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Archiv "Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben der GKV von 1992 bis 1997- Bundesländer West-" (19.03.1999)

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Aus Bund und Ländern

Sozialgericht Köln: Der Bundesausschuß muß Akten nicht offenlegen

KÖLN. Das Sozialgericht Köln hat Anträge von zwei Pharmaverbänden und einem Hersteller auf den Erlaß ei- ner einstweiligen Verfügung gegen den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkas- sen zurückgewiesen. Die An- träge standen im Zusammen- hang mit der Erarbeitung der neuen Arzneimittel-Richtli- nien. Die Verbände und der Hersteller hatten moniert, daß ihnen keine Einsicht in die Akten des Bundesaus- schusses gewährt worden war.

In der Begründung seiner Entscheidung führte das Sozi- algericht aus, daß aus dem Recht auf Anhörung durch den Bundesausschuß keines- wegs zugleich das Recht auf Einsicht in die Unterlagen des Gremiums folge. Es sei auch nicht ersichtlich, daß die Ver- bände und der Hersteller oh- ne eine sofortige Aktenein- sicht massive Nachteile hinzu- nehmen hätten. JM

Erweiterte Kompetenz für Krankenhaus- Apotheken geplant

BONN. Der Bundesrat hat auf Antrag Berlins be- schlossen, erneut einen Ge- setzentwurf zur Änderung des Apothekengesetzes in den Bundestag einzubrin- gen. Ziel ist es, die Versor- gung von Krankenhausam- bulanzen und Rettungsdien- sten durch Krankenhaus- apotheken und von Pflegehei- men durch öffentliche oder Krankenhausapotheken neu zu regeln.

Wie aus einer Bundesrats- mitteilung weiter hervorgeht, soll es öffentlichen Apothe- ken gestattet werden, mit den Trägern von Pflegehei- men Verträge zur Versorgung von Bewohnern nahegelege- ner Heime zu schließen. Zu- dem soll es in dringenden Fäl- len erlaubt werden, aus sta-

tionärer oder ambulanter Be- handlung entlassenen Patien- ten Arzneimittel aus der Krankenhausapotheke mitzu-

geben. EB

Ärztinnenbund kritisiert Regelungen des Mutterschutzes

STUTTGART. „Mutter- schutz ja – Berufsverbot nein“ lautete das Fazit eines Symposiums, das der Deutsche Ärztinnenbund veranstaltet hat. Schwerpunkte des Sym- posiums waren das Mutter- schutzgesetz und die Mutter- schutzrichtlinienverordnung von 1997 sowie der vom ba- den-württembergischen Sozi- alministerium herausgegebe- ne Leitfaden „Mutterschutz im Krankenhaus“.

Die Ärztinnen kritisier- ten, daß der Leitfaden in Tei- len über das Mutterschutz- gesetz hinausgehe. Während Gesetz und Verordnung Mut- ter und Kind vor arbeits- bedingten Gefahren schüt- zen sollen, gebe der Leitfa- den dem Klinik-Arbeitgeber konkrete Hinweise, wie er Schwangere und stillende Mütter behandeln soll. Pro- blematisch sei vor allem die Umsetzung: Häufig würden

im Krankenhaus arbeitende Schwangere als Bürde ange- sehen, die Schwangerschaft als „Krankheit“ definiert. Um dem entgegenzuwirken, for- derte der Ärztinnenbund ei- ne stärkere Beachtung der Fürsorgepflicht in den Klini- ken. Neben einer Verlänge- rung der befristeten Arbeits- verträge für die Zeit der Schwangerschaft schlugen die Ärztinnen vor, die aufgrund der Mutterschutzrichtlinien entstehenden Kosten über Steuern zu finanzieren. Dies sei gerechter als die Finanzie- rung über die Krankenkassen und den Arbeitgeber. mam

DAK für mehr

Gesundheitsförderung

HAMBURG. In einer Entschließung hat der Ver- waltungsrat der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) den Gesetzgeber auf- gefordert, Gesundheitsförde- rung und Gesundheitsvor- sorge wieder in den Lei- stungskatalog der Gesetzli- chen Krankenversicherung aufzunehmen. Die Leistun- gen der Krankenkassen be- schränken sich aus Sicht der DAK zur Zeit fast aus- schließlich auf die Behand-

lung von Krankheiten und deren Folgen. Volkswirt- schaftlich sei es jedoch sinn- voll, durch mehr Prävention Kosten zu vermeiden, die bei der Behandlung von Krank- heiten entstehen. Im Gegen- satz zu früheren Regelungen sollte die Gesundheitsförde- rung künftig anhand gemein- samer und überprüfbarer Qua- litätskriterien angeboten wer-

den. SG

Medizinprodukte:

Forschung wandert ins Ausland

WIESBADEN. Nationa- le Überreglementierungen bei klinischen Prüfungen von Medizinprodukten führen dem Bundesfachverband der Medizinprodukteindustrie (BMVed) zufolge dazu, daß immer mehr Hersteller ih- re klinische Forschung aus Deutschland ins Ausland ver- lagern. Nach den Bestim- mungen des Medizinproduk- tegesetzes müssen sich Her- steller im Vorfeld der Pro- duktherstellung an eine Ethik- kommission wenden, die ihr Votum zum Prüfplan abzuge- ben hat. Hauptproblem hier- bei sei, daß Hersteller, die ei- ne private Ethikkommission konsultierten, aufgrund der zusätzlichen Voten der Lan- desärztekammern wertvolle Zeit und somit Geld verlören.

Um dieses Problem zu umge- hen, fordert der BMVed, das ärztliche Standesrecht um ei- nen Sonderpassus zu ergän- zen, der die Forderung zur Genehmigung klinischer Prü- fungen durch eine „örtlich zuständige Ethikkommissi- on“ für Medizinprodukte aus- nimmt.

Da eine solche Ergänzung jedoch in den Regelungsbe- reich der Bundesländer fällt, hat jetzt der BMVed Ge- sundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grü- nen) aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern eine Lösung zu finden. Dabei müßten Ver- einbarungen getroffen wer- den, die die weitere Abwande- rung der klinischen Forschung ins Ausland verhindern. mam A-665 Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 11, 19. März 1999 (17)

P O L I T I K NACHRICHTEN

In den Jahren 1992 bis 1997 lagen die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenver- sicherung (GKV) für die ambulante Versorgung (ärztliche Behandlung und Arz- neimittel) stets unter der Zuwachsrate der beitragspflichtigen Entgelte (Einnah- men) – mit Ausnahme des Jahres 1992. Die Ausgaben der GKV für die statio- näre Versorgung lagen dagegen stets über den kumulierten Zuwachsraten der

Einnahmen. Quelle: KBV, Februar 1999

Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben der GKV von 1992 bis 1997 – Bundesländer West –

Beitragspflichtige Einnahmen Stationäre Versorgung Ambulante Versorgung (Ärztliche Behandlung und Arzneimittel)

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 KBV/2/1999 – Quelle: KJ 1

Kumulierte Zuwachsrate in Prozent

30 25 20 15 10 5 0 –5

Referenzen

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