arme und Beine be- wegen. Das war furchtbar, ich merk- te meinen Rücken gar nicht mehr, al- les tat mir weh.

Innerhalb dieser drei Stunden sollte sich das Ei in der Gebärmutter richtig festsetzen, und wenn es das in dieser Zeit nicht tut, dann setzt es sich nie fest. Ich habe das alles mit- gemacht. Am nächsten Tag wurde ich entlassen. Da war ich nun also schwanger! Ich fand das ganz toll. Es war ein erhebendes Gefühl.

Eigentlich wollte ich krank ge- schrieben werden, ich dachte, jetzt das Rumrennen und die Hektik beim Arbeiten, das ist nicht gut. Am Don- nerstag bin ich rausgekommen, bin Freitag zu Hause geblieben und mußte am Montag wieder arbeiten.

Ja, und auf der Arbeit wußten ja auch alle Bescheid, was mit mir pas- siert war. Ich brauchte nichts zu he- ben und nichts zu tragen, sie haben mich alle geschont, das war wirklich ganz lieb.

Dann bekam ich Urlaub, und in dieser Zeit habe ich meine Tage ge- kriegt, ganz ganz fürchterlich. Ich habe große Schmerzen gehabt, es kam nicht richtig durch. Ich nehme an, daß das Wehen waren, denn ich habe jede Menge Schmerztabletten geschluckt, es hat nichts geholfen.

Ich habe auf der Couch gelegen und mich gerollt und gequält. Andreas wußte überhaupt nicht, was er mit mir machen sollte. Ich ging auf die Toilette, und dann war es wie ein Krampf. Es machte richtig blub, und es fielen richtig große Stücke raus.

Damit war es erledigt. Die Schmer- zen hörten auf. Das habe ich dem Arzt beschrieben, na ja, meinte er, das seien wohl Wehen gewesen. Ja, so stelle ich mir die Schmerzen vor, wenn ich ein Kind kriegen sollte.

Das war die erste Retorte, und ich dachte zuerst, daß ich nie wieder eine machen lassen würde. Nach ei- nigen Wochen sah das schon ganz anders aus. Ich wollte es doch noch mal versuchen, denn jetzt wußte ich ja, was auf mich zukommt. Das wür- de sicher helfen. Jetzt würde ich nicht mehr so geschockt sein. Ich dachte, daß ich meinen Körper ein- fach überlisten müßte.

Arztrecht: Ende des kalten Krieges

„Arzt und Patient im Span- nungsfeld Natur — technische Mög- lichkeiten — Rechtsauffassung"; zu diesem Thema nahmen Ärzte und Juristen auf dem diesjährigen Forum der Rheinisch-Westfälischen Akade- mie der Wissenschaften Stellung.

Abweichend vom traditionellen Ta- gungsort Düsseldorf traf man sich diesmal im Klinikum Aachen. Ange- sichts des Themas eine verständliche Wahl, handelt es sich doch um eine medizinische Fakultät im Rahmen einer Technischen Hochschule. Zum anderen illustriert das Aachener Kli- nikum in seiner Architektur das an-

gesprochene Spannungsfeld in be- sonderer Weise.

Allen Unkenrufen zum Trotz nimmt der Patient die Technik erst einmal an, meinte der Aachener Psychiater Prof. Dr. Wolfgang Kla- ges. Es seien dann vor allem Patien- ten mit depressiven, hypochondri- schen, hysterischen und chronisch dysphorischen Stimmungslagen, de- nen es nicht gelänge, den Einsatz der für den Heilungsprozeß notwendi- gen technischen Geräte zufrieden- stellend seelisch zu verarbeiten. Als Beispiel nannte er den Herzschritt- macher.

„Von nachlassendem Lärm auf dem Kriegsschauplatz der Recht- sprechung zum Thema ärztliche Auf- klärungspflicht" konnte Prof. Dr. jur.

Hans-Ludwig Schreiber berichten.

Ausgehend von der Rechtslage, daß beim Vorwurf des Behandlungsfeh- lers der Patient die Beweislast trägt, beim Vorwurf mangelnder Aufklä- rung aber der Arzt, sei es in den letz- ten Jahren zu folgender, für den Arzt mißlichen Entwicklung gekommen:

Immer mehr Patienten hätten ver- sucht, über den Vorwurf ungenügen- der Aufklärung Schadensersatzan- sprüche geltend zu machen. In den

„Zeiten des kalten Krieges" der dies- bezüglichen Rechtsprechung seien Dt. Ärztebl. 86, Heft 12, 23. März 1989 (31) A-789

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sie damit auch durchgekommen. In- zwischen neigt sich aber, nach Anga- ben Schreibers, die Rechtsprechung wieder etwas dem Arzt zu. Der Bun- desgerichtshof hat kürzlich entschie- den, daß ein Patient nachvollziehbar darlegen müsse, warum er auf einen medizinisch indizierten Eingriff ver- zichtet hätte, wenn ihm die dabei mit geringer Wahrscheinlichkeit auftre- tende Nebenwirkung bekannt gewe- sen wäre. Ausdrücklich wandte sich Schreiber gegen das Formularunwe- sen in der Aufklärung. Damit unter- stützte er ein Anliegen des Nestors der Inneren Medizin, Prof. Dr. med.

Dr. h. c. Hans-Erhard Bock, der sich auf dem Forum leidenschaftlich ge- gen eine, nach seiner Meinung, au- ßengesteuerte und vertragsschutz- statt patientenschutzorientierte Auf- klärung durch den Arzt wandte.

Wenn es um ärztliche Behand- lungsfehler geht, treffen sich Patient und Arzt heute seltener vor dem Ka- di. Die Gutachterkommissionen bei den Ärztekammern haben sich in den letzten Jahren als objektive Be- urteilungsinstanzen bewährt. So er- läuterte Herbert Weltrich, Oberlan- desgerichtspräsident a. D. und Vor- sitzender der Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein, daß sich Krankenhausträger und Versi- cherungen häufig dem Urteil der Kommission anschließen und auf den Rechtsweg verzichten. Die Kom- mission stehe jedem Patienten ko- stenlos zur Verfügung, solange die Behandlung nicht länger als fünf Jahre zurückliege. In etwa 30 Pro- zent der Fälle würden Behandlungs- fehler anerkannt.

Ein wichtiger Aspekt des The- mas hätte gefehlt, hätte man nicht das Thema Intensivmedizin behan- delt. Auf den Vorwurf willkürlicher Lebensverlängerung eingehend, sag- te Prof. Dr. med. Paul Schölmerich, Mainz: „Ziel der Intensivmaßnah- men ist es, für eine begrenzte Zeit prinzipiell reversible Organfunktio- nen zu übernehmen. Die Erfahrung zeigt, daß man oft eine Intensiv- therapie beginnen muß, um zu se- hen, ob sie indiziert war." Der immer populärer werdenden Forderung nach aktiver Sterbehilfe begegnete Schölmerich mit der Forderung, die Menschen beim Sterben zu begleiten.

Auf Verständnis stößt die Ärzte- schaft bei der Justiz in vielen Fragen, die ärztliches Handeln angesichts des bevorstehenden Todes betreffen.

Das bekräftigte Prof. Günther Sol- bach, leitender Oberstaatsanwalt, Aachen. So sei der Arzt durchaus be- rechtigt, schmerzlindernde Medika- mente selbst dann zu geben, wenn sie den Krankheitsablauf verkürzten.

Er wies auch darauf hin, daß bei be- wußtseinsklaren Patienten die Ent- scheidung über Aufnahme oder Fortführung einer Therapie beim Patienten liege. Ruth Oberhausen

Marketing — ein Berufsfeld

auch für Ärzte

Die BÄK-Arbeitsgruppe „Ärzt- liche Arbeitslosigkeit/neue Berufs- felder für Ärztinnen und Ärzte" hat festgestellt, daß die pharmazeutische Industrie im Zuge des technologisch- organisatorischen Wandels zuneh- mend Ärzte für eine Tätigkeit im Be- reich Marketing und Management sucht, während das Hauptarbeitsfeld für Mediziner in Pharma-Firmen bis- her in den Abteilungen „Klinische Forschung" und „Med.-Wiss." lag.

Bereits in der Vergangenheit haben Bundesärztekammer (BAK) und Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit (ZAV) Zusatzqualifikationskurse initiiert, um jungen Arztinnen und Ärzten Chancen in neuen Berufsfeldern zu eröffnen; erinnert sei hier nur an die mehrmonatigen Kurse EDV, Phar- maindustrie, Medizinischer Fach- journalist oder an die Initiative „As-

sistenzärzte nach England".

Für den neu entwickelten Zu- satzqualifikationskursus „Bereichs- assistent Marketing" wurde nun das gemeinnützige Grone-Bildungszen- trum für Gesundheits- und Sozialbe- rufe (Ackermannstraße 36, 2000 Hamburg 76, Telefon 0 40/22 57 52 und 2 27 90 59) mit der Durchfüh- rung beauftragt. Der zehnmonatige Kursus soll im April beginnen.

Das Seminar ist unterteilt in ei- ne sechsmonatige theoretische Aus- bildung in den Bereichen Rech- nungswesen, Betriebswirtschaftsleh- re, Volkswirtschaftslehre, EDV, all- gemeines Marketing und spezielles Pharma-Marketing und ein dreimo- natiges Betriebspraktikum im Be- reich Marketing, wobei das Bil- dungszentrum bei der Auswahl der Praktikumsplätze in geeigneten pharmazeutischen Unternehmen be- hilflich sein wird. Der Schwerpunkt dieser Ausbildung liegt eindeutig im Marketing-Bereich, das „spezielle Pharma-Marketing" wird mit qualifi- zierten Führungskräften aus der pharmazeutischen Industrie gelehrt und trainiert. Nach dem dreimonati- gen Betriebspraktikum werden die in der Praxis gemachten Erfahrungen aufgearbeitet; nach einem kurzen Repetitorium aller Fächer beendet dann eine schriftliche und mündliche Prüfung den Zusatzqualifikations- kursus. Diese hochqualifizierte Aus- bildung setzt den Willen der Teil- nehmer voraus, im Anschluß an das Seminar im industriellen Bereich zu arbeiten. Ein Auswahlgespräch ist deshalb im Vorfeld unerläßlich, um die Motivation der Teilnehmer zu er- gründen. Mit der erfolgreichen Teil- nahme an dem Kursus sollen die Ab- solventen ein Fachwissen erwerben, welches es ihnen ermöglicht, qualifi- zierte Management-Positionen spe- ziell in der Pharma-Industrie einzu- nehmen.

Zugangsvoraussetzungen für den Kursus sind ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, ein Höchstalter von 35 Jahren und das erfolgreiche persönliche Auswahl- gespräch. Interessierte arbeitsuchen- de junge Arztinnen und Ärzte kön- nen sich an das Bildungszentrum (Ansprechpartner: Dr. med. Tho- masch, Höltig) wenden.

Die Teilnahme an dem Kursus kann nach dem Arbeitsförderungs- gesetz durch das Arbeitsamt geför- dert werden. Nähere Auskünfte er- teilen hierzu auch die Fachvermitt- lungsdienste der örtlich zuständigen Arbeitsämter und die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung — Ärztever- mittlung —, Feuerbachstraße 40-46, 6000 Frankfurt 1, Telefon: 0 69/

71 11. Go A-790 (32) Dt. Ärztebl. 86, Heft 12, 23. März 1989

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