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Angst, A., & Kamm, U. (2013). Die Braunfleckenkrankheit im Kanton Zürich. Zürcher Umweltpraxis (72), 35-36.

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Academic year: 2022

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Der besonders gefährliche Schadorganismus ist meldepflichtig

Die Braunfleckenkrankheit im Kanton Zürich

Biosicherheit

Alexander Angst

Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL

Waldschutz Schweiz

Zürcherstrasse 111, 8903 Birmensdorf Telefon 044 739 26 92

alexander.angst@wsl.ch www.wsl.ch, www.waldschutz.ch

Dr. Urs Kamm Abteilung Wald, ALN Postfach, 8090 Zürich Telefon 043 259 27 50 urs.kamm@bd.zh.ch www.neobiota.zh.ch Immer häufiger sind im Kanton

Zürich schüttere Bergföhren in Pri- vatgärten und öffentlichen Grün- anlagen zu sehen. Schuld daran ist der Nadelpilz Lecanosticta acicola, der als besonders gefährlicher Schad organismus eingestuft ist und die Braunfleckenkrankheit der Föh- re verursacht. Mit dem einge- schleppten Erreger befallene Bäu- me sollten gefällt werden.

Ursprünglich im Süden der USA behei- matet, ist der Pilz vermutlich mit Pflan- zenmaterial nach Europa einge- schleppt worden. 1995 wurde die Krankheit im Friedhof Zollikon zum ers - ten Mal in der Schweiz entdeckt. Seit- her wird die Braunfleckenkrankheit grossräumig vermutlich mit befalle- nem Pflanzenmaterial unbeabsichtigt verbreitet. Die kleinräumige Verbrei- tung erfolgt durch Sporen, die mit Hilfe

von Gischt und Regentropfen auf die benachbarten Wirtsbäume gelangen und diese anstecken. Ist eine Föhre ein- mal befallen, stirbt sie in der Regel nach einigen Jahren ab.

Föhren fällen, denn Fungizide sind fast nutzlos

Die Braunfleckenkrankheit zählt in Europa zu den meldepflichtigen Qua- rantäne-Organismen. Sie unterliegt laut Pflanzenschutzverordnung (PSV) amt- lichen Überwachungs- und Bekämp- fungsmassnahmen. Für Quarantäne- Organismen wird üblicherweise auch der Begriff «besonders gefährlicher Schadorganismus» verwendet.

Von der Braunfleckenkrankheit befal- lene Bergföhren werden schnell unan- sehnlich und büssen ihren Zierwert weitgehend ein. Es ist deshalb leichter

UMWELTPRAXISNr. 72 / April 2013 www.umweltschutz.zh.ch

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Die schwarzen Fruchtkörper inmitten der braunen Flecken sind nur schwer auszumachen.

Das Verbraunen der Nadeln von der Spitze her ist sehr gut sichtbar.

Quelle: WSL Pilz verursacht Braunfleckenkrankheit

Der Erreger der Braunfleckenkrankheit gehört zu den Schlauchpilzen (Ascomycetes). Er be- fällt weltweit die Nadeln von zahlreichen Föhrenarten (Pinus sp.). In der Schweiz wurde die Krankheit bis anhin aber einzig an Berg- föhre (Pinus mugo s.l.) im öffentlichen Grün- bereich und in Privatgärten gefunden. Auf den befallenen Nadeln drücken die 1-2 mm gros- sen, schwarzen Fruchtkörper die Epidermis der Nadeln nach oben. Um die Fruchtkörper herum bilden sich braune Flecken (Abb. 1).

Später verbraunen die Nadeln von der Spitze her und fallen schliesslich ab. Da zuerst die äl- teren Nadeljahrgänge befallen werden, wir- ken die Föhren kahl. Bei starkem Befall kön- nen auch die jüngsten Nadeljahrgänge er- kranken, und der Baum stirbt ab.

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Friedhof Nordheim in Zürich sind Tilgungsmassnahmen im Gange, die noch vor der Vegetationszeit abge- schlossen werden.

Vorgehen bei Verdacht

Bei Verdachtsfällen kann die Fachstelle Waldschutz Schweiz (waldschutz@wsl.ch) zur Beratung beigezogen werden. Ver- dächtige Föhren müssen Waldschutz Schweiz gemeldet werden. Weitere In- formationen zur Biologie, Symptoma- tik und zu den Verwechslungsmöglich- keiten können auf der Internetseite www.waldschutz.ch heruntergeladen werden ( Pilze und Abiotisches Föhrenkrankheiten).

Die Resultate stammen von einem Überwachungsprojekt, das vom Bun- desamt für Umwelt (BAFU) Abteilung Wald finanziell unterstützt wurde.

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UMWELTPRAXISNr. 72 / April 2013 www.umweltschutz.zh.ch zu akzeptieren, dass befallene Pflanzen

laut Pflanzenschutzverordnung ent- fernt und fachgerecht entsorgt werden müssen. Dadurch wird erreicht, dass der Befallsdruck auf benachbarte Föhren sinkt und die Krankheit nicht in nahegelegene Wälder überspringen kann, wo sie natürlich vorkommende Waldföhren bedroht. Ist der Erreger der Braunfleckenkrankheit erst einmal im Wald, wird eine Bekämpfung äus- serst schwierig.

Anders als im Wald dürfen im Garten- bereich Fungizide zur Bekämpfung der Krankheit eingesetzt werden. Erfah- rungen aus der Praxis haben aber ge- zeigt, dass diese Behandlungen auf- grund mangelhafter Applikationstech- niken häufig nicht den gewünschten

Erfolg bringen und auch ökologisch nicht ganz unbedenklich sind.

Befallsherde in Zürich

Auf dem Kantonsgebiet wurde die Braunfleckenkrankheit vor allem in der Stadt Zürich und deren Umgebung in privaten Gärten und im urbanen Grün- bereich (Parkanlagen, Friedhöfe) ent- deckt. Gehäuft auszumachen sind Fund orte am rechten Zürichseeufer (Zollikon, Zumikon) und in der Region westlich des Uetlibergs (Karte oben).

13 von insgesamt 22 bekannten Be- fallsherden sind in der Zwischenzeit be- reits erfolgreich getilgt worden. In der Gemeinde Zumikon und auf dem Biosicherheit

Verwechslungsmöglichkeiten:

Ähnliche Symptome verursacht die physiolo- gische Nadelschütte. Dieses im Spätsommer wiederkehrende Phänomen ist die Folge des natürlichen Alterungsprozesses, vergleichbar mit dem herbstlichen Laubfall. Auf den brau- nen Nadeln fehlen die typischen schwarzen Pilzfruchtkörper. Eine weitere Verwechs- lungsmöglichkeit stellt die seltenere Rotband- krankheit (Dothistroma septosporum) dar.

Der Pilz ist mit dem Erreger der Braunflecken- krankheit nahe verwandt, verursacht jedoch auf den erkrankten Nadeln anstatt den brau- nen Flecken oft rötliche Bänder.

Pflanzenschutzverordnung PSV (SR 916.20)

Art. 3 Abs. 1: Scirrhia acicola ist als besonders gefährlicher Schadorganismus aufgeführt Art. 6: besonders gefährliche Schadorganis- men müssen gemeldet werden

Art. 42 und 43: Tilgungspflicht der Kantone und der Bewirtschafter.

Die Verbreitung der Braunfleckenkrankheit der Föhre im Kanton Zürich (Stand Februar 2013):

Rote Punkte kennzeichnen bestehende, blaue Punkte getilgte Befallsherde.

Quelle: WSL

Verbreitung im Kanton Zürich

Referenzen

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