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Archiv "Familienpolitik: Benachteiligung bei der Ärzteversorgung" (17.05.1996)

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Arzt im Praktikum

Zu dem Porträt einer Ärztin im Prakti- kum „Positive Bilanz trotz schlechter Bezahlung“ von Gisela Klinkhammer in Heft 14/1996:

Haarsträubend

Bitte ersparen Sie uns doch solche unqualifizierten Artikel! Die subjektiv be- schönigenden Erfahrungen einer ÄiP in der Kinder- und Jugendpsychiatrie eignen sich wohl kaum für eine Be- standsaufnahme des AiP. Die Aussagen von Frau Falk sind wirklich haarsträubend.

„Wenn man nach dem Studi- um die ersten Patientenkon- takte habe, sei es sinnvoll, zunächst unter Anleitung und Aufsicht zu arbeiten.“ Was hat denn Frau Falk so das ganze Studium gemacht, wenn sie erst ins AiP kom- men mußte, um mal Kontakt zu Patienten zu bekommen?

Und welcher AiP arbeitet denn unter Anleitung? Die Kontrolle besteht in der Oberarztvisite – die wohl auch jeder Assistent kennt.

Und da sind wir auch schon am Punkt: die Arbeit eines AiP unterscheidet sich näm- lich von der Tätigkeit und der Verantwortung her über- haupt nicht von der eines As- sistenten. Jeder, der nur ein bißchen Einblick in die mo- mentane Kliniksituation hat, der weiß, daß vor allem an kleineren Kliniken vermehrt AiP eingestellt werden und auf Assistenten verzichtet wird. Nach dem AiP werden die ÄiP dann gegen neue ÄiP ausgetauscht – da steigt nie- mand zum Assistenten auf!

Forensisch ist das nämlich auch kein Problem. Frau Falk hat sich ja über „den Schutz gefreut“, den sie im AiP hat- te. Auch wieder an der Rea- lität vorbei. Bevor ich mein AiP angetreten habe, wurde mir von der Verwaltung na- hegelegt, eine Haftpflichtver- sicherung abzuschließen, da die Uni für meine Fehler nicht haften würde. Mein Schutz im AiP bestand dem- nach in einer privaten Berufs-

haftpflicht! Erübrigt sich zu erwähnen, daß ich diese Be- rufshaftpflicht vom Lohn be- zahlt habe. Der Lohn ist auch ein Punkt in dem Artikel, über den ich mich nur wun- dern konnte. Frau Falk redet von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkom- men von 2 000 DM. Das Bruttogrundgehalt eines AiP liegt bei ungefähr 1 900 DM . . .

Ist Ihr Artikel schlecht re- cherchiert, schlampig ge- schrieben, oder werden ab- sichtlich falsche Tatsachen vorgegaukelt? Er spiegelt je- doch deutlich die Ignoranz wider, die von seiten der Ärz- teschaft gegenüber der AiP- Problematik herrscht. In kei- ner Berufsgruppe werden die jungen Kollegen dermaßen ausgebeutet wie bei den Ärz- ten – und das auch noch syste- matisch und vollkommen schamlos. Auch Ihr Artikel wird dazu beitragen, daß sich die Klinikdirektoren und -chefs weiterhin keine Ge- danken darüber machen müs- sen, warum sie Millionen und die jungen Kollegen deutlich weniger als die Putzfrau und der Pförtner verdienen. War- um soll auch etwas im argen liegen, wenn einem hübsche, zufriedene Ärztinnen im Praktikum von Fotos im Ärz- teblatt entgegenlächeln? . . .

Dr. Martin K. Oehler, schon länger Assistent, Hellweg 8, 53347 Alfter

Vorteile des AiP nicht überzeugend

. . . Genau wie die Kolle- gin Falk könnte auch ich mich auslassen über eine sehr ab- wechslungsreiche, lerninten- sive Zeit als Ärztin im Prakti- kum, die ich, fast wie nach der Approbationsordnung emp- fohlen, zu fünf Monaten in einem operativen Fach und zu dreizehn Monaten in ei- nem nicht operativen Fach durchführte. Diese positiven Erfahrungen gehen aber auf die Weiterbildungsaktivitä- ten der ausbildenden Ärzte und keineswegs auf die Orga- nisationsform dieser Weiter-

bildungsphase zurück! Dies zeigte sich daran, daß meinen Assistenzarztkollegen in der Inneren Medizin, die ihr AiP in einem chirurgischen Fach absolviert hatten und nun wechselten, genau dieselbe Ausbildung widerfuhr wie mir als AiP. Natürlich wird je- der neue Kollege zunächst in- tensiver angeleitet und in sei- nen Maßnahmen überwacht und korrigiert – das wäre ja auch verantwortungslos, wenn dies bei einem Fach- neuling, nur weil er sich schon Assistenzarzt nennen darf, versäumt würde.

. . . In meinem Rückblick auf die AiP-Zeit bleibt als po- sitive Bilanz nichts weiter, als was eine Assistenzärztin früherer Prägung nicht auch hätte erlebt haben können – und daher überzeugen mich die Vorteile des AiP ange- sichts der schlechten Bezah- lung nicht.

Dr. Birte Neppert, Rahl- stedter Weg 87, 22147 Ham- burg

Andere Wirklichkeit

. . . Die Wirklichkeit ist wohl in der Mehrzahl der Fäl- le durchaus anders. Nahezu alle mir bekannten Kommili- tonen, welche als AiP tätig sind, mußten Bankkredite aufnehmen. Das alles nicht etwa, um sich den Golf-Club, exotische Fernreisen oder das Sportcabrio zu leisten. Weit gefehlt. Fortbildungen (Ret- tungsdienst, Strahlenschutz, Sonografie etc.) werden bei Ausschreibung von nahezu allen Assistentenstellen ver- langt. Da bezahlt dann Chef- arzt, Assistent und AiP in der Regel denselben Preis (zum Beispiel FKN-Rettungs- dienst zirka 1 000 DM). Bei einem monatlichen Einkom- men von zirka 2 000 DM ein leichtes für den tapferen AiP. . . Und was für eine Rechtfertigung für den AiP- Tarif: er arbeitet unter ständi- ger Anleitung und Kontrolle eines erfahrenen Kollegen.

Die Wirklichkeit ist auch hier durchaus anders. In kleinen Krankenhäusern werden AiP

bereits nach ein bis zwei Mo- naten der Einarbeitung allein zu Nachtdiensten eingeteilt!

Gut, ein Oberarzt ist im Hin- tergrund. Stimmt – doch das ist er auch für Assistenzärzte.

Warum also ein um ein Mehr- faches geringeres Gehalt?

Ein Weiteres: was für eine Wertschätzung unserer Ar- beit, wenn sich die Da- men des Krankenhaus-Rei- nigungsdienstes, selbstver- ständlich mit 35-Stunden- Woche ausgestattet, über das AiP-Gehalt kaputtlachen.

Um es zu betonen: Ich lie- be meine Arbeit und fühle mich gut betreut. Dennoch bleibt zu konstatieren, daß die AiP-Phase unserer Aus- bildung bezüglich der Entloh- nung eine Ohrfeige ist und sich somit nahtlos in die ge- samten Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen einreiht.

Ich fürchte, unsere hochde- korierten, sich gegenseitig Buchgeschenke überreichen- den Standesvertreter haben vor der AiP-Einführung doch geschlafen. Können sie auch beruhigt, Geldsorgen werden sie sicher nicht plagen.

Dr. med. Christoph Schenk, Nikolausstraße 16, 36037 Fulda

Zu hohe Ansprüche

Mir platzt langsam der Kragen, wenn ich das Klagen der armen, unterbezahlten Ärzte im Praktikum höre.

2 000 DM monatliches Net- toeinkommen sind nicht ge- nug! Die Approbationsord- nung hat sehr wohl recht,

„daß die Ausbildung zum Arzt an den Hochschulen ausreichende praktische Fer- tigkeiten und Fähigkeiten nicht mehr vermittele, um sich nach Abschluß der Aus- bildung unmittelbar als approbierter Arzt eigenver- antwortlich und selbständig betätigen zu können“. Dafür ist 2 000 DM netto ein gutes Geld. Ich weiß, wovon ich spreche: Mein Vater hat in den dreißiger Jahren für ei- nen Teller Suppe und später für 50 Mark im Monat als Arzt gearbeitet, nach 1945 A-1294 (6) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 20, 17. Mai 1996

S P E K T R U M LESERBRIEFE

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wurden auch keine goldenen Berge verdient. Ich habe als Medizinalassistent in den siebziger Jahren monatlich unter 1 000 DM verdient.

Während meiner gesamten Krankenhauslaufbahn habe ich keine Überstunde bezahlt bekommen. Es war jedoch für uns selbstverständlich, die Arbeit zu beenden, ohne auf die Uhr zu schielen. Als Assi- stenten haben wir bis zu 15 Dienste im Monat absolviert (gegen Bezahlung), als Chef- arzt war ich zeitweilig Mona- te in Dienstbereitschaft (bei geringem Ausgleich). Wäh- rend meiner Kranken- hauszeit habe ich überwie- gend im Personalwohnheim gelebt, noch als Chefarzt mo- natelang in einer Mansarde des Krankenhauses. Mein VW-Käfer begleitete mich auch noch während meiner Chefarzttätigkeit.

Die Ansprüche sind heute einfach zu hoch: sofort ein gutes Monatsgehalt, Woh- nung und passables Auto.

Warum immer der Vergleich mit einer Leichtlohngruppe wie dem Hol- und Bring- dienst im Krankenhaus oder anderen angelernten Tätig- keiten? Das ist unwürdig.

Leider wird heutzutage erst (gutes Geld) gefordert und dann (vielleicht) etwas gelei- stet. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: erst die Lei- stung, dann kann man über ein gutes Gehalt sprechen.

Dr. med. Wolfgang Wei- se, Martin-Ofner-Straße 6, 84508 Burgkirchen

Post Scriptum

Zu der Sammlung von Medizinischem aus Schulaufsätzen: „. . . wird man mit einem Wasserkopf bestraft“ in Heft 12/1996:

Zwei weitere Stilblüten

Ihre Ausführungen haben mich sehr erfreut. Zwei wei- tere Stilblüten aus Schulauf- sätzen würde ich den Kolle- gen auch gern noch zukom- men lassen:

„. . . und wir gingen mit unserer Lehrerin im Park

spazieren. Gegenüber vom Park war ein Haus, wo die Mütter ihre Kinder gebären.

Eine Gebärmutter schaute aus dem Fenster und wink- te!“

„Beim Roten Kreuz wid- men sich Männer und Frauen der Liebe. Manche tun es um- sonst, andere bekommen es bezahlt!“

Rainer Sempell, Kleiner Styg 14, 22869 Schenefeld

Lohnfortzahlung

Überlegungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:

Mehr Verantwortung übernehmen

Jugendliche Patientin kommt wegen Fußbeschwer- den in orthopädische Praxis.

Zusammenfassend ergibt der unauffällige klinische Befund allenfalls belastungsabhängi- ge Beschwerden bei Senkfuß.

Das Ansinnen einer Krank- schreibung wird von mir ab- gelehnt. Nach kurzer Diskus- sion lapidare Antwort: Dann gehe sie eben zu ihrem Haus- arzt, der würde sie immer krank schreiben.

Leider ist dieses Beispiel kein Einzelfall, jedoch hat man den Eindruck, daß sich diese Fälle häufen und auch fachgruppengleiche Kollegen da mit einbezogen werden können. In meiner Praxis er- scheinen diese Patienten natürlich nicht wieder.

Meines Erachtens wäre das Thema „Lohnfortzah- lung im Krankheitsfall“ vom Tisch, wenn sich mehr Kolle- gen der Bedeutung ihrer Ver- antwortung auch für die Ge- sellschaft und damit auch den Versicherten gegenüber be- wußt wären, die nicht regel- mäßig ihren Krankenschein abliefern beziehungsweise auch einmal aus solchem Grunde auf einen Behand- lungsausweis verzichten wür- den. Darüber sollten wir nachdenken, bevor es andere für uns tun.

Dr. med. Konrad Veit, Jo- hannes-Brahms-Straße 68, 14624 Dallgow

A-1296 (8) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 20, 17. Mai 1996

S P E K T R U M LESERBRIEFE

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GOÄ

Zur Anpassung in den neuen Bundes- ländern:

Hundert Prozent

„Raus aus de Kartoffeln oder rein in de Kartoffeln.“

Was soll das eigentlich, erst wird die ICD wider besseres Wissen durchgeboxt, und zwar mit viel zeitlichem und auch finanziellem Aufwand, dann wird alles zurückge- nommen. Nun wird die ab 1. März 1996 vorgesehene Aufstockung der GOÄ-Ver- gütung auf 85 Prozent in den neuen Bundesländern zurückgenommen, und zwar, wie mir scheint, nur auf Grund bürokratischer Hin- dernisse. Ich denke, daß in- zwischen nicht nur eine 85prozentige, sondern eine 100prozentige Angleichung gerecht wäre.

Dr. med. Annemarie Sem, Fürstenberger Straße 1, 15890 Eisenhüttenstadt

Myokardinfarkt

Zu der Mitteilung der Arzneimittel- kommission der deutschen Ärzte- schaft in Heft 8/1996 „Keine kurz- wirkenden Calcium-Antagonisten bei einem akuten Myokardinfarkt oder bei instabiler Angina pectoris“:

Literaturangaben nachreichen

Wenn die Arzneimittel- kommission der deutschen Ärzteschaft sich zu einem Thema äußert, so hat dieses Votum sicherlich eine nicht unerhebliche, nicht zuletzt auch medico-legale Wirkung.

Um so wichtiger wäre es, wenn die Entscheidungen und Empfehlungen dieses Gremiums ausführlich be- gründet und durch entspre- chende Studien untermauert würden.

Die zitierte Literatur be- schäftigt sich aber weder mit der Therapie des akuten Myokardinfarktes noch mit der Behandlung der instabi- len Angina pectoris. So bleibt

es das Geheimnis der Kom- mission, worauf sich deren Aussage stützt, Calciumant- agonisten seien bei diesen Er- krankungen kontraindiziert.

In den meisten gängigen deutschsprachigen Lehrbü- chern der Inneren Medizin wird die Anwendung zum Beispiel von Nifedipin bei akutem Myokardinfarkt zwar nicht als Mittel der ersten Wahl, aber doch als gängige Therapiemethode erwähnt.

So heißt es zum Beispiel im Lehrbuch von Classen et al.:

„Ist der Patient weiterhin symptomatisch“ (trotz An- wendung von Nitraten und Heparinisierung), „erfolgt die Gabe von Calciumant- agonisten . . . “ Auch im eige- nen Patientengut (einer großen kardiochirurgischen Klinik) wenden wir routi- nemäßig Calciumantagoni- sten in der Behandlung von (perioperativen) Myokard- ischämien und -infarkten an.

Weder der Hinweis auf Lehrbuchautoren noch auf eigene gute Erfahrungen be- weist natürlich die Wirksam- keit eines Medikaments. Es zeigt aber, daß die Arzneimit- telkommission von einer bis- her gängigen Praxis ab- weichende Empfehlungen macht, was meines Erachtens nur sinnvoll und legitim ist, wenn sie dies mit harten Da- ten aus entsprechenden Stu- dien belegen könnte.

Sollte es solche Studien geben, fordere ich die Arz- neimittelkommission auf, die entsprechenden Literaturan- gaben nachzureichen.

Friedrich Bock, Oppenhei- mer Landstraße 16, 60594 Frankfurt/Main

Stellungnahme

Die Stellungnahme der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft be- zieht sich auf die Anwendung von kurzwirkenden Dihydro- pyridinen (insbesondere von Nifedipin) bei der instabilen Angina pectoris und/oder beim akuten Myokardin- farkt. Die Grundlage zu die- ser Aussage stellt unter ande- rem die bereits 1986 publi- A-1298 (10) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 20, 17. Mai 1996

S P E K T R U M LESERBRIEFE

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zierte HINT-Studie dar, in der sich die Monotherapie mit Nifedipin bei instabiler Angina pectoris als nachteilig erwies. Dahingegen war die Kombination von Nifedi- pin mit dem ß-Rezeptoren- blocker Metoprolol einer Monotherapie mit Metopro- lol überlegen. Beim akuten Myokardinfarkt ist die sym- pathikusaktivierende Wir- kung kurzwirksamer Dihy- dropyridine und unter Um- ständen auch die negativ inotrope Wirkung aus patho- physiologischer Sicht als ne- gativ zu bewerten. Entspre- chend findet sich auch keine größere Studie, die positive Effekte einer Monotherapie mit Nifedipin oder anderen kurzwirkenden Dihydropyri- dinen aufzeigt. Die in der Mitteilung der Arzneimittel-

kommission gemachten Aus- sagen werden von der Euro- pean Agency for the Evalua- tion of Medicinal Products (CPMP Expert Group) vom 15. April 1996 bestätigt. Da- nach sind kurzwirkende Dihydropyridine bei der in- stabilen Angina pectoris und während oder nach einem akuten Myokardinfarkt kon- traindiziert! Spezielle Warn- hinweise werden ausgespro- chen für eine höher dosierte Anwendung der Dihydropy- ridine (zum Beispiel > 60 mg nichtretardiertes Nifedipin) bei der ischämischen Herz- krankheit und der Hyperto- nie.

Prof. Dr. K.-O. Haustein, Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Aa- chener Straße 233-237, 50931 Köln

Familienpolitik

Zu dem Beitrag „Investitionen in die Zukunft“ von Dr. med. Heinrich Günther in Heft 16/1996:

Benachteiligung bei der

Ärzteversorgung

Vielen Dank, daß das DÄ sich mit der Benachteiligung von Kindererziehung in unse- rem Staat beschäftigt.

Ich möchte darauf hin- weisen, daß die Benachteili- gung von Müttern in unserer Ärzteversorgung beginnt, in der ich als niedergelassene Ärztin gezwungen bin, Mit- glied zu sein. Lieber wäre ich in der gesetzlichen Renten- versorgung, denn dort wer- den mir die Jahre der Kin-

dererziehung, im Gegensatz zum Versorgungswerk in Tü- bingen, als Erziehungszeiten anerkannt.

Ohne meine drei Kinder hätte ich mein regelmäßiges, sicher höheres, Einkommen und keine Pausen einlegen müssen, um für die Kinder da zu sein. Es ist mein finan- zielles Privatvergnügen, Kin- der zu haben. Das wird der werdenden Mutter spä- testens da bewußt, wenn die Krankentagegeldversi- cherung aufhört zu bezah- len, wenn die Schwangere in den gesetzlichen Mutter- schutz geht und wegen der Geburt die Praxis verständli- cherweise für ein paar Tage schließen muß.

Dr. med. Britta Hahn, Kalkofenstraße 23, 78050 Villingen

A-1299 Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 20, 17. Mai 1996 (11)

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