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Archiv "„Informationsbörse“ für Hilfsmaßnahmen in Entwicklungsländern" (11.10.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Rentenversicherung:

Nachentrichtungsfrist läuft am 31. Dezember aus

Die Möglichkeit, freiwillige Beiträ- ge zur gesetzlichen Rentenversi- cherung nicht nur für das jeweils laufende, sondern auch noch für die beiden vorangegangenen Ka- lenderjahre zu entrichten, entfällt ab 1980. Bis zum 31. Dezember 1979 können demnach freiwillige Beiträge für die Jahre 1979, 1978 und 1977 nachentrichtet werden, sofern Beitragslücken bestehen.

Auch Beiträge für das laufende Kalenderjahr müssen spätestens bis zum Jahresende 1979 entrich- tet werden, weil eine Nachentrich- tung für das Jahr 1979 nicht mehr möglich ist.

Höhe und Anzahl der Beiträge kann der Versicherte frei wählen.

Jeder volle DM-Betrag zwischen dem Mindestbetrag (1978=36 DM;

1979 = 72 DM) und dem Höchstbe- trag (1978=666 DM; 1979=720 DM) kann als monatlicher Beitrag an den jeweiligen Rentenversiche- rungsträger abgeführt werden. Für Beiträge, die für die Zeiten ab 1.

Januar 1979 entrichtet werden, ist das 21. Rentenanpassungsgesetz vom 25. Juli 1978 maßgeblich, falls der Versicherungsfall nach dem 31. Dezember 1980 eintritt.

Freiwillige Beiträge werden bei der Rentenberechnung nur dann nach allgemeinen Grundsätzen berücksichtigt, wenn sie jeweils für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Ka- lenderjahren entrichtet werden, wobei auf jedes dieser Kalender- jahre eine Mindestbeitragssumme des zwölffachen Mindestbeitrags entfallen muß.

Freiwillige Beiträge, die nicht un- ter diesen Voraussetzungen ent- richtet werden, werden bei der Be- rechnung der Versicherten- und Hinterbliebenenrenten wie Beiträ- ge zur Höherversicherung behan- delt; sie werden also nicht in die Rentendynamisierung einbezo- gen. Die Anrechnung auf die War-

tezeit und andere leistungsbe- gründende Vorschriften bleiben aber auch bei diesen Beiträgen er- halten.

Für Versicherungsfälle ab 1. Juli 1975 können nach Eintritt der Er- werbsunfähigkeit entrichtete frei- willige Beiträge auch für den lau- fenden Versicherungsfall der Er- werbsunfähigkeit berücksichtigt werden, wenn bei Rentenantrag- stellung eine Wartezeit von 240 Monaten erfüllt ist. HC

„Informationsbörse"

für Hilfsmaßnahmen in Entwicklungsländern

Die Einrichtung einer speziellen

„Informationsbörse" zur Koordi- nierung und Planung medizini- scher Hilfsmaßnahmen in Ent- wicklungsländern hat das „Komi- tee der Bundesrepublik Deutsch- land zur Verhütung von Blindheit"

anläßlich der Jahrestagung in Bensheim/Bergstraße angeregt.

Diese Informationszentrale sollte auch jene Orte registrieren, die vordringlich medizinischer Hilfs- maßnahmen bedürfen. Das Komi- tee regte an, Nachrichten und In- formationen interessierten Perso- nen und Organisationen zugäng- lich zu machen. Wie Erfahrungen von Ärzten, die längere Zeit in Ent- wicklungsländern arbeiteten, er- geben haben, lassen sich dadurch Fehlplanungen vermeiden (zum Beispiel: ein- und dasselbe Kran- kenhaus wird von mehreren Stel- len gefördert, andere dagegen ge- hen völlig leer aus. Auch könne der Einsatz der europäischen Hel- fer dann besser gesteuert werden.

Beim Erfahrungsaustausch Bens- heim wurde von Entwicklungshil- fe-Ärzten berichtet, daß dem para- medizinischen Personal in Ent- wicklungsländern weitergehende Aufgaben übertragen werden kön- nen und müssen, als dies in Indu- strieländern der Fall ist. Das medi- zinische Hilfspersonal sollte „vor Ort" ausgebildet werden, um die

in den Entwicklungsländern erfor- derlichen Arbeitsmethoden und -gebiete besser kennenzulernen.

Vor allem müßte ein längerfristiger Einsatz des Hilfspersonals erzielt werden, damit nicht die gesamte Hilfsaktion in dem Augenblick zu- sammenbricht, in dem der „Gast- arzt" in sein Heimatland zurück- kehrt. Das Aktionskomitee befür- wortete schließlich auch die Fach- arztweiterbildung in den Entwick- lungsländern. Dies sei vorteilhaf- ter, als ausländische Ärzte in die Bundestepublik einzuladen und dort weiterzubilden. Gerade auf dem augenärztlichen Sektor habe sich herausgestellt, daß Spezial- gebiete wie Schielbehandlung, Netzhautchirurgie oder Glaukom- behandlung in Entwicklungslän- dern besonders vordringlich

sind. EB

In einem Satz

Kuranträge — Bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung sind im ersten Halbjahr 1979 rund 140 000 Anträge auf stationäre Heilbehandlung wegen allgemei- ner Leiden („Kuren") gestellt wor- den, was einer Zunahme gegen- über dem ersten Halbjahr 1978 um 16 Prozent entspricht. DÄ Sozialwahlen — Die nächstfälligen Sozialversicherungswahlen wer- den am Sonntag, dem 1. Juni 1980, durchgeführt, wie jetzt der Bun- deswahlbeauftragte für die Durch- führung der Wahlen in der Sozial- versicherung, Eugen Glombig (MdB), im „Bundesanzeiger" be- kanntmachte. EB Schwerbehinderte — Seit 1. Okto- ber 1979 können Schwerbehinder- te (Behinderung mit einer Minde- rung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent, deren Be- wegungsfähigkeit erheblich we- gen der Behinderung beeinträch- tigt ist), Verkehrsmittel unentgelt- lich im Nahverkehrsbereich benut- zen. DÄ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 2632 Heft 41 vom 11. Oktober 1979

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