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Gemeinde Riehen

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Christian Heim, Einwohnerrat SVP

Interpellation betreffend Praxis der Sozialhilfe in Riehen

Ende Oktober 2014 war in den Medien zu lesen, dass das Basler Appellationsgericht eine Praxis der Basler Sozialhilfe als unzulässig beurteilt hat. Die Behörde hatte bisher nämlich von den Sozialhilfe- empfängern verlangt, dass sie die Nummernschilder ihres Autos abgeben müssen. Lediglich, wenn es gesundheitliche oder berufliche Gründe verlangten, sollten sich Sozialhilfeempfänger vom Sozialgeld auch ein Fahrzeug leisten können. Nach dem Entscheid des Appellationsgerichts wird es für die Bas- ler Sozialhilfe somit nicht mehr möglich sein, die Autonummern standardisiert einzuziehen. Vielmehr muss die Behörde in jedem Einzelfall mühsam prüfen, ob sich eine Person das Fahrzeug finanziell leisten kann, ohne dabei die durch die Sozialhilfe gedeckten Verpflichtungen zu vernachlässigen.

Ich bitte den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Praxis in Bezug auf den Besitz eines Autos gilt bei der Sozialhilfe Riehen?

2. Ist der Gemeinderat ebenfalls der Ansicht, dass eine Person, die auf Sozialhilfe angewiesen ist, ohne Weiteres auf ein eigenes Auto verzichten muss, wie dies der bisherigen Praxis der Sozialhilfe der Stadt Basel entsprach?

3. Gemäss Geschäftsbericht des Gemeindesrates wurden in Riehen im Jahr 2013 710 Personen in 450 Fällen von der Sozialhilfe unterstützt. Wie viele dieser Personen besitzen ein Auto?

4. Hat der Entscheid des höchsten Basler Gerichts Auswirkungen auf die Praxis in Riehen? Wenn ja, welche und sind die Auswirkungen mit Mehrkosten (bspw. Mehraufwand für Abklärun- gen) verbunden?

5. Ist der Gemeinderat bereit, sich beim Regierungsrat dafür einzusetzen, dass im Sozialhilfege- setz die notwendige Grundlage geschaffen wird, dass der Besitz eines Autos im Normalfall verboten wird?

6. Verschiedene Gemeinden sind in der Zwischenzeit aus der Schweizerischen Konferenz für So- zialhilfe (Skos) ausgetreten, weil die Skos-Richtlinien ihrer Ansicht nach die Fürsorgebehör- den zu stark einschränken würden. Ist ein Austritt aus der Skos auch für den Gemeinderat ein Thema? Wenn nein, warum nicht?

Riehen, 5. November 2014

An: s-\ r~> ^Q'BearDeitung O i A u dir. tneciig.

^ D z.K.

Bern. / Frist:

- 6 . NOV. 2014

FF:

Btm, / Frist:

D Bearbeitung D dir. Erledig.

D Z.K.

Kop: Cü<s|

Vis:

Gemeinde Riehen

Kop:

Vis:

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