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Archiv "Bürgerinformation im Gesundheitswesen: Ärztekammern kritisieren Angebote privater Dienste" (28.05.1999)

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ie Ärzteschaft will bei der Bür- gerinformation im Gesund- heitswesen den Wettbewerb mit kommerziellen Anbietern offensiv angehen. Das hat Prof. Dr.

med. Christoph Fuchs Anfang Mai in Bonn bei einem Presseseminar der Bundesärztekammer (BÄK) erklärt.

Fuchs ist Hauptgeschäftsführer der BÄK. Die Kammern verfügten als ein- zige Institution über valide Daten hin- sichtlich der Qualifikation der Ärzte.

Sie könnten über die Qualität ihrer Dienstleistung die Position als Markt- führer erreichen.

Nach Darstellung von Fuchs be- setzen immer mehr kommerzielle Fir- men den Markt mit Such-Services, Hotlines oder Beratungsstellen. Hin- tergrund ist, daß sich das medizinische Versorgungsangebot stetig differen- ziert. Damit steigt nach Einschätzung von Fuchs zwar die Qualität der medi- zinischen Behandlungsmöglichkeiten, der Überblick geht manchem jedoch verloren. Die BÄK kritisiert an kom- merziellen Diensten vor allem vier Punkte:

Basis der Information sind meist Selbstauskünfte, die nur zu ei- nem geringen Teil überprüfbar sind.

Manche Anbieter lassen sich ihre Auskünfte teuer bezahlen. Eine 0190er Nummer koste den Anrufer rund 2,40 DM pro Minute, erläuterte Fuchs. Auch die Ärzte müssen tief ins Portemonnaie greifen. Fuchs berichte- te von einem Anbieter, der für die Auf- nahme in seine Liste für eine Einzel- praxis 260 DM pro Monat verlange, für eine Gemeinschaftspraxis gar 390 DM.

Manches Angebot ist irrefüh- rend. Fuchs erläuterte, daß Call-Cen- ter im Auftrag von gesetzlichen Kran- kenkassen Versicherte beraten, ohne

daß diese Konstruktion für den Anru- fer zu erkennen ist. Auch in diesem Fall zahle ein Anrufer Servicege- bühren. Zudem würden der Kasse Ko- sten pro Gespräch in Rechnung ge- stellt. „Im Vergleich zu den 38,50 DM für eine allgemeine medizinische In- formation am Telefon stehen für die Beratung und Behandlung eines Pati- enten durch seinen Hausarzt im Quar- tal circa 70 bis 100 DM zur Verfügung“, kritisierte Fuchs einen Anbieter.

Einige Unternehmen bieten telefonische „Ferndiagnosen“ an. Das ist nach Ansicht der Bundesärztekam- mer per se problematisch. Ärzte dür- fen zudem individuelle Behandlungen oder Beratungen nicht ausschließlich fernmündlich vornehmen. Sie ver- stoßen damit gegen Berufsrecht.

Daß es anders besser geht, wollte die BÄK mit der Vorstellung verschie-

dener Projekte aus Landesärztekam- mern belegen. In Bremen besteht seit 1998 die „Unabhängige Patientenbe- ratung“. Sie wird finanziert von der Ärztekammer Bremen, den dortigen Krankenkassen, dem Senat und der Krankenhausgesellschaft der Freien und Hansestadt Bremen. Der Etat 1999 beträgt 240 000 DM. Vorstands- vorsitzende ist Dr. med. Ursula Auers- wald, Präsidentin der Ärztekammer Bremen. Sie wies darauf hin. daß die Kammer nach wie vor Anfragen und Beschwerden bearbeite. Auerswald vertrat jedoch die Auffassung, daß die Kammern in Sachen Patientenbera- tung neue Wege gehen sollten. Oft sei- en nämlich emotionale Verstimmun- gen oder Kommunikationsstörungen zwischen Arzt und Patient das Pro- blem.

Die „Unabhängige Patientenbera- tung“ – das sind Pastor Jürgen Moroff und zwei Mitarbeiterinnen, eine kauf- männische Angestellte und eine exami- nierte Krankenschwester. „Neben dem Bedürfnis, Rat und Tips rund um das Gesundheitswesen zu bekommen, wol- len sich viele Menschen über Institutio- nen des Gesundheitswesens oder ganz konkret über ihren Arzt beschweren“, schreiben sie in der Pressemitteilung zum ersten Jahresbericht (siehe auch Tabelle). Im letzten Fall bemühen sich die Berater auf Wunsch um eine sachli- che Klärung der Vorwürfe und/oder um ein bereinigendes Gespräch.

A-1386 (18) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 21, 28. Mai 1999

P O L I T I K AKTUELL

Bürgerinformation im Gesundheitswesen

Ärztekammern kritisieren Angebote privater Dienste

Kommerzielle Angebote zum Thema „Patienteninformation“

nehmen zu. Einige Landesärztekammern setzen dem inzwischen eigene Formen der Bürgerberatung entgegen.

D

Tabelle

Anfragen in der Unabhängigen Patientenberatung Bremen 1998

Personen

Fragen zu Einrichtungen/Ärzten/Medikamenten/Therapien . . . 341

Verschiedenes, unter anderem Patiententestament . . . 162

Kommunikationsprobleme zwischen Arzt/Patient . . . 111

Fragen zu Zahnärzten . . . 124

Arzthaftpflichtprobleme . . . 116

Fragen zu Krankenkassen/ zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen, Arbeitsamt/Rentenversicherung/Versorgungsamt usw. . . . 160

Probleme im Krankenhaus . . . 86

Fragen zu Zuzahlungen zu Medikamenten, Krankenhäusern; Fragen zu Verordnungen und Rezepten . . . 66

Fragen zum Recht an den eigenen Unterlagen . . . 62

Fragen zu Gebührenordnungen/Privatrechnungen . . . 37

Fragen zur Pflegeversicherung . . . 29

Fragen zur Praxisorganisation (Wartezeiten, Hausbesuche usw.), zur Schweigepflicht, zum Ärztlichen Notfalldienst . . . 67

Insgesamt 1 361

(2)

ie rot-grüne Koalition hält an ihrer Absicht fest, im Zusam- menhang mit der für 2001 an- gestrebten Rentenreform eine Grundsicherung einzuführen, deren Leistungen von der Bedürftigkeit der Empfänger abhängig sein sollen.

Die beiden Koalitionsparteien hatten schon im Koalitionsvertrag festgeschrieben, daß eine soziale Grundsicherung schrittweise einge- führt werden soll. Bundesarbeitsmini- ster Walter Riester hat sich diese Pläne offensichtlich zu eigen gemacht. Er spricht in letzter Zeit immer wieder davon, daß die Rentenversicherung

„armutsfest“ und „zukunftssicher“

ausgestattet werden müsse. „Armuts- fest“ soll sie durch die Grundsiche- rung werden. „Zukunftssicher“ wird sie dagegen wegen der damit verbun- denen Mehrbelastungen nicht, auch wenn der Staat die Ausgaben über- nimmt. Da den Leistungen der Grund- sicherung keine entsprechenden Bei- tragszahlungen zugrunde liegen, wür- de das Äquivalenzprinzip in der Sozi- alversicherung weiter ausgehöhlt.

Finanzierung mit Hilfe der Öko-Steuer

Die Vorarbeiten für das Reform- projekt sind noch nicht sehr weit ge- diehen. Dies hängt nicht nur mit zahl- reichen sachlichen Schwierigkeiten zusammen, sondern auch mit der Tat- sache, daß die Grünen die bisherigen Leistungen zum Lebensunterhalt, welche die Sozialhilfe gewährt, durch die Grundsicherung ersetzen wollen, während die SPD dafür eintritt, daß die Sozialhilfe neben der Grundsiche- rung bestehen bleibt. Viel spricht

dafür, daß sich die SPD in dieser Fra- ge durchsetzen wird. Riester braucht für seine Pläne aber auch die Unter- stützung von Bundesfinanzminister Eichel, da die Grundsicherung vom Bund finanziert werden soll. Die dafür notwendigen Milliardenbeträge müßten in die mittelfristige Finanz- planung des Bundes eingestellt wer- den, über die Ende Juni/Anfang Juli entschieden werden muß. Die Pläne der Sozialpolitiker widersprechen der Forderung Eichels nach einem radi- kalen Sparprogramm. Sie haben da- her nur eine Chance, wenn die Koali- tion die sogenannten Öko-Steuern weiter erhöht und die daraus fließen- den Einnahmen zur Finanzierung der Grundsicherung heranzieht.

Ob die Freiberufler und ihre Ver- sorgungswerke von der Einführung einer Grundsicherung betroffen wer- den, hängt vor allem von der Ausge- A-1387

P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 21, 28. Mai 1999 (19) Wie kann ein Pfarrer aber medi-

zinische Fachfragen beantworten? Vie- les sei nur vordergründig eine Sachfra- ge, entgegnete Moroff. Der erste Bera- tungsschritt sei meist herauszufinden, was wirklich das Problem ist. Ein Bür- ger frage beispielsweise, ob er eine Ope- ration lieber in Krankenhaus A oder B vornehmen lassen solle. Dann ergrün- de man am besten, warum der Patient unsicher sei. Meist wolle er gar keine schnelle Auskunft „Klinik A ist bes- ser“. Er suche vielmehr Sicherheit, die Gewißheit, daß ihn sein Hausarzt gut beraten habe. Geht es tatsächlich um ein medizinisches Problem, bespricht Moroff mit dem Ratsuchenden, wer wo kompetent Auskunft geben kann.

Die Erkenntnisse aus Bremen be- stätigte und ergänzte die Ärztin Ange- la Maienborn, Projektleiterin der Bür- gerinformationsstelle der Ärztekam- mer Westfalen-Lippe, Münster. Dabei handelt es sich derzeit noch um eine

„One woman Show“. Sie ist eingebun- den in ein Modellprojekt „Bürgerori- entierung im Gesundheitswesen“ des Landes Nordrhein-Westfalen.

Gern eine Ärztin

Maienborn nennt Haus- und Fachärzte, sucht die Adressen sta- tionärer Einrichtungen heraus und klärt fachlich-inhaltliche Fragen ab.

Seit dem Start Anfang des Jahres nah- men fast 600 Bürger das Angebot in Anspruch. Die meisten suchten einen Arzt für ein spezielles medizinisches Problem. Viele fragten auch nach neuen Diagnostik- und Therapiever- fahren. Im Gegensatz zu den Erfah- rungen in Bremen hat Maienborn den Eindruck, daß die Anrufer gern mit einer Ärztin sprechen. Wie Moroff berichtete sie, daß hinter mancher Sachfrage etwas anderes steht.

Auch die rheinland-pfälzische Ärztekammer plant derzeit ein Ange- bot zur Patienteninformation, an dem sich verschiedene Institutionen wie Verbraucherzentrale, Krankenkassen oder Selbsthilfegruppen beteiligen sollen. Darauf wies Kammerpräsident Dr. med. Dieter Everz hin. Er ist optimistisch, daß man trotz der un- terschiedlichen Interessenlagen ein gemeinsames Projekt zustandebe-

kommt. Sabine Rieser

Alterssicherung

Das Sozialsystem soll

„armutsfest“ werden

D

Die Koalition arbeitet an einer Grundsicherung. Der Bund soll zahlen. Vorrang hat der soziale Ausgleich, dieses politische Ziel verdrängt den Leistungsbezug der Rente.

Grafik

Rentnerfinanzierung

Anzahl der Beitragszahler, die einen Rentner finanzieren

Quelle: Verband deutscher Rentenversicherungsträger

1962 7,6

1965 7,4

1970 5,9

1975 4,7

1980 4,5

1985 4,8

1990 4,1

1995 und 1996 3,4

ab 2010Prognose2,2

2020 2,0

2030 1,6

Alterssicherung: Dramatische Entwicklung

(3)

staltung des neuen Sicherungssystems ab. Gesetzestechnisch könnte das Ziel der Grundsicherung sowohl über das Sozialhilfegesetz als auch über das So- zialgesetzbuch VI (Rentenversiche- rung) als auch über ein Leistungsge- setz angestrebt werden. Die Konse- quenzen der unterschiedlichen Lö- sungsansätze wären beträchtlich.

Würde die Grundsicherung durch Pauschalierung der Leistungen der Sozialhilfe zugeordnet, so kämen auch die Kommunen ins finanzielle Obligo. Auch könnten die Leistungen nicht auf die Rentenversicherten be- grenzt werden: Leistungsempfänger könnten damit auch Freiberufler wer- den, deren Anwartschaften aus den Versorgungswerken nicht das Exi- stenzminimum decken. Auch ein Lei- stungsgesetz ließe eine Begrenzung der Leistungen auf Sozialrentner kaum zu. Möglich wäre es dann, und das steht zur Diskussion, die Grundsi- cherung allen Bürgern zu gewähren, die entweder die Regelaltersgrenze von 65 Jahren überschritten haben oder dauerhaft erwerbsunfähig sind.

Durch Gesetz könnte die Zustän- digkeit für die Abwicklung der Grund- sicherung der Rentenversicherung übertragen werden. Da die Leistungen an die Bedürftigkeit gekoppelt wer- den, stellt sich jedoch die Frage, wie die nicht über eine wirklich ortsnahe Ver- waltung verfügende Rentenversiche- rung die tatsächliche Einkommens- und Vermögenslage der Antragsteller ermitteln soll. Sie wäre auf die Mithilfe anderer staatlicher Behörden wie der Finanzämter und der kommunalen So- zialbehörden sowie vor allem auf die Ehrlichkeit der Leistungsempfänger angewiesen. Jedenfalls entstünde ein neuer gewaltiger Verwaltungs- und Kontrollapparat, der eine mißbräuch- liche Nutzung der Leistungen, so durch Verlagerung von Einkommen auf Kin- der, kaum verhindern könnte.

Eine Fülle von Problemen

Mit der Grundsicherung sind zahlreiche weitere technische, finanzi- elle und grundsätzliche Probleme ver- bunden:

1 Wenn Personen anspruchsbe- rechtigt sein sollen, die die Alters-

grenze von 65 Jahren überschritten haben, so erhielten die Bezieher vor- gezogener Renten zunächst keine Leistungen der Grundsicherung, auch wenn sie bedürftig wären. Diese würden jedoch mit 65 Jahren fällig, und zwar auch dann, wenn die Rente das Existenzminimum nicht deckt, nur weil die Rente wegen der vorzei- tigen Gewährung durch Abschläge verkürzt worden war. Wenn die Grundsicherung auch bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit gezahlt würde, was vorgesehen ist, so drängt sich die Frage auf, ob damit auch alle erwerbsunfähigen Behinderten unab- hängig von ihrem Alter einen An- spruch auf Grundsicherung erhalten sollen.

1 Über die Höhe der Grundsi- cherung gibt es noch keine Entschei- dungen. Sie soll aber so bemessen werden, daß es nicht gegenüber der Sozialhilfe zu Verwerfungen kommt.

Das bedeutet, daß die Regelsätze und die besonderen Pauschalen für Schwerbehinderung, für medizinisch notwendige teure Ernährung, für die Weihnachtsbeihilfe und für Kleidung berücksichtigt werden.

1 Es könnte sich als nahezu un- möglich erweisen, die Leistungen so zu bemessen, daß einerseits die Masse der begünstigten Leistungsbezieher nicht mehr auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen ist und andererseits die neuen Leistungen finanzierbar sind.

Da die Grundsicherung nach den bis- herigen Plänen zu einer beträchtli- chen Entlastung der Kommunen bei der Sozialhilfe und zu einer hohen Mehrbelastung des Bundes führen wird, ist voraussehbar, daß sich die Auseinandersetzungen um den Fi- nanzausgleich zwischen Bund, Län- dern und Kommunen verschärfen werden. Solche Interessenkonflikte zwischen den Gebietskörperschaften werden erfahrungsgemäß durch Steuererhöhungen gelöst.

1 Würde die Grundsicherung als Sonderleistung der Rentenversi- cherung konstruiert, so könnte diese Leistung auch von Personen aus ande- ren EU-Ländern beansprucht wer- den, wenn ihr in Deutschland erwor- bener Rentenanspruch das Existenz- minimum nicht deckt. Das müßte zu einer Explosion der Leistungen führen. Dies wäre nur dann zu ver-

meiden, wenn alle EU-Staaten einer entsprechenden Ergänzung der ein- schlägigen Brüsseler Verordnung und damit einer Begrenzung der Leistun- gen auf das Gebiet der Bundesrepu- blik zustimmen würden. Wird die Grundsicherung jedoch als pauscha- lierte Leistung der Sozialhilfe ausge- stattet, so wäre sie nach dem europäi- schen Vertragsrecht wohl nicht ex- portpflichtig. Aber das könnte zwei- felhaft sein, wenn der Rentenversi- cherung die verwaltungsmäßige Ab- wicklung zugewiesen würde.

Daneben wird im Kreis der Sozi- alpolitiker darüber diskutiert, der Al- tersarmut vor allem der Frauen da- durch zu begegnen, daß Zeiten nied- riger Verdienste höher bewertet wer- den. Auch gibt es den Vorschlag der Bundesversicherungsanstalt für An- gestellte, bis zu fünf Jahre als „fle- xible Anwartschaftszeiten“ auf die Rente anzurechnen, durch die Lücken in den individuellen Versi- cherungsbiographien geschlossen und Zeiten niedriger Verdienste höher bewertet werden sollen. Und die Grünen wollen die über dem Durchschnitt liegenden Renten langsamer als die kleineren Renten steigen lassen.

Kurswechsel in der Rentenpolitik

Alle diese Überlegungen führen weg vom Versicherungsprinzip. Da- mit ergibt sich ein grundsätzlicher Kurswechsel in der Rentenpolitik.

Im letzten Jahrzehnt sind durchweg jene Leistungen abgebaut worden, die nicht als durch Beitragszahlung begründet angesehen wurden.

Lücken im Versicherungsverlauf führen seit 1992 sogar zu Abschlägen bei der Rente. Jetzt sollen jene be- günstigt werden, die zeitweise keine Beiträge oder nur geringe Beiträge entrichten. Das wäre das Ende des beitrags- und leistungsbezogenen Rentensystems. Ob sich die berufs- ständischen Versorgungswerke die- sem Trend entziehen und am Prinzip der strikten Äquivalenz von Beitrag und Leistung festhalten können, ist schwer vorauszusagen. Das hängt an der Politik. Aber diese ist kaum noch kalkulierbar. Walter Kannengießer A-1388

P O L I T I K AKTUELL

(20) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 21, 28. Mai 1999

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