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Archiv "F.-J. Oldiges: Restriktionen bei Ausbildung, Zulassung und Vergütung" (22.05.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KBV-Vertreterversammlung

F.-J. Oldiges:

Restriktionen bei Ausbildung, Zulassung und Vergütung

Dr. jur. Franz-Josef Oldiges, Ge- schäftsführer des Bundesverban- des der Ortskrankenkassen, nahm zu Beginn seines Referates die Verknüpfung wieder auf, die KBV- Hauptgeschäftsführer Dr. Fiedler zwischen der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der kassenärzt- lichen Versorgung hergestellt hat- te: beide seien im System der am- bulanten Versorgung der Bevöl- kerung durch Kassenärzte als gleich wichtige Elemente zu be- trachten, und daher hätten auch beide Vertragspartner — die Kran- kenkassen und die Kassenärzte — gleichermaßen ein Interesse dar- an, sie zu bewahren.

Gerade das Sachleistungsprinzip in unserer auf dem Solidaritätsge- danken beruhenden Krankenver- sicherung stehe unter der Forde- rung, diese Sachleistungen spar- sam und wirtschaftlich zu erbrin- gen. Daran müsse festgehalten werden. Und deshalb habe für die Krankenkassen die Qualifikation der Kassenärzte unbedingt den Vorrang vor allen Versuchen, mit dirigistischen Maßnahmen in das bewährte System einzugreifen und dadurch seine Grundprinzi- pien zu gefährden.

Dr. Oldiges wies auf einige Beson- derheiten hin, die das Gesund- heitswesen von anderen Sektoren der Volkswirtschaft unterschei- den. So führt — im Gegensatz zur Produktion von Waren — ein Mehr an Wettbewerb unter den Ärzten eben nicht zur Qualitätsverbesse- rung. Die Wirtschaftlichkeit könne

durch einen Verteilungswettbe- werb zwischen den Ärzten be- droht werden, wenn diese dann in die Versuchung geraten, zu viele Leistungen zu erbringen.

Ferner: Im Bereich persönlicher ärztlicher Leistungen ist eine Defi- nition ihrer „Qualität" kaum mög- lich. Schon gar nicht kann der Versicherte diese Qualität ein- schätzen; er kann ein Übermaß an ärztlichen Leistungen mangels Fachwissen für Qualität halten.

Und weiter ist es nach Oldiges ein Irrtum zu glauben, daß mehr Selbstbeteiligung des Versicher- ten zu höherer Qualität in der kas- senärztlichen Versorgung führen würde, indem etwa der Patient wegen seiner Selbstbeteiligung zu der Frage an den Arzt veranlaßt würde, ob seine oder die von ihm veranlaßten Leistungen wirklich notwendig seien. Damit wäre der Versicherte sicher überfordert.

Es stelle sich also die Frage, ob das Problem der Erhaltung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen Versorgung vor- rangig im Bereich eben dieser Versorgung zu lösen sei oder viel- mehr im Bereich des Bildungswe- sens. Bisher habe man sich auf Lösungsversuche im Versor- gungssystem konzentriert.

Hier schlug Dr. Oldiges eine Brük- ke von der Qualität ärztlicher Ver- sorgung zu der dafür notwendi- gen Qualifikation des Kassenarz- tes, zu der nicht nur medizini- sches Wissen, sondern auch ärzt- liche Erfahrung gehören müssen.

Das Anliegen der Krankenkassen in diesem Zusammenhang sei die Sicherung einer möglichst guten Primärversorgung im Sinne eines Hausarztprinzips. Deshalb sollte man anstreben, Allgemeinärzte nur noch nach einer Weiterbil- dung zur kassenärztlichen Versor- gung zuzulassen. Oldiges hält da- für mindestens drei Jahre für an- gemessen. Die künftige Prakti- kumsphase nach der ärztlichen Ausbildung reiche dafür also nicht aus; bei einer entsprechenden Strukturierung könne man sie

Dr. jur. Franz-Josef Oldiges

höchstens auf die allgemeinärzt- liche Weiterbildung anrechenbar machen. In diesem Punkt bestehe volle Übereinstimmung mit den Vorstellungen der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung, und deren Hausarztmodell sei ein aus- sichtsreich erscheinendes Mittel zur Lösung der anstehenden Pro- bleme.

Wenn es auf diesem oder ähnli- chem Wege gelingen sollte, zu besser qualifizierten Kassenärz- ten zu kommen, dann seien aller- dings die durch ihre rasch stei- gende Zahl entstehenden „Men- genprobleme" noch nicht gelöst.

„Qualifikation ohne Umsatz ist für den Arzt noch keine Existenzsi- cherung", sagte Oldiges. Und hier führe nun einmal kein Weg daran vorbei, daß man Restriktionen im Ausbildungssystem in Angriff neh- men muß. Die Kapazitätsverord- nung müsse geändert, das Prü- fungssystem müsse verschärft werden. Oldiges meinte, es sei überhaupt nicht einzusehen, war- um in der Ausbildung von Medizi- nern nicht möglich sein sollte, was bei anderen Berufen selbst- verständlich ist.

1596 (36) Heft 21 vom 22. Mai 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KBV-Vertreterversammlung

Überlegungen, die rechtlichen Regelungen der Zulassung zur Kassenpraxis für die Abwehr einer Gefährdung des Systems durch die steigenden Arztzahlen zu nut- zen, unterstützte Oldiges aus- drücklich. Es geht darum, die schon heute bei regionalen Unter- versorgungen möglichen Zulas- sungssperren in benachbarten Gebieten so „umzupolen", daß sie auch bei einer nach den Krite- rien der Bedarfsplanung festzu- stellenden Überversorgung ange- wendet werden können.

Schließlich erwähnte Oldiges die Vergütungspolitik, die man eben- falls als Instrument zur Dämpfung der Konsequenzen eines Vertei- lungswettbewerbs nutzen könne, wie er bei einer Überversorgung durch Kassenärzte zu befürchten ist. Dabei muß es darauf ankom- men, daß sparsam erbrachte ärzt- liche Leistung hoher Qualität ge- recht gelohnt wird, daß aber nicht ein Übermaß von Leistungen die Krankenversicherung belastet.

Pauschalierungen hielt Dr. Oldi- ges grundsätzlich nur als vorüber- gehende Lösungen für sinnvoll.

Auf die Dauer sei jedenfalls für die direkt am Patienten auszuführen- den ärztlichen Verrichtungen nur die Einzelgebühr leistungsge- recht, und sie entspreche auch gleichzeitig am besten der Freibe- ruflichkeit der Kassenärzte, auf die sich unser System der ambu- lanten Versorgung der Bevölke- rung stützt.

Im ganzen ist es also ein Bündel von Maßnahmen, die nach Oldi- ges notwendig sind, um auch bei der bevorstehenden Entwicklung der Arztzahlen die Qualität und die Wirtschaftlichkeit in der kas- senärztlichen Versorgung zu be- wahren. Damit diese Maßnahmen sinnvoll eingesetzt werden kön- nen, müsse der Gesetzgeber die notwendigen Rahmenbedingun- gen schaffen — die Therapiefrei- heit und die Wahlfreiheit der Ver- sicherten stehen dabei aber auch für die RVO-Kassen nicht zur Dis- kussion. gb

Karl Jung:

Das Stufen- konzept des Bundesarbeits- ministeriums

Generelle Zulassungssperren für Kassenärzte werden wegen der eindeutigen verfassungsrecht- lichen Schranken im Bundesmini- sterium für Arbeit und Sozialord- nung nicht erwogen. Dies erklärte der Leiter der Abteilung „Gesund- heitspolitik und Krankenversiche- rung" des aufsichtführenden Bun- desministeriums, Ministerialdirek- tor Karl Jung, in seinem State- ment vor der Vertreterversamm- lung der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung. Gleichzeitig pochte er darauf, daß keine kostendämpfungspolitische Ent- warnung gegeben werden könne.

Das Bundesarbeitsministerium werde im Hinblick auf die notwen- dige Ausgewogenheit der Vertei- lung der Kassenärzte, der Quali- tätsverbesserung und der Durch- setzung von mehr Wirtschaftlich- keit Rahmenbedingungen für die Selbstverwaltung setzen, notfalls aber auch gesetzlich eingreifen.

Jung sagte, das Bundesarbeitsmi- nisterium habe zwar noch keine fertige Strategie oder ausformu- lierte Gesetzes- und Verord- nungskonzepte, doch baue es auf ein am Gemeinwohlprinzip orien- tiertes Stufenkonzept, bei dessen Durchsetzung gemäß der Philoso- phie von mehr Subsidiarität und mehr Selbstverantwortung stets die gemeinsame Selbstverwal- tung der Kassenärzteschaft und der Krankenkassen in der Vor- hand bleiben solle. Anhaltspunkte gebe die Bundesregierung im Hinblick auf notwendige Gegen- steuerungsmaßnahmen zur stei-

Ministerialdirektor Karl Jung

genden Arztzahlenentwicklung auch in den von Bundesarbeitsmi- nister Blüm der Konzertierten Ak- tion vorgelegten zehn gesund- heitspolitischen Grundsätzen. Der Handlungsbedarf: Die Qualität der Ausbildung der Medizinstudenten sei anzuheben und mehr an der Praxis zu orientieren, anderer- seits müsse die Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen Versorgung verbessert werden.

Soweit es um die Qualitätsverbes- serung in der Ausbildung geht, müßten — der ständigen Recht- sprechung des Bundesverfas- sungsgerichtes folgend — Bedarfs- aspekte völlig außer acht blei- ben. Bei der Qualitätssicherung sei zu prüfen, in welchem Um- fang, mit welcher Intensität und in welchem Ergebnis Medizinstu- denten an den Hochschulen und Universitäten ausgebildet werden können.

Ministerialdirektor Jung sagte, das Bundesarbeitsministerium ebenso wie die beteiligten Bun- desressorts seien bereits bei den Ländern vorstellig geworden, da- mit diese schleunigst die Kapazi- Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 21 vom 22. Mai 1985 (39) 1597

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