können und den augenschein- lich ungeliebten Bereitschafts- dienst nicht mehr ausführen zu müssen? Ansonsten bliebe die Frage zu klären, weshalb im Kölner Süden kaum Menschen mit behandlungsbedürftigen Diagnosen leben.
Dr. Frank Schamerowski, Bismarckallee 31, 24105 Kiel
Praxisgebühr
Zu der Meldung „Kranke haben sich gewöhnt“ in Heft 31–32/2005:
Ausweiten
Ich befürworte die Praxisge- bühr. Sie sollte ausgeweitet werden. Im hausärztlichen Be- reich der KV Westfalen-Lippe hat sich nämlich gezeigt, dass die Fallzahlen im Jahr 2004 im Vergleich zum Vorjahr zwar um 8,1 Prozent zurückgegangen sind, der Umsatz aber nur um 2,5 Prozent. Dies bestätigt die Voraussage einiger Kollegen vor Einführung der Praxisge- bühr, dass diese den Punktwert steigern werde. Nun bedeutet ja ein Umsatzrückgang von 2,5 Prozent nicht zwangsläufig, dass auch der Gewinn um 2,5
Prozent sinkt . . . Ich vermute, dass viele hausärztliche Praxen innerhalb der KVWL ihren Ge- winn sogar steigern konnten . . . Die Kinder- und Jugendärzte verzeichnen nach diesem Arti- kel sogar ein Umsatzplus durch den im Vergleich zum Fallzahl- verlust höheren Punktwertan- stieg. Deutliche Umsatzsteige- rungen verzeichneten Ner- venärzte und Orthopäden.
Konstante Umsätze bei Urolo- gen,Augenärzten, Chirurgen und Anästhesisten.Wenn das
jeweils mit einem Fallzahlrück- gang verbunden war, kann man nur gratulieren . . .
Dr. med. Dieter Wettig, Erlkönigweg 8,
65199 Wiesbaden-Dotzheim
Abschaffen
Jetzt wissen wir’s. Das Wis- senschaftliche Institut der AOK kann aus einer reprä- sentativen Befragung von 3 000 Versicherten im Mai 2005 schließen, dass nur noch 9,4 Prozent anstatt 11,7 Pro- zent wegen der zehn Euro auf einen Arztbesuch verzichten.
Zudem sind die Befragten jetzt zufriedener mit der ärzt- lichen Behandlung als im Vor- jahr (vor drei Jahren). Haben die zehn Euro unsere Warte- zimmer so leergefegt, dass wir mit jedem Patienten jetzt eine halbe Stunde plaudern kön- nen, oder können wir auf ein- mal besser behandeln? „Ge- nerell haben die GKV-Versi- cherten versucht, Arztbesu- che sinnvoll so zu organisie- ren, dass eine unnötige Zah- lung der Praxisgebühr ver- mieden wird.“ 50,2 Prozent der Befragten geben an, dass
sie versuchen, Arztbesuche beziehungsweise Behandlungs- abläufe innerhalb eines Quar- tals abzuschließen, um die Praxisgebühr zu sparen. Aha, dazu sind also zehn Euro not- wendig . . . Sind das wirkliche Ergebnisse? Ergebnisse, die mit einem gigantischen büro- kratischen und finanziellen Aufwand aufseiten der Ärzte, der KVen und mittlerweile auch der Kassen „erkauft“
wurden. Ein Aufwand, der be- triebswirtschaftlich bei allen
genannten als Defizitgeschäft zu Buche schlägt, schnellstens abgeschafft gehört, und nicht mit irgendwelchem Aufwand auch noch schöngeredet wer- den muss . . .
Nico Schühle,Hirtenweg 6, 82031 Grünwald
Forschungsbetrug
Zu dem Beitrag „Jeder Dritte ist un- redlich“ von Dr. med. Vera Zylka- Menhorn in Heft 26/2005:
Skandalös
Im oben genannten Artikel wird Dr. Christoph Schneider, Leiter der Abteilung „Fachliche Angelegenheiten der For- schungsförderung“ der DFG (Bonn) folgendermaßen zitiert:
„Das bedeutet auch, dass der Chef nur Mitautor ist, wenn er die Publikation als Manuskript wenigstens gelesen und ver- standen hat.“ Die durchaus gängige Praxis vieler Chefs, au- tomatisch auch ohne eigenen Beitrag zum Werk eine Koauto- renschaft zu beanspruchen, ist meines Erachtens bereits ein- deutig unredlich. Dass diese Praxis von offizieller Seite der DFG auch noch gutgeheißen wird, ist skandalös! Sollen die tatsächlichen Autoren sich etwa auch noch freuen, dass der Chef sich nicht noch einfach zum Erst- oder Letztautor erklärt?
Dr. med. Peter Horn,
Wietzegraben 16 c, 31319 Sehnde-Höver
Verweis auf Urheberrecht
Die Ironie in dem zitierten Satz von Dr. Christoph Schneider, DFG, war schwer erkennbar.
Sie wird keineswegs ohne wei- teres verstanden, vor allem nicht auf der Ebene der oft be- nachteiligten Assistenzärzte.
Man hätte in dem umfang- reichen Artikel besser die Grundsätze der DFG von 1998 ausdrücklich nennen sollen, die auch dem Urheberrecht ent- sprechen: „Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalver- öffentlichung sollten diejeni- gen, aber auch nur diejenigen firmieren, die zur Konzeption der Studien oder Experimente,
Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesent- lich beigetragen und seiner Ver- öffentlichung zugestimmt ha- ben, das heißt sie verantwort- lich mittragen.“ Die DFG sagt umgekehrt auch, in welchen Fällen die Nennung als Mitau- tor nicht gerechtfertigt ist. Dazu gehört insbesondere die bloße Leitung der wissenschaftlichen Einrichtung oder die Beschaf- fung von Forschungsmitteln.
Eine „Ehrenautorschaft“ des Chefs, die manchmal von Assi- stenten angestrebt wird, gibt es nicht.Wenn der – nicht zu den Autoren gehörende – Chef ge- nannt werden soll, geschieht das, sein Einverständnis voraus- gesetzt, herkömmlich in der Weise, dass unter Titel und Au- toren der Publikation die An- gabe folgt: „Aus der Klinik für . . . – Direktor Professor X.“ . . . Dr. jur. Ludwig Gieseke,
Nachtigallenstraße 9, 53179 Bonn-Bad Godesberg
Berliner Charité
Zu der Meldung „Stasi-Major gekün- digt“ in Heft 27/2005:
Teure Fehlentscheidung
Anlässlich eines Besuchs in der sizilianischen Stadt Agri- gent erfuhren wir, dass es dort einmal üblich war, dass Vor- schläge in öffentlichen Ange- legenheiten nach einem Jahr überprüft wurden. Hatten sie sich zum Nachteil der Stadt ausgewirkt, musste der Ein- bringer des Vorschlags die Kosten übernehmen. Diese leider längst vergessene, sehr vernünftige Regelung kam uns beim Lesen des oben genann- ten Artikels in den Sinn. Wie ist eigentlich die materielle Verantwortlichkeit eines „über- raschend naiven Vorstandes“
im Jahre 2005? Oder ist der Vorstand sogar so „naiv“, dass für diese teure Fehlentschei- dung selbstverständlich die Bei- tragszahler der Krankenkassen beziehungsweise wir Steuer- zahler aufkommen müssen? . . . Dr. Uta Trogisch,
Dr. Jürgen Trogisch,Plattleite 33, 01324 Dresden
A
A2466 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 37⏐⏐16. September 2005
B R I E F E
Foto:Becker & Bredel