• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Österreich: Drei Kurien" (04.08.1997)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Österreich: Drei Kurien" (04.08.1997)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A-2033

Seite eins

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 31–32, 4. August 1997 (1)

Krankenversicherung

Ein alter Hut

enn es um die finanziel- le Stabilisierung der Gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) und die Ab- wehr von Zuzahlungen geht, fällt den Sozialdemokraten nichts wei- teres ein, als nach einer Erhöhung der Pflicht- und Beitragsbemes- sungsgrenze zu rufen. Im Sofort- programm der SPD-Bundestags- fraktion vom Oktober 1996 wird dringender Handlungsbedarf in Sachen Pflichtversicherungsgren- ze angemahnt und behauptet, falls die Bemessungsgrenze auf das Ni- veau der gesetzlichen Rentenver- sicherung angehievt würde (zur Zeit: 8 200 DM Brutto-Monats- verdienst), könnte der durch- schnittliche GKV-Beitragssatz um mindestens 0,6 Prozentpunkte ge- senkt werden. In früheren Äuße- rungen der SPD wurde sogar an- gedeutet, der Wegfall einer Versi- cherungspflichtgrenze und die Überleitung der GKV in eine all- umfassende Volksversicherung seien die Ultima ratio und die Vollendung des sozialen Wohl- fahrtsstaates.

Rudolf Dreßler, Sozialexperte und stellvertretender Fraktions- vorsitzender der SPD, empfahl diesen alten Hut ausgerechnet vor einem Expertenforum aus Anlaß des 50jährigen Jubiläums des Ver- bandes der privaten Krankenversi- cherung e.V. (PKV) in Bonn. Die Festlegung einer Grenze sei pure Willkür und die Pflichtversiche- rungsgrenze in der gesetzlichen Versicherung „kein Religionser- satz, sondern das Ergebnis prag- matischer Erwägungen“. Die Poli- tik müsse die Grenzen zwischen den beiden Systemen der Gesetzli- chen und privaten Krankenversi- cherung so ziehen, daß die private Krankenversicherung nicht finan- ziell ausblute oder ihren Mitglie- dern astronomische Tarife zumu- ten muß. Andererseits müsse sie so

hoch angesetzt werden, daß die Gesetzliche Krankenversicherung ihre Schutzfunktion gegenüber ihren Mitgliedern (und darin sind mehr als 93 Prozent pflicht- und freiwillig versichert) wahrnehmen kann. Die Umverteilungs- und So- lidarfunktion müsse fundiert wer- den.

Das Rütteln an der „Friedens- grenze“ zwischen Gesetzlicher und privater Krankenversicherung, die bereits vor 30 Jahren durch den Gesetzgeber festgelegt wurde und eine Marktteilung bewirkte, hat mehr als nur strategisch-ideologi- schen Tiefgang. Eine Anhebung der Grenze hätte verheerende Fol- gen für die Gliederung und Struk- turierung des Krankenversiche- rungsmarktes, könnte existentiell bedrohend für die PKV wirken.

Höhere Pflicht- und Bemessungs- grenzen würden der PKV viele Mitglieder abspenstig machen und gegen deren Willen der gesetzli- chen Versicherung zuschanzen.

Von Schutzbedürftigkeit jener Schichten, die mehr als 6 150 DM monatlich verdienen (die geltende Pflichtversicherungsgrenze in der GKV) kann wohl nicht die Rede sein, allenfalls von einer Siche- rungsbedürftigkeit – und die gilt für alle. Die vielbeschworenen mündigen Bürger müssen gerade hier ein erweitertes Wahl- und Ent- scheidungsrecht auch im Hinblick auf den Versicherungsträger erhal- ten – und dies sollte für GKV und PKV gleichermaßen gelten –, zu- mal bei einer um 25 Prozent er- höhten Versicherungspflichtgrenze monatlich 135 DM mehr zu zahlen wären, ohne mehr an Leistungen zu erhalten. Ein aktuelles Gutach- ten weist nach, daß sich per saldo die Mehreinnahmen für die Kassen nur auf 3,65 Milliarden DM stell- ten. Dies entspräche weniger als 0,25 Beitragssatzprozentpunkten – gewiß nicht die von der SPD ange- peilte große Spar- und Manövrier- masse! Dr. Harald Clade

W

ie 95. Vollversammlung der Österreichischen Ärz- tekammer hat im Juli letz- te Einzelheiten zur Reform der Ärztekammern beschlossen. Auf Grundlage der Beschlüsse des Ärztekammertages soll das Ge- sundheits- und Sozialministerium den Entwurf einer Ärztegesetzno- velle fertigstellen.

Die Österreichische Ärzte- kammer bleibt danach föderali- stisch organisiert. Die Reform sieht jedoch vor, die Struktur der einzelnen Ärztekammern durch die Bildung von drei Kurien zu ver-

ändern. Demnach soll es künftig innerhalb der Kammern jeweils ei- ne Kurie der angestellten Ärzte, der niedergelassenen Ärzte und der Zahnärzte geben. Diese drei Kurien sollen die Interessen ihrer Angehörigen beispielsweise bei Kassenverträgen oder Dienst- rechtsfragen autonom vertreten.

Vorstand und Präsidium der Lan- desärztekammern vertreten die gemeinsamen Angelegenheiten wie Ausbildungsfragen, gesund- heitspolitische Anliegen, das ärzt- liche Berufs- und Disziplinarrecht sowie ethische Fragen. DÄ

D

Österreich

Drei Kurien

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

h) Sonstiger schwerwiegender Grund. Wiederheirat, Tod und Verzicht. Abänderung des Unterhalts und Unterhalt für die Vergangenheit.. Auflage – Herstellung: Frau

Aus diesem Grunde enthält § 16 VersAusglG für alle öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisse, für die ihr Versorgungsträger keine interne Teilung vorgesehen hat,

d) Anerkennung der Ehescheidung als Voraussetzung. Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland. Die güterrechtliche Auseinandersetzung. Die Regelung in Art. 15 EGBGB. 83. a)

Swiss sustainability requirements could potentially be challenged at the WTO as a technical regulation under the Agreement on Technical Barriers to Trade (TBT Agreement) and Art.

Generell lässt sich festhalten, dass die Oberfiachenanlagen der Tiefenlager, soweit sie innerhaib von BLN-Gebieten platziert werden, wegen ihrem industriellen Charakter und

Die Bildungsstätte bietet im erholsamer, naturnaher Umge- bung eine anregende Lernatmosphäre (www.pbh-hvhs.de). Die Preise werden gleich bleiben. Alle Zimmer sind mit

Wenn der stellvertretende Vorsitzen- de der SPD-Bundestagsfraktion, Ru- dolf Dreßler, heute moniert, daß sich die Zahl der niedergelassenen Ärzte seit 1960 verdreifacht habe, ist

Nationa- le Überreglementierungen bei klinischen Prüfungen von Medizinprodukten führen dem Bundesfachverband der Medizinprodukteindustrie (BMVed) zufolge dazu, daß immer mehr