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Interpellation Christine Kaufmann betreffend Auswirkungen der Revision des kantonalen Pensionskassengesetzes auf die Gemeinde Riehen

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Sitzung des Einwohnerrats vom 25. September 2013

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.752.02

Interpellation Christine Kaufmann betreffend Auswirkungen der Revision des kantonalen Pensionskassengesetzes auf die Gemeinde Riehen

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die angekündigte Senkung des technischen Zinssatzes stellt auch für die berufliche Vorsorge der Gemeinde Riehen eine grosse Herausforderung dar. Der Kanton hat mit dem nun vorliegenden Ratschlag zum Pensionskassengesetz dargelegt, wie er die Folgen dieser Senkung für sich lösen möchte. Die Gemeinde Riehen wird jedoch eine eigene Lösung erarbeiten müssen, welche sowohl politisch als auch sozialpartner- schaftlich tragfähig ist. Dabei stellen sich die selben versicherungstechnisch komple- xen Fragen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen jedoch verschiedene Grundlagen noch nicht vor, weshalb eine abschliessende Beantwortung der in der Interpellation aufge- worfenen Fragen nicht möglich ist.

Die einzelnen Fragen können Stand heute wie folgt beantwortet werden:

1. Welche Folgen hat die Umstellung auf eine Teilkapitalisierung? Sind die im De- zember 2009 vom Einwohnerrat beschlossenen Sanierungsmassnahmen, welche für 10 Jahre vorgesehen waren, weiter notwendig?

Mit der vorgeschlagenen Revision des Pensionskassengesetzes wird für öffentlich- rechtliche Körperschaften die Möglichkeit geschaffen, ihr Vorsorgewerk im System der Teilkapitalisierung zu führen. Ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, ent- scheidet jede Körperschaft für sich selber. Auch die Gemeinde Riehen wird autonom darüber entscheiden können. Da gleichzeitig die Folgen der Senkung des technischen Zinssatzes zu bewältigen sind, ist jedoch nicht davon auszugehen, dass allein mit ei- nem Wechsel zum System der Teilkapitalisierung die laufende Sanierung verkürzt werden kann. Der Umgang mit den laufenden Sanierungsmassnahmen wird jedoch ebenfalls Thema der politischen und sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen sein.

2. Wie bewertet der Gemeinderat das Risiko, einer Kasse mit Teilkapitalisierung an- zugehören?

Die Entscheidung, ob das Vorsorgewerk der Gemeinde Riehen im System der Teilka- pitalisierung geführt werden soll, wird eine wichtige Weichenstellung sein. Dabei wer- den die Risiken und Vorteile für die Gemeinde sorgfältig gegeneinander abzuwägen sein. Dies ist auch versicherungstechnisch anspruchsvoll. Hier müssen die Grundla- gen noch erarbeitet werden. Eine Beurteilung ist deshalb für den Gemeinderat zurzeit noch nicht möglich.

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Seite 2 Dass der Kanton gemäss der Vorlage des Regierungsrats für sich ins System der Teilkapitalisierung wechseln will, bedeutet für die Gemeinde kein Risiko. Die Entschei- dung betrifft ausschliesslich die Kantonsangestellten und den Kanton als Garantiege- ber.

3. Welche Folgen hat die voraussichtliche Anpassung des technischen Zinssatzes auf 3% für die Gemeinde?

Die Senkung des technischen Zinssatzes führt einerseits zu einer höheren Bewertung der Verpflichtungen zugunsten der Rentnerinnen und Rentner, andererseits zu einer Beitragslücke für die Aktiven. Hinzu kommen Besitzstandskosten. Die Senkung des technischen Zinssatzes hat zudem auch Auswirkungen auf die laufenden Finanzie- rungsbeiträge. Diese müssten bei gleichbleibenden Leistungen erhöht werden. Für die Gemeinde Riehen liegen jedoch noch keine Berechnungen der PKBS und damit auch noch keine konkreten Zahlen vor.

4. Erachtet der Gemeinderat die Vorgaben der BVG-Revision durch die vom Regie- rungsrat vorgesehene Revision als erfüllt an?

Zukünftig wird der Kanton im Bereich Staat, also für seine Angestellten, im Personal- gesetz und im Lohngesetz nur noch die Finanzierung der Vorsorgeleistungen regeln.

Die Leistungen des Vorsorgewerks wird auch der Kanton zukünftig mittels Anschluss- vertrag mit der PKBS regeln. Damit werden die Vorgaben der BVG-Revision erfüllt, wonach bei Einrichtungen des öffentlichen Rechts nur noch entweder die Bestimmun- gen über die Leistungen oder jene über die Finanzierungen erlassen werden dürfen.

Riehen, 24. September 2013

Gemeinderat Riehen

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