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Strenge Regulierung und Kennzeichnung von Gentechnikverfahren muss Wahlfreiheit der Ver-braucher*innen sichern

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BN Stellungnahme zur Anhörung der EU-Kommission betreffs neue Gentechnik:

Strenge Regulierung und Kennzeichnung von Gentechnikverfahren muss Wahlfreiheit der Ver- braucher*innen sichern

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. fordert die EU-Kommission auf, die bestehende EU- Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG (plus Verordnungen) beizubehalten und keinerlei Aus- nahmen für mit neuer Gentechnik erzeugte Pflanzen und Tiere und die daraus hergestell- ten Produkte zuzulassen. Die EU-Kommission muss vielmehr das EuGH-Urteil vom Juli 2018 umsetzen, wonach auch alle neuen GVO Prozess-basiert den EU-Regeln für die Um- welt-Risikoprüfung und Prüfung auf gesundheitliche Risiken sowie den Regeln für Rück- verfolgbarkeit und Kennzeichnung unterworfen sind. Ein Ausschluss der neuen Gentech- nik „würde dem Vorsorgeprinzip zuwiderlaufen, zu dessen Umsetzung die Richtlinie dient“.

Prozess-basierte Risikoprüfung für alle GVO ist unerlässlich

Neue Gentechnik (CRISPR/Cas etc.) erlaubt umfangreiche und komplexe genetische Verän- derungen, die über die erwünschten Eigenschaften hinaus zu unerwarteten und uner- wünschten Effekten auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt führen können. Es zeigt sich, dass die vermeintliche Präzision der gentechnischen Veränderung keinesfalls gleichbedeutend ist mit „ohne Risiko“. Denn die Reparatur des DNA-Bruchs durch zelleigene Mechanismen kann zu on-target und off-target Effekten führen. Veränderte Proteine und Produkte können gebildet werden, die den Pflanzenstoffwechsel beeinflussen und neue, un- bekannte, überwiegend unerwünschte Eigenschaften mit sich bringen. Diese Prozesse lassen sich nicht steuern, deshalb muss jeder GVO (incl. sog. gerichtete Mutagenese und Cis-

genese) einer Prüfung unterzogen werden. Der Vorschlag der EU-Kommission, ganze Grup- pen von GVO und die hergestellten Produkte von der Risikoprüfung auszunehmen, ist unge- rechtfertigt.

Keine Deregulierung aufgrund sog. Nachhaltigkeits-Kriterien

Neue Gentechnik ist keine Lösung mit Blick auf den Klimawandel. “Sustainability claims” sind nicht geeignet, GVO von der Regulierung auszunehmen. Neue GVO, die theoretisch der An- passung an den Klimawandel dienen, für die aber nicht gezeigt wurde, dass sie die Verspre- chen, zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beizutragen, auch nur annähernd erfüllen, dür- fen nicht als Rechtfertigung für einen Abbau von Sicherheits- und Kennzeichnungsregeln her- angezogen werden. Ein solch unverantwortliches Handeln würde das bisherige nicht nach- haltige Landwirtschaftsmodell mit der Fixierung auf technische Lösungen stützen. Das vor- herrschende Landwirtschaftsmodell ist einer der wichtigsten Treiber für den Verlust der Bio- diversität. Statt sich auf risikobehaftete Gentechnik-Ansätze zu stützen, muss sich die EU- Kommission endlich gesamtheitlichen Lösungen verschreiben wie dem Bioanbau und der

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BUND Naturschutz in Bayern e.V.

2 Agrarökologie – und diese fördern. Die Deregulierung des Gentechnikrechts würde zudem dem Ziel der EU-Kommission, den Bioanbau bis 2030 auf 25 % auszuweiten, diametral wi- dersprechen.

Wahlfreiheit ist Bürgerrecht

EU-Bürger*innen sind großenteils skeptisch, wenn es um gentechnisch erzeugte Lebensmit- tel geht. Sie fordern ihr Recht auf Wahlfreiheit ein. Dies bedeutet, Kennzeichnung und Rück- verfolgbarkeit für alle Gentech-Lebensmittel sind nicht verhandelbar. Dass Systeme der Rückverfolgbarkeit machbar sind und funktionieren, zeigt der ökologische Lebensmittelsek- tor. Die Rückverfolgbarkeit lässt sich lt. EU-Gentechnikrecht über Dokumentationssysteme sichern, wenn ein Labornachweis für ein aus GVO erzeugtes Lebensmittel über DNA- oder Proteinanalyse nicht ohne weiteres möglich ist (z.B. Öl aus GV-Soja oder Zucker aus GV-Zu- ckerrübe). Dessen ungeachtet müssen Antragsteller für die Marktzulassung eines GVO ein Nachweisverfahren liefern.

Dabei ist die EU-Kommission aufgefordert, sich stärker um die Entwicklung von Nachweisver- fahren für neue GVO und die Produkte daraus zu kümmern. Außerdem muss sich die EU- Kommission für die Einrichtung eines internationalen Registers für alle neuen GVO einset- zen, die in Freisetzungsversuchen getestet und auf den Markt gebracht werden. Vor allem von Handelspartnern der EU ist diesbezügliche Transparenz zu fordern.

Martha Mertens, Sprecherin des BN-Landesarbeitskreises Gentechnik 20. Oktober 2021

Hrsg:

BUND Naturschutz in Bayern

Landesfachgeschäftsstelle München Pettenkoferstraße 10a

80336 München Tel: 089 – 54 82 98 63

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