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Interpellation betreffend Ausfall BVB-Kurse

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Academic year: 2022

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Andreas Zappalä Römerfeldstrasse 4 4125 Riehen

Riehen, 23. Oktober 2019

Interpellation betreffend Ausfall BVB-Kurse

Wie den Medien verschiedentlich zu entnehmen war, kämpft die BVB mit Personalengpässen.

Die BVB hat kommuniziert, dass wegen dieser Engpässe einzelne Bus- und Tramkurse ausfallen müssen. Nach welchen Kriterien die Kurse ausgewählt werden, die nicht bedient werden sollen, ist dem Interpellanten nicht bekannt. Betroffen von den Ausfällen sind aber regelmässig die Buslinie 34 sowie die Buslinie 31 nach Grenzach-Wyhlen, wie Rückmeldungen aus der Bevölkerung und eigene Erfahrungen bestätigen. Diese Ausfälle kommen in der Bevölkerung schlecht an und wiegen besonders schwer, wenn sie zu Stosszeiten in den frühen Morgenstunden und abends auftreten.

Die Gemeinde Riehen hat seit der Einführung des neuen Buskonzepts im 2004 enorm viel in die Attraktivitätssteigerung des ÖV investiert. Die BVB scheinen es nun in kürzester Zeit fertig zu bringen, viele von den Riehener ÖV-Kunden zu vergraulen resp. auf das Auto zu zwingen.

Letzteres ist aber gerade das, was die Politik verhindern will. Deshalb erstaunt es umso mehr, dass der zuständige SP-Regierungsrat nicht interveniert und die BVB auffordert, ihren Leistungsauftrag vollumfänglich zu erfüllen. Da einzig die BVB die Konzession erhält und es somit der Gemeinde Riehen nicht möglich ist, den Busanbieter selber auszuwählen, ist es Sache des Gemeinderats, zumindest für die Gemeinde Riehen die vollumfängliche Erfüllung des Leistungsauftrags beim Regierungsrat resp. der BVB einzufordern.

In diesem Zusammenhang ersuche ich den Gemeinderat um Beantwortung nachstehender Fragen:

1. Über welchen Kenntnisstand verfügt der Gemeinderat in Bezug auf die von den Ausfällen betroffenen Linien und den Umfang der Ausfälle?

2. Welche Möglichkeiten hat der Gemeinderat, beim Regierungsrat oder bei der BVB direkt die vollumfängliche Erfüllung des Leistungsauftrags einzufordern?

3. Sieht der Gemeinderat Möglichkeiten, durch eigene Massnahmen eine Verschlechterung des ÖV-Angebots für die Riehener Nutzerinnen und Nutzer zu vermeiden?

4. Wird die Bedienung des Riehener ÖV-Netzes durch die BVB im Lastenausgleich berücksichtigt und wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil?

5. Sieht die FILA2-Vereinbarung Kompensationsmöglichkeiten vor, wenn ein Partner seiner Leistungspflicht nicht nachkommt?

6. Welche Möglichkeiten stehen der Gemeinde Riehen sonst noch zur Verfügung, die Verletzung der Leistungspflicht zu ahnden resp. die Erfüllung mit Nachdruck zu verlangen?

Für die Beantwortung dieser Fragen danke ich Ihnen bestens.

A-

Andreas Zappalä, Einwohnerrat FDP.Die Liberalen Riehen

An: B Bearbeitung

dir. Erledig.

z.K.

Bern. / Frist:

K°P:

Vis: ST

2 3. Okt. 2019

Riehen Gemeinde

FF: • Bearbeitung

dir. Erledig.

Bern, / Frist: jfctfofcfl ^9?

Kop:

Vis:

| Reg. Nr.:

-4P-22.

6A(?.

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