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Archiv "Impfempfehlungen 1988" (10.11.1988)

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DT-Impfung')

+ 1. Polio-Oralimpfung 5. Lebensmonat

FSME-Impfung regional und jahreszeitlich je nach Seuchen- situation

Tollwut-Impfungen nach Exposition je nach Reiseziel Reise-Impfungen

Tabelle 1: Standardimpfplan für Kinder

3. Lebensmonat DT-Impfung')

+ 1. Polio-Oralimpfung2)

ab 15. Lebensmonat Masern-Mumps-Röteln-Impfung (im 2. Lebensjahr) für beide Geschlechter

im 2. Lebensjahr 3. Impfung gegen DT (vorzugsweise + Polio-Oralimpfung im 18. LM)

6. Lebensjahr Td3)

12. bis 14. Lebensjahr Röteln-Impfung nur für Mädchen (empfehlenswert MMR für beide Geschlechter) 4)

14. bis 15. Lebensjahr Td-Auffrischimpfung mit Td (vor Verlassen der Hauptschule) 5)

Tabelle 2: Kinderimpfungen bei besonderer Indikation

Hepatitis-B-Impfung — beim Neugeborenen mit HB,-AG- und HBe-AG-positiver Mutter

— bei erhöhtem Ansteckungsrisiko Varizellen-Impfung bei Kindern mit Immundefizienz DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

NOTIZ

Impfempfehlungen 1988

Der auf den neuesten Stand gebrachte, auf dem Kinderseminarkongreß in Brixen vorgetragene Impfplan

Anmerkungen

zum Impfplan für Kinder Die hier empfohlenen Schutz- impfungen stellen einen Standard dar — Schutzimpfungen also, die je- des Kind haben sollte.

Kein Impfplan ist ein starres Schema: Zeitverschiebungen durch interkurrente Erkrankungen, bevor- stehende Urlaubsreisen und anderes können hier Änderungen herbeifüh- ren. Vor allem aber haben sich auch im Verständnis der Impfungen sowie in der Epidemiologie der Infektions- krankheiten Veränderungen erge- ben.

Bei der Jahresinzidenz der Tu- berkulose im Bundesdurchschnitt mit weniger als einer Neuerkran- kung auf 35 000 Einwohner ergibt sich keine zwingende Indikation mehr für die BCG-Impfung. In Ein- zelfällen, bei hohem Ansteckungsri- siko innerhalb der Familie oder der Wohngemeinschaft, kann jedoch die Indikation zur BCG-Impfung wieder aktualisiert werden. Die Impfung gegen Tuberkulose mit BCG liegt heute somit zwischen den Standard- und Sonderimpfungen für Kinder.

Anmerkung 1): Die Pertussis- Impfung gibt es in der Bundesrepu- blik nur kombiniert als DPT-Impf- stoff. Im ersten Lebensjahr wird die DPT-Impfung dreimal durchgeführt (Diphtherie-Tetanus nur zweimal), und auch hier sollte eine besondere Indikation vorliegen. Die Impfung gegen Keuchhusten ist erst dann wieder allgemein zu empfehlen, wenn die in Entwicklung befind- lichen Keuchhusten-Impfstoffe sich wirklich als besser erweisen und im Handel sind.

Anmerkung 2): Wenn hier ver- säumt: Im Kindesalter dreimal im Abstand von sechs Wochen Schluck- impfung gegen Kinderlähmung.

Anmerkung 3): Nach Immuni- sierung mit Diphtherie-Tetanus- Impfstoff*) in höherer Antigendo- sierung des Diphtherieimpfstoffes im ersten und zweiten Lebensjahr ist die Grundimmunisierung gegen Diphtherie und Tetanus abgeschlos- sen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgen

*) Siehe auch Empfehlungen des Wissenschaft- lichen Beirats der Bundesärztekammer, 80 Jg., Heft 47 vom 25. Nov. 1983

künftige Auffrischimpfungen mit Td (Diphtherie-Impfstoff in niedri- ger Dosierung; d monovalent = Diphtherie-Impfstoff für Erwach- sene).

Die Diphtherieausbrüche in Nordrhein-Westfalen und in Schwe- den haben wiederum deutlich ge- zeigt, daß die Seuchengefahr aus Europa noch nicht gebannt ist.

Nachdem es in Schweden 25 Jahre lang keine autochthone Diphtherie- erkrankung mehr gegeben hatte, kam es in Göteborg von 1984 bis En- de 1985 zu 13 Erkrankungen, wobei bei 65 Personen pathogene Diphthe- riebakterien nachgewiesen wurden.

Fast ein Viertel der Erkrankten ver- starb. Von den Verstorbenen hatte keiner früher eine Diphtherieschutz- impfung erhalten (Bjorkholm, B., S.

011ing, P. Larsson, L. Hagberg: In- fection Bd. 15 (1987) 354.

A-3166 (62) Dt. Ärztebl. 85, Heft 45, 10. November 1988

(2)

Reise

-

Impfungen für Erwachsene, gegebenenfalls Kinder

(Voraussetzung: Immunität durch Standardimpfungen, zum Beispiel gegen Tetanus, Poliomyelitis und andere)

Impfung gegen Land

FSME

Hepatitis A (passive Immunisierung) (Typhus abdominalis)

Europa

Gelbfieber Cholera

Hepatitis A (passive Immunisierung) (Typhus abdominalis)

Afrika

Hepatitis B (für Risikogruppen) Hepatitis A (passive Immunisierung) Cholera

Tollwut (Südost-Asien) Typhus abdominalis japanische B-Enzephalitis (nur für bestimmte Gebiete) Asien

Südamerika (tropische Urwaldgebiete)

Gelbfieber

(eventuell Hepatitis-A-Prophylaxe)

gegen Malaria für Afrika, Südost-Asien mit Fernost und tropisches Südamerika Chemoprophylaxe

Eine Auffrischimpfung mit Te- tanus-Impfstoff nach abgeschlosse- ner Grundimmunisierung im zehn- ten Lebensjahr wäre theoretisch möglich, doch hat sich die Befürch- tung, daß bei Tetanusauffrischimp- fung im sechsten bis siebten Lebens- jahr zu viele „Überimpfungen" zu- stande kämen, nicht bewahrheitet.

Ein Zuviel an Tetanus-Impfung kann sporadisch vorkommen, wenn im Fall von Bagatell-Verletzungen ohne zwingende Indikation bei vor- handener Immunität nachgeimpft wird (siehe Empfehlungen der Deut- schen Gesellschaft für Chirurgie vom 3. Juni 1983 sowie des Wissen- schaftlichen Beirates der Bundesärz- tekammer, Deutsches Ärzteblatt, 80 Heft 4, vom 14. Oktober 1983).

Es ist damit berechtigt, wieder die Tetanus-Diphtherie-Auffrisch- impfung bei Schuleintritt im sech- sten bis siebten Lebensjahr durchzu- führen, diesmal mit der Erwachse- nendosis des Diphtherie-Impfstoffes (5 I. E./dosi).

In Abweichung von früheren Impfplänen, wo im sechsten Lebens- jahr lediglich mit D (75 I. E./dosi) geimpft wurde, erfolgt nunmehr wieder die Kombinationsimpfung gegen Diphtherie und Tetanus mit T (50 I. E./dosi) kombiniert mit „d".

Die nächste Td-Auffrischimpfung stünde dann vor Abschluß der Hauptschule im 14. bis 15. Lebens- jahr an (siehe Anmerkung 5).

Anmerkung 4): Die erste Masern-Mumps-Röteln-Impfung er- folgt im zweiten Lebensjahr, vor- zugsweise im 15. Lebensmonat. Im 12. bis 14. Lebensjahr ist nur für Mädchen die Rötelnimpfung vorge- sehen. Es ist aber empfehlenswert — und gute Erfahrungen aus den skan- dinavischen Ländern sowie der Schweiz legen es nahe —, auch im 14.

Lebensjahr die Masern-Mumps-Rö- teln-Impfung bei beiden Geschlech- tern nochmals durchzuführen. Eine generelle Empfehlung, der beson- ders der öffentliche Gesundheits- dienst nachkommen würde, beinhal- tet dies jedoch nicht.

Die Begründung einer nochma- ligen MMR-Impfung im 12. bis 14.

Lebensjahr geht auf amerikanische Erfahrungen zurück: Hier konnte in einem über 1000 Schüler umfassen-

den Internat ein Ausbruch von Ma- sern registriert werden, der sich zu einer kleinen Epidemie auswuchs:

Bei der großen Zahl der Schüler, die sich auf engem Raum trafen, genüg- ten fünf Prozent nicht geimpfte, da- mit eine Kleinepidemie ausbrechen konnte.

Für europäische Verhältnisse muß noch berücksichtigt werden, daß der Prozentsatz bisher nicht geimpfter Kinder wesentlich größer ist, in der Bundesrepublik teilweise 40 Prozent erreicht. Außerdem war in der Anfangsphase der Rötelnimp- fung die Kühlkette nicht überall ge- währleistet, so daß Fehlimpfungen nicht selten vorgekommen sind. Ei- ne MMR-Impfung beider Ge- schlechter im 12. bis 15. Lebensjahr (vorzugsweise 14. Lebensjahr) wür- de damit schmerzhafte Impflücken schließen helfen. Das enthebt je- doch nicht davon, daß sich junge Frauen vor Beginn einer geplanten Schwangerschaft oder mit Eintritt in die gestationsfähige Phase ihres Le- bens noch einem Rötelntest unter- ziehen. In der Schwangerschaftsvor-

sorgeuntersuchung ist der Rötelntest außerdem inbegriffen.

Anmerkung 5): Wenn im sech- sten bis siebten Lebensjahr (bei Schuleintritt) eine Td-Auffrischimp- fung durchgeführt wird, steht eine weitere Auffrischimpfung im 14. bis 15. Lebensjahr gegen Diphtherie- Tetanus mit Td an.

Darüber hinaus gibt es im Kin- desalter noch Sonderimpfungen, wenn besondere Indikationen einge- treten sind (siehe Tabelle 2). Die Änderung des Impfschemas gegen Diphtherie und Tetanus im 6. bis 7.

Lebensjahr sowie im 15. Lebensjahr stimmt im wesentlichen mit den Empfehlungen anderer Gremien überein.

Korrespondenzanschrift:

Prof. Dr. med. Helmut A. Stickl Lazarettstraße 62

8000 München 19

Dt. Ärztebl. 85, Heft 45, 10. November 1988 (65) A-3167

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