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Archiv "Transparenz- Aktionen in Hessen" (18.05.1984)

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GRAFII 1976

1982 9-

8-

6-

s-

Zahl der Approbationen :die Entwicklung seit 1976

;9670

5490 Anzahl

in Tausend 10—

70 1971

1976 1977

1972 1973

1978 1979

1974 1975

1980 1981

Studenten im Approbatim ersten Fachsemester

360

5530 5720 940

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

NACHRICHTEN

Seit 1976 ist die Zahl der Approbationen erheblich gestiegen.

Der ungewöhnliche Anstieg im Jahre 1978 ist durch eine Ande- rung der Approbationsordnung bedingt

Aus Bund und Ländern

Id-Art-Genossen verstoßen gegen die Berufsordnung

BERLIN. Noch bevor die im Februar ins Genossen- schaftsregister eingetrage- ne Id-Art Genossenschaft für Produktion und Ver- trieb von Arzneimitteln ih- ren Geschäftsbetrieb auf- nahm, hat der Vorsitzende der Kassenärztlichen Ver- einigung Berlin, Dr. Ger- hard Raudszus, seinen Po- sten im Aufsichtsrat nie- dergelegt. Die Id-Art, zu deren Gründungsmitglie- dern und Genossen auch niedergelassene Ärzte ge- hören, will Arzneimittel, und zwar Generika, im Lohnverfahren herstellen lassen und auf dem allge- meinen Arzneimittelmarkt vertreiben; sie will dabei die üblichen Preise um et- wa 20 Prozent unterbieten.

Schwerbehinderte:

Viele Arbeitgeber unter Soll

BONN. Nur 31 Prozent aller Arbeitgeber, die nach dem Schwerbehindertengesetz von 1974 verpflichtet sind, Schwerbehinderte zu be- schäftigen, erfüllten am Stichtag Oktober 1982 ihre gesetzlichen Auflagen voll und ganz, nämlich minde- stens sechs Prozent der Arbeitsplätze bei Betrie- ben mit mehr als 18 Be- schäftigten mit Schwerbe- hinderten zu besetzen. An- nähernd 86 700 Arbeitge- ber (69 Prozent) waren ih- rer Beschäftigungspflicht dagegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachge- kommen. Darunter waren 37 300 (30 Prozent), die überhaupt keinen Arbeits- platz für Schwerbehinder- te bereithielten. Von den 4100 Arbeitgebern der Ge- bietskörperschaften und der Sozialversicherung hatten 284 (sieben Prozent)

Der Vorstand der Ärzte- kammer Berlin hat sich in einem formellen Beschluß der Rechtsauffassung der Bundesärztekammer an- geschlossen, nach der ein unmittelbarer Zusammen- hang zwischen der verord- nenden Tätigkeit eines Arztes und seiner persön- lichen Gewinnerwartung als Mitglied einer solchen Genossenschaft nicht mit der Berufsordnung verein- bar sein kann.

Wenn es dem Arzt nach der Berufsordnung schon ver- boten sei, für die Verord- nung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln eine Vergütung oder wirtschaftliche Ver- günstigung anzunehmen, was auch durch einschlägi- ge Gerichtsurteile bestätigt worden ist, dann müsse die- se direkte Möglichkeit der Gewinnbeteiligung aus der eigenen Verordnungswei- se erst recht standeswidrig sein. EB

keinen Schwerbehinder- ten beschäftigt. Für jeden nicht besetzten Schwerbe- hindertenarbeitsplatz müs- sen die Unternehmen mo- natlich 100 DM Ausgleich- sabgabe zahlen. (Zum The- ma auch: „Den eigentlich Schwerbehinderten besser helfen" in Heft 17/1984, Seite 1333 ff). EB

Transparenz- Aktionen in Hessen

FRANKFURT. Die Kassen- ärztliche Vereinigung Hes- sen beschloß am 5. Mai ei- nen Modellversuch zur Of- fenlegung der kassenärzt- lichen Abrechnung. Wäh- rend eines Jahres wird voraussichtlich in einem Stadtkreis und in zwei Landkreisen den Patienten angeboten, mit in den Pra- xen ausgelegten Postkar- ten bei der KV die Mittei- lung anzufordern, welche Leistungen ihr Arzt im ab- gelaufenen Quartal für sie

erbracht hat und welches Honorar die Krankenkasse dafür bezahlen wird.

Die KV wird mit Hilfe der EDV Leistungen und Be- wertung zusammenstellen und dem Patienten mit Lei- stungslegende zusenden.

Bei Rückfragen kann sich dieser an die KV-Bezirks- stelle oder an seinen Arzt wenden. Während der Mo- dellphase finanziert die KV die auf 3 bis 3,50 DM pro Auskunftsfall geschätzten Kosten aus dem Etat für Öffentlichkeitsarbeit.

Ein weiteres berufspoli- tisch vorrangiges Projekt wird ebenfalls in Angriff genommen: Ein Struktur- ausschuß der Kassenärzt- lichen Vereinigung Hes- sen hat zwei Vorschläge erarbeitet, um einerseits junge Ärzte in den Beruf zu integrieren und gleichzei- tig älteren Ärzten das vor- zeitige Ausscheiden aus der Praxis zu erleichtern.

Bei der erstgenannten Auf- gabe wird ein Zuschuß von 2000 DM pro Monat und bis zu fünf Jahren erwogen, wenn ein weiterer Kassen- arzt in die Praxis aufge- nommen wird. Der Zu- schuß soll als Kostenersatz dienen für den zu erwar-

tenden Einnahmeausfall.

Das vorzeitige Ausschei- den zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr soll durch ein „Übergangs- geld" in Höhe des im Zeit- punkt des Ausscheidens festgestellten Anspruchs an die (nur in Hessen exi- stierende) erweiterte Ho- norarverteilung erleichtert werden. Es ist vorgesehen, diese Mittel durch Um- schichtungen im Sicher- stellungshaushalt aufzu- bringen. -- Der Strukturaus- schuß soll bis Dezember 1984 ein tragfähiges Kon- zept erarbeiten. Zu dem ursprünglich umstrittenen Transparenzprojekt der Allgemeinen Ortskranken- kasse Main-Kinzig in Ha- nau sind jetzt Grundsätze eines Vertrages entwickelt worden, denen der KV-Vor- stand zugestimmt hat, so daß auf die angedrohte Un- terlassungsklage verzich- tet wurde.

Im Vertrag wird festgelegt, daß die bisher erhobenen Daten irreversibel anony- misiert werden, und zwar nach der Patienten- und nach der Arztseite. Die Da- ten sollen jedoch auf Brauchbarkeit für die Zwecke der Kostendämp- fung überprüft werden.-pp- Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 20 vom 18. Mai 1984 (21) 1601

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